Sind Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden? Sie sind nicht allein.
Als erfahrener Anwalt für Phishing unterstütze ich Sie dabei: Ich prüfe Ihren Fall, sichere wichtige Nachweise und setze Ihre Ansprüche durch – von Rückforderungen bis zu Schadensersatz.

Warum es sich lohnt, bei Phishing einen Anwalt einzuschalten
Viele Betroffene wenden sich zuerst selbst an ihre Bank oder an den Zahlungsdienstleister, oft leider ohne Erfolg. Ein spezialisierter Anwalt für Phishing verbessert Ihre Position deutlich:
- Höhere Erfolgschancen bei Rückerstattungen
- Professionelle Beweissicherung und Fristenkontrolle
- Rechtskonforme Argumentation gegenüber Banken & Dienstleistern
- Klare Einschätzung, welche Schritte sich lohnen
- Schutz vor weiteren Schäden und Unterstützung bei Identitätsdiebstahl
So vermeiden Sie langes Hin und Her und erhöhen erheblich die Chance, Ihr Geld zurückzubekommen.
Wann ich für Sie als Anwalt für Phishing tätig werden kann
In folgenden Situationen werde ich für Sie aktiv und prüfe, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind:
Sie haben eine betrügerische Nachricht erhalten, die angeblich von Ihrer Bank, einem Zahlungsdienst oder einem Online-Shop stammt.
Ihre Zugangsdaten wurden abgefangen und es kam zu unberechtigten Abbuchungen.
Sie haben bezahlt, aber keine Ware oder Dienstleistung erhalten.
Persönliche Daten wurden manipuliert oder ohne Ihre Zustimmung verwendet.
Zum Beispiel, wenn eine Erstattung verweigert oder eine Verantwortung bestritten wird.
So läuft die Unterstützung bei Phishing ab: Schritt für Schritt
1. Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie schildern mir kurz den Vorfall und senden die wichtigsten Unterlagen. Ich prüfe anschließend, welche Ansprüche bestehen und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind.
2. Rechtliche Bewertung & Strategie
Ich analysiere den Sachverhalt, bewerte die Haftung aller Beteiligten und entwickle eine klare Vorgehensweise, um den entstandenen Schaden bestmöglich zu reduzieren.
3. Kommunikation mit Bank & Dienstleistern
Ich übernehme den gesamten Schriftverkehr mit Banken, Zahlungsdiensten oder Plattformen – sachlich, juristisch fundiert und konsequent ausgerichtet auf Erstattung oder Schadensbegrenzung.
4. Ergebnis & Nachbetreuung
Sie erhalten eine verständliche Rückmeldung zum Ergebnis. Auf Wunsch unterstütze ich Sie zudem mit Empfehlungen, um sich künftig besser vor Phishing und ähnlichen Angriffen zu schützen.
Ihre Vorteile mit meiner juristischen Unterstützung
Phishing-Angriffe verursachen für Betroffene oft erheblichen finanziellen und organisatorischen Schaden. Seit über 25 Jahren unterstütze ich Mandanten in Fällen von Online-Betrug, unberechtigten Abbuchungen und Identitätsdiebstahl. Diese Spezialisierung ermöglicht es mir, die rechtliche Lage zuverlässig einzuschätzen und schnell eine geeignete Strategie zu entwickeln, um Schäden zu begrenzen oder vollständig auszugleichen.
Ein zügiges und strukturiertes Vorgehen ist bei Phishing entscheidend. Ich sichere frühzeitig wichtige Informationen, reagiere schnell auf neue Entwicklungen und übernehme die gesamte Kommunikation mit Banken, Zahlungsdiensten oder Plattformen. So verhindern wir, dass Fristen verstreichen oder weitere Schäden entstehen – und Sie behalten jederzeit Klarheit über den Stand Ihres Falls.
Neben der unmittelbaren Schadensregulierung lege ich großen Wert auf transparente Abläufe und verständliche Beratung. Sie wissen von Beginn an, welche Chancen bestehen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Kosten entstehen können. Auf Wunsch unterstütze ich Sie zusätzlich dabei, Ihre digitale Sicherheit zu verbessern, um zukünftige Angriffe frühzeitig zu erkennen und wirksam zu verhindern.
💡 Hinweis: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gericht. Gerne prüfe ich für Sie, ob das auch bei Ihnen möglich ist.
▼
Warum Sie mich bei einem Phishing-Angriff beauftragen sollten
Ich bin seit vielen Jahren auf IT- und Internetrecht spezialisiert und unterstütze Mandanten regelmäßig bei Fällen von Phishing, Online-Betrug und unberechtigten Abbuchungen. Solche Angriffe können erhebliche finanzielle und organisatorische Folgen haben. Mit meiner Erfahrung und meinem strukturierten Vorgehen sorge ich dafür, dass Sie Ihre Ansprüche wirksam durchsetzen und weiteren Schaden vermeiden können.
Handeln Sie jetzt – sichern Sie sich Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Thomas Feil
Bekannt aus den Medien
Rechtsanwalt Thomas Feil wird seit vielen Jahren als Experte für IT-Recht, Online-Betrug und Phishing angefragt. In zahlreichen Fachbeiträgen und Medienartikeln gibt er Betroffenen praktische Hinweise, zeigt typische Betrugsmaschen auf und erklärt, wie man sich rechtlich gegen finanzielle Schäden wehren kann.
Seine Expertise reicht dabei von klassischem E-Mail-Phishing über Online-Banking-Betrug bis hin zu aktuellen Angriffsmethoden wie Quishing oder manipulierten Banking-Apps. Fachmedien greifen regelmäßig auf seine Einschätzungen zurück, wenn es um Schutzmaßnahmen, rechtliche Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene geht.
👉 Veröffentlichungen in führenden Fach- und Tagesmedien belegen seine Expertise und bestätigen seine Rolle als Spezialist für Phishing und Online-Betrug:
- Bild: Vorsicht vor Identitäts-Diebstahl im Netz!
- Welt: So leicht kaufen Datendiebe über fremde Konten ein
- ZDFheute: Phishing und Smishing: Wie schütze ich mich?
- Stiftung Warentest: So lassen Sie Online-Banking-Betrüger auflaufen
Das sagen meine Mandant:innen
Phishing-Angriff
Ich suchte rechtlichen Rat in einer Sache, die leider vom möglichen Erfolg her ziemlich aussichtslos war. Herr Rechtsanwalt Thomas Feil wusste zu überzeugen durch eine klare Sprache und ersparte mir so unnötige Kosten. Vielen Dank.
⭐⭐⭐⭐⭐
– Bewertung von R. N. am 03.03.2023 um 17:45 Uhr bei anwalt.de
Großartiger erfolgreicher hartnäckiger Anwalt
Als Opfer eines phishing- Mail Betruges war ich als unwissender Laie völlig ratlos. Ich wendete an Herrn Feil. Nachdem die Bank jede Verantwortung ablehnte und die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte, war es mir zu riskant, es bis zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen. Obwohl ich den Vorgang damit resigniert abgeschlossen hatte, forderte Herr Feil die Akte an und stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft, obwohl eine verdächtige Person ermittelt worden war, keine weiteren Ermittlungen vorgenommen hatte, worauf er Beschwerde einlegte. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren wieder aufnehmen und konnte die Täterin ausfindig machen. Diese wurde rechtskräftig verurteilt und ein Restbetrag konnte konfisziert werden. Allerdings gab es mehrere Geschädigte und es war unklar, wie hoch der Betrag der Entschädigung ausfallen würde. Nach fast 3 Jahren bekam ich den vollen ziemlich hohen Betrag erstattet. Das ganze war nur durch Herrn Feils Arbeit, sein Engagement und seine Hartnäckigkeit so erfolgreich. Zudem war die Beratung und die Kommunikation ausgesprochen angenehm. B. W. Berlin
⭐⭐⭐⭐⭐
– Bewertung von B. W. am 29.10.2023 um 16:58 Uhr bei anwalt.de
Phishing Fall
Ich war Opfer eines Phishing Betrugs und Herr Feil konnte mich gut in dem Verfahren vertreten und zu einem guten Ergebnis beitragen. Immer gut und praktisch z. B. per Mail kommuniziert.
⭐⭐⭐⭐⭐
– Bewertung von A. B. am 05.11.2025 um 20:44 Uhr bei anwalt.de
Schnelle, sehr kompetente Unterstützung
Herr Feil hat uns in einem Phishingfall vertreten. Die Kommunikation lief schnell und die Bearbeitung sehr kompetent. Wir waren sehr zufrieden, auch mit dem erzielten Ergebnis.
⭐⭐⭐⭐⭐
– Bewertung von S. N. am 17.08.2025 um 12:37 Uhr bei anwalt.de
Sehr gut beraten!
Meine Eltern sind leider massive Opfer von Phishing geworden (6-stellige Summe). Hr.Feil hat mit großer Sachkompetenz und guter Beratung die Interessen meiner Eltern auch gegen eine große Bank vertreten. In der Ausnahmesituation hat er sich gut auf meine Eltern (juristische Laien) eingelassen und Schritt für Schritt bis vor Gericht ihre Sache sehr gut vertreten. Ich hoffe wir brauchen ihn nie wieder 😉 … aber falls doch ist er die erste Wahl! Vielen Dankl!
⭐⭐⭐⭐⭐
– Bewertung von R. W. am 03.12.2024 um 21:07 Uhr bei anwalt.de
Häufig gestellte Fragen zum Thema Phishing
Phishing liegt vor, wenn Betrüger versuchen, über gefälschte E-Mails, SMS oder Webseiten an persönliche Daten wie Passwörter oder Bankzugänge zu gelangen. Oft wird dabei eine Bank oder ein bekannter Dienst nachgeahmt, um Vertrauen zu erwecken.
Grundsätzlich muss geprüft werden, ob die Bank oder der Zahlungsdienstleister Sicherheitsstandards eingehalten hat und ob dem Betroffenen ein Mitverschulden vorgeworfen wird. Viele Fälle zeigen: Eine Erstattung ist möglich, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Sperren Sie Zugangsdaten, informieren Sie sofort Ihre Bank und sichern Sie alle Nachweise (Mails, Screenshots, Kontoauszüge). Je früher Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, Schäden zu begrenzen oder rückgängig zu machen.
Ja, in vielen Fällen ist eine Rückerstattung möglich. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Bank zur Erstattung verpflichtet ist und welche Schritte erforderlich sind, um Ihr Geld zurückzubekommen.
Sobald ein finanzieller Schaden entstanden ist oder Ihre Bank die Verantwortung ablehnt. Ein spezialisierter Anwalt kann die Rechtslage bewerten, Beweise sichern und Ihre Ansprüche gegenüber Banken oder Zahlungsdiensten durchsetzen.
Viele Policen decken Fälle von Online-Betrug und Phishing ab. Auf Wunsch prüfe ich für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die anwaltliche Tätigkeit übernimmt.
Vorab erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung. Anschließend informiere ich transparent über mögliche Kosten und die Chancen einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Ja. Die Beratung ist telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz möglich. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.
Dann prüfe ich weitere rechtliche Schritte. Häufig lässt sich mit einer fundierten Argumentation dennoch eine Rückzahlung erreichen. Notfalls setze ich Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Banken lehnen Ansprüche oft mit Standardargumenten ab. Eine juristisch saubere Darstellung des Sachverhalts erhöht die Erfolgsaussichten erheblich und verhindert, dass berechtigte Forderungen abgewiesen werden.
Ja. Auch in komplexen Fällen oder bei unklarer Beweislage prüfe ich, welche Möglichkeiten bestehen – etwa Teil-Erstattungen, Haftungsanteile oder ergänzende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
Ich bin seit über 25 Jahren auf IT-Recht, Internetbetrug und Phishing spezialisiert und habe zahlreiche Fälle erfolgreich begleitet. Sie profitieren von schneller Reaktion, klaren Abläufen und hoher Expertise im Umgang mit Banken und Zahlungsdiensten. Meine über 700 echten Mandantenbewertungen mit einer Durchschnittsnote von 4.9 Sternen (Stand November 2025) auf anwalt.de belegen die hervorragende Qualität und Mandantenzufriedenheit meiner Kanzlei in diesen und verwandten Spezialgebieten.
▼
Hilfe bei Phishing vom Anwalt
Ich prüfe für Sie kostenfrei, welche rechtlichen Schritte nach einem Phishing-Angriff möglich sind und ob eine Erstattung oder Schadensbegrenzung durchsetzbar ist. Handeln Sie frühzeitig – so verhindern Sie weitere finanzielle Einbußen und sichern Ihre Daten bestmöglich ab.

Thomas Feil

