Schlechte Google Bewertung eines derzeitigen oder ehemaligen Arbeitnehmers löschen?

Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nicht nur zufriedene oder unzufriedene Kunden schreiben eine Bewertung auf Google zu Unternehmen oder Dienstleistern, sondern auch die dort angestellten derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeiter.

So ist Google Maps teilweise auch ein Bewertungsportal für Arbeitgeberbewertungen wie Kununu geworden. Betroffene Arbeitgeber sollten die Rechtslage kennen und überlegen, wie mit einer negativen Bewertung auf Google umgegangen werden sollte – teilweise kann es sinnvoll sein, die Bewertung zu beantworten, teilweise sollte man sie womöglich löschen lassen.

Grundsätzliches zur Rechtslage bei Bewertungen auf Google und sonst wo – auch für Arbeitgeberbewertungen!

Für eine negative Bewertung eines Mitarbeiters oder ehemaligen Mitarbeiters auf Google gilt das Gleiche wie für Bewertungen in sonstigen Zusammenhängen:

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind immer unzulässig, und Schmähkritik ebenso.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind in dieser Konstellation faktisch falsche Aussagen über Begebenheiten in einem Unternehmen oder bezüglich eines Unternehmens. Schmähkritik ist eine Diffamierung, die lediglich der Diffamierung dient und keine sonstige sachliche Grundlage einer Diskussion bietet, beispielsweise eine bloße Beleidigung als Kommentar.

Bei Arbeitgeberbewertungen auf Google oder sonst wo ist noch anzumerken, dass nur diejenigen einen Arbeitgeber bewerten dürfen, die dort tatsächlich angestellt waren oder sind, oder sich zumindest im Bewerbungsprozess befunden haben. Andernfalls würde die Bewertung auf nichts fußen.

Ein derzeitiger angestellter und identifizierbarer Mitarbeiter bewertet Ihr Unternehmen auf Google schlecht – was tun?

Sollte einer Ihrer derzeitigen Angestellten bei Google eine schlechte Bewertung schreiben und können Sie den Eintrag dem Mitarbeiter auch sicher zuordnen (bspw. weil der Klarname verwendet worden ist oder die Bewertung ihn sonst wie identifiziert), sollte überlegt werden, zunächst das Gespräch zu suchen.

Immerhin befindet man sich miteinander in einem aktiven Arbeitsverhältnis.

Hier sollte auch daran erinnert werden, dass das Arbeitsverhältnis auch für den Arbeitnehmer gewisse Pflichten und Rücksichtnahmepflichten mit sich bringt.

Zwar darf grundsätzlich auch negative Bewertungen verfasst werden, während man noch angestellt ist, allerdings dies nur in einem Maße, das nicht die Grenzen des Arbeitsvertrags sprengt. Dabei kommt es sehr auf den Einzelfall an.

Ich habe Fälle erlebt, in denen in einer Bewertung Arbeitsinterna, welches einer Verschwiegenheitspflicht unterlag, veröffentlicht worden ist. Oder aber über andere Angestellte gelästert wurde.

Eine nicht identifizierbare Person bewertet mich als Arbeitgeber bei Google – was tun?

Wenn Sie auf Google eine negative Bewertung bekommen haben, die Sie als Arbeitgeber in den Fokus rückt und Sie den Eintrag keiner tatsächlich bei Ihnen arbeitenden Person zuordnen können, sollte juristisch geprüft werden, ob die Bewertung unzulässig ist.

Falls unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, kann ich die Löschung für Sie beantragen.

Beispielsweise könnte es sein, dass jemand schreibt, bei Ihnen würden keine Weiterbildungen angeboten werden, obwohl Sie dies sehr wohl tun – dies wäre eine “klassische” unwahre Tatsachenbehauptung und kann juristisch angegangen werden. Oder aber Sie werden stumpf beleidigt, was immer unzulässig ist.

Meine Hilfestellung für Sie

Meine Kanzlei hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen einen schlechten Eintrag auf Google zur Wehr zu setzen.

Hierbei überprüfe ich die Bewertungen vorab im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, sodass Sie nicht “blind” ein Mandat erteilen müssen. Gern höre ich mir Ihren Fall an und helfe Ihnen weiter.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

2 Kommentare zu “Schlechte Google Bewertung eines derzeitigen oder ehemaligen Arbeitnehmers löschen?
  • 14. Mai 2021 um 09:36 Uhr
    Klara B. says:

    Guten Tag Herr Feil,
    sind Sie auch bei Kununu aktiv? Bei Google haben uns ehemalige Mitarbeiterinnen negativ bewertet, diese Einträge haben wir gut gelöscht bekommen. Bei Kununu haben wir jedoch Probleme (es sind die gleichen Personen!)
    Beste Grüße
    Klara Beinhardt

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