Vorsicht vor der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG: Keine überteuerten Verlängerungen

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Als Markeninhaber stehen Sie regelmäßig vor der Aufgabe, Ihre Schutzrechte zu verlängern. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihr geistiges Eigentum langfristig zu sichern. Doch Vorsicht: Aktuell kursieren Schreiben, die den Anschein amtlicher Herkunft erwecken und Sie zur Zahlung überhöhter Gebühren für die Markenverlängerung auffordern. Insbesondere die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG tritt hier in Erscheinung und verlangt 1.300 Euro für einen Service, der auf offiziellem Wege deutlich günstiger ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie solche Schreiben erkennen, sich schützen und Ihre Marke effizient und kostengünstig verlängern.

Die Masche der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG: Was steckt dahinter?

Die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG versendet momentan verstärkt Post an Markeninhaber. Diese Schreiben fordern dazu auf, die Verlängerung der Marke durch das Unternehmen durchführen zu lassen. Mit Begriffen wie „Markenverlängerung“, der Angabe von Registerdaten und einem täuschend echten Adler im Briefkopf wird der Eindruck eines offiziellen Schreibens vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erzeugt. Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um ein rein privatwirtschaftliches Angebot, das mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die geforderten 1.300 Euro stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Amtsgebühren.

Offizielle Markenverlängerung beim DPMA: Der kostengünstige Weg

Die Verlängerung eines Markenschutzes in bis zu drei Klassen kostet beim DPMA lediglich 750 Euro. Es ist wichtig zu wissen, dass das DPMA etwa ein halbes Jahr vor Ablauf des Markenschutzes eine kostenfreie Erinnerung versendet. Diese enthält jedoch niemals eine direkte Zahlungsaufforderung oder Rechnung. Den Antrag auf Verlängerung können Sie ganz einfach online stellen. Das elektronische Formular ist selbsterklärend und auch für juristische Laien gut zu bedienen.

Keine echten Mehrleistungen durch die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG

Betrachtet man die Leistung der DMSV UG genauer, wird deutlich, dass die geforderten 1.300 Euro für die bloße Weiterleitung Ihres Antrags an das DPMA verlangt werden. Zieht man die offizielle Gebühr von 750 Euro ab, bleiben 550 Euro für eine reine Überweisungsdienstleistung übrig. Eine rechtliche Prüfung oder inhaltliche Beratung sind in diesem Preis nicht enthalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Rückseite des Schreibens enthalten zwar diese Details, sind jedoch oft im Kleingedruckten und ohne Hervorhebung wichtiger Passagen wie Rücktrittsrechte oder Kostenstruktur aufgeführt.

Täuschung durch Design und Inhalt

Die grafische Aufmachung der DMSV-Schreiben ist bewusst irreführend gestaltet, um den Eindruck eines behördlichen Ursprungs zu erzeugen. Die verwendeten Markenregisterdaten sind öffentlich zugänglich und werden lediglich zur Personalisierung der Schreiben genutzt. Auch die Gestaltung der Rückseite mit blassem Druck, eng gesetztem Text und fehlenden Überschriften erschwert das schnelle Erkennen der tatsächlichen Inhalte. Eine solche Vorgehensweise kann rechtlich zweifelhaft und anfechtbar sein, insbesondere wenn Vertragsbedingungen versteckt und überraschend präsentiert werden.

Was tun bei Erhalt eines solchen Schreibens?

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, ohne es unterschrieben oder zurückgesendet zu haben, sind Sie zu keinerlei Zahlung verpflichtet. Ignorieren Sie das Schreiben in diesem Fall. Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Marke direkt über das offizielle Portal des DPMA oder suchen Sie die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts. Dies erspart Ihnen nicht nur unnötige Ausgaben, sondern bietet Ihnen auch die Gelegenheit, Ihre Markenstrategie umfassend rechtlich prüfen zu lassen.

Bereits unterzeichnet? Lassen Sie den Vertrag prüfen

Sollten Sie das Schreiben bereits unterzeichnet und zurückgesendet haben, ist es ratsam, umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. Es muss geprüft werden, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt und unter welchen Umständen ein Rücktritt oder eine Anfechtung möglich ist. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen bereits zugunsten von Markeninhabern entschieden, insbesondere wenn Vertragsinhalte überraschend oder unklar formuliert waren. Eine weitere Option könnte darin bestehen, die Zahlung einfach zu verweigern, da die DMSV UG wahrscheinlich kein Interesse daran hat, ihr Geschäftsmodell gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Kalkül könnte sein, dass bereits genügend Empfänger zahlen und man Nichtzahler in Ruhe lässt, um das Geschäftsmodell nicht zu gefährden.

Fazit zu Schreiben DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG:

Reagieren Sie nicht vorschnell auf fragwürdige Schreiben zur Markenverlängerung. Wir beraten Sie in Rheinstetten und bundesweit rechtssicher, transparent und mit dem klaren Ziel, Ihre Markeninteressen bestmöglich zu schützen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung wünschen, sei es bei der Verlängerung, der strategischen Neuausrichtung oder der Anmeldung einer neuen Marke. Wir helfen Ihnen auch dabei, die „DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG (haftungsbeschränkt)“ vom Hals zu halten und prüfen dabei auch, ob die unvollständige Firmierung der DMSV UG, also ohne den Zusatz „haftungsbeschränkt“, einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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