Nicht nur zufriedene oder unzufriedene Kunden schreiben eine Bewertung auf Google zu Unternehmen oder Dienstleistern, sondern auch die dort angestellten derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeiter. Bewertung eines derzeitigen oder ehemaligen Arbeitnehmers löschen?
So ist Google Maps teilweise auch ein Bewertungsportal für Arbeitgeberbewertungen wie Kununu geworden. Betroffene Arbeitgeber sollten die Rechtslage kennen und überlegen, wie mit einer negativen Bewertung auf Google umgegangen werden sollte – teilweise kann es sinnvoll sein, die Bewertung zu beantworten, teilweise sollte man sie womöglich löschen lassen.
Grundsätzliches zur Rechtslage bei Bewertungen auf Google und sonst wo – auch für Arbeitgeberbewertungen!
Für eine negative Bewertung eines Mitarbeiters oder ehemaligen Mitarbeiters auf Google gilt das Gleiche wie für Bewertungen in sonstigen Zusammenhängen:
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind immer unzulässig, und Schmähkritik ebenso.
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind in dieser Konstellation faktisch falsche Aussagen über Begebenheiten in einem Unternehmen oder bezüglich eines Unternehmens. Schmähkritik ist eine Diffamierung, die lediglich der Diffamierung dient und keine sonstige sachliche Grundlage einer Diskussion bietet, beispielsweise eine bloße Beleidigung als Kommentar.
Bei Arbeitgeberbewertungen auf Google oder sonst wo ist noch anzumerken, dass nur diejenigen einen Arbeitgeber bewerten dürfen, die dort tatsächlich angestellt waren oder sind, oder sich zumindest im Bewerbungsprozess befunden haben. Andernfalls würde die Bewertung auf nichts fußen.
Bewertung eines derzeitigen oder ehemaligen Arbeitnehmers löschen – was tun?
Sollte einer Ihrer derzeitigen Angestellten bei Google eine schlechte Bewertung schreiben und können Sie den Eintrag dem Mitarbeiter auch sicher zuordnen (bspw. weil der Klarname verwendet worden ist oder die Bewertung ihn sonst wie identifiziert), sollte überlegt werden, zunächst das Gespräch zu suchen.
Immerhin befindet man sich miteinander in einem aktiven Arbeitsverhältnis.
In einem Gespräch mit dem Mitarbitenden können Sie daran erinnern, dass das Arbeitsverhältnis auch für den Arbeitnehmer gewisse Pflichten und Rücksichtnahmepflichten mit sich bringt.
Zwar darf ein Mitarbeitender grundsätzlich auch negative Bewertungen verfassen, während man noch angestellt ist, allerdings dies nur in einem Maße, das nicht die Grenzen des Arbeitsvertrags sprengt. Dabei kommt es sehr auf den Einzelfall an.
Ich habe Fälle erlebt, in denen Mitarbeitende in einer Bewertung Arbeitsinterna, welche einer Verschwiegenheitspflicht unterlagen, veröffentlichten. Oder aber über andere Angestellte lästerten.
Eine nicht identifizierbare Person bewertet mich als Arbeitgeber bei Google – was tun?
Wenn Sie auf Google eine negative Bewertung bekommen haben, die Sie als Arbeitgeber in den Fokus rückt und Sie den Eintrag keiner tatsächlich bei Ihnen arbeitenden Person zuordnen können, können Sie juristisch prüfen, ob die Bewertung unzulässig ist.
Falls Mitarbeitende unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen, kann ich die Löschung für Sie beantragen.
Beispielsweise könnte es sein, dass jemand schreibt, bei Ihnen würden keine Weiterbildungen angeboten werden, obwohl Sie dies sehr wohl tun. Dies wäre eine „klassische“ unwahre Tatsachenbehauptung und kann juristisch angegangen werden. Oder aber Mitarbeitende beleidigen Sie stumpf, was immer unzulässig ist.
Wann verstößt eine Bewertung gegen die Richtlinien von Google?
Eine Bewertung ist eine persönliche Meinungsäußerung über ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Erfahrung. Sie kann anderen Nutzern helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen oder eine bessere Vorstellung von dem zu bekommen, was sie erwarten können. Allerdings gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen, wenn man eine Bewertung bei Google schreibt. Eine Bewertung verstößt gegen die Richtlinien von Google, wenn sie:
- beleidigend, vulgär, obszön, hasserfüllt oder diskriminierend ist
- falsche, irreführende oder irreführende Informationen enthält
- persönliche Informationen wie Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen anderer Personen preisgibt
- Spam, Werbung oder kommerzielle Inhalte enthält
- gegen das Urheberrecht oder andere Rechte Dritter verstößt
- nicht relevant für das bewertete Objekt ist
- von einem Mitarbeiter, Eigentümer oder Konkurrenten des bewerteten Objekts stammt
- gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt
Wenn Sie eine Bewertung sehen, die gegen diese Richtlinien verstößt, können Sie sie melden, indem Sie auf das Flaggen-Symbol neben der Bewertung klicken. Google wird die Bewertung dann überprüfen und gegebenenfalls entfernen.
Bewertung eines derzeitigen oder ehemaligen Arbeitnehmers löschen: Meine Hilfestellung für Sie
Meine Kanzlei hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen einen schlechten Eintrag auf Google zur Wehr zu setzen.
Hierbei überprüfe ich die Bewertungen vorab im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, sodass Sie nicht „blind“ ein Mandat erteilen müssen. Gern höre ich mir Ihren Fall an und helfe Ihnen weiter.
Guten Tag Herr Feil,
sind Sie auch bei Kununu aktiv? Bei Google haben uns ehemalige Mitarbeiterinnen negativ bewertet, diese Einträge haben wir gut gelöscht bekommen. Bei Kununu haben wir jedoch Probleme (es sind die gleichen Personen!)
Beste Grüße
Klara Beinhardt
Guten Tag Frau B.,
wir sind selbstverständlich auch bei Kununu rechtlich aktiv und löschen dort im Grunde täglich negative Einträge für unsere Mandantinnen und Mandanten:
https://www.recht-freundlich.de/kununu-bewertung/negative-bewertung-kununu-loeschen
Schicken Sie mir gern per Mail völlig unverbindlich den Link zu Ihrem Kununu-Profil und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil