Als Markeninhaber stehen Sie regelmäßig vor der Aufgabe, Ihre Schutzrechte zu verlängern. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihr geistiges Eigentum langfristig zu sichern. Doch Vorsicht: Aktuell kursieren Schreiben, die den Anschein amtlicher Herkunft erwecken und Sie zur Zahlung überhöhter Gebühren für die Markenverlängerung auffordern. Insbesondere die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG tritt hier in Erscheinung und verlangt 1.300 Euro für einen Service, der auf offiziellem Wege deutlich günstiger ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie solche Schreiben erkennen, sich schützen und Ihre Marke effizient und kostengünstig verlängern.
Die Masche der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG: Was steckt dahinter?
Die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG versendet momentan verstärkt Post an Markeninhaber. Diese Schreiben fordern dazu auf, die Verlängerung der Marke durch das Unternehmen durchführen zu lassen. Mit Begriffen wie „Markenverlängerung“, der Angabe von Registerdaten und einem täuschend echten Adler im Briefkopf wird der Eindruck eines offiziellen Schreibens vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erzeugt. Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um ein rein privatwirtschaftliches Angebot, das mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die geforderten 1.300 Euro stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Amtsgebühren.
Checkliste: So entlarven Sie die Masche der DMSV
Die Schreiben der DMSV sind gezielt so gestaltet, dass sie einem offiziellen Bescheid des DPMA ähneln. Achten Sie auf folgende Merkmale:
- Irreführender Absender: Der Name ‚Deutsche Markenschutzverlängerung‘ erweckt einen behördlichen Eindruck, obwohl es sich um ein privates Unternehmen handelt.
- Hohe Kosten: Die geforderten Beträge übersteigen die offiziellen Gebühren des DPMA für eine Markenverlängerung um ein Vielfaches.
- Fehlender Hinweis auf Freiwilligkeit: Oft wird der Eindruck erweckt, eine Zahlung sei zur Aufrechterhaltung des Markenschutzes zwingend erforderlich.
- Kleingedrucktes: Die eigentliche Angebotsnatur der Dienstleistung versteckt sich häufig im Kleingedruckten.
Offizielle Markenverlängerung beim DPMA: Der kostengünstige Weg
Die Verlängerung eines Markenschutzes in bis zu drei Klassen kostet beim DPMA lediglich 750 Euro. Es ist wichtig zu wissen, dass das DPMA etwa ein halbes Jahr vor Ablauf des Markenschutzes eine kostenfreie Erinnerung versendet. Diese enthält jedoch niemals eine direkte Zahlungsaufforderung oder Rechnung. Den Antrag auf Verlängerung können Sie ganz einfach online stellen. Das elektronische Formular ist selbsterklärend und auch für juristische Laien gut zu bedienen.
Keine echten Mehrleistungen durch die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG
Betrachtet man die Leistung der DMSV UG genauer, wird deutlich, dass die geforderten 1.300 Euro für die bloße Weiterleitung Ihres Antrags an das DPMA verlangt werden. Zieht man die offizielle Gebühr von 750 Euro ab, bleiben 550 Euro für eine reine Überweisungsdienstleistung übrig. Eine rechtliche Prüfung oder inhaltliche Beratung sind in diesem Preis nicht enthalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Rückseite des Schreibens enthalten zwar diese Details, sind jedoch oft im Kleingedruckten und ohne Hervorhebung wichtiger Passagen wie Rücktrittsrechte oder Kostenstruktur aufgeführt.
Offizielle Warnungen: DPMA und IHK schlagen Alarm
Nicht nur ich, sondern auch offizielle Stellen warnen vor der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG. Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat ausdrücklich zur Vorsicht vor den Angeboten der in Berlin ansässigen DMSV UG gemahnt. Sie rät Unternehmen, auf das Angebot der DMSV nicht einzugehen, da es deutlich überteuert ist. Aus Sicht der IHK ist es viel günstiger, eine Markenverlängerung direkt beim DPMA zu beantragen.
Auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) stellt klar, dass keinerlei Verbindung zu solchen privaten Angeboten besteht. Wichtig zu wissen: Das DPMA versendet keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen – weder für Markenanmeldungen noch für Verlängerungen. Wenn Sie also ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, stammt es nicht vom DPMA. Das DPMA hat auf seiner Website eine Warnliste mit zahlreichen Firmen veröffentlicht, die mit irreführenden Schreiben Schutzrechtsinhaber zu Zahlungen drängen. Taucht der Absender in dieser Liste auf, sollten Sie das Schreiben ignorieren oder im Zweifel rechtlichen Rat einholen. Solche Machenschaften werden von Behörden und Verbänden auch als Registerschwindel, Adressbuchangebot oder Formularfalle bezeichnet – Begriffe, die verdeutlichen, wie unseriös diese Angebote sind.
Vor folgenden Firmen warnt das DPMA ebenfalls:
- EUIPN – Europäische Union Plattform für Intellektuelle Navigation (Internetadresse: www.europa.eupin.eu)
- EUTD – European Trademarks & Domains (Internetadresse: www.eutd.org)
- IOIP – International Organisation Intellectual Property Registration International Mark
- IPOS – Intellectual Property Organisation Service (Internetadresse: www.ip-os.org)
- IPS – Intellectual Property Services (Internetadresse: www.ipservices.biz)
- IPTR – International Patent and Trademark Register (Internetadresse: www.iptr.biz)
- PMR-Service GmbH – Patent- und Markenregister (Internetadresse: www.pmr-serv.com)
- TMP Register – Trademark Publication (Internetadresse: www.tmp-register.com)
- WPAT- World Patents and Trademarks (Internetadresse: www.wpat-service.com)
- WPT – World Patent and Trademark Register ltd (Internetadresse: www.worldpatenttrademark.com/)
Täuschung durch Design und Inhalt
Die grafische Aufmachung der DMSV-Schreiben ist bewusst irreführend gestaltet, um den Eindruck eines behördlichen Ursprungs zu erzeugen. Die verwendeten Markenregisterdaten sind öffentlich zugänglich und werden lediglich zur Personalisierung der Schreiben genutzt. Auch die Gestaltung der Rückseite mit blassem Druck, eng gesetztem Text und fehlenden Überschriften erschwert das schnelle Erkennen der tatsächlichen Inhalte. Eine solche Vorgehensweise kann rechtlich zweifelhaft und anfechtbar sein, insbesondere wenn Vertragsbedingungen versteckt und überraschend präsentiert werden.
Hintergrund zur DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG
Bei der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in Berlin. Es ist dafür bekannt, seit Jahren Markeninhaber mit irreführenden Verlängerungsangeboten anzuschreiben. Die Betreiber dieser Firma beobachten offenbar genau, was über sie berichtet wird, und passen ihre Schreiben immer wieder an. Frühere Schreiben der DMSV UG enthielten zum Beispiel keinen Hinweis darauf, wer verantwortlich ist. Inzwischen findet sich am unteren Rand der Vorderseite ein kleines Impressum, in dem als Geschäftsführerin eine Frau Oxana Andryushkina genannt wird, zusammen mit einer Handelsregister-Nummer beim Amtsgericht Charlottenburg. Diese formalen Angaben ändern jedoch nichts am Geschäftsmodell: Die Briefe der DMSV UG erwecken weiterhin bewusst den Anschein amtlicher Post, um Empfänger zur vorschnellen Zahlung von 1.300 € zu bewegen – für eine Dienstleistung, die auf offiziellem Wege nur 750 € kostet und ohne jedwede zusätzliche Beratung oder Mehrleistung erbracht werden kann.
Was tun bei Erhalt eines solchen Schreibens?
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, ohne es unterschrieben oder zurückgesendet zu haben, sind Sie zu keinerlei Zahlung verpflichtet. Ignorieren Sie das Schreiben in diesem Fall. Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Marke direkt über das offizielle Portal des DPMA oder suchen Sie die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts. Dies erspart Ihnen nicht nur unnötige Ausgaben, sondern bietet Ihnen auch die Gelegenheit, Ihre Markenstrategie umfassend rechtlich prüfen zu lassen.
Tipp:
Selbst wenn Sie den geforderten Betrag von 1.300 € bereits gezahlt haben, lohnt sich der Gang zum Anwalt. Gegebenenfalls lässt sich das Geld – zumindest teilweise – zurückfordern, falls der Vertrag unwirksam ist oder Ihnen wichtige Informationen arglistig verschwiegen wurden. Zögern Sie also nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Kostenlose Ersteinschätzung:
Wenden Sie sich an mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Ich prüfe das Schreiben der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG und zeige Ihnen Ihre Optionen auf – schnell, transparent und unverbindlich. Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie bundesweit dabei, Ihr gutes Recht durchzusetzen und die “DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG” in die Schranken zu weisen. Kontaktieren Sie mich gern, bevor Sie zahlen oder weitere Schritte unternehmen – so sind Sie auf der sicheren Seite und schützen Ihr Unternehmen vor unnötigen Kosten.
Ich stehe Unternehmern mit einer ersten Einschätzung kostenfrei zur Seite!
Bereits unterzeichnet? Lassen Sie den Vertrag prüfen
Sollten Sie das Schreiben bereits unterzeichnet und zurückgesendet haben, ist es ratsam, umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. Es muss geprüft werden, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt und unter welchen Umständen ein Rücktritt oder eine Anfechtung möglich ist. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen bereits zugunsten von Markeninhabern entschieden, insbesondere wenn Vertragsinhalte überraschend oder unklar formuliert waren. Eine weitere Option könnte darin bestehen, die Zahlung einfach zu verweigern, da die DMSV UG wahrscheinlich kein Interesse daran hat, ihr Geschäftsmodell gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Kalkül könnte sein, dass bereits genügend Empfänger zahlen und man Nichtzahler in Ruhe lässt, um das Geschäftsmodell nicht zu gefährden.
Schritt-für-Schritt: Ihre Reaktion auf das DMSV-Schreiben
- Nicht bezahlen: Überweisen Sie auf keinen Fall vorschnell den geforderten Betrag.
- Prüfen Sie den Absender: Vergleichen Sie das Schreiben mit offizieller Post des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Die Verlängerung Ihrer Marke erfolgt ausschließlich dort.
- Vergleichen Sie die Kosten: Informieren Sie sich direkt auf der Webseite des DPMA über die aktuell gültigen, amtlichen Gebühren für eine Markenverlängerung.
- Suchen Sie Rat: Wenn Sie bereits gezahlt haben oder unsicher sind, kontaktieren Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt.“
Fazit zu Schreiben DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG:
Reagieren Sie nicht vorschnell auf fragwürdige Schreiben zur Markenverlängerung. Ich berate Sie in Rheinstetten und bundesweit rechtssicher, transparent und mit dem klaren Ziel, Ihre Markeninteressen bestmöglich zu schützen. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Unterstützung wünschen, sei es bei der Verlängerung, der strategischen Neuausrichtung oder der Anmeldung einer neuen Marke. Ich helfe Ihnen auch dabei, die „DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG (haftungsbeschränkt)“ vom Hals zu halten und prüfen dabei auch, ob die unvollständige Firmierung der DMSV UG, also ohne den Zusatz „haftungsbeschränkt“, einen Wettbewerbsverstoß darstellt.