Google bietet die Möglichkeit, Bewertungen zu Orten, Unternehmen usw. abzugeben. Wünschenswert sind dabei natürlich ausschließlich positive Bewertungen.
Ob die Möglichkeit besteht, die eigene Bewertung zu ändern ist daher vor allem für Unternehmen mit negativen Kommentaren, sowie für Nutzer, die ihre abgegebene Bewertung wieder ändern möchten interessant.
Google Maps verstehen und Bewertung ändern!
Mit dem Start von Google Maps wurde auch das Tool „Google My Business“ ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Branchenverzeichnis für lokale Unternehmen.
Diese können in dem Verzeichnis alle relevanten Informationen zu ihrem Betrieb hinterlegen, damit diese für Kunden auf einen Blick ersichtlich sind und die Kontaktaufnahme so einfach wie möglich gestaltet wird.
Ein solcher Eintrag verstärkt die eigene Präsenz auf Google, Google Maps und Google+. Es wird dabei die Möglichkeit geboten, Angaben wie zum Beispiel die Öffnungszeiten, die Branche, Bilder des Unternehmens, das Logo und die Adresse einzutragen.
Durch die Bewertungen, wird die Zufriedenheit der Kunden dargestellt, was dem jeweiligen Unternehmen als Feedback dient.
Vorteile von Google Maps und Bewertungsmöglichkeit überwiegen die Nachteile!
Ein Google My Business Eintrag bringt also für lokale Unternehmen eine Menge Vorteile mit sich. Der wesentliche Vorteil eines solchen Eintrages liegt darin, dass Interessenten bei Eingabe des Firmennamens in die Google-Suche alle notwendigen Kontaktdaten auf den ersten Blick sehen, ohne die Webseite des Unternehmens besuchen zu müssen.
Doch ist es auch möglich die eigene Google Bewertung zu ändern?
Für Nutzer ist es ohne Probleme möglich die eigene bereits abgegebene Bewertung wieder zu ändern. Dazu muss die eigene Bewertung zunächst einmal aufgerufen werden.
Dazu kann die Liste mit den Orten, die bereits besucht oder für die eventuell bereits eine Bewertung abgegeben wurde aufgerufen werden. Oder es muss Google Maps geöffnet werden, um über das Menüsymbol auf „Meine Beiträge“ zu gelangen.
Wie ändere ich die Bewertung konkret?
Unter der Option „Rezensionen“ können die bereits getätigten Bewertungen eingesehen werden. Anschließend muss die entsprechende Bewertung ausgewählt werden, um diese wieder löschen zu können.
Nutzer können somit ohne Probleme ihre eigene abgegebene Google Bewertung ändern. Anders sieht es hingegen für Unternehmen bei einer erhaltenen Bewertung aus.
Bewertungen löschen ist eine Möglichkeit
Grundsätzlich ist es Unternehmen nicht möglich die eigene Bewertung zu ändern, soweit diese durch die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG geschützt ist.
Unternehmen haben vielmehr die Möglichkeit sich gegen rechtswidrige Bewertung zur Wehr zu setzen und diese entfernen und löschen zu lassen.
Dazu muss die Bewertung, die für unangebracht angesehen wird, bei Google gemeldet werden. Google wird sich daraufhin den gemeldeten Beitrag ansehen und prüfen, ob dieser eventuell gegen die Richtlinien verstößt. Unternehmen sollten sich zuvor hinsichtlich der Google Richtlinien informieren, um festzustellen, ob die Bewertung tatsächlich gegen die Richtlinien verstößt oder nicht.
Da Unternehmen die eigene Bewertung nicht ändern können, diese aber unter gewissen Umständen löschen lassen können, gilt es die jeweilige Bewertung einer differenzierten Betrachtung zu unterziehen.
Es kann hier ratsam sein, sich in diesem Zusammenhang an einen Rechtsanwalt zu wenden, um von diesem feststellen zu lassen, ob die Bewertung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob es sich um eine rechtswidrige Bewertung handelt.
Anschließend können entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden, um gegen die entsprechende Bewertung vorzugehen.
Nachdem ich eine schlechte Bewertung abgegeben habe, suchte ich trotz eineiger Bedenken das Lokal erneut auf. Der Laden schien wie ausgewechseln…
Daher nutze ich die Funktion und änderte meine Bewertung. Nach der Änderung bedankte sich sogar der Inhaber bei mir und entschuldigte sich für meine vorherige Enttäuschung.
Guten Tag Dietmar,
vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrung hier teilen. Als Kundin/Kunde hat man eine gewisse Macht per Google-Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil