Negative Bewertungen im Internet können für Unternehmen und Einzelpersonen erheblichen Schaden anrichten. Sie können zu Umsatzeinbußen, Imageverlust und sogar zu Reputationsschäden führen. In manchen Fällen kann der Portalbetreiber für negative Bewertungen haften. In diesem Blogbeitrag erkläre ich, wann der Portalbetreiber für negative Bewertungen haftet. Ich gebe Ihnen auch Tipps, wie Sie sich gegen negative Bewertungen schützen können. Haftung des Portalbetreibers Grundsätzlich haftet der Portalbetreiber nicht für die Inhalte von Bewertungen, die von Nutzern auf seinem Portal abgegeben werden. Dies gilt auch für negative Bewertungen. Der Portalbetreiber haftet jedoch, wenn er eine rechtswidrige Bewertung nicht löscht oder ändert, obwohl er …