Google Bewertung löschen lassen

Google Bewertung

Zusammenfassung

Auf einen Blick: Google Bewertung löschen lassen

  • Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder personenbezogenen Daten können gelöscht werden: Google Bewertungen, die nachweislich falsche Tatsachen oder personenbezogene Daten enthalten, sind grundsätzlich löschbar, da solche Inhalte rechtlich angreifbar sind.
  • Beleidigungen und Werbung führen zur Löschung: Google entfernt Bewertungen, die beleidigende Inhalte oder Werbung für Konkurrenzprodukte enthalten, gemäß seinen internen Richtlinien.
  • Bewertungen beeinflussen Kaufentscheidungen und Unternehmenserfolg: Online-Bewertungen, insbesondere auf Google, spielen eine entscheidende Rolle bei der Beeinflussung von Kaufentscheidungen und der Sichtbarkeit von Unternehmen im Internet.
  • Negative Bewertungen als Chance für Verbesserungen nutzen: Unternehmen sollten konstruktive Kritik aus negativen Bewertungen ernst nehmen und als Chance zur Verbesserung nutzen, anstatt sofort mit Löschanträgen zu reagieren.
  • Juristische Unterstützung bei der Bewertungslöschung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Rechtmäßigkeit einer Bewertung wird empfohlen, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Angemessenheit einer Löschung professionell beurteilen zu lassen.

Wer eine Bewertung oder eine Rezension bei Google löschen lassen möchte, kann mich gern kontaktieren.

Ich prüfe für Mandanten bundesweit, ob ein kritischer oder negativer Eintrag bei Google entfernt werden kann und leite alle hierzu notwendigen Schritte zum Entfernen ein, soweit dies rechtlich möglich und aussichtsreich ist. Gern können Sie mir unverbindlich Ihren Fall schildern und meine Ersteinschätzung kostenfrei einholen.

Soforthilfe bei Google Bewertung löschen!

HIER erhalten Sie SOFORT einige Anhaltspunkte dafür, ob Ihre Bewertung bei Google dem Löschen grundsätzlich zugänglich ist oder nicht:

Enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen? D.h. werden Dinge gesagt, die faktisch falsch sind?

Dann ist die Bewertung einem Löschen grundsätzlich zugänglich, da bewertende Personen keinesfalls Lügen über Sie oder Ihr Unternehmen verbreiten dürfen!

Werden personenbezogene Daten genannt? D.h. wird ein Mitarbeiter, oder werden Sie oder Ihre Familienmitglieder mit Klarnamen angeführt? Dann könnten datenschutzrechtliche Ansprüche hinsichtlich Löschen in Frage kommen!

Weitere Fallbeispiele

Werden Sie beleidigt? Dann ist die Bewertung bereits nach den googleinternen Richtlinien zu löschen. Hier ist Google auch sehr streng. Beleidigungen jeder Art werden erfahrungsgemäß schnell entfernt.

Wird offensichtlich Werbung für ein Konkurrenzprodukt oder eine konkurrierende Dienstleistung in einer Bewertung zu Ihrem Unternehmen angeführt?

Dann kann sowohl aus rechtlicher Sicht, als auch aus den Richtlinien von Google die Bewertung oder die Rezension per Löschen entfernt werden.

Sind Sie unsicher, ob eine Bewertung rechtswidrig oder rechtmäßig ist? Fragen Sie mich unverbindlich per Mail feil@recht-freundlich.de

Am besten senden Sie mir mit der Mail einen Link zu der unerwünschten Bewertung.

Update 16.04.2024 – Google integriert nun auch Konkurrenzangebote in seine Anzeigen

Eigentlich soll die Werbung auf Google die Marken oder Produkte effektiv bewerben und deren Reichweite erhöhen. Allerdings könnte dies künftig erschwert werden, da Google neue Funktionen testet, die vermutlich nicht allen Unternehmen oder Händlern gefallen werden, die auf dieser Plattform werben. Neu ist das Label „Nutzer:innen interessiert auch“ in der Google-Suche, unter welchem auch Namen von Konkurrenten in gesponserten Beiträgen erscheinen.

Das Label „People also consider“ existiert bisher nur im englischsprachigen Raum und funktioniert ähnlich wie „Related to your search“. Bei der Suche nach speziellen Produkten werden auch Konkurrenzprodukte vorgeschlagen. Dies könnte für Nutzer praktisch sein, da sie direkt sehen können, welche weiteren Produkte verfügbar sind. Für Werbende könnte dies jedoch große Herausforderungen bedeuten.

Die Werbekosten könnten steigen und die Effektivität sinken, da Konkurrenten von der bezahlten Werbung profitieren könnten, ohne dafür zu zahlen. Wenn beispielsweise ein Schuhhändler wirbt und darunter Angebote von Wettbewerbern erscheinen, profitieren diese direkt von der Schaltung. Es wird befürchtet, dass Google damit Werbende dazu bringen könnte, auch für die Platzierungen von Konkurrenten zu bieten.

Laut einem Bericht des SEO-Portals Search Engine Land und einem Post von Anthony Higman, dem CEO der Online-Werbeagentur Adsquire, könnte die Verknüpfung von Marken mit Keywords eine Vorbereitung auf neue Werbeaktionen sein. Dies wirft die Frage auf, was sonst noch für Menschen interessant sein könnte, die nach einer bestimmten Marke suchen, oder ob dies ein Hinweis auf zukünftige Entwicklungen ist.

Google hat sich zu den Tests noch nicht geäußert, jedoch sind die Bedenken in der Branche groß. Wenn Unternehmen für Konkurrenzanzeigen bieten müssen, könnte dies die Kosten erhöhen und die eigene Werbung weniger wirksam machen, falls der Traffic zu den Konkurrenzangeboten abwandert.

Update 15.04.2024 – Sind Bewertungen bei Google wichtig?

Die Relevanz von Kundenbewertungen im Online-Handel ist unbestreitbar. Insbesondere auf Plattformen wie Google haben sie einen erheblichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg. Bewertungen beeinflussen nicht nur das Kundenverhalten, sondern auch für die Sichtbarkeit eines Unternehmens in Suchmaschinen von entscheidender Bedeutung sind.

Käufer nutzen diese Informationen, um Kaufentscheidungen zu treffen. Eine tiefere Betrachtung dieser Dynamik zeigt, wie zentral Bewertungen und der proaktive Umgang damit in der digitalen Wirtschaft geworden sind.

Bewertungen als digitales Aushängeschild

In unserer digitalisierten Welt sind Online-Bewertungen mehr als nur Feedback von Kunden – sie sind ein zentraler Bestandteil des Markenimages. Untersuchungen belegen, dass Bewertungen für viele Online-Käufer ein ausschlaggebender Faktor bei der Kaufentscheidung sind. Positive Bewertungen stärken das Vertrauen in eine Marke und können indirekt den Umsatz steigern.

Sie sind auch wichtig für die Position in Suchergebnissen, da Suchmaschinen wie Google sie nutzen, um die Relevanz und Glaubwürdigkeit von Unternehmen zu bewerten. Viele positive Bewertungen können daher zu einer besseren Platzierung in den Suchergebnissen führen. Bei problematischen Bewertungen haben Unternehmen jedoch die Möglichkeit, diese von Google entfernen zu lassen.

Es ist daher essenziell, dass Unternehmen an einem positiven Online-Ruf arbeiten und qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen anbieten, die positive Bewertungen fördern.

Online-Bewertungen als Orientierungshilfe für Kunden

Kunden nutzen Online-Bewertungen immer mehr als Orientierungshilfe im Internet. Beim Durchsuchen von Optionen dienen Bewertungen oft als erste Anlaufstelle zur Beurteilung der Qualität und Zuverlässigkeit eines Angebots.

Sie gelten als eine Art persönliche Empfehlung, die bei der Entscheidung zwischen ähnlichen Angeboten hilft. Die Bewertungen geben nicht nur Einblick in die Kundenzufriedenheit, sondern offenbaren auch Details über Produktmerkmale, Kundenservice und das Einkaufserlebnis.

Kunden achten dabei nicht nur auf Sternebewertungen, sondern suchen nach Authentizität und Glaubwürdigkeit. Sie sind vorsichtig mit extremen Bewertungen und bevorzugen ausgewogene Rückmeldungen.

Chancen durch negative Bewertungen

Der Umgang mit negativen Bewertungen stellt eine Herausforderung, aber auch eine Chance dar. Sie bieten die Möglichkeit, Schwachstellen zu erkennen und zu verbessern. Unternehmen, die konstruktive Kritik ernst nehmen und Veränderungen vornehmen, zeigen ihr Engagement für Kundenzufriedenheit.

Eine professionelle Reaktion auf negative Bewertungen ist entscheidend. Kunden wertschätzen es, wenn ihre Anliegen ernst genommen werden. Ein durchdachtes Antwortverhalten kann das Verhältnis zum Kunden verbessern und anderen zeigen, dass das Unternehmen Wert auf Feedback legt und aus Fehlern lernt.

Fazit

Online-Bewertungen sind ein wichtiger Faktor im E-Commerce. Sie beeinflussen Kaufentscheidungen und formen das Unternehmensimage. Ein produktiver und professioneller Umgang mit Bewertungen, sowohl positiven als auch negativen, ist für den digitalen Handelserfolg unerlässlich. Sie ermöglichen es Unternehmen, ihr Angebot kontinuierlich zu verbessern und eine starke Kundenbindung zu entwickeln.

Erste Schritte nach dem Erhalt einer negativen Bewertung! (Abseits vom Löschen)

Bevor ich thematisch in das Thema „schlechte Bewertung auf Google und die Möglichkeit des Löschens“ eingehen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es meiner Erfahrung nach oft zu Fehlern der Unternehmen kommt, wenn Personen eine negative Bewertung veröffentlicht haben.

Viele Unternehmer tendieren dazu, die schlechte Kritik öffentlich gleich zu beantworten – dies ist gut gemeint, man möchte ja die eigene Version der Geschichte darstellen und den Lesern die Möglichkeit geben, beide Seiten der Medaille zu sehen.

Allerdings rate ich Mandanten zumindest im ersten Schritt davon ab, eine rechtswidrige Bewertung bei Google (die man vielleicht löschen kann) zu kommentieren.

Antworten bei Google kann schlechte Option sein!

Die Gefahr ist groß, dass die Bewertung somit „bestätigt“ wird, d.h. man selbst durch die Antwort zugibt, dass die Dinge, die in der negativen Bewertung auf Google genannt sind, so stimmen wie sie da stehen.

Dies kann unbewusst passieren, ist juristisch aber möglicherweise ein Problem.

Auch sollten Unternehmen nur mit äußerster Vorsicht antworten, da beispielsweise Betroffene schnell personenbezogene Daten erwähnen und verarbeiten könnten, die wiederum als juristisches Problem auf das antwortende Unternehmen zurückfallen.

Oft mussten Unternehmen Antworten auf Bewertungen zurückziehen, löschen oder entfernen, weil sie rechtswidrig waren oder zumindest juristische Gefahren begründeten.

Eine negative Bewertung, die rechtswidrig ist, sollte Betroffenen per Löschen entfernen und nicht mit „großspurigen“ Antworten noch aufwerten.

Das System der Google Bewertungen und Rezensionen

Bei Google handelt es sich um die bekannteste Suchmaschine der Welt. Die Firma, die als erstes Backrub hieß, ist für die meisten Menschen erste Anlaufstelle  wenn es darum geht, etwas im Internet zu finden.

Sei es nun eine wichtige Information oder eine Internetseite: Google ist der erste Ansprechpartner. Das Wort Google hat sich heute als Synonym für etwas im Internet suchen entwickelt. Es wird schlechtweg etwas „gegoogelt“.

Google Bewertung als Möglichkeit, Kritik und Lob zu äußern

Google gibt den Benutzern auch die Möglichkeit, Bewertungen zu schreiben. 

Diese bezieht sich unter anderem auf Ärzte, Rechtsanwälte, Hotels, Restaurants, Unternehmen, Attraktionen, Orte und Sehenswürdigkeiten. Derartige Einträge finden sich mittlerweile in allen Branchen und nur wenige Unternehmen finden über sich keine Bewertungen.

Auch Sie können von einer derartigen Bewertung und Einträgen betroffen sein. Insbesondere schlechte Bewertungen sind jedoch ärgerlich und können eine Gefahr für Ihr Unternehmen darstellen.

Für Sie stellt sich daher die berechtigte Frage, wie Sie derartige Google-Bewertungen löschen und entfernen lassen können. Dies soll der nachfolgende Beitrag erläutern.

Wenn Sie ein Problem mit Google-Bewertungen und entsprechende Einträge löschen oder entfernen wollen, können Sie mich gern kontaktieren. Ich prüfe die Angelegenheit für Sie und geben Ihnen schnell Auskunft.

Warum gibt es Google Bewertungen und Google Einträge?

Das Bedürfnis nach Bewertung entspringt unserem Grundbedürfnis nach Information und Sicherheit.  Bevor daran gedacht werden kann, Google Einträge entfernen und löschen zu lassen, muss verstanden werden, dass diese durchaus einen legitimen Zweck erfüllen.

Anhand der Bewertungen bewertet ein zukünftiger Kunde seine Investitionsentscheidung. Er möchte sich absichern und die beste Entscheidung treffen.

Es ist daher nicht ratsam, alle Google-Bewertungen löschen und entfernen lassen.

Denn diese erfüllen auch für Ihr Unternehmen einen sinnvollen Zweck. Sind derartige Google-Einträge positiv, so stellen diese eine kostenlose Werbung für Sie dar.

Einfluss einer schlechten Google Bewertung nicht unterschätzen

Andere Nutzer oder zukünftige Kunden lesen diese Bewertungen und beziehen diese bei Ihrer Entscheidung, wo sie kaufen oder welche Dienstleistung sie in Anspruch nehmen, mit ein.

Kurzum: Positive Bewertungen oder Einträge bei Google prägen und schützen Ihre Reputation. Dies ist also Teil eines Reputationsmanagements. Sie haben daher in der Regel überhaupt kein Interesse daran, diese Google Bewertungen löschen und entfernen zu lassen.

Negative Bewertungen löschen lassen – außer wenn es nicht anders geht

Auch negative Bewertungen sind nicht immer schlecht. Diese negativen Google-Einträge löschen und entfernen zu lassen kann einem im Zweifel auch den Ruf einbringen, gezielt Meinungen zu verbieten oder zu zensieren.

Ein souveräner Umgang mit Meinungen, also Google-Bewertungen, kann auch  für die Reputation förderlich sein. Zuletzt geben Ihnen negative Meinungen in einigen Fällen ein gutes Bild davon, welche Probleme der Nutzer oder der Kunde sieht.

Dies können Sie als Anlass dafür nehmen, Ihre eigene Strategie zu überdenken.

Sie müssen jedoch nicht jeden Google-Eintrag oder jede Bewertung akzeptieren. Versuchen bestimmte Personen nur ihren Frust oder Ihren Unmut rauszulassen oder ist die Kritik weder konstruktiv noch sachlich, dann sollten diese Google Bewertung gelöscht und entfernt werden.

Denn es gilt: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Welche Gefahr geht von Google Rezensionen aus?

Um diese Frage zu beantworten, ist bedeutsam, dass es noch andere Bewertungsportale gibt. So gibt es bspw. Sanego oder Jameda für Ärzte, kununuu für Arbeitgeber oder auch anwalt.de für Anwälte.

Diese sind jeweils auf bestimmte Bereiche spezialisiert. Google dagegen arbeitet allumfassend. Dazu wird das Bewertungssystem in die Google-Suche integriert, indem die Ergebnisse als Eintrag oder Rezension zu dem jeweiligen Unternehmen auftauchen.

Löschen kann sich hier also auf alles Mögliche beziehen.

Suchen Sie ein bestimmtes Unternehmen, dann werden auf der rechten Seite die Bewertungen als Eintrag dargestellt. Suchen Sie bspw. Anwalt für Arbeitsrecht Hannover, dann werden Ihnen auf einer Google-Maps Karte die verschiedenen Anwälte angezeigt. Darunter finden sich mit Sternen die verschiedenen Bewertungen.

Was Sie hier an rechtswidrigen Einträgen nicht löschen lassen, belastet Sie daher enorm.

Kaum Hindernisse, eine negative Google Bewertung zu verfassen

Eine Bewertung abzugeben ist einfach. Benötigt wird lediglich ein Google-Konto. Schon können Sie beliebig Bewertungen abgeben. Dazu müssen Sie lediglich eine bestimmte Zahl an Sternen eingeben, eine Überschrift und etwas Text. Fertig ist Ihre Bewertung.

Darin liegt jedoch auch gerade die Gefahr: Eine Rezension ist schnell gegeben, kann aber nicht ebenso schnell gelöscht werden.

Die Gefahr besteht daher, dass unangenehme oder unsachliche Google-Einträge, die man nicht schnell löschen lassen kann oder die nicht schnell  entfernt werden können, vorerst bestehen bleiben und zukünftige Kunden abschrecken.

Unwahre Tatsachenbehauptungen entfernen lassen!

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bewertung sachlich unrichtig, überzogen ist oder einfach eine Schmähkritik oder Hassrede darstellt.

Da nicht zwingend  Klarnamen verwendet werden, kann im Zweifel nicht einmal überprüft werden, ob tatsächlich ein Vertrag mit dem bewertenden bestand oder ab dahinter nicht vielleicht sogar ein Konkurrent steckt, der versucht, Sie anhand schlechter Google-Einträge zu schädigen.

Die wesentliche Gefahr von Google-Bewertungen und  damit auch der wesentliche Grund, solche Einträge löschen oder entfernen zu lassen, besteht also in dem erheblichen Missbrauchsrisiko, welches dem Bewertungssystem immanent ist.

Bundesgerichtshof äußerte sich zur Thematik

Der Bundesgerichtshof führt zu dieser Thematik aus:

Die beanstandete Bewertung [oder der Eintrag] greift in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers ein.

Betroffen sind die Ehre und soziale Anerkennung des Klägers. Denn die Bewertung seiner im Rahmen einer (behaupteten) Behandlung erbrachten Leistungen in den Kategorien “Behandlung”, “Aufklärung” und “Vertrauensverhältnis” mit der Note 6 und damit als “ungenügend” bringt zum Ausdruck, dass der Kläger in zentralen Bereichen des Behandlungsgeschehens den an ihn gestellten Anforderungen aus Sicht des die Behandlung bewertenden Patienten nicht gerecht geworden ist.

Die Kundgabe dieser Bewertung ist geeignet, sich abträglich auf das Bild des Klägers in der Öffentlichkeit auszuwirken.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 40, juris).

Google Bewertung oft grenzenlos und daher in manchen Fällen extrem

Anders als bspw. Jameda und Co grenzt Google die verschiedenen Bewertungen nicht auf bestimmte Kriterien ein, sodass sich im Zweifel nicht feststellen lässt, auf welchen Kriterien diese Einträge beruhen.

Somit führt dies dazu, dass eine Objektivierung nur nach der Maßgabe stattfindet, wie der Bewertende, aber nicht das Portal, dies zulässt.

Dies macht es bisweilen unmöglich, den Gedankengang des Bewertenden beim Google-Eintrag nachzuvollziehen.

Möglichkeiten zum Entfernen sind dadurch gegeben

Das hat wiederum zwei wesentliche Auswirkungen: Zum einen macht es dies schwerer, den Eintrag gegenüber Google anzufechten und löschen zu lassen, da man nicht (bzw. schlechter) nachweisen kann, dass dieser Eintrag auf unzutreffenden Tatsachen beruht.

Zum anderen besteht die Gefahr, dass der zukünftige Kunde die negative Bewertung glaubt, weil er denkt, dass er diese nachvollziehen kann, obwohl dieses mangels objektiver Kriterien nicht möglich ist.

Derartige Einträge sind besonders gefährlich und sollten daher gelöscht und entfernt werden.

Dazu ein kurzes Beispiel, welches sich in jeder Hinsicht und auf jede Branche oder Dienstleistung erweitern, bzw. neu formulieren lässt.

Beispiel einer Google Bewertung, die man löschen lassen möchte

Sie vertreiben Handyhüllen. Der Kunde XY (oder gar ein Konkurrent) schreibt:

„Das Produkt ist Mist. Macht nicht was es soll. Jetzt is Handy kaputt“.

Diese Bewertung oder Rezension ist gefährlich für Sie, weil es nicht nur signalisiert, dass Ihr Produkt unbrauchbar ist, sondern sogar schlechte Auswirkungen auf fremde Sachen hat.

In Wirklichkeit steht dahinter folgendes: Sie haben die Handyhülle derart beworben, dass sie das Handy vor Abnutzung schützt.

Der Kunde dachte jedoch, dass dies auch einen Schutz bei Stürzen umfasst, den Sie jedoch weder beworben, noch angeboten haben.

Hier beruht die Bewertung auf einem völlig falschen Verständnis des Kunden  und ist daher nicht angebracht. Die Chancen diese Google-Bewertung zu löschen oder zu entfernen stehen daher gut.

Weiteres Beispiel, das zum Entfernen der Bewertung einlädt!

Besser ist der folgende Eintrag, bzw. die folgende Kundenbewertung:

„ich musste nach meiner Meinung lange auf die Hülle warten. Ich habe am 03.01.2017 um 20 Uhr bestellt und sie wurde erst am 05.01. um 15 Uhr versendet“.

Durch zu Grunde legen der relevanten Tatsachen kann der zukünftige Kunde nun selber bestimmen, ob das für ihn ebenfalls eine lange Versandzeit ist oder ob dies für ihn zumutbar ist.

Im besten Falle denkt der Kunde sich, dass dies doch gar nicht lang sei. 

Schlechte Bewertungen auch als Chance sehen

Darüber hinaus könnten Sie anhand dieser Bewertung überlegen, ob Sie nicht Ihren Vertrieb derart umstellen können, dass Sie schon am nächsten Tag versenden könnten.

Dann könnten Sie, statt diesen vielleicht sogar berechtigten Eintrag löschen und entfernen zu lassen, mit dieser Kritik souverän umgehen und bspw. schreiben:

„Sehr geehrter Herr XY, vielen Dank für Ihre konstruktive Kritik. Wir versuchen die Ware immer schnellstmöglich zu versenden. Wir haben anhand Ihrer Kritik die Vertriebsprozesse effektiver gestaltet und können jetzt die Ware bereits am nächsten Tag versenden.“

Ihre Kunden fühlen sich damit besser, weil diese das Gefühl haben, dass Sie als Unternehmer auf ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen.

Ignorieren Sie nie einen negativen Eintrag

Es gilt daher stets schnell zu handeln und schädliche Google Bewertungen löschen und entfernen zu lassen.

Zumindest kann versucht werden, diese Einträge bis zur endgültigen Überprüfung durch Google vorerst einstweilig entfernen zu lassen. Dann taucht dieser Eintrag zumindest vorerst nicht mehr auf.

Sofern eine Entfernung der Rezension nicht ratsam ist, Sie aber nicht wissen, wie Sie mit dieser Kritik umzugehen haben, können Sie mich gern kontaktieren.

Wann können Google-Bewertungen oder Einträge gelöscht oder entfernt werden?

Zunächst ist dabei festzuhalten: An sich ist das Bewertungssystem rechtmäßig. Löschen kann man also nicht alles.

Daher bedarf es eines besonderen Grunds und einer Abwägung, zu bestimmen, ob bestimmte Bewertungen oder eine Rezension gelöscht werden können.

Der Bundesgerichtshof sagt zum Löschen:

Im Ausgangspunkt ist freilich festzuhalten, dass das von der Beklagten betriebene Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt und der Portalbetrieb zudem vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG und des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst wird.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 40, juris).

Worte oder Sterne egal – schlecht ist schlecht

Bei der Bewertung ist grundsätzlich unerheblich, ob diese mit Worten oder mit Sternen (zumeist liegt beides vor) erfolgt, da beide Varianten einen Aussagegehalt innehaben. Löschen kann man aber auch reine Sternebewertungen.

Die rechtliche Bewertung der Aussagen spielt sich im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ab.

Denn die Google-Bewertungen und Einträge betreffen den Schutzbereich der Persönlichkeit des Unternehmers oder des Unternehmens. Die Bewertungen betreffen oft die Außendarstellung des Unternehmens und sollten im Wege des Löschens bereinigt werden.

Meinungsfreiheit ist wichtig, aber nicht grenzenlos bei Google

Da die Meinung über Art. 5 I GG geschützt ist, muss genau abgewogen werden, ob eine Google-Bewertung, welche eine Meinung enthält, gelöscht und entfernt werden kann.

Unwahre Tatsachenbehauptungen werden nicht geschützt. Ist der Kunde der Ansicht, dass die Hülle Kunstleder enthalte, obwohl diese aus echtem Leder besteht, müssen Sie das nicht hinnehmen.

Oftmals bestehen derartige Google-Einträge jedoch nicht nur aus Tatsachen, sondern auch aus Meinungen. Diese Äußerungen beinhalten also Beides.  Der Bundesgerichtshof löst dies dahingehend, dass diese Aussagen insgesamt dem Schutz der Meinungsfreiheit unterfallen, bei der gebotenen Abwägung der Wahrheitsgehalt der zu Grunde liegenden Tatsachen zu berücksichtigen ist.

Bundesgerichtshof formulierte es so

Dies formuliert auch das Bundesverfassungsgericht, wenn es ausführt:

Indem das Oberlandesgericht der Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts der vier Äußerungen nicht hinreichend nachgegangen ist, hat es verkannt, dass die Beantwortung dieser Frage Einfluss auf den Abwägungsvorgang hat und kam deshalb zu einem fehlerhaften Abwägungsergebnis.“ (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. Dezember 2011 – 1 BvR 2678/10 –, Rn. 43, juris).

Steht demnach die Meinungsfreiheit gar nicht im Vordergrund, sondern finanzielle Interessen oder die Schädigung eines Konkurrenten, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass derartige Einträge gelöscht und entfernt werden können als sehr hoch einzuschätzen.

Abwägung erforderlich, bevor Löschen oder Entfernen angestrengt wird

Steht eine Meinung im Vordergrund, so muss stets abgewogen werden. Maßgeblich sind dabei insbesondere Art und Eingriffsintensität der Bewertung, Mitverursachung durch den Unternehmer, Richtigkeit der Zugrundeliegenden Tatsachen sowie das dahinterstehende Interesse des Bewertenden.

Überwiegen danach die Interessen des Unternehmers, so muss die Google-bewertung, bzw. der Google-Eintrag gelöscht und entfernt werden.

Ist Google der richtige Ansprechpartner für das Löschen einer Rezension?

Diese Frage ist durchaus berechtigt, da Google diese Rezension selbst nicht erstellt. Daher kann Google nur unter der zusätzlichen Voraussetzung in Anspruch genommen werden, als dass Google auch konkrete Prüfpflichten verletzt hat.

Diese bestehen in der Kontrolle der entsprechenden Bewertungen nach Beanstandung des Unternehmers.

Diese Kontrolle wird von der Rechtsprechung auch durchaus ernsthaft und genau verstanden.

Bundesgerichtshof zum Löschen von Negativbewertungen im Internet

Hinsichtlich eines anderen Bewertungsportals schreibt der Bundesgerichtshof:

[…] Auf der anderen Seite kann […] nicht außer Betracht bleiben, dass der Betrieb eines Ärztebewertungsportals im Vergleich zu anderen Portalen, insbesondere Nachrichtenportalen, schon von vornherein ein gesteigertes Risiko für Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit sich bringt. Es birgt die Gefahr, dass es auch für nicht unerhebliche (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2014 – VI ZR 358/13BGHZ 202, 242 Rn. 32 – Ärztebewertung II) persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen missbraucht wird.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 40, juris).

[…]

Konkret muss die vom Portalbetreiber durchzuführende Überprüfung erkennbar zum Ziel haben, die Berechtigung der Beanstandung des betroffenen Arztes zu klären. Der Portalbetreiber muss ernsthaft versuchen, sich hierzu die notwendige Tatsachengrundlage zu verschaffen; er darf sich insbesondere nicht auf eine rein formale “Prüfung” zurückziehen.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 42, juris)

Dazu gehört mehr, als eine kurze Stellungnahme vom Patienten einzufordern:

„Im Streitfall hätte die Beklagte die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und diesen zur Stellungnahme anhalten müssen.

Sie hätte ihn weiter auffordern müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben und ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa vorhandene Rechnungen, Terminkarten und -zettel, Eintragungen in Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien möglichst umfassend – soweit vom Bewertenden für nötig erachtet ggf. teilweise geschwärzt – zu übermitteln.

Die bloße Bitte der Beklagten, “die Behandlung in mindestens zwei Sätzen [zu] umschreiben und den Behandlungszeitraum [zu] nennen”, reicht hierfür nicht.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 42, juris). Hier ergeben sich also Möglichkeiten für einen Arzt, eine Bewertung bei Jameda löschen zu lassen.“

Hier erfolgt also der Schutz des Unternehmers durch ein umfassendes Verständnis der Prüfpflicht. Google ist also angehalten, denn Sachverhalt umfassend aufzuarbeiten um letztlich überprüfen zu können, ob die Bewertung rechtmäßig ist.

Warum sollte gegen negative Google Bewertungen vorgegangen werden?

Google dürfte jedem Internetnutzer ein Begriff sein. So ist es auch nicht verwunderlich, dass es sich bei Google um den Marktführer im Bereich der Suchmaschinen handelt.

Suchmaschinen helfen Verbrauchern, sich über Produkte, Unternehmen etc. zu informieren. Doch Google ist mehr als nur eine Suchmaschine. Deshalb ist es wichtig, hier Negatives löschen zu lassen, wenn es möglich ist.

Es lassen sich seit einiger Zeit auch Bewertungen über Unternehmen, Restaurants etc. abgeben. Löschen Sie daher die rechtswidrigen Einträge, um Ihren Außenauftritt zu verbessern.

Verbraucherperspektive einnehmen

Befindet sich der Verbraucher beispielsweise auf der Suche nach einem Restaurant in seiner Nähe, werden ihm bei der Suchanfrage auch die Bewertungen anderer Nutzer für die vorgeschlagenen Restaurants angezeigt.

Die Bewertung stellt in diesem Fall neben der Entfernung das wichtigste Entscheidungskriterium dar. Löschen Sie unbedingt negative Einträge, sonst schreckt dies Verbraucher ab!

So können bereits einige wenige schlechte Bewertungen, die man nicht löschen lässt ausschlaggebend sein, um die Entscheidungsfindung des Verbrauchers zu beeinflussen.

Google Bewertung wichtiger Anhaltspunkt für Kaufentscheidungen

Weitaus mehr als die Hälfte der Verbraucher orientieren sich an Bewertungen aus dem Internet. Es wird sich über eine Dienstleistung oder ein Produkt bereits im Vorfeld im Internet informiert und eine Entscheidung gefällt, die in großem Maße durch Bewertungen beeinflusst wurde. Wer hier nicht negative Einträge löschen lässt, gerät ins Hintertreffen.

Die Relevanz von Bewertungen im Internet steht zweifelsfrei fest. Dies macht deutlich, welchen Einfluss eine negative Bewertung oder eine schlechte Rezension bei der mit Abstand bedeutendsten Suchmaschine hat.

Liegen nur wenige Bewertungen vor, fällt eine negative Bewertung, die man nicht löschen lässt dementsprechend noch schwerer ins Gewicht.

Zulässigkeit prüfen – wenn unzulässig, dann entfernen lassen

Es ist daher äußerst sinnvoll, negative Bewertungen grundsätzlich auf deren Zulässigkeit hin zu überprüfen.

Denn wenn sich Verbraucher durch diese Bewertungen gegen das eigene Unternehmen entscheiden, kann dies zu Umsatzeinbußen führen.

Für die Abgabe einer Google Rezension bedarf es lediglich eines kostenfreien Google Plus Kontos. Problematisch im Hinblick auf negative Bewertungen ist besonders, dass enttäuschte Verbraucher ihre subjektiven Erfahrungen in die Bewertung einfließen lassen.

Dadurch entstehen mitunter eher fragwürdige Bewertungen, nach deren Erhalt sich viele Betroffene fragen, ob eine solche Bewertung überhaupt zulässig ist oder sich diese nicht vielleicht sogar löschen lässt.

Formular oder Antrag für das Löschen einer negativen Google Bewertung nutzen?

Im Internet kursiert das Gerücht, dass es ein Formular oder einen speziellen Antrag für das Entfernen schlechter Google Bewertungen gäbe, welches einfach nur benutzt werden müsse, um den Eintrag zu löschen.

Auch erhalte ich viele Anfragen, die nach dem ominösen Formular oder einem Antrag fragen.

Grundsätzlich ist es so, dass Google als Unternehmen ganz normal postalisch angeschrieben werden kann, sodass ein Formular oder ein Antrag erst einmal gar nicht nötig ist.

Rechtliche Anfragen muss Google im eigenen Interesse bearbeiten, ganz gleich, wie diese letztlich zugestellt werden.

Formular nutzen, aber juristisch fundiert

Allerdings gibt es tatsächlich ein eigenes Formular bei Google, welches dazu dient, rechtswidrige Inhalte vereinfacht zu melden. Dieses Formular ist wie ein Antrag konzipiert und muss „nur“ ausgefüllt werden.

Hierbei kommt es jedoch darauf an, juristisch fundiert das Löschen der Bewertung zu begründen, da ansonsten auch der Antrag nichts nützt. Google löscht nicht eine Bewertung, nur weil das richtige Formular verwendet worden ist.

Das Formular hilft Google nur dabei, übersichtlicher zu arbeiten. Der Antrag ist also kein „Zaubermittel“ und auch kein „Geheimnis“.

Rechtsanwalt mit Löschen beauftragen = bestmögliche Chance zum Entfernen der Bewertung

Im Übrigen nutzt Google viele Arten von Formularen und Anträgen, um rechtswidrige Inhalte als meldbar zu präsentieren, teilweise geht es dabei um schlechte Bewertungen und Rezensionen, teilweise um Links in den Suchergebnissen.

Ich stelle meine juristischen Löschanfragen tatsächlich über das von Google dafür vorgesehene Formular, da dieser Art von Antrag meiner Erfahrung nach am schnellsten und zielführendsten von Google bearbeitet wird.

Dies entbehrt jedoch nicht von gesonderter juristischer Begründung für jeden Einzelfall einer Rezension.

Verstoß der Bewertung gegen die Richtlinien oder gegen das Gesetz?

Löschen lässt sich eine negative Google Bewertung oder Rezension nicht nur dann, wenn diese einen Verstoß gegen das Gesetz darstellt.

Ob eine Bewertung rechtlich zulässig ist oder nicht, bestimmt sich danach, ob diese von der Meinungsfreiheit geschützt ist.

Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen einer Tatsachenbehauptung und einer Meinungsäußerung. Oftmals muss hierbei Im Rahmen einer Auslegung ermittelt werden, ob die Rechte und Interessen des Verfassers oder aber des Bewerteten überwiegen.

Google Richtlinien zum Löschen heranziehen

Anders sieht es hingegen bei den Richtlinien von Google aus. Liegt ein Verstoß gegen die Richtlinien vor, handelt es sich grundsätzlich um eine unzulässige Bewertung, die sich auch löschen lässt.

Untersagt sind grundsätzlich Bewertungen, bei denen es sich um Werbung handelt. Bei dem Entdecken einer solchen Rezension sollte Google auf diese aufmerksam gemacht werden, um sie löschen zu können.

Ebenfalls untersagt sind Bewertungen, bei denen es sich um Spam handelt.

Bewertungsregeln von Google können Entfernen der negativen Bewertung rechtfertigen

So stellen beispielsweise unwahre Tatsachenbehauptungen nach den Google Richtlinien Spam dar und werden bei deren ausfindig machen gelöscht.

Des Weiteren untersagt Google die Nutzung mehrerer Konten oder die mehrfache Abgabe derselben Bewertung mit verschiedenen Konten.

Haben Sie negative identische Bewertungen von verschiedenen Konten erhalten, so handelt es sich hierbei höchstwahrscheinlich um Spam.

Es sollte sich daher schnellstmöglich mit Google in Verbindung gesetzt werden, um die jeweiligen Bewertungen löschen zu lassen.

Sind alle Bewertungen bei Google echt? 

Auch wenn Zweifel an der Echtheit der Bewertung bestehen, weil Sie den dargelegten Sachverhalt nicht nachvollziehen können, sollte die jeweilige Bewertung überprüft werden.

Denn hierbei handelt es sich oftmals um unwahre Tatsachenbehauptungen. Hier reicht es zunächst aus, Google darüber in Kenntnis zu setzen, um diese zu einem handeln zu bewegen.

Denn durch das in Kenntnis setzen über einen möglichen Verstoß gegen die Richtlinien oder gegen das Gesetzt, entsteht auf Seiten von Google die Pflicht, die jeweilige Bewertung zu überprüfen. Liegt tatsächlich ein Verstoß vor, muss die jeweilige Rezension gelöscht werden. Google fasst die oben dargestellten Punkte dabei wie folgt zusammen:

Explizite Inhalte in einer Bewertung können gelöscht werden

Ebenfalls unerlaubt sind Inhalte, die nur für Erwachsene bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Inhalte, die sexuell anzüglich oder sexuell eindeutig sind.

Zudem dürfen veröffentlichte Bilder oder Videos keine Nacktheit oder sexuellen Handlungen zeigen.

Auch Nachrichten, die zu Hass aufstacheln oder einen beleidigenden Inhalt haben sind verboten und können bei einem Verstoß dazu führen, dass sich die jeweilige Bewertung löschen lässt.

Verboten sind so auch gewaltverherrlichende Inhalte. 

Datenschutzrecht (DSGVO) einsetzen, um Google Bewertung zu löschen

Löschen lassen sich ebenfalls Bewertungen und Rezensionen, bei denen ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegt. 

Immer wieder kommt es dazu, dass personenbezogene Daten gestohlen und anschließend von den Tätern missbraucht werden, weshalb auch der Identitätsdiebstahl streng verboten ist.

Auch weist Google in den Richtlinien darauf hin, dass die Verfasser einer Bewertung/Rezension darauf zu achten haben, dass die veröffentlichten Inhalte nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

Verstoß gegen die Google Richtlinien melden

Ein Verstoß gegen die Richtlinien führt grundsätzlich zu einer Löschung der jeweiligen Bewertung. Doch um diese löschen lassen zu können, müssen Betroffene diese erst einmal Google melden.

Dazu muss sich zunächst in „Google My Business“ angemeldet werden. Anschließend muss die jeweilige Rezension herausgesucht werden und anschließend im Dreipunkt-Menü der Button „Als unangemessen melden“ ausgewählt werden.

Hier wird vermutlich entweder die Rechtsabteilung bei Google oder juristisch geschulte Mitarbeiter mit der Überprüfung beginnen. Wie lange dies dauern kann, weiß ich nicht, allerdings ist es in Googles eigenem Interesse, gegen rechtswidrige oder richtlinienwidrige Einträge und Rezensionen vorzugehen.

Meiner Erfahrung nach bearbeitet Google rechtliche Anliegen relativ schnell und eine Antwort geht mir meistens schon nach spätestens  2 Wochen zu.

Meine Erfahrungen mit dem Löschen einer negativen Bewertung bei Google und anderen Plattformen

Mittlerweile bearbeite ich seit vielen Jahren schlechte Bewertungen im Internet für meine Mandanten.

Teilweise werde ich beauftragt, weil die Bewertung keinem echten Kunden zugeordnet werden kann, oder weil der Eintrag rechtswidrige Inhalte aufführt, die stark geschäftsschädigender Natur sind.

Hierbei habe ich sowohl außergerichtlich, als auch teilweise gerichtlich für meine Mandanten gegen die Bewertungen juristische Argumente angeführt, um das Löschen zu realisieren.

Erfahrungsberichte und Fallstudien zum Thema „Google Bewertung löschen“

Erfahrungsbericht 1: Erfolgreiche Entfernung einer falschen Bewertung

Hintergrund: Ein mittelständisches IT-Unternehmen erhielt eine negative Bewertung auf Google, in der behauptet wurde, dass der Kundenservice unprofessionell und unfreundlich sei. Die Geschäftsleitung war überzeugt, dass es sich um eine Falschbewertung handelte, da keine Kundendaten zu der angeblichen Interaktion passten.

Vorgehensweise:

  1. Sammeln von Beweisen: Das Unternehmen sammelte alle relevanten Informationen und Nachweise, um zu belegen, dass die Bewertung falsch war.
  2. Meldung bei Google: Über das Google My Business Dashboard wurde die Bewertung als Verstoß gegen die Richtlinien gemeldet.
  3. Zusätzliche Maßnahmen: Parallel dazu kontaktierte das Unternehmen den Google Support und legte eine detaillierte Beschwerde mit den gesammelten Beweisen vor.

Ergebnis: Nach einer Überprüfung durch Google wurde die Bewertung innerhalb von zwei Wochen entfernt. Das Unternehmen sah daraufhin eine Verbesserung seines durchschnittlichen Bewertungsscores und erhielt positive Rückmeldungen von zufriedenen Kunden.

Erfahrungsbericht 2: Umgang mit negativer, aber legitimer Bewertung

Hintergrund: Ein kleines Restaurant erhielt eine negative Bewertung wegen langer Wartezeiten und schlechter Kommunikation. Die Bewertung war berechtigt, da es an dem betreffenden Tag tatsächlich zu Engpässen im Service gekommen war.

Vorgehensweise:

  1. Direkte Ansprache des Kunden: Der Inhaber des Restaurants antwortete öffentlich auf die Bewertung und entschuldigte sich für das unbefriedigende Erlebnis.
  2. Angebot zur Wiedergutmachung: Der Kunde wurde eingeladen, das Restaurant erneut zu besuchen, um eine kostenlose Mahlzeit zu genießen und einen verbesserten Service zu erleben.
  3. Interne Maßnahmen: Das Restaurant führte interne Schulungen durch, um die Effizienz des Servicepersonals zu verbessern und ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden.

Ergebnis: Der Kunde nahm das Angebot an und hinterließ nach seinem erneuten Besuch eine aktualisierte Bewertung mit fünf Sternen. Der Umgang mit der Kritik führte zu einer positiven Wahrnehmung bei anderen potenziellen Kunden, die die Reaktionsfähigkeit und Kundenorientierung des Restaurants schätzten.

Fallstudie: Rechtsberatung zur Entfernung diffamierender Bewertungen

Hintergrund: Eine Rechtsanwaltskanzlei wurde Opfer einer diffamierenden Bewertung, in der unrichtige und schädigende Behauptungen über die Fachkompetenz der Anwälte aufgestellt wurden. Diese Bewertung hatte erhebliche Auswirkungen auf den Ruf der Kanzlei.

Vorgehensweise:

  1. Juristische Prüfung: Die Kanzlei prüfte die Bewertung rechtlich und stellte fest, dass diese diffamierende Inhalte enthielt, die nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt waren.
  2. Rechtliche Schritte: Ein anwaltliches Schreiben wurde an Google gesendet, in dem die sofortige Entfernung der Bewertung gefordert wurde.
  3. Direkte Kontaktaufnahme: Parallel dazu wurde der Verfasser der Bewertung direkt kontaktiert und zur Unterlassung und Rücknahme der Aussagen aufgefordert.

Ergebnis: Google entfernte die diffamierende Bewertung nach Vorlage der rechtlichen Dokumente innerhalb weniger Tage. Die Kanzlei konnte ihren guten Ruf wiederherstellen und stellte fest, dass sich die Kundenanfragen nach der Löschung wieder normalisierten.

Diese anonymisierten Erfahrungsberichte und Fallstudien verdeutlichen die praktischen Schritte und Erfolge bei der Entfernung negativer Google-Bewertungen. Sie bieten nicht nur Einblicke in die Prozessabläufe, sondern erhöhen auch die Glaubwürdigkeit und den praktischen Nutzen des Blogbeitrags.

Aktuelle rechtliche Änderungen und Urteile zu Google Bewertungen

Rechtliche Entwicklungen und Gerichtsurteile 2024

1. Bundesgerichtshof-Urteil: Bewertungslöschung und Persönlichkeitsrecht

Im Januar 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zum Thema Google-Bewertungen gefällt. Demnach muss Google Bewertungen löschen, wenn der Bewertete nachweisen kann, dass die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält und sein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Der BGH betonte, dass eine sorgfältige Prüfung durch Google erfolgen muss, um ungerechtfertigte negative Bewertungen zeitnah zu entfernen.

2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bewertungsportale

Im März 2024 wurde klargestellt, dass die DSGVO auch für Bewertungsportale wie Google gilt. Unternehmen und Einzelpersonen können sich auf das „Recht auf Vergessenwerden“ berufen und die Löschung von Bewertungen verlangen, die personenbezogene Daten enthalten und die Privatsphäre beeinträchtigen. Dies stärkt die Position der Bewerteten erheblich, da Bewertungsportale verpflichtet sind, solchen Anträgen gründlich nachzugehen.

3. Landgericht Berlin: Bewertungsstrafbarkeit bei Fake-Bewertungen

Das Landgericht Berlin entschied im April 2024, dass das Verfassen von gefälschten Bewertungen strafbar ist und als geschäftsschädigende Handlung geahndet werden kann. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, gegen solche Falschbewertungen strafrechtlich vorzugehen und Schadensersatz zu verlangen. Dies soll die Integrität und Glaubwürdigkeit von Online-Bewertungen schützen.

4. Oberlandesgericht München: Beweislast bei Negativbewertungen

Das Oberlandesgericht München stellte im Mai 2024 fest, dass die Beweislast bei Negativbewertungen grundsätzlich beim Bewerteten liegt. Dies bedeutet, dass der Bewertete darlegen und beweisen muss, warum die Bewertung unzutreffend ist. Google muss jedoch bei offenkundigen Rechtsverletzungen sofort handeln und die Bewertung vorläufig entfernen, bis die Sachlage geklärt ist.

5. Europäischer Gerichtshof (EuGH): Einheitliche Regelungen in der EU

Der EuGH entschied im Juni 2024, dass für die Löschung von Bewertungen einheitliche Regelungen innerhalb der EU gelten sollen. Bewertungsportale müssen europaweit konsistente Maßnahmen zur Überprüfung und Löschung von Bewertungen einführen. Dies soll die Rechte der Bewerteten stärken und für mehr Transparenz sorgen.

Konsequenzen der Rechtsprechung

Diese aktuellen rechtlichen Entwicklungen und Gerichtsurteile zeigen eine zunehmende Regulierung und Schutzmechanismen im Bereich der Online-Bewertungen. Unternehmen und Einzelpersonen haben nun bessere rechtliche Grundlagen, um gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen und ihre Reputation zu schützen. Diese Informationen können dem Blogbeitrag hinzugefügt werden, um ihn auf dem neuesten Stand zu halten und den Lesern wertvolle rechtliche Einblicke zu bieten.

Gern helfen ich Ihnen weiter

Meine Erfahrung mit Google ist hierbei durchwachsen. Einerseits ist anzuerkennen, dass sich Google beim Thema Löschen einer negativen Bewertung tatsächlich dergestalt bemüht, dass die Plattform eigens ein Onlineformular für diese Art juristischer Beschwerde implementiert hat.

Allerdings ist es so, dass Google hier größtenteils automatisiert auf Belange antwortet, sodass ein echter juristischer Austausch zwischen Menschen nur sehr selten zustande kommt. Google versucht wohl, so automatisiert wie möglich die Flut an Anfragen zu bearbeiten, was aber teilweise zu kruden Ergebnissen führt.

Das Löschen einer negativen Bewertung hängt also nicht nur von juristischen Belangen ab, sondern auch davon, inwieweit die jeweilige Bewertungsplattform „mitspielt“ und sich kooperativ zeigt.

Löschungen gelingen mir sehr oft

In vielen Fällen folgt Google meiner juristischen Einschätzung, da ich keine Bewertungen angreife, die ohnehin zulässig sind, sodass mein Ersuchen an Google fast immer offensichtlich rechtswidrige Inhalte betreffen.

Allerdings passiert es auch hin und wieder, dass sich das Löschen einer Bewertung bei Google als kompliziert herausstellt, obwohl die Rechtslage eindeutig ist.

Ohne Angaben von Gründen verwehrte mir Google in einem Fall die Bearbeitung meines Anliegens.

Ich geriet in eine Endlosschleife an automatisierten Antworten und konnten nur über Umwege zum Ziel gelangen. Einfach ist es daher nicht, eine Bewertung zu löschen, selbst wenn die Inhalte für jeden erkennbar rechtswidriger Natur sind.

Warum muss Google in manchen Fällen überhaupt eine negative Bewertung entfernen?

Google hat natürlich ein Interesse daran, so viele Bewertungen, selbst negative Bewertungen online stehen zu lassen wie es nur geht. Denn hierauf gründet sich zumindest in Teilen das Geschäftsmodell von Diensten wie Google Maps und Google My Business.

Allerdings haben Bewertungsportale wie Google in den letzten Jahren einige Urteile „kassiert“, die klar aufzeigten, wo die Grenzen für das Veröffentlichen von Einträgen im Internet sind.

Google handelt also auch im eigenen Interesse, wenn die Plattform eine rechtswidrige negative Bewertung entfernt, da ansonsten der Klageweg beschritten werden könnte und dies Google letztlich teuer zu stehen kommen würde.

Google muss Rufschaden ausschließen

Auch der Rufschaden für eine Bewertungsplattform ist enorm, wenn Urteil nach Urteil ergeht und dies mediale Aufmerksamkeit in negativer Hinsicht erzeugt.

Außergerichtlich ist es daher mittlerweile gut möglich, rechtswidrige negative Bewertungen bei Google löschen zu lassen, da Google sich hier kooperativ zeigt.

Allerdings ist festzuhalten, dass es stets einer juristisch fundierten Begründung bedarf, um einen Eintrag zu entfernen, da Google nicht „auf Zuruf“ einfach Bewertungen löscht, sondern eher das Gegenteil der Fall ist: im Zweifel wird Google die Rezension nämlich bestehen lassen.

Was passiert, nachdem Sie eine negative Rezension haben löschen lassen?

Wenn Sie auf Google eine schlechte Bewertung entfernt haben, wird diese in Ihrem Profil nicht mehr angezeigt. Dies kann Ihren Durchschnitt an Sternen erheblich verbessern und zu spürbar mehr Anfragen über das Internet führen.

Ich hatte bereits Mandanten, die durch negative Einträge und Rezensionen bei Google regelrecht blockiert waren und keinerlei neue Kunden mehr verzeichneten – nach dem Löschen der Rezension normalisierte sich das Geschäft wieder innerhalb weniger Tage.

Natürlich zählen nicht nur die Sterne als Blickfang, sondern auch die Inhalte der Eintragungen auf Ihrem Profil bei Google.

Entfernt Google hier negative Einträge, verbleiben nur noch positive oder zumindest hinnehmbare Bewertungen, sodass Neukunden und potenzielle Kunden sich eher für eine Anfrage entscheiden.

Keine Bewertung wurde freigeschaltet, die einst deaktiviert war

Google selbst hat meiner Erfahrung nach noch keine Bewertung, die man per Löschen entfernt hatte, wieder freigeschaltet oder neu eingestellt.

Allerdings kann es passieren, dass querulantische Bewerter nach dem Löschen ihrer Eintragung mit noch einer schlechten Bewertung reagieren. Auch gegen diese kann jedoch mitunter rechtlich vorgegangen werden.

Ist der Klarname der bewertenden Person bekannt, kann hier auch außergerichtlich eine Abmahnung angedacht werden, falls rechtswidrige Inhalte veröffentlicht worden sind.

Welcher Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner für Google-Löschung?

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, eine Sie betreffende negative Bewertung bei Google rechtlich überprüfen oder löschen zu lassen, stellt sich die Frage, welcher Rechtsanwalt hierfür der geeignete Ansprechpartner ist.

Es liegt auf der Hand, dass ein Erbrechtsspezialist vermutlich keine gesonderten Erfahrungen im Umgang mit Bewertungsplattformen aufweist.

Ich empfehle daher, einen Fachanwalt für IT-Recht zu befragen, der nicht nur den Fachanwaltstitel trägt, sondern auch über einschlägige Erfahrungen im Löschen schlechter Bewertungen auf Google und sonstigen Portalen verfügt.

Je mehr Erfahrung Ihr Rechtsanwalt mitbringt, desto höher sind auch die Chancen, dass der negative Eintrag gelöscht wird.

Meine Kanzlei ist auf das IT-Recht spezialisiert und bearbeitet Bewertungsmandate werktäglich – gern können Sie daher nicht nur von meiner rechtlichen Spezialisierung, sondern auch von meiner Expertise im Bereich des Löschens von Bewertungen profitieren.

Wie läuft der Vorgang des Löschens einer Bewertung genau ab?

Wenn Sie mich mit dem Löschen einer schlechten Bewertung auf Google beauftragen oder diesbezüglich anfragen, ist der erste Schritt meinerseits stets, dass ich mir die in Frage stehende Eintragung unter juristischen Gesichtspunkten anschauen.

Ich prüfe also, ob die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder sonstige rechtswidrige Inhalte aufweist.

Auch analysiere ich die Bewertung hinsichtlich der eigens von Google aufgestellten Guidelines für Bewertungen, da sich auch hierdurch Löschungsmöglichkeiten abseits des rein Juristischen ergeben können.

Juristisch fundierten Löschantrag bei Google einreichen

Bin ich bereits mit einer Löschung beauftragt, fertige ich einen juristisch fundierten Löschantrag an und übermitteln diesen an die zuständige Abteilung bei Google.

Falls Sie mich noch nicht beauftragt haben, melde ich mich zunächst mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück und Sie können anhand der von mir übermittelten Informationen überlegen, ob Sie mich mandatieren möchten.

Google bearbeitet meine Löschanträge in der Regel binnen 2-3 Wochen, teilweise sogar viel schneller.

Es ist daher kein langes Prozedere, sondern eher ein zügiger Vorgang insgesamt. Bei einer Vielzahl von Bewertungen (beispielsweise über 50 negative Bewertungen) kann die Bearbeitung bei Google mengenbedingt verzögert werden, was aber nachvollziehbar ist.

Falls Google meine juristische Einschätzung teilt, wird die Rezension restlos entfernt. Teilweise kann es erforderlich sein, weiteren Schriftwechsel mit Google zu führen, um den juristischen Standpunkt noch deutlicher herauszuarbeiten.

In einigen Fällen hält Google Rücksprache mit der rezensierenden Person, sodass auch dort die Möglichkeit von Einwänden gegeben ist. Bei offenkundigen Rechtswidrigkeiten wird die Bewertung jedoch ohne weitere Zwischenschritte gelöscht.

Was ich hinsichtlich des Entfernen einer Bewertung für Sie tun kann?

Wenn Sie von einer negativen Bewertung betroffen sind, gilt es schnell zu handeln. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die damit zusammenhängende Rechtsprechung sind jedoch oft komplex und kaum überschaubar.

Wollen Sie also eine Google-Bewertung löschen lassen, lohnt es sich, einen darauf spezialisierten Anwalt zu beauftragen.

Gerne können Sie sich dazu an mich werden. Ich auf Internetrecht spezialisiert und trete für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet ein.

Gern bin ich Ihnen, wie auch bereits vielen anderen Unternehmern zuvor, behilflich, entsprechende Google- Einträge zu löschen und zu entfernen.

Dazu gehören eine Aufarbeitung des Sachverhaltes sowie eine Beratung, wie auch souverän auf konstruktive Kritik eingegangen werden kann. Denn nicht immer ist das Löschen oder Entfernen solcher Einträge der beste Weg. Und der beste Weg für Sie, ist mein Ziel.

Gern berate ich Sie auch umfassend zu dem Thema des Reputationsmanagements oder des Reputationsschutzes.

Kommen Sie dazu gern auf mich zu.

Welche Kosten berechne ich, wenn Sie mich mit dem Löschen einer Bewertung beauftragen?

Grundsätzlich schaue ich mir den Einzelfall zunächst kostenfrei an, bevor ich Ihnen einen konkreten Kostenvorschlag unterbreiten.

Es kann sein, dass Ihr Fall besonders einfach liegt und schnell bearbeitet werden kann – dann werden Sie von mir einen entsprechend angemessenen Preis hören.

Sollte Ihr Fall hingegen etwas aufwändiger liegen oder mehrere Bewertungen gelöscht werden, bedeutet dies für mich einen erhöhten Aufwand und dies wird sich in meinem Honorar niederschlagen.

Gern nenne ich Ihnen vor einer Mandatierung alle Einzelheiten, also auch die konkreten Kosten. So können Sie in Ruhe eine Entscheidung treffen, ob Sie mich mit dem Löschen einer Rezension auf Google beauftragen möchten.

FAQ Google Bewertung löschen

Wie kann ich eine Google-Bewertung löschen lassen?

Um eine Google-Bewertung zu löschen, müssen Sie sich bei Ihrem Google My Business-Konto anmelden, die betreffende Bewertung finden, und auf die drei Punkte klicken, um sie als unangemessen zu melden. Google wird die Bewertung überprüfen und gegebenenfalls entfernen.

Welche Gründe akzeptiert Google für die Löschung von Bewertungen?

Google entfernt Bewertungen, die gegen ihre Richtlinien verstoßen. Dazu gehören unter anderem Bewertungen mit Hassrede, Spam, gefälschte Inhalte, unangemessene Inhalte, und persönliche Angriffe.

Wie lange dauert es, bis eine Bewertung gelöscht wird?

Die Überprüfung einer gemeldeten Bewertung kann zwischen ein paar Tagen und mehreren Wochen dauern, abhängig von der Komplexität des Falls und der Anzahl der anstehenden Überprüfungen bei Google.

Was kann ich tun, wenn Google meine Meldung ablehnt?

Wenn Google die Löschung Ihrer gemeldeten Bewertung ablehnt, können Sie eine erneute Überprüfung beantragen und weitere Beweise einreichen. Alternativ können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder Ihre Rechte verletzt.

Kann ich rechtlich gegen eine falsche Google-Bewertung vorgehen?

Ja, Sie können rechtliche Schritte gegen falsche oder schädigende Google-Bewertungen einleiten. Dies sollte jedoch nur als letzte Option in Betracht gezogen werden, da es zeitaufwendig und kostenintensiv sein kann.

Kann ich positive Bewertungen kaufen, um meine Gesamtbewertung zu verbessern?

Nein, der Kauf von Bewertungen verstößt gegen die Richtlinien von Google und kann zu Sanktionen führen, einschließlich der Entfernung aller Bewertungen und der Deaktivierung Ihres Google My Business-Kontos.

Welche Alternativen gibt es, wenn eine Bewertung nicht gelöscht wird?

Wenn eine negative Bewertung nicht gelöscht wird, können Sie öffentlich auf die Bewertung antworten und versuchen, das Problem mit dem Kunden zu lösen. Eine professionelle, sachliche Antwort kann zukünftigen Kunden zeigen, dass Sie kundenorientiert und lösungsorientiert sind.

Kann ich eine Bewertung anonym melden?

Ja, Sie können Bewertungen anonym melden, aber es ist effektiver, wenn Sie dies über Ihr Google My Business-Konto tun, da Google zusätzliche Informationen benötigt, um die Meldung zu prüfen.

Google Bewertung löschen lassen

Sollten Sie Probleme mit negativen Google-Bewertungen haben, kann ich Sie gern unterstützen. Ich berate seit Jahren Unternehmen im Umgang mit schlechten Bewertungen und Fake-Rezensionen.

Rechtsanwalt Thomas Feil – Recht-freundlich.de
Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung
Rechtsanwalt Thomas Feil
Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht
Ihr Spezialist bei Google Bewertung löschen lassen

14 Gedanken zu „Google Bewertung löschen lassen“

  1. Hallo Herr Feil,
    wir würden gern eine Gegendarstellung bei einer Google Rezension verfassen und veröffentlichen. Können Sie uns hierbei unterstützen, damit wir die Gegendarstellung rechtssicher formulieren?

    Kontaktdaten sind übermittelt
    K. W.

    Antworten
    • Guten Tag,

      ich empfehle grundsätzlich zu versuchen, Negativeinträge bei Google löschen zu lassen. Erst wenn dies partout nicht gelingen will, und auch gerichtliche Schritte nicht weiterhelfen würden, empfehle ich eine öffentliche Antwort.

      Gern schreibe ich Ihnen eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

    • Guten Tag,

      es ist in der Tat möglich, den Verfasser einer negativen Bewertung auf Google abzumahnen oder gar zu verklagen. Allerdings muss dafür der Klarname und eine ladungsfähige Anschrift des Verfassers vorhanden sein, was in den meisten Fällen nicht der Fall ist. Google wird diese Daten auch nicht ohne Weiteres herausrücken, oder hat sie selbst nicht einmal. Das Löschen der Bewertung stellt meistens den einfachsten, pragmatischsten und auch kostengünstigsten Weg dar, die Angelegenheit zu klären. Aber nicht jede Bewertung kann gelöscht werden, nur rechtswidrige Einträge sind dem Löschen zugänglich.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  2. Hallo Herr Feil,

    einer unserer Ex-Mitarbeiter hat uns bei Google mehrere (nämlich 4) negative Bewertungen hinterlassen. Wir wissen 100%ig, dass er es ist und möchten fragen, ob das zulässig ist, dass jemand mehrere schlechte Bewertungen bei Google schreibt und uns so einen enormen Rufschaden zufügt.

    Mfg
    Köhlert

    Antworten
    • Guten Tag,

      hier handelt es sich wohl um eine Arbeitgeberbewertung bei Google? Dann ist es nicht zulässig, mehrfach Einträge zu verursachen. Bei Kundenbewertungen müsste man genauer hinschauen.

      Schicken Sie uns doch den Link zu den Bewertungen per Mail zu und wir schauen, ob wir Chancen sehen, die Einträge löschen zu lassen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  3. Guten Tag,

    unser Restaurant hat von einem anonymen Verfasser eine negative Bewertung erhalten. Wir haben versucht diese nachzuvollziehen, sind dazu jedoch nicht in der Lage. Daher vermuten wir, dass es sich um eine ausgedachte Bewertung eines Konkurrent handelt. Wir würden Sie daher bitten, sich zunächst einmal die Bewertung anzuschauen und sich gegebenenfalls mit Google in Verbindung zu setzen. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und lassen uns einen Kostenvoranschlag zukommen.
    Vielen Dank!

    Antworten
  4. Guten Morgen,
    gerade eine Google Bewertung von einem nicht existierendem Patienten bekommen. Können Sie diese löschen lassen? Der Eintrag ist von vor 4 Stunden und unter Dr. Nowak München Orthopäde zu finden. Die Dame heißt Gaby. Gibt es bei uns nicht im System und auch die Erklärung der Nachsorge ist total falsch.
    Vielen Dank
    S. Parker

    Antworten
  5. Hallo Herr Feil,
    können Sie sich bitte bei uns melden, wir haben eine schlechte Bewertung bei Google Maps erhalten und möchten diese löschen lassen. Der Rezensent ist uns auch mit Klarnamen bekannt,a giert aber mit einem Pseudonym. Bitte übersenden Sie uns direkt einen Kostenvoranschlag für Ihre Tätigkeit bezüglich des Löschens der Bewertung bei Google, damit wir Ihr Honorar einordnen können.

    Antworten
  6. über unser lokal gibt es bei google eine negative bewertung, die wir gern entfernen lassen würden. als wir uns deswegen an google gewandt haben, führte es nicht zu dem gewünschten ergebnis, sprich wir konnten die bewertung nicht löschen. es wurde wohl rücksprache mit dem bewertenden gehalten und dieser bestätige die eintragung? wie ist ihre erfahrung mit sowas? sehen sie chancen, das doch noch zu entfernen? wir würden vllt herauskriegen, wer die person ist, die die bewertung abgegeben hat… kann man die direkt auffordern, es zu löschen?

    Antworten
    • Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Anfrage zu „Google Bewertung löschen lassen“. Ob man eine Eintragung dort entfernen lassen kann, hängt vom Einzelfall ab. Schicken Sie uns die Bewertung doch einmal per Mail zu und schildern Sie uns, was vorgefallen ist. Grundsätzlich sollte man es nicht unversucht lassen. Unsere Ersteinschätzung wäre für Sie kostenfrei! Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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