Eine schlechte Bewertung auf Kununu kann ein Unternehmen sehr hart treffen, insbesondere wenn (ehemalige) Mitarbeitende Lügen verbreiten oder gar strafrechtlich relevante Vorwürfe erheben. Datenschutzrecht und negative Kununu Bewertung.
Gegen solche Auswüchse von Kommentaren in Form negativer Bewertungen kann auf Kununu grundsätzlich im Wege des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorgegangen werden.
Meine Kanzlei hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen eine schlechte Bewertung auf Kununu zur Wehr zu setzen und diese, wenn möglich, zu löschen. Allerdings ist es ratsam, auch das Datenschutzrecht im Auge zu behalten, wenn es darum geht, einen negativen Eintrag zu entfernen.
Personenbezogene Daten – was hat das mit einer Bewertung auf Kununu zu tun?
Grundsätzlich schützt das Datenschutzrecht (bestehend aus der EU-weit geltenden DSGVO und dem deutschen BDSG) sogenannte personenbezogene Daten.
Darunter werden Daten verstanden, die einer Person zuzuordnen sind, entweder unmittelbar oder mittelbar. Meistens wird auf Kununu ein Unternehmen in der Gesamtheit bewertet, was kein personenbezogenes Datum an sich darstellt.
Wer beispielsweise schreibt, dass Überstunden nicht ausgeglichen werden, hat damit keine personenbezogenen Daten erwähnt.
Anders liegt aber der Fall, wenn bewertende Personen Mitarbeiter oder Vorgesetzte namentlich nennen. Dann geschieht nicht nur durch den Bewerter, sondern auch durch Kununu als Bewertungsplattform eine Verarbeitung personenbezogener Daten.
Wenn also geschrieben wird, dass „Herr Müller in der Personalleitung ist unangenehm“, könnte hierin eine Datenverarbeitung gemäß DSGVO und BDSG erblickt werden, die entweder unzulässig ist, da keine Einwilligung vorliegt, oder aber Informationspflichten gem. Art. 13 DSGVO auslösen könnte. Beides ist für Kununu ein echtes Problem.
Datenschutzrecht und negative Kununu Bewertung: Was ist, wenn ich nicht namentlich genannt werden, aber dennoch identifizierbar bin?
Wenn Autor*innen in einer negativen Bewertung auf Kununu niemanden namentlich nennen, aber die Person dergestalt beschrieben ist, dass jeder im Unternehmen weiß, wer gemeint ist, könnten dennoch personenbezogene Daten vorliegen.
Es kann also unter Umständen bereits ausreichend sein, dass Verfasser*innen von „der Geschäftsführer“ sprechen und weitere diesbezügliche Informationen nennen. Dies kann ein personenbezogenes Datum darstellen, selbst wenn der eigentliche Name nicht genannt worden ist.
Insbesondere bei kleineren Unternehmen sind Menschen auch ohne namentliche Nennung identifizierbar – somit greift die DSGVO und das BDSG.
Datenschutzrecht und negative Kununu Bewertung: Löschen einer Bewertung auf Kununu anhand von DSGVO!
Grundsätzlich ist es also denkbar, dass aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen eine Bewertung bei Kununu, ganz gleich, ob diese gut oder schlecht formuliert worden ist, juristisch angegriffen werden kann.
Anspruchsberechtigt ist hierbei nicht notwendigerweise das Unternehmen, was eigentlich bewertet wird, sondern die betroffene Person.
Es sind Fallkonstellationen denkbar, in denen Kununu sich mit Unterlassungsansprüchen des bewerteten Unternehmens, und Unterlassungsansprüchen genannter Personen auseinandersetzen muss, die letztlich beide das Löschen des Eintrags anstreben.
Die Datenschutzbeauftragte von Kununu kontaktieren, um Bewertung zu löschen?
Normalerweise sind es Unternehmen selbst, die gegen eine Kununu Bewertung juristisch vorgehen möchten – dabei geht es dann meist um rechtswidrige Inhalte in der Bewertung wie beispielsweise unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik am Unternehmen.
Das Datenschutzrecht eröffnet jedoch die Möglichkeit für „normale Personen“, auf eine Kununu Bewertung einzuwirken. Ansprechpartnerin in diesem Falle ist zunächst die Datenschutzbeauftragte von Kununu, die unter folgender Mailadresse erreichbar ist:
Datenschutzbeauftragter@xing.com
Kollegen/Mitarbeiter namentlich genannt – Bewertung löschen lassen?
Sollten Sie als Mitarbeiter eines Unternehmens in einer Bewertung auf Kununu namentlich genannt sein, könnte dies ein Datenschutzverstoß seitens Kununu darstellen.
Denn nach der EU-weit geltenden DSGVO müsste Kununu für die Nennung Ihres Namens eine Rechtsgrundlage aufweisen können – einschlägig wäre hier nur eine Einwilligung Ihrerseits (die Sie ja nicht erteilt haben) oder berechtigte Interessen von Kununu, welche Ihre Interessen am Datenschutz überwiegen.
Kununu hat natürlich ein berechtigtes Interesse daran, Bewertungen zu veröffentlichen, und dies auch für Fälle, in denen bewertende Personen Namen nennen. Dieses Interesse seitens Kununu überwiegt jedoch nicht Ihr Interesse an effektivem Datenschutz!
Datenschutzrecht und negative Kununu Bewertung: Klarname ist immer Löschungsgrund auf Kununu!
Falls also Ihr Klarname in einer Kununu Bewertung ohne Rechtsgrundlage auftaucht, können Sie sich mit einem Löschungsanspruch an die Datenschutzbeauftragte von Kununu wenden.
Aber selbst wenn Autor*innen nicht Ihren Klarnamen veröffentlichen, sondern Sie nur „sonst wie“ identifizierbar sind, kann das Datenschutzrecht Ihnen helfen. Beispielsweise lassen Aussagen wie „Kollegin am Eingang ist eine Zumutung“ mitunter eine Identifizierung zu, wenn Sie die einzige Kollegin am Eingang eines Unternehmens sind.
Auch hier ist die DSGVO einschlägig, auch hier ist an einen Löschungsanspruch zu denken.
Geschäftsführung namentlich auf Kununu genannt – Bewertung löschen?
Etwas kniffliger liegt der Fall, wenn bewertende Personen die Geschäftsführung in einer Kununu Bewertung namentlich ohne Einwilligung nennen. Auch hier hat Kununu ein berechtigtes Interesse daran, dass Autor*innen möglichst detailreiche Einträge veröffentlichen.
Aber überwiegt hier das Interesse der Geschäftsführung das Interesse von Kununu? Immerhin könnte argumentiert werden, dass die Geschäftsführung keine „normale Person“ sei, die das Recht auf Datenschutz hätte.
Datenschutzrecht und negative Kununu Bewertung: Interessenabwägung entscheidend!
Insbesondere ist die Geschäftsführung teilweise weithin bekannt und tritt sogar öffentlich auf. Insofern lässt sich sagen, hier gelte die Interessenabwägung nicht gleichermaßen wie im Falle der namentlichen Nennung eines Mitarbeiters.
Allerdings macht die DSGVO hier keinen Unterschied. Die DSGVO schützt natürliche Personen vor unbefugter Datenverarbeitung. Dies gilt genauso für die Geschäftsführung wie für „normale“ Mitarbeiter.
Auch eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer haben daher das Recht, dass bewertende Personen sie namentlich nicht ohne ihre Einwilligung dergestalt auf Bewertungsplattformen nennen.
Was tun, wenn die Datenschutzbeauftragte von Kununu nicht reagiert oder nicht löscht?
Sollten Sie mit Ihrem datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch bei der Datenschutzbeauftragen von Kununu nicht weiterkommen, gibt es zwei Möglichkeiten.
Zum einen können Sie die zuständige Datenschutzaufsicht einschalten und diese über den Vorgang unterrichte, sodass hier ein behördliches Handeln folgen kann.
Zum anderen können Sie über einen auf das Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt außergerichtlich oder gerichtlich einen Löschungsanspruch durchsetzen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wurde in einer negativen Bewertung von einer Mitarbeiterin mehrfach mit meiner Berufsbezeichnung benannt, desweiteren stimmen die angegebenen Aussagen nicht, wie kann ich mich bei kununu dazu äußern und den Eintrag löschen lassen
MfG
Sylvia Korb
Guten Tag,
wenn in der Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen veröffentlicht werden, können sie sich dagegen gerichtlich zur Wehr setzen. Wurde auch ihr Name veröffentlicht wurden „nur“ die Berufsbezeichnung?
Viele Grüße
Thomas Feil
welcher dsgvo anspruch ist das?
Guten Tag,
vermutlich suchen Sie Art. 17 DSGVO, oder bei Berichtigungsansprüchen in einer Kununu-Bewertung Art. 16 DSGVO.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Feil,
wir werden bei Kununu mit negativen Einträgen teilweise bombardiert. Das ist nicht nur rufschädigend für uns als Unternehmen, sondern auch die Angestellten sind betroffen. Denn die bewertende Person schreibt gern mal die Klarnamen der ex-Kolleginnen und ex-Kollegen in die Bewertung rein – mit durchaus diffamierenden Bezeichnungen. Hier wollen wir uns als Arbeitgeber auch schützend vor unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen. Können wir die datenschutzrechtlichen Ansprüche für unsere Leute durchsetzen? Könnten Sie uns dabei behilflich sein?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Thelert
Guten Tag Herr Thelert,
wenn die betroffenen Personen Sie damit beauftragen/bevollmächtigen, die Löschungsansprüche gem. DSGVO durchzusetzen, bzw. dies zu fördern, indem eine Kanzlei beauftragt wird, sehe ich hier keine Probleme. Gern können wir Ihnen bezüglich Kununu weiterhelfen. Ich melde mich telefonisch bei Ihnen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil