Google Bewertung löschen lassen – schnell, sicher & effektiv

✓ Mehr als 25 Jahre Praxiserfahrung
✓ Erste Prüfung kostenlos
✓ Hohe Erfolgsquote
✓ Spezialist für Reputationsschutz

Unwahre negative Google Bewertung erhalten? Ich unterstütze Sie beim Schutz Ihres guten Rufs.

Als erfahrener Fachanwalt helfe ich Ihnen dabei, rechtswidrige oder rufschädigende Rezensionen auf Google löschen zu lassen – professionell, vertraulich und mit einem klaren Ziel: Ihre Reputation zu wahren.
Recht-freundlich.de: Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil
Rechtsanwalt Thomas Feil

Warum Google-Bewertungen so wichtig sind

Google-Rezensionen sind für viele Menschen der erste Anhaltspunkt, wenn sie sich für ein Unternehmen, eine Kanzlei, einen Arzt oder einen Dienstleister entscheiden. Schon wenige ungerechtfertigte 1-Stern-Bewertungen können das Vertrauen potenzieller Kunden erheblich beeinträchtigen und so direkte Auswirkungen auf Umsatz und Neukundengewinnung haben.

Besonders kritisch sind Fälle, in denen eine Google-Bewertung unwahr oder frei erfunden ist, wenn beleidigende oder rufschädigende Kommentare hinterlassen werden oder wenn Mitbewerber gezielt Fake-Rezensionen veröffentlichen.

Auch wiederholte Mehrfachbewertungen durch dieselbe Person können das Gesamtbild verfälschen und dem guten Ruf schaden. In all diesen Situationen kann es sinnvoll sein, rechtlich gegen die unzulässige Bewertung vorzugehen und eine Löschung der Google-Rezension zu veranlassen.

Meine Spezialisierung als Anwalt: Schutz vor rufschädigenden Google-Rezensionen

Die betroffene negative Bewertung auf Google wird von mir individuell eingeschätzt – die Erstprüfung ist für Sie kostenlos. Wenn sich herausstellt, dass die Rezension gegen geltendes Recht oder die Richtlinien von Google verstößt, übernehme ich den gesamten Prozess: von der rechtlichen Argumentation bis hin zur direkten Kommunikation mit Google. So sorgen wir gemeinsam dafür, dass unzulässige Einträge entfernt werden.

Kostenfreie rechtliche Einschätzung der Bewertung
Prüfung auf mögliche Verstöße, etwa bei falschen Tatsachen, Beleidigungen oder manipulierten Fake-Bewertungen
Juristisch fundiertes Löschgesuch an Google mit klarer Begründung
Durchsetzung gegenüber Google, damit die Bewertung tatsächlich entfernt wird
Bei Bedarf zusätzliche rechtliche Schritte, außergerichtlich oder vor Gericht

So läuft die Löschung einer Google-Bewertung ab

Mein Vorgehen ist darauf ausgerichtet, Ihnen schnell Klarheit und spürbare Entlastung zu verschaffen – bei gleichzeitig maximaler rechtlicher Sicherheit:

1. Kostenfreie Ersteinschätzung

Sie übermitteln mir den Link zur beanstandeten Rezension. Ich prüfe kostenlos, ob ein rechtlicher Angriff möglich ist und ob sich die Löschung lohnt.

Rechtliche Analyse & Strategie

Ich bewerte die Bewertung im Detail, prüfe die Erfolgsaussichten und entwickle eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zur Entfernung.

3. Kommunikation mit Google

Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit Google. Ihr Löschungsantrag wird juristisch fundiert, sachlich und zielgerichtet vorgetragen.

4. Ergebnis & Nachbetreuung

Nach erfolgreicher Löschung informiere ich Sie umgehend. Auf Wunsch überwache ich Ihr Profil auch künftig, um unzulässige Bewertungen frühzeitig zu erkennen.

Ihre Vorteile mit meiner rechtlichen Unterstützung

Erfahrung im Bewertungsrecht

Seit über 25 Jahren vertrete ich Mandanten erfolgreich bei der Löschung rechtswidriger Google-Rezensionen.

Schnelles und diskretes Handeln

Ich reagiere ohne Verzögerung, halte Sie informiert und wahre höchste Vertraulichkeit.

Hohe Erfolgsquote für die Löschung

In zahlreichen Fällen konnte ich rufschädigende Bewertungen rechtlich prüfen und wirksam löschen lassen.

Transparente
Kostenstruktur

Sie erhalten vorab eine klare Einschätzung zu Aufwand und Gebühren – ohne versteckte Kosten.

Nachhaltiger Reputationsschutz

Mein Ziel ist nicht nur die Löschung, sondern die dauerhafte Sicherung Ihrer Online-Reputation.

Warum Sie mich beauftragen sollten

Ich bin seit vielen Jahren als Fachanwalt für IT- und Medienrecht tätig und habe umfangreiche Erfahrung im Bereich Online-Reputationsschutz. Negative Google-Bewertungen können gravierende Folgen für Unternehmen und Selbstständige haben – ich sorge mit klaren rechtlichen Schritten dafür, dass Sie sich wirksam dagegen wehren können.

Vertrauen Sie auf meine Spezialisierung – und handeln Sie jetzt.

Rechtsanwalt
Thomas Feil

Bekannt aus den Medien

Rechtsanwalt Thomas Feil wird regelmäßig in führenden Medien als Experte für Bewertungsrecht und Online-Reputation konsultiert. Neben Google-Rezensionen berät er auch Unternehmen im Umgang mit unfairen kununu-Bewertungen und den rechtlichen Möglichkeiten ihrer Löschung.

👉 Veröffentlichungen in namhaften Medien unterstreichen seine Expertise:

Das sagen meine Mandant:innen

Löschung von negativen Google Bewertungen

Unser Autohaus wird leider regelmäßig mit schlechten Google Bewertungen konfrontiert. Wenn es sich um Fake-Bewertungen handelt, ungerechtfertigten, oder nicht den Tatsachen entsprechenden, wenden wir uns schon seit Jahren mit bestem Erfolg an Herrn Feil. Wir fühlen uns bei ihm sehr gut aufgehoben. Mit seinem Fachwissen und seiner Hartnäckigkeit gegenüber Google verhilft er uns in 100 % der Fälle zu einer Löschung. Auch wenn der Anlass für uns nie erfreulich ist, freuen wir uns dennoch auf eine weitere Zusammenarbeit.

⭐⭐⭐⭐⭐

– Bewertung von S. O. am 12.08.2025 um 15:53 Uhr bei anwalt.de

Entfernung schlechter Google Bewertung

Schnelle effektive Entfernung einer ungerechtfertigten Google Bewertung.

⭐⭐⭐⭐⭐

– Bewertung von A. B. am 05.06.2025 um 14:05 Uhr bei anwalt.de

Entfernung von Schmähkritik bei Google und Indeed

100 % Erfolg – Herr Feil hat in Kürze ungerechtfertigte Google- und Indeed-Bewertungen mit rufschädigender Wirkung entfernen lassen. Nochmals vielen Dank für die schnelle Hilfe!

⭐⭐⭐⭐⭐

– Bewertung von M. B. am 20.03.2025 um 15:11 Uhr bei anwalt.de

Fake Rezension entfernt

Herr Feil hat unkompliziert und schnell gehandelt und alle Fake Rezensionen entfernen lassen.

⭐⭐⭐⭐⭐

– Bewertung von A. L. am 23.07.2025 um 08:22 Uhr bei anwalt.de

Häufig gestellte Fragen zur Löschung von Google-Bewertungen

Nein. Bewertungen, die nur eine persönliche Meinung enthalten, sind in der Regel von der Meinungsfreiheit geschützt. Rechtswidrige Rezensionen – etwa mit falschen Tatsachen, Beleidigungen oder eindeutigem Wettbewerbsbezug – können hingegen angegriffen und gelöscht werden.

Unzulässig sind z. B. Beleidigungen, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen, rassistische oder diskriminierende Inhalte sowie Rezensionen ohne realen Kundenkontakt. Auch manipulierte oder von Mitbewerbern verfasste Fake-Bewertungen können beanstandet werden.

Das hängt vom Einzelfall ab. Erste Entscheidungen fallen oft innerhalb weniger Tage, manchmal dauert die Prüfung durch Google aber auch mehrere Wochen.

Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Vor einer Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für anwaltliches Vorgehen und ein mögliches Gerichtsverfahren – ich unterstütze Sie bei der Klärung.

Nein. Ich übernehme die gesamte Kommunikation und formuliere alle rechtlich relevanten Schreiben für Sie.

Sollte Google nicht reagieren oder die Löschung verweigern, prüfe ich für Sie die weiteren juristischen Schritte – bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung.

Sie möchten eine Google-Bewertung entfernen lassen? Handeln Sie jetzt!

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung und lassen Sie prüfen, ob die beanstandete Rezension rechtlich angreifbar ist. Je schneller Sie reagieren, desto eher lässt sich weiterer Reputationsschaden verhindern.

Rechtsanwalt
Thomas Feil

Ihre Anfrage zur Löschung einer Google-Bewertung

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