Phishing auf Konto bei der Postbank: Geld weg – Wie Sie jetzt reagieren sollten

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Ein Schreckensszenario, das leider immer häufiger Realität wird: Sie öffnen Ihr Online-Banking bei der Postbank – und stellen fest, dass plötzlich mehrere tausend Euro von Ihrem Konto verschwunden sind. Ohne dass Sie es gemerkt haben, wurden Sie Opfer eines sogenannten Phishing-Angriffs. Die gute Nachricht: Sie sind damit nicht allein – und es gibt rechtliche Möglichkeiten, das verlorene Geld zurückzuholen. Als erfahrener Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie dabei kompetent, zielgerichtet und individuell. Phishing Postbank?

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt:

  • Wie Phishing-Angriffe auf Postbank-Konten ablaufen
  • Welche Rechte Sie als Betroffener haben
  • Wie Sie sich gegen die Postbank durchsetzen können
  • Welche Maßnahmen sofort ergriffen werden sollten
  • Und wie Sie künftige Angriffe vermeiden

Was ist Phishing Postbank – und wie trifft es Kunden der Postbank?

Phishing ist eine Methode des Internetbetrugs, bei der Kriminelle versuchen, durch gefälschte E-Mails, SMS oder Webseiten an vertrauliche Zugangsdaten zu gelangen. Bei der Postbank passiert das oft über E-Mails, die angeblich von der Bank stammen und zur „Verifizierung Ihres Kontos“ auffordern.

Klicken Betroffene auf die enthaltenen Links, gelangen sie auf täuschend echte Kopien der Postbank-Webseite. Dort geben sie – nichtsahnend – ihre Zugangsdaten oder TAN-Nummern ein. Die Folge: Betrüger können sich Zugang zum Konto verschaffen und Geld auf ausländische oder nicht rückverfolgbare Konten überweisen.

Die Beträge, die so abfließen, sind nicht selten vier- oder fünfstellig – oft in wenigen Minuten.

Warum sind Postbank-Kunden besonders häufig betroffen?

Aus meiner täglichen anwaltlichen Praxis sehe ich: Kunden der Postbank sind überdurchschnittlich häufig von Phishing betroffen. Das liegt unter anderem daran, dass die Postbank über ein großes Kundenportfolio verfügt, viele Menschen ihre Bankgeschäfte online abwickeln – und die Bank oft für ihre Kundenservice-Kommunikation tatsächlich E-Mails nutzt. Das macht es für Betrüger leichter, ihre Fälschungen glaubwürdig wirken zu lassen.

Außerdem sind Phishing-Webseiten, die das Design der Postbank imitieren, im Internet sehr verbreitet. Die Kombination aus hoher Kundenanzahl und regelmäßiger Kommunikation per E-Mail schafft ein gefährliches Einfallstor.

Was tun, wenn das Geld bereits weg ist?

Wenn Sie feststellen, dass Geld von Ihrem Postbank-Konto verschwunden ist, handeln Sie sofort. Zeit ist in diesen Fällen entscheidend. Folgende Schritte empfehle ich:

1. Konto sofort sperren – Phishing Postbank

Loggen Sie sich – sofern möglich – sofort in Ihr Online-Banking ein und sperren Sie Ihre Zugangsdaten. Alternativ: Kontaktieren Sie den Kundenservice der Postbank telefonisch und lassen Sie das Konto sperren.

2. Anzeige bei der Polizei erstatten

Erstatten Sie Anzeige wegen Betrugs. Dies ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern auch notwendig, um später Ihre Rechte gegenüber der Bank geltend zu machen.

3. Transaktionsdaten sichern – Phishing Postbank

Dokumentieren Sie alle verdächtigen Transaktionen, Screenshots der Phishing-E-Mails oder SMS und Zugriffszeiten. Diese Daten sind später wichtig für die Beweissicherung.

4. Anwalt für IT-Recht einschalten

Wenden Sie sich zeitnah an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Eine juristische Prüfung ist unerlässlich, um festzustellen, ob die Postbank haftet – und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können. Ich unterstütze Sie dabei individuell, kompetent und lösungsorientiert.

Hafte ich selbst – oder muss die Bank mein Geld erstatten?

Diese Frage ist der Dreh- und Angelpunkt in Phishing-Fällen. Nach der aktuellen Rechtslage gilt:

Grundsatz: Banken – also auch die Postbank – sind verpflichtet, unautorisierte Zahlungen zu erstatten (§ 675u BGB), sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet: Der Kunde hat elementare Sicherheitsregeln missachtet. Doch hier liegt der Teufel im Detail. In der Praxis zeigt sich:

  • Wer auf täuschend echte Phishing-E-Mails hereinfällt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig.
  • Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an den Nachweis grober Fahrlässigkeit.
  • Die Beweislast liegt bei der Bank – also bei der Postbank.

In zahlreichen Fällen konnten wir nachweisen, dass Mandanten durch besonders raffinierte Phishing-Mails getäuscht wurden. Die Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich – und verpflichten die Banken zur Rückzahlung.

Postbank lehnt Regulierung ab – was tun?

Häufig erlebe ich, dass die Postbank nach einem Phishing-Angriff die Verantwortung ablehnt. Standardantworten lauten oft:

  • „Der Zahlungsvorgang wurde ordnungsgemäß mit TAN autorisiert.“
  • „Sie haben Ihre Zugangsdaten grob fahrlässig preisgegeben.“
  • „Eine Haftung der Bank ist ausgeschlossen.“

Doch lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Diese Ablehnungen bedeuten nicht, dass Ihr Anspruch aussichtslos ist.

Mein Ansatz: Ich prüfe jede Ablehnung der Bank im Detail, argumentiere rechtlich fundiert – und leite gegebenenfalls rechtliche Schritte ein. Viele Banken lenken ein, sobald sie merken, dass der Fall professionell und strategisch begleitet wird.

Fallbeispiel aus der Praxis: Erfolg gegen die Postbank

Ein Mandant wandte sich an mich, nachdem binnen weniger Minuten 9.800 € von seinem Postbank-Konto abgebucht worden waren. Er hatte auf eine E-Mail reagiert, die scheinbar von der Postbank stammte. Die Bank lehnte jede Rückerstattung ab.

Unser Vorgehen:

  • Wir forderten die Bank schriftlich zur Rückzahlung auf – mit Fristsetzung.
  • Parallel bereiteten wir eine Klage vor.
  • Nachdem die Postbank erkannte, dass wir die juristische Grundlage genau darlegen konnten, kam es zu einer außergerichtlichen Einigung.

Ergebnis: Der Mandant erhielt den vollen Betrag zurück – innerhalb von sechs Wochen nach Erstkontakt.

Ihre Chancen stehen gut – wenn Sie rechtzeitig handeln

Die Erfolgsaussichten in Phishing-Fällen hängen stark davon ab, wie Sie reagieren und ob Sie sich rechtlich beraten lassen. Aus meiner Sicht gilt:

Frühzeitige anwaltliche Unterstützung erhöht die Chancen erheblich

Viele Banken regulieren außergerichtlich, wenn der Fall professionell aufbereitet ist

Gerichte urteilen zunehmend im Sinne der Kunden

Phishing Postbank: Wie kann ich mich künftig schützen?

Neben der rechtlichen Aufarbeitung ist Prävention entscheidend. Hier einige bewährte Tipps:

  • Nutzen Sie niemals Links in E-Mails oder SMS zur Anmeldung im Online-Banking.
  • Rufen Sie die Postbank-Webseite immer manuell im Browser auf.
  • Verwenden Sie starke Passwörter und ändern Sie diese regelmäßig.
  • Aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung, wo verfügbar.
  • Prüfen Sie jede Nachricht auf Absenderadresse und Sprachstil.
  • Rufen Sie bei Unsicherheiten den offiziellen Kundenservice an – nicht die Nummer aus der E-Mail.

Warum Sie auf professionelle Hilfe setzen sollten

Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Erfahrung unterstütze ich Sie schnell, effektiv und individuell. Ich kenne die Argumentationslinien der Banken – und weiß, wie man sie rechtlich fundiert angreift.

Mein Angebot:

  • Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls
  • Strategische Beratung zu allen rechtlichen Möglichkeiten
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Postbank – notfalls vor Gericht

Fazit Phishing Postbank: Nicht hilflos bleiben – handeln Sie jetzt

Phishing-Angriffe sind kein persönliches Versagen, sondern gezielte und professionelle Betrugsmaschen. Wenn Sie betroffen sind, geht es nicht darum, Schuld zu suchen – sondern Ihre Rechte durchzusetzen.

Vertrauen Sie auf rechtssichere, lösungsorientierte Unterstützung. Gemeinsam entwickeln wir eine klare Strategie, um Ihr Geld zurückzuholen und Ihre digitale Sicherheit dauerhaft zu stärken.

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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