In der heutigen digitalen Welt ist der Schutz des eigenen Rufs und der eigenen Marke von unschätzbarem Wert. Als Anwalt, der sich seit über 25 Jahren auf das IT-Recht und den Schutz des guten Rufs spezialisiert hat, sehe ich täglich, wie schnell und unerwartet Gefahren auftreten können. Manchmal kommen diese Gefahren jedoch nicht in Form eines Hackerangriffs oder einer negativen Bewertung, sondern ganz klassisch per Post.
Stellen Sie sich vor, Sie finden einen Brief in Ihrem Briefkasten, der auf den ersten Blick wie ein offizielles Schreiben einer Behörde aussieht. Er trägt einen seriös wirkenden Briefkopf, vielleicht sogar mit einem Adler, und fordert Sie zu einer dringenden Handlung bezüglich Ihrer eingetragenen Marke auf. Ein Gefühl der Dringlichkeit macht sich breit. Man will ja nichts falsch machen, keine Fristen versäumen und den über Jahre aufgebauten Markenschutz nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Genau mit dieser Unsicherheit und diesem Pflichtgefühl kalkulieren bestimmte Unternehmen, um daraus ein fragwürdiges Geschäftsmodell zu entwickeln.
Aktuell beobachte ich wieder eine massive Welle solcher Schreiben, die von der „DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG“ mit Sitz in Berlin versendet werden. Dieses Schreiben ist ein Paradebeispiel für eine Praxis, die an der Grenze zur Irreführung agiert und Markeninhaber empfindlich teuer zu stehen kommen kann. Ich möchte Ihnen in diesem Beitrag detailliert aufzeigen, was es mit diesen Briefen auf sich hat, warum Sie extrem vorsichtig sein sollten und wie Sie sich richtig verhalten, um Ihr Geld und Ihre Marke effektiv zu schützen.
Der erste Eindruck trügt: Wie ein privates Angebot zur behördlichen Zahlungsaufforderung wird
Wenn Sie ein solches Schreiben der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG in den Händen halten, fällt sofort die professionelle und amtlich anmutende Aufmachung ins Auge. Der Titel lautet schlicht „Markenverlängerung“. Es werden korrekte Registerdaten Ihrer Marke genannt, wie die Registernummer und das genaue Ablaufdatum. Gekrönt wird das Ganze von einem farbigen Adler im Briefkopf, der unweigerlich Assoziationen mit staatlichen Institutionen weckt. Für den juristischen Laien, der nicht täglich mit den Feinheiten des Markenrechts zu tun hat, entsteht so schnell der Eindruck, es handle sich um eine offizielle und unaufschiebbare Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamts, kurz DPMA.
Kein Behördenschreiben von DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG
Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich das vermeintliche Behördenschreiben als ein kommerzielles Angebot eines privaten Unternehmens. Die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG bietet Ihnen an, die Verlängerung Ihrer Marke zu übernehmen. Das klingt zunächst vielleicht nach einem bequemen Service. Der Haken an der Sache ist jedoch der Preis. Für diese Dienstleistung verlangt das Unternehmen eine stattliche Summe von 1.300 Euro. Wer nun denkt, dies sei eben die offizielle Gebühr für die Verlängerung, irrt gewaltig. Die tatsächliche Verlängerungsgebühr, die das DPMA für die Schutzverlängerung einer Marke in bis zu drei Klassen für weitere zehn Jahre erhebt, beträgt lediglich 750 Euro.
Rechnen wir kurz nach: Sie zahlen 1.300 Euro an die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG. Davon leitet die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG 750 Euro an das DPMA weiter. Die verbleibende Differenz von 550 Euro fließt direkt und ohne Umwege in die Kasse der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG. Und wofür? Für eine einzige Dienstleistung: die Durchführung einer Überweisung. Sie erhalten für diese 550 Euro keinerlei Mehrwert. Es findet keine rechtliche Beratung statt, keine inhaltliche Prüfung Ihrer Marke, keine strategische Überlegung, ob eine Anpassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sinnvoll wäre. Sie bezahlen einen Aufschlag von über 70 Prozent auf die amtliche Gebühr für eine Handlung, die Sie mit wenigen Klicks selbst erledigen könnten. Aus meiner Sicht ist das eine völlig unnötige und überteuerte Ausgabe, die Sie sich sparen sollten.
Mein dringender Rat: Nicht reagieren, nicht unterschreiben, nicht bezahlen!
Lassen Sie es mich ganz unmissverständlich sagen: Wenn Sie ein solches Schreiben der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG oder eines ähnlichen Anbieters erhalten, ist die beste Reaktion in den allermeisten Fällen gar keine Reaktion. Werfen Sie das Schreiben am besten direkt in den Papierkorb. Unterschreiben Sie auf keinen Fall das beiliegende Formular und überweisen Sie unter keinen Umständen den geforderten Betrag. Sie gehen damit keinerlei Risiko ein, solange Sie die Verlängerung Ihrer Marke fristgerecht auf dem richtigen Weg beantragen. Dieser richtige Weg führt entweder direkt über das Deutsche Patent- und Markenamt oder über einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie dabei kompetent unterstützt und berät.
Der offizielle Weg zur Markenverlängerung: Einfach, transparent und kostengünstig
Um die Vorgehensweise der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG richtig einordnen zu können, ist es hilfreich, den offiziellen und korrekten Ablauf einer Markenverlängerung beim DPMA zu kennen. Eine in Deutschland eingetragene Marke genießt einen Schutz für eine Dauer von zehn Jahren. Etwa sechs Monate vor dem Ablauf dieser Schutzdauer werden Sie als Markeninhaber vom DPMA schriftlich an die bevorstehende Verlängerung erinnert. Diese Erinnerung ist ein reiner Service des Amtes und absolut gebührenfrei. Sie enthält weder eine Rechnung noch eine direkte Zahlungsaufforderung.
Die Verlängerung selbst können Sie dann ganz einfach online über die Webseite des DPMA beantragen. Das dafür notwendige Formular ist benutzerfreundlich und selbsterklärend gestaltet. Auch als juristischer Laie können Sie dieses Formular ohne nennenswerten Zeitaufwand ausfüllen und die Verlängerung beantragen. Die amtliche Gebühr für die Verlängerung um weitere zehn Jahre für bis zu drei Nizzaklassen beträgt wie bereits erwähnt 750 Euro. Weitere Kosten oder Leistungen sind für diesen reinen Formalakt nicht erforderlich. Alternativ können Sie selbstverständlich auch einen Anwalt mit der Verlängerung beauftragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie gleichzeitig eine strategische Beratung wünschen, beispielsweise zur Anpassung Ihres Markenschutzes an eine veränderte Geschäftstätigkeit.
Die „Dienstleistung“ der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG: Ein Blick ins Kleingedruckte
Was genau leistet die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG also für die 550 Euro, die sie als Honorar einbehält? Die Antwort auf diese Frage findet sich, wenig überraschend, im Kleingedruckten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf der Rückseite des Schreibens abgedruckt. Mit Ihrer Unterschrift unter das Formular erteilen Sie einen kostenpflichtigen Auftrag. Dieser Auftrag besteht laut den AGB ausschließlich darin, die von Ihnen gezahlte Summe zu nehmen und die amtliche Verlängerungsgebühr an das DPMA weiterzuleiten. Es wird explizit keine anwaltliche Beratung, keine Vertretung im Register und keine inhaltliche Prüfung der Marke zugesagt. Sie bezahlen also 550 Euro für eine reine Geldtransferleistung.
Die Gestaltung dieser AGB ist dabei mehr als nur fragwürdig. Sie sind in einer sehr kleinen, blassen Schrift gedruckt, der Kontrast zum Papier ist schwach und der Zeilenabstand minimal. Selbst Menschen mit ausgezeichneten Augen müssen das Dokument sprichwörtlich gegen das Licht halten, um den Inhalt überhaupt entziffern zu können. Wichtige und rechtlich bedeutsame Klauseln, beispielsweise zum Preis, zur Leistung, zum Rücktrittsrecht oder zur Haftung, sind ohne Absätze oder hervorhebende Überschriften mitten in einem langen, unstrukturierten Fließtext versteckt. Der Hinweis, dass es sich um ein entgeltliches Serviceangebot handelt und dass in den 1.300 Euro eine Vergütung von 550 Euro enthalten ist, findet sich erst auf dieser schwer lesbaren Rückseite. Auf der Vorderseite, die man zuerst wahrnimmt, prangt nur der hohe Gesamtbetrag.
Zweifel an der Wirksamkeit der Vertragsklauseln
Juristisch gesehen wirft eine solche Gestaltung erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Klauseln auf. Nach deutschem Recht, genauer gesagt nach § 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), gelten Bestimmungen in AGB, die so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, als überraschende Klauseln. Solche Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Eine derart versteckte und schwer zugängliche Preis- und Leistungsaufklärung könnte durchaus als eine solche überraschende Klausel gewertet werden. Doch bis eine solche Frage gerichtlich endgültig geklärt ist, vergeht wertvolle Zeit. Und genau auf diesen Umstand scheint der Anbieter zu spekulieren. Viele Betroffene zahlen lieber aus Sorge, ihren wertvollen Markenschutz zu verlieren oder vermeintlichen behördlichen Anweisungen nicht nachzukommen.
Ein Geschäftsmodell mit System und Anpassungsfähigkeit
Die aktuellen Schreiben der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG sind keineswegs ein neues Phänomen. Diese und ähnliche Maschen sind in der Branche seit Jahren bekannt. Markeninhaber werden in regelmäßigen Abständen mit solchen irreführenden Angeboten konfrontiert. Interessant ist dabei zu beobachten, dass die Verantwortlichen hinter der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG offenbar sehr genau verfolgen, was im Internet über sie berichtet und kritisiert wird. Die Schreiben wurden im Laufe der Zeit immer wieder angepasst. Frühere Versionen wiesen beispielsweise keinen Geschäftsführer oder kein Impressum aus, was die rechtliche Greifbarkeit erschwerte. Inzwischen wurde hier nachgebessert. Am unteren Rand der Vorderseite findet sich nun ein kleines „Impressum“. Dort wird eine Frau Oxana Andryushkina als Geschäftsführerin genannt und das zuständige Amtsgericht Charlottenburg mit einer Registernummer aufgeführt. Diese Anpassung ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Einschätzung der Unseriosität des Angebots. Die Dienstleistung bleibt überteuert und der Mehrwert für den Kunden ist nicht vorhanden.
Was tun, wenn der Brief da ist? Klare Handlungsempfehlungen zu DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG
Zusammenfassend möchte ich Ihnen klare und konkrete Ratschläge an die Hand geben, je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden:
- Sie haben das Schreiben erhalten, aber noch nichts unternommen: Perfekt. Sie sind zu keinerlei Reaktion verpflichtet. Sie müssen weder antworten noch eine Zahlung leisten. Der sicherste Ort für dieses Schreiben ist der Papierkorb. Wichtig ist jedoch, dass Sie diesen Brief als Anlass nehmen, sich um die tatsächliche Verlängerung Ihrer Marke zu kümmern. Prüfen Sie das Ablaufdatum und beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig direkt beim DPMA oder beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt damit. Gerne stehe ich Ihnen und meinem Team von WBS.LEGAL hierbei jederzeit zur Seite.
- Sie haben das Formular bereits unterschrieben und zurückgeschickt: Jetzt ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen, aber schnell und überlegt zu handeln. Sie sollten umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es muss geprüft werden, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Wie bereits dargelegt, bietet das Schreiben aufgrund seiner irreführenden Gestaltung und der versteckten AGB einige juristische Angriffspunkte. Es besteht eine gute Möglichkeit, dass das Vertragsverhältnis angefochten oder als nichtig betrachtet werden kann, sodass Sie keine Zahlung leisten müssen. In der Vergangenheit haben Gerichte in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach zugunsten der betroffenen Markeninhaber und zum Nachteil ähnlicher Adressbuchverlage oder Registerhaie entschieden.
DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG – Wissen ist Ihr bester Schutz: Informieren Sie sich!
Lassen Sie sich von der offiziellen Aufmachung solcher Schreiben oder den genannten Fristen nicht einschüchtern. Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet auf seiner Internetseite umfassende und transparente Informationen. Dort finden Sie einen Gebührenrechner, klare Anleitungen zur Verlängerung und können jede Frist einfach nachschlagen. Besonders wertvoll ist die Warnliste, die das DPMA pflegt. Auf dieser Liste sind zahlreiche private Dienstleister aufgeführt, die mit ähnlich amtlich wirkenden Schreiben versuchen, Gebühren für nutzlose oder überteuerte Dienstleistungen zu erheben. Taucht der Name des Absenders auf dieser Liste auf, ist dies ein klares Alarmsignal.
Selbst wenn die Schutzdauer Ihrer Marke zeitnah ablaufen sollte, besteht kein Grund zur Panik. Die amtliche Schutzdauer endet nicht taggenau, sondern erst am Ende des Monats, der auf den Ablauf der zehnjährigen Schutzfrist folgt. Und selbst danach haben Sie noch eine Schonfrist von sechs Monaten, in der Sie die Marke gegen Zahlung eines geringen Verspätungszuschlags immer noch verlängern können.
In meiner langjährigen Praxis als Anwalt habe ich gelernt, dass proaktives und informiertes Handeln der beste Schutz vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen ist. Die Masche der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG ist ein Lehrstück darin, wie durch die Erzeugung eines falschen Eindrucks von Autorität und Dringlichkeit versucht wird, Kapital aus der Unsicherheit von Unternehmern und Freiberuflern zu schlagen.
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben oder unsicher sind, wie Sie mit der Verlängerung Ihrer Marke umgehen sollen, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Ihr Partner für IT-Recht und Reputationsmanagement unterstütze ich Sie kompetent und strategisch dabei, Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen und Ihren guten Ruf zu schützen. Gemeinsam entwickeln wir eine zielführende Strategie, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihren unternehmerischen Erfolg.