Beschwerde bei Kununu einreichen? Sofort loslegen!

Kununu Bewertung

Beschwerde bei Kununu einreichen? Nützt eine Beschwerde bei Kununu etwas, um sich gegen negative Bewertungen zu wehren? Meiner Erfahrung nach: ja!

Eine Beschwerde nützt jedoch nur dann etwas, wenn diese auch fundiert, d.h. juristisch fundiert vorgetragen wird. So wird Kununu auf förmliche und substantiierte Weise darüber benachrichtigt, dass rechtswidrige Inhalte in den negativen Bewertungen enthalten sind.

Nur so ist sichergestellt, dass eine hohe Löschungschance gegeben ist. Gern zeige ich auf, wie eine Beschwerde aussehen sollte, um von Kununu ernst genommen zu werden und wie ich Ihnen dabei jederzeit behilflich sein können.

Update 26.02.2024 – Firmen können erfolgreich die Löschung negativer Kununu-Bewertungen fordern

Ein Arbeitgeber erreichte, dass Kununu negative Bewertungen über sein Unternehmen entfernen muss. Dies folgt aus einer bemerkenswerten Entscheidung des OLG Hamburg, welches einen früheren Beschluss des Landgerichts Hamburg vom Januar 2024 aufhob und zugunsten des Arbeitgebers mittels einer einstweiligen Verfügung aufgrund besonderer Dringlichkeit entschied. Diese richtungsweisende Entscheidung könnte weitreichende Folgen für das Geschäftsmodell von Kununu und dessen Relevanz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.

Kununu zielt darauf ab, die Arbeitswelt durch Feedback und Bewertungen zu verbessern und ermöglicht es besonders ehemaligen Angestellten, anonym ihre Meinung über frühere Arbeitgeber zu äußern. Kununu bietet zudem Arbeitgebern die Möglichkeit, sich durch kostenpflichtige Profile als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren. Dieses Modell, das anonyme Bewertungen mit kostenpflichtigen Dienstleistungen für Arbeitgeber kombiniert, ist ein strategisches Geschäftsmodell, das hier unkommentiert bleibt.

Arbeitgeber, die durch anonyme Bewertungen geschädigt wurden, haben bereits in der Vergangenheit den Anspruch auf Mitteilung und Nachweis der Authentizität der Bewertenden geltend gemacht. Der Beschluss des OLG Hamburg setzt Kununu nun deutliche Grenzen und bietet Arbeitgebern starke Mittel, gegen negative Bewertungen vorzugehen.

Im entschiedenen Fall verlangte der Arbeitgeber die Löschung negativer Einträge, da angezweifelt wurde, dass der Bewerter tatsächlich Kontakt zum Unternehmen hatte. Das OLG Hamburg gestand dem Unternehmen das Recht zu, die Entfernung der Bewertung zu verlangen, und betonte, dass Arbeitgeber diese Forderung aufrechterhalten können, bis der Bewerter ausreichend identifiziert wird, um die Behauptungen zu überprüfen.

Zusammengefasst zeigt die Entscheidung des OLG Hamburg, dass Arbeitgeber gute Chancen haben, gegen anonyme und schädliche Einträge auf Kununu vorzugehen, besonders wenn sie zeitnah handeln. Für Arbeitnehmer besteht dadurch jedoch nicht unmittelbar die Gefahr, dass ihre Identität preisgegeben wird. Dennoch ist Vorsicht geboten, da aus Bewertungen oft Rückschlüsse auf die Verfasser gezogen werden können.

Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 8. Februar 2024, Az. 7 W 11/24

Gegen was kann man überhaupt eine Beschwerde bei Kununu einreichen?

Nicht gegen alles nützt eine Beschwerde etwas, selbst wenn diese meisterlich formuliert und juristisch einwandfrei begründet worden ist. Viele fragen mich, ob ihr gesamtes Unternehmensprofil bei Kununu gelöscht werden kann.

Nein, kann es nicht, da nützt auch eine rechtsanwaltliche Beschwerde nichts. Dies liegt daran, dass Unternehmen keinen Rechtsanspruch auf Nichterwähnung im Internet haben, also Gegenstand von Bewertungen und Einträgen sein dürfen. Dies zumindest solange, wie diese Einträge und Bewertungen auch rechtmäßig erfolgen (dazu sogleich mehr).

Eine Beschwerde dahingehend, gar nicht erwähnt werden zu wollen, nützt bei Kununu nichts.

Beschwerde gegen einzelne Arbeitgeberbewertungen

Gegen die einzelnen Einträge auf dem Firmenprofil kann eine Beschwerde jedoch sehr wohl Sinn machen, wenn Rechtswidrigkeiten vorliegen.

Diese sind dann gegeben, wenn in der Bewertung oder im Fragenbereich bei Kununu unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik, personenbezogene Daten ohne Einwilligung oder sonstige Rechtswidrigkeiten enthalten sind.

Bei der Frage, ob eine Bewertung rechtswidrig ist oder nicht, sollten Sie sich nicht auf Ihr Bauchgefühl als betroffenes Unternehmen verlassen. Die subjektive Sichtweise ist hier nicht entscheidend. Eine Bewertung ist rein unter juristischen Gesichtspunkten zu analysieren. Fragen Sie daher einen spezialisierten Rechtsanwalt, damit Ihre Beschwerde auch zielführend ist.

Denken Sie auch daran, dass Kununu regelrecht spamartig jeden Tag Beschwerden von Unternehmen erhält. Meist sin solche Beschwerden von sehr geringer Qualität und sind mit abstrusen Forderungen und gar Drohungen versehen. „Einfach draufhauen“ nützt hier nichts. Kununu als Onlineportal für Arbeitgeberbewertungen wird sich nicht einfach so Ihrem Willen ergeben, sondern hat ein Interesse daran, dass möglichst viele Bewertungen online bleiben.

Wie sollte eine ordentliche Beschwerde aussehen?

Eine ernstzunehmende und brauchbare Beschwerde gegen rechtswidrige Einträge bei Kununu sollte exakt angeben, welche Bewertung bzw. welcher Teil einer Bewertung streitgegenständlich ist, welche Gründe für ein Löschen sprechen und möglichst auch Beweise dahingehend darlegen, dass die Bewertung rechtswidrig ist.

Beispielsweise nützt es wenig, einfach zu schreiben: „Die Bewertung vom 13.04.2018 ist rechtswidrig und muss gelöscht werden!“ Hierbei fehlt die Angabe, was rechtswidrig an diesem Eintrag ist und wieso eine Löschung zu erfolgen hat.

Wie es besser geht?

Besser wäre es, hier konkret auf eine Aussage in der Bewertung Bezug zu nehmen: „Die Bewertung vom 13.04.2018 beinhaltet die Aussage, dass kein Pausenraum vorhanden wäre. Wir schicken Ihnen als Anhang ein Foto unseres Pausenraums.“ Hierdurch kann Kununu leicht erkennen, dass die Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung enthält.

Wenig sinnvoll sind Drohungen ins Blaue hinein, um Kununu einzuschüchtern: „Wenn Sie die Bewertung nicht sofort löschen, verklagen wir Sie auf Schadensersatz!!!“

Eine solche Aussage ist als erste Beschwerde sicher wenig hilfreich. Kununu unterliegt nämlich keiner vorab-Prüfungspflicht bezüglich Bewertungen. Es darf also zunächst einmal alles online stellen, was die Nutzerinnen und Nutzer als Bewertung posten.

Erst auf Hinweis muss Kununu dann rechtswidrige Einträge löschen oder begutachten. Insofern macht es wenig Sinn, direkt mit einer Drohung die Beschwerde „anzureichern“. (Übrigens ist Schadensersatz bei der Frage von rechtswidrigen Bewertungen nicht so sehr einschlägig wie die meisten glauben … )

Wer kann für Sie eine Beschwerde professionell erstellen und bei Kununu einreichen?

Wenn Sie eine bestmögliche Beschwerde bei Kununu einreichen möchten, sollten Sie dies „outsourcen“, und zwar an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts darauf, dass dieser über einschlägige Erfahrungen im Umgang mit Bewertungsportalen und dem Reputationsrecht verfügt. Denn nicht jeder Familienrechtler ist der beste Ansprechpartner für Rufschäden im Internet.

Meine Kanzlei ist seit Jahren auf das Löschen von negativen Einträgen im Internet spezialisiert. Ich prüfe jede Bewertung juristisch und reichen bei den Onlineportalen fundierte Beschwerden ein.

Hierbei biete ich einen kostenfreien Service an: Schicken Sie mir den Link zu Ihrer Bewertung. Ich teile Ihnen unverbindlich die Erfolgsaussichten mit. So sparen Sie sich ein „sinnloses Einschalten von Anwälten“. Sprechen Sie mich gern darauf an!

2 Gedanken zu „Beschwerde bei Kununu einreichen? Sofort loslegen!“

  1. ich finde es unmöglich, dass unternehmen bewertungen bei kununu löschen lassen können. was wird denn in so einer beschwerde geschrieben? dass alles falsch ist und die bewertenden menschen schwachköpfe sind? beschwerde hier, beschwerde da, meinungsfreiheit ade………..

    Antworten
    • Guten Tag,

      eine einfache Beschwerde an Kununu führt noch nicht zur Löschung der Bewertung, wie Sie es behaupten. Nur bei rechtswidrigen Inhalten oder Richtlinienverstößen ist eine Beschwerde – wenn sie juristisch gut gemacht ist – überhaupt erfolgsversprechend. Mit der Meinungsfreiheit hat das nur bedingt zu tun, da Ihnen die Meinungsfreiheit nicht genommen wird.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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