Darf ich bei Kununu den Bewerbungsvorgang als Anlass für eine negative Bewertung nehmen?

Kununu Bewertung

Nicht nur ehemalige oder derzeitige Arbeitnehmer dürfen bei Kununu eine schlechte Bewertung über ihren Arbeitgeber schreiben, sondern auch Bewerber. Bewerbungsvorgang als Anlass für eine negative Bewertung?

Warum dies so ist, und was Unternehmer tun sollten, die eine schlechte Bewerberbewertung erhalten haben, führe ich im Folgenden für Sie aus. Sollten Sie meine Unterstützung bei einer negativen Bewertung auf Kununu benötigen, höre ich gern von Ihnen.

Erlaubt sind Arbeitgeberbewertungen

Wieso dürfen Menschen überhaupt auf Kununu über ihren derzeitigen oder ehemaligen Arbeitgeber eine Bewertung, sogar eine negative Bewertung verfassen?

Die Antwort ist aus juristischer Sicht „einfach“. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Meinungsfreiheit, die grundgesetzlich garantiert ist. Hierbei gibt es zwar auch Ausnahmen, die bestimmte negative Bewertungen verbieten. Jedoch ist der Grundsatz, dass bewertende Personen eine Bewertung frei äußern dürfen. Erst besondere Fallkonstellationen führen, dazu dass diese Äußerung unzulässig ist.

Ehemalige oder derzeitige Arbeitnehmer dürfen daher auch eine schlechte Bewertung über die Firma abgeben, in der sie gearbeitet haben oder noch arbeiten.

Hierbei haben sie sich jedoch an die Wahrheit zu halten, da unwahre Tatsachenbehauptungen in Bewertungen immer unzulässig sind. Dazu gehört auch, dass keine fake Bewertungen auf Kununu gepostet werden dürfen, denn wer nicht bei einer Firma gearbeitet hat, darf dies auch nicht einfach so durch eine Arbeitgeberbewertung behaupten.

Bewerbungsvorgang als Anlass für eine negative Bewertung: Erlaubt sind aber auch Bewerberbewertungen

Allerdings sind nicht nur Arbeitgeberbewertungen auf Kununu erlaubt. Auch Bewerber dürfen einen potenziellen Arbeitgeber bewerten, solange sie sich tatsächlich in einem Bewerbungsprozess befunden haben. Hierfür reicht es bereits, dass beispielsweise jemand per Mail anfragt, welche Bewerbungsunterlagen gewünscht sind.

Erhält diese Person auf diese Mail keine Antwort, darf im Rahmen einer Bewerberbewertung auf Kununu genau dieser Umstand zum Anlass genommen werden, eine negative Bewertung zu schreiben. Oder aber ein Bewerber hat ein Vorstellungsgespräch absolviert und hört dann nichts mehr von der Firma. Auch dies würde grundsätzlich zur Bewerberbewertung berechtigen.

Wie auch bei sonstigen Bewertungen dürfen Autor*innen auch im Rahmen einer Bewerberbewertung auf Kununu nicht unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen.

Die Bewertung muss faktisch korrekt sein, was jedoch nicht bedeutet, dass sie nett oder wohlwollend formuliert sein muss. Auch scharfe Kritik dürfen Bewerbende grundsätzlich äußern.

Was tun, wenn eine negative Bewertung durch einen Bewerber verfasst worden ist?

Sollten Sie eine negative Bewerberbewertung erhalten haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie in dieser Situation zu reagieren ist.

Zunächst sollte überhaupt sichergestellt sein, dass die schlechte Bewertung auf Kununu echt ist, d.h. tatsächlich von einem ehemaligen Bewerber oder derzeitigen Bewerber stammt.

Nur dann ist sie in dieser Form überhaupt zulässig. Stellt sich heraus, dass die Bewertung nicht echt ist, muss Kununu diese löschen.

Bewerbungsvorgang als Anlass für eine negative Bewertung: Inhaltlich juristische Perspektive einnehmen

Auch inhaltlich-juristisch sollte sich mit der Bewertung auseinandergesetzt werden:

  • Sind unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden?
  • Werden personenbezogene Daten rechtswidrig in der Bewertung verarbeitet?
  • Wurden Betriebsinterna ausgeplaudert?
  • Sind etwa Beleidigungen oder sonstige unzulässige Schmähkritik vorhanden?

Eine Antwort auf die Bewertung wünscht sich Kununu zwar, um die eigene Plattform und somit das eigene Geschäftsmodell zu beleben, allerdings rate ich hier grundsätzlich zur Vorsicht.

Eine Antwort kann schnell rechtliche Probleme erzeugen, oder zu weiteren negativen Bewertungen führen.

Wenn Sie antworten wollen, tun Sie es sehr allgemein und kurz gebunden. Geben Sie keinen Anlass für weitere öffentliche Auseinandersetzungen.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

4 Gedanken zu „Darf ich bei Kununu den Bewerbungsvorgang als Anlass für eine negative Bewertung nehmen?“

  1. Hallo Herr Rechtsanwalt Feil,
    meine Bewertung auf Kununu als Bewerber wurde nun mehrfach deaktiviert und Passagen gelöscht. Immer wieder schreibt das Unternehmen Kununu an, um meine Bewerber-Bewertung wegzulöschen. Ich muss dann wieder und wieder mit Kununu korrespondieren, damit der Eintrag nicht ganz gelöscht wird. Kann ich da nicht irgendwie einen rechtssicheren Text verfassen, der nicht mehr angreifbar ist?
    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar, denn ich wurde im Bewerbungsprozess nicht gut behandelt (nachweislich).
    K. R.

    Antworten
    • Guten Tag,

      für Bewertungen von Bewerberinnen und Bewerber gilt das gleiche wie für Bewertungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: unwahre Tatsachenbehauptungen sind unzulässig. Daneben gibt es weitere rechtliche Anforderungen an eine zulässige Bewertung bei Kununu. Beachten Sie auch die Richtlinien von Kununu selbst:

      https://www.recht-freundlich.de/kununu-bewertung/regeln-kununu-bewertung

      Sie können gern Kontakt mit uns per Mail aufnehmen, falls wir Ihre Bewertung prüfen und rechtssicher gestalten sollen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  2. Sehr geehrter Herr Feil,
    wir haben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwiegend positive Rückmeldungen auf Kununu erhalten. Einige Bewerberinnen und Bewerber sind jedoch mit unserer doch recht strengen Auswahl sehr unzufrieden und schreiben uns schlechte Bewertungen. Der Bewerbungsbereich ist also unser großes Problem. Einige Einträge stammen mittlerweile von vor über 2 Jahren – können diese gelöscht werden?
    Beste Grüße
    Silke Fiedler

    Antworten
    • Guten Tag Frau Fiedler,

      vielen Dank für Ihre Kununu-Anfrage. Alte Bewerber-Bewertungen bei Kununu lassen sich erfahrungsgemäß gut löschen. Ich melde mich telefonisch bei Ihnen zurück.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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