Forderung, die bei der Schufa eingetragen ist, ausgeglichen und erledigt? 💡

Ein negativer Schufa-Eintrag ist ärgerlich, da er dazu führen kann, dass der eigene Scorewert „in den Keller geht“ und Banken, Mobilfunkanbieter sowie Vermieter sich nicht mehr bereit erklären, Verträge abzuschließen.  Forderung Schufa ausgeglichen? Was können Sie tun?

Ein negativer Schufa-Eintrag ist immer mit einer nicht ausgeglichenen oder nicht erledigten Forderung verbunden. Wird diese Forderung allerdings ausgeglichen oder erledigt, kann dies zu Änderungen beim Datenbestand der Schufa führen. 

Ich zeige auf, was ein Ausgleich der Forderung für Auswirkungen auf den einst negativen Eintrag hat und bieten Betroffenen bundesweit Hilfe bei Schufa-Problemen an.

Update 12.07.2024 – Schufa-Eintrag: Bank muss Meldung korrigieren

Ein negativer Schufa-Eintrag kann erhebliche Probleme für Verbraucher verursachen, beispielsweise bei der Kreditaufnahme oder beim Abschluss von Verträgen. Doch Betroffene können sich gegen unberechtigte Einträge wehren, wie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 6. Juni 2024 (Az.: 6 O 106/24) zeigt.

In dem Verfahren war für den Kläger Eile geboten, da ihm aufgrund eines ungerechtfertigten Schufa-Eintrags die Ablehnung als Mieter und die Kündigung von Kreditkarten drohten, was seinen bevorstehenden Umzug gefährdete. Daher stellte er einen Antrag auf einstweilige Verfügung, dem das LG Stuttgart stattgab. Die Bank wurde verpflichtet, ihre Angaben gegenüber der Schufa zu korrigieren, damit der negative Eintrag gelöscht wird.

Der Auslöser für den Schufa-Eintrag war ein Darlehen, das der Kläger gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin bei der CreditPlus Bank aufgenommen hatte. Nachdem die ehemalige Lebensgefährtin insolvent geworden war, kündigte die Bank das Darlehen, obwohl der Kläger und seine inzwischen Ex-Freundin nie in Rückstand geraten waren. Kurz darauf einigten sich die Parteien auf eine Rückzahlungsvereinbarung.

Trotzdem meldete die Bank die Kündigung und Fälligstellung des Darlehens an die Schufa, ohne die Hintergründe zu erläutern. Dies führte dazu, dass der Schufa-Score des Klägers von etwa 94 auf rund 22 Prozent abstürzte, obwohl er von der Insolvenz nicht betroffen war und sich seine finanzielle Situation nicht geändert hatte. Infolgedessen wurden ihm verschiedene Kreditkarten, ein Handyvertrag und auch das Girokonto gekündigt, zudem drohte ihm die Ablehnung als Mieter.

In seiner finanziellen Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt, forderte der Kläger die Bank auf, ihre Meldung an die Schufa zu widerrufen.

Das LG Stuttgart gab dem Kläger Recht. Ohne einen klarstellenden Hinweis sei die Übermittlung der Daten an die Schufa ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ohne den Hinweis, dass der Kläger von der Insolvenz nicht betroffen ist, werde ein falsches Bild vermittelt, das den Eindruck erwecke, es mangele ihm an Zahlungsbereitschaft oder -fähigkeit. Diese Unvollständigkeit mache die Datenübermittlung an die Schufa unrichtig und zwinge die Bank zur Korrektur, so das Gericht.

Update 04.07.2024 – Schufa: Neue Löschfristen für Restschuldbefreiung

Die Speicherfrist für Einträge zur Restschuldbefreiung wird verkürzt. Wenn Menschen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können sie eine Privatinsolvenz anmelden und dabei eine Restschuldbefreiung erhalten. Dies bedeutet, dass nach einer bestimmten Zeit die verbleibenden Schulden erlassen werden, um den Betroffenen einen finanziellen Neustart zu ermöglichen. Bisher wurden diese Einträge drei Jahre lang gespeichert. Dies ändert sich nun, wie im folgenden Artikel erläutert wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich mit der Frage, wie lange Einträge zur Restschuldbefreiung gespeichert werden dürfen. Da der BGH auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wartet, hat die Schufa beschlossen, proaktiv zu handeln. Laut eigenen Angaben möchte die Schufa den langen Instanzweg vermeiden und somit den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Sicherheit bieten.

Wann wird der Eintrag über die Restschuldbefreiung gelöscht?

Bislang wurden Einträge zur Restschuldbefreiung erst nach drei Jahren gelöscht. Die Schufa hat nun bekanntgegeben, dass diese Einträge künftig bereits nach sechs Monaten entfernt werden.

Die Einträge über die Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden, die bis zum Stichtag am 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, werden laut Schufa rückwirkend gelöscht. Diese Änderung betrifft rund 250.000 Menschen. Nach der Löschung kann die Schufa keine Auskunft mehr über die Kreditwürdigkeit der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher geben.

Die Schufa informiert, dass die Löschung der Restschuldbefreiung automatisch erfolgt und die Betroffenen sich nicht darum kümmern müssen. Die technische Umsetzung dieser Maßnahme wird etwa vier Wochen in Anspruch nehmen.

Update 28.06.2024 – Geplanter neuer Score: Die Schufa reformiert ihre Bewertung

Nur wenige Unternehmen in Deutschland lösen so viel Angst aus wie die Schufa, deren Produkte – die sogenannten Scores – über Kredite, Mobilfunk- und Mietverträge mitentscheiden. Nun plant die Auskunftei eine bedeutende Veränderung: Die Schufa will die Kriterien vereinfachen, sodass es zukünftig nur noch einen einzigen, leicht verständlichen Score geben wird.

„Unser Ziel ist hohe Präzision bei guter Verständlichkeit“, sagte Tanja Birkholz, die Geschäftsführerin der Schufa, bei der Vorstellung der neuen Pläne. Seit etwa drei Jahren befindet sich die Schufa im Wandel und strebt mehr Offenheit gegenüber den Verbrauchern an. Dies soll das Image des Unternehmens aus Wiesbaden verbessern und langfristig mehr Menschen dazu bewegen, freiwillig ihre Daten der Schufa zur Verfügung zu stellen. Laut Birkholz fragen die Verbraucher am häufigsten, wie sie ihren Score verbessern können, was das Unternehmen durch zusätzliche Daten ermöglichen möchte.

Die Schufa bewertet das Risiko, dass ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt oder einen Kredit nicht bedienen kann, anhand eines Scores. In diese Berechnung fließen unter anderem Informationen zu bestehenden Krediten und früheren Zahlungsausfällen ein.

Bisher ermittelt die Schufa jedoch bis zu 20 verschiedene Scores, die auf unterschiedlichen Daten und Gewichtungen basieren. So gibt es beispielsweise eigene Scores für den Handel, Telekommunikationsanbieter und Banken, wobei letzterer am häufigsten genutzt wird.

Ein einheitlicher Score für alles

Künftig soll es nur noch einen Score für alle geben. Dieses vereinfachte Modell soll nicht nur für Statistiker, sondern auch für Verbraucher verständlich sein. Die Schufa verspricht, dass der neue Score genauso aussagekräftig wie die bisherigen sein wird – wichtig für Schufa-Kunden wie Banken, Telekommunikationsfirmen und Händler, die den Score für ihre Vertragsentscheidungen nutzen.

In die sechs Branchenscores fließen derzeit mehr als 50 verschiedene Faktoren ein, erklärte Andre Muhle, der bei der Schufa für den neuen Score verantwortlich ist, bei der Vorstellung. Zukünftig sollen 10 bis 15 Faktoren ausreichen. Welche Daten genau einfließen, wurde nicht verraten, wahrscheinlich jedoch Informationen zu Ratenkrediten, Hypotheken und Zahlungsausfällen. Die genaue Berechnungsweise des Scores bleibt geheim.
Derzeit wird der neue Score von Experten und Unternehmen getestet. Ende 2024 soll er fertig sein, dann wird es wohl ein bis zwei Jahre dauern, bis er am Markt eingeführt ist, sagte Birkholz. Unter anderem müssen Banken den neuen Score zertifizieren lassen, und die Bankenaufsicht Bafin wird ihn prüfen. Langfristig soll es dann nur noch den neuen Score geben. Andere Scores will die Schufa nicht mehr ermitteln. Nicht vereinheitlicht werden allerdings die etwa 30 Scores, die die Auskunftei jeweils für einzelne Unternehmen entwickelt hat.

Sobald der neue Score etabliert ist, sollen auch Verbraucher dessen Ergebnis einsehen können. Derzeit ist dies nur beim sogenannten Basisscore möglich, einer Art Durchschnitt aller Schufa-Scores.

Schufa hat große Datenmacht

Die Schufa hat Daten von rund 68 Millionen Bundesbürgern und 6,4 Millionen Firmen gesammelt und erteilt täglich im Schnitt 340.000 Auskünfte an Unternehmen, die damit ihre Geschäftsentscheidungen treffen. Gegründet wurde die Schufa 1927 als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Heute ist sie die wichtigste Auskunftei im Verbraucherbereich in Deutschland und gehört mehrheitlich Banken und Sparkassen sowie zu einem kleinen Teil Handelsunternehmen.

Update 26.06.2024 – Darum gibt es keinen Schufa-Score von 100 Prozent

Die Schufa bewertet Bonität auf einer Skala von ungenügend (bis 29,99 Prozent) bis hervorragend (ab 97,22 Prozent). Ein Score von 100 Prozent wird jedoch nie erreicht. Warum ist das so?

Selbst wenn alle Rechnungen stets pünktlich bezahlt und keine Mahnungen erhalten wurden, bleibt der Score unter 100 Prozent. Ein Experte der Schufa erklärt, dass der Score eine statistische Prognose darstellt, die angibt, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihre Zahlungsverpflichtungen zukünftig erfüllt. Ein Score von 100 Prozent würde bedeuten, dass ein Zahlungsausfall in der Zukunft völlig ausgeschlossen ist, was jedoch unmöglich ist.

Daher liegt der höchste erreichbare Score bei 97,22 Prozent, was für den Abschluss von Verträgen, wie Handy- oder Mietverträgen, ausreicht.

Interessierte können ihren Score mithilfe eines Simulators auf der Schufa-Webseite testen oder eine kostenlose Datenkopie ihrer tatsächlichen Bewertung anfordern. Es ist sinnvoll, diese regelmäßig zu prüfen, um Falschinformationen zu vermeiden.

Update 28.05.2024 – Schufa & Co.: Neue Löschfristen bieten neue Chancen für Betroffene

Wer schon einmal versucht hat, einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei loszuwerden, weiß, dass dies nicht leicht ist. Viele Betroffene denken, dass eine Löschung nach Bezahlung der Forderung erfolgen muss, aber Auskunfteien speichern die Daten über die erledigte Forderung oft noch drei Jahre lang. Dies wurde durch einen gemeinsamen Verhaltenskodex geregelt.

Nun wurden die neuen „Speicher- und Prüffristen“ veröffentlicht. Hier sind die wichtigsten Änderungen für Personen, die eine Löschung von Einträgen anstreben:

Löschung von Negativdaten

Der Verhaltenskodex definiert, wann „Negativdaten“ gelöscht werden müssen. Die Speicherfrist für nicht ausgeglichene Forderungen beträgt normalerweise drei Jahre und beginnt bei jeder Meldung neu. Auch ausgeglichene Forderungen haben eine Frist von drei Jahren ab der letzten Aktualisierung, meist dem Meldedatum des Forderungsausgleichs. Diese Regelung bleibt vorerst unverändert.

Allerdings gibt es Unklarheiten, insbesondere hinsichtlich „fälligen, offenen und unbestrittenen Forderungen“. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt dies anders und wirft Fragen auf, wie mit bestrittenen Forderungen zu verfahren ist und wann diese zu löschen sind.

Neue Kulanzregelung

Es wird oft behauptet, dass Forderungen, die innerhalb von sechs Wochen nach Einmeldung bezahlt wurden, von der Schufa gelöscht werden. Diese Regelung wurde jedoch bereits im Mai 2018 mit Einführung der DSGVO abgeschafft.

Der neue Verhaltenskodex führt eine geänderte Kulanzregelung ein: Forderungen, die innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung beglichen werden, werden nach 18 Monaten gelöscht, sofern keine weiteren Negativeinträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen vorliegen.

Dies kann Betroffenen helfen, Negativeinträge schneller loszuwerden und bereits nach 1,5 Jahren wieder ohne Negativeintrag dazustehen. Wichtig ist, dass der Startpunkt der 100-Tages-Frist nicht immer mit dem ersten Meldedatum übereinstimmt. Eine Meldung kann später erfolgen, auch wenn das hinterlegte Datum früher liegt. Beispielsweise könnte heute, am 28.05.2024, gemeldet werden, dass eine Titulierung bereits am 13.02.2024 erfolgt ist.

Betroffene sollten sicherstellen, dass der Forderungsausgleich zeitnah erfolgt, um schneller wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können.

Speicherung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen

Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie Insolvenzdaten und Schuldnerverzeichnissen werden so lange bei der Schufa und anderen Auskunfteien gespeichert, wie sie in diesen Verzeichnissen stehen. Die Löschung der Restschuldbefreiung erfolgt nach sechs Monaten und von Daten aus dem Schuldnerverzeichnis nach drei Jahren oder nach einer vorzeitigen Löschung durch Ausgleich der Forderung.

Dies entspricht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 07.12.2023. Der EuGH stellte klar, dass nationale Löschfristen für öffentliche Verzeichnisse auch auf die Löschansprüche nach der DSGVO wirken.

Betrugsverdachtsinformationen

Im neuen Verhaltenskodex wird festgelegt, dass Informationen zu Betrugs- oder Geldwäscheverdachtsfällen, die in sogenannten FraudPools gespeichert sind, für drei Jahre aufbewahrt werden. Dies beginnt mit dem Zeitpunkt des verdächtigen oder ungewöhnlichen Vorfalls.

Es wird zwischen reinen Verdachtsfällen, die früher gelöscht werden sollen, und Fällen mit klaren Hinweisen auf Betrug unterschieden. Wie Banken oder Auskunfteien diese Fälle bewerten sollen, bleibt jedoch unklar und könnte die Grundrechte der Betroffenen beeinflussen.

Was sagt der Verhaltenskodex nicht?

Der Verhaltenskodex sagt nichts darüber aus, ob Daten überhaupt gespeichert werden dürfen. Er greift erst, wenn die Daten gemeldet und verarbeitet werden dürfen. Diese Beurteilung muss unabhängig vom Verhaltenskodex erfolgen.

Der Verhaltenskodex ist eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ der Auskunfteien. Sie müssen sich daran halten und Daten nicht länger verarbeiten als erlaubt. Gerichte können aber auch frühere Löschungen anordnen, da sie nicht an den Verhaltenskodex gebunden sind.

Der Verhaltenskodex behandelt nur allgemeine Konstellationen und klärt nicht, wie mit bestrittenen Forderungen umzugehen ist. Auch zu Schuldenbereinigungsplänen und Ratenzahlungsvereinbarungen gibt es keine Klarstellung, was Betroffene unverhältnismäßig stark benachteiligen kann im Vergleich zu Personen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben.

Update 24.05.2024 – Schufa-Revolution: Einheitlicher Score für alle – aber wann?

Ein grundlegender Wandel im Bonitätssystem steht bevor: Die Schufa plant die Einführung eines neuen, branchenübergreifenden Scores, der mehr Einfachheit und Transparenz für Verbraucher verspricht.

Die Schufa modernisiert ihre Methode zur Bonitätsbewertung und hat angekündigt, im vierten Quartal dieses Jahres einen neuen Schufa-Score einzuführen. Dieser soll laut Schufa deutlich einfacher und verständlicher sein. Doch das ist nicht alles, was sich ändern wird. t-online erklärt, was dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet.

Geändertes Konsumverhalten der Verbraucher

Die letzte Überarbeitung des Schufa-Scores liegt fast acht Jahre zurück. Seitdem hat sich das Konsumverhalten der Menschen stark verändert. Beispielsweise ist die Zahl der Minikredite erheblich gestiegen, und seit einigen Jahren müssen auch die Nutzung von „Buy Now, Pay Later“-Angeboten (Jetzt kaufen, später bezahlen) im E-Commerce berücksichtigt werden, wie die Schufa erläutert.

Über das Datencockpit

Über das sogenannte Datencockpit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu ihrem Schufa-Score erhalten und ihren persönlichen Wert anhand verschiedener Kriterien simulieren können. Wann genau dies in der Praxis umgesetzt wird, bleibt jedoch unklar. Die Schufa verspricht, den neuen Score so bald wie möglich einzuführen, damit alle gleichermaßen davon profitieren können.

Update 14.05.2024 – TÜV für die Schufa?

In Deutschland ist der Score von Auskunfteien wie der Schufa entscheidend für den Abschluss eines Handyvertrags oder Kredits. Dieser Score bewertet die Kreditwürdigkeit einer Person auf einer Skala von 0 bis 100. Ein hoher Score ermöglicht es, am Wirtschaftsleben teilzunehmen, während ein niedriger Score oft bedeutet, keinen Kredit, Mobilfunkvertrag oder Mietvertrag zu erhalten.

Doch welche Informationen fließen in diesen Score ein, und sind sie tatsächlich aussagekräftig? Der Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) zweifelt daran und fordert in einem Papier, das NDR und Süddeutscher Zeitung vorliegt, einen TÜV für Auskunfteien wie die Schufa. Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV, erklärt: „Scores haben einen enormen Einfluss auf das Leben der Menschen. Wir müssen sicherstellen, dass sie korrekt funktionieren, ähnlich wie ein Auto beim TÜV zeigen muss, dass es fahrtüchtig ist.“

Es soll geprüft werden, ob die Prognosen der Algorithmen genau und aussagekräftig sind. Beispielsweise müsse nachgewiesen werden, ob die Anzahl der Kreditkarten tatsächlich etwas darüber aussagt, ob jemand seinen Ratenkredit zurückzahlen kann. Auskunfteien sollen nur Daten nutzen dürfen, die diesen Test bestehen. Mohn kritisiert, dass Auskunfteien Daten wie die Anschrift verwenden, um Scores zu erstellen, was dazu führen kann, dass Personen aus bestimmten Gegenden keinen Vertrag erhalten, selbst wenn sie ihre Rechnungen pünktlich bezahlen.

Neues Gesetz soll die Macht von Schufa & Co. beschränken

Hintergrund dieser Forderungen ist eine geplante Gesetzesänderung, die die Macht der Auskunfteien einschränken soll. Diese Änderung wurde vom Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) und dem Verbraucherschutzministerium unter Steffi Lemke (Grüne) initiiert. Beide Ministerien wollen strengere Regeln für die Bewertung von Menschen durch Auskunfteien einführen, verpackt in einer Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die im Bundestag diskutiert wird.

Diese Reform reagiert auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember, das die bisherigen Regelungen für Auskunfteien infrage stellt. Die wichtigste Neuerung betrifft die Nutzung personenbezogener Daten, wie Adress- und Gesundheitsdaten, die Auskunfteien künftig nicht mehr verwenden dürfen. Verbraucher- und Datenschützer begrüßen diese Änderungen, obwohl NDR und SZ berichteten, dass die Neuregelung der Schufa sogar mehr Macht verleihen könnte.

Transparenz und Informationspflichten

Um negative Effekte abzufedern, fordern Verbraucherschützer, dass bestehende Scores von einem TÜV überprüft werden. Zudem sollen Unternehmen, die die Scores nutzen, verpflichtet werden, Verbraucher zu informieren, wenn ein Vertrag aufgrund einer schlechten Bewertung durch die Schufa scheitert. Dies betrifft Banken, Online-Shopping-Unternehmen und Mobilfunkanbieter, die den Score abfragen, bevor sie Kredite oder Ratenzahlungen genehmigen.

Der VZBV kritisiert, dass die Berechnung und Verwendung von Bonitäts-Scores „für Verbraucher in vielen Fällen im Verborgenen abläuft“. Sie schlagen vor, dass Verbraucher ihren Score-Wert und dessen Bedeutung für Vertragsentscheidungen erfahren müssen. Dies könnte zu einem Mehraufwand für die Unternehmen führen, doch Mohn verteidigt die Forderung: „Verbraucher müssen endlich eine echte Handhabe über ihre Scores erhalten. Die Transparenzvorgaben sollten nicht nur für Auskunfteien, sondern auch für die Unternehmen gelten, die Scores in ihrer Vertragsentscheidung berücksichtigen.“

Ob sich diese Forderungen durchsetzen, wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen, das sich naturgemäß noch einige Monate hinziehen dürfte.

Update 03.05.2024 – Negativer SCHUFA-Eintrag allein rechtfertigt keine Darlehenskündigung

In Deutschland ist es üblich, dass Verbraucher irgendwann im Leben ein Darlehen aufnehmen. Sollten die Rückzahlungsraten nicht wie vereinbart geleistet oder andere Vertragsverpflichtungen verletzt werden, neigen Banken oft zur Kündigung des Darlehens. Allerdings sind solche Kündigungen nicht automatisch rechtskräftig. Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das die Forderung einer Bank nach sofortiger Rückzahlung von 31.000 EUR abgelehnt hat (LG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 2023, Az.: 8 O 55/23).

Der Fall beim LG Düsseldorf

Im spezifischen Fall hatte ein Verbraucher 2020 ein Darlehen über 35.000 EUR aufgenommen, das er in 96 Monatsraten zurückzahlen sollte. Nach der Auszahlung im Februar 2021 erhielt die Bank eine SCHUFA-Mitteilung, die den Verbraucher mit einem hohen Risikowert einstufte. Als im Mai 2022 bekannt wurde, dass ein anderer Kredit des Verbrauchers aufgrund von Zahlungsverzug gekündigt worden war, nutzte die Bank dies als Anlass, auch das Darlehen zu kündigen und die Restsumme einzufordern.

Verstärkung der Verbraucherrechte durch das LG Düsseldorf

Die Bank blieb mit ihrer Klage erfolglos. Das Gericht urteilte, dass der negative SCHUFA-Eintrag allein keinen gültigen Grund für eine Kündigung darstellte. Zudem sei das Scoring-System der SCHUFA zu intransparent, als dass es in einem gerichtlichen Verfahren verwendet werden könnte. Ohne Nachweis einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Situation des Verbrauchers, blieb der Anspruch der Bank auf die Rückzahlung unbegründet.

Das Urteil erlaubt es dem Verbraucher, sein Darlehen wie geplant in 96 Raten zurückzuzahlen. Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der ebenfalls betont, dass automatisierte Entscheidungen nicht ohne weiteres zu drastischen Maßnahmen gegen Verbraucher führen dürfen.

Erschwerte Darlehenskündigungen für Banken

Dieses Urteil macht es Banken nicht einfacher, Darlehen vorzeitig zu kündigen. Während dies auf Verbraucherseite zu Erleichterung führt, kann es bei den Banken für Verärgerung sorgen und möglicherweise eine restriktivere Darlehensvergabe zur Folge haben.

Update 24.04.2024 – Schufa darf Daten erhalten – auch ohne Einwilligung

In einem Rechtsstreit hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Weitergabe von Positivdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum an die Schufa ohne die explizite Einwilligung eines Verbrauchers zulässig sein kann. In diesem Fall hatte der Verbraucher, der einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hatte, gegen das Telekommunikationsunternehmen geklagt, da seine Daten ohne sein Einverständnis an die Schufa übermittelt wurden. Er sah darin eine Verletzung seiner Datenschutzrechte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und forderte Schadensersatz sowie die Unterlassung dieser Praxis.

Das Gericht wies die Klage ab und argumentierte, dass der Verbraucher keinen konkret nachgewiesenen Schaden vorgebracht habe. Ein abstrakter Kontrollverlust reiche nicht aus, um immateriellen Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO zu rechtfertigen. Zudem sei ein generelles Verbot der Datenweitergabe nicht gerechtfertigt, da unter bestimmten Umständen, wie der Betrugsprävention, ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO bestehen könne. Es wurde jedoch betont, dass nicht jede Datenübermittlung ohne Einwilligung automatisch rechtmäßig sei und stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich ist. Das Gericht hob hervor, dass die datenschutzrechtlichen Grenzen den Unternehmen einen gewissen Gestaltungsspielraum lassen, den sie im Rahmen der DSGVO ausfüllen können (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2024, Az.: 2-10 O 691/23).

Update 20.04.2024 – Wie man den SCHUFA-Score verbessern kann: Tipps zur Optimierung

Die Bonität einer Person gibt Aufschluss über ihre Fähigkeit, Schulden zurückzuzahlen. Die SCHUFA ist die Institution, die diese Informationen bereitstellt und damit die Zahlungsfähigkeit von Dritten für ihre Vertragspartner bewertet. Hier sind einige Methoden, um den Score zu verbessern.

Ein besserer Score bedeutet bessere Kreditchancen

Banken prüfen die Bonität eines Kreditnehmers, bevor sie Kredite vergeben. Die Bonität gibt der Bank einen Einblick, wie wahrscheinlich es ist, dass die Person die Darlehen zurückzahlen kann. Mit einem guten SCHUFA-Score können Kreditgeber sicherer sein, dass die Rückzahlungen erfolgen. T-online berichtet, dass mit einem höheren Score die Kreditvergabe wahrscheinlicher wird.

Fast alle Deutschen sind bei der SCHUFA registriert, jedoch hat dies in den meisten Fällen keine negativen Auswirkungen. Laut der SCHUFA liegen über 90 Prozent der gespeicherten Informationen in positiver Form vor.

Geheime Score-Berechnung

Banken erhalten Bonitätsinformationen von der SCHUFA oder anderen Auskunfteien auf Anfrage. Die SCHUFA bewertet die Kreditwürdigkeit anhand von Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Darlehen und anderen Verträgen. Dabei können auch Negativmerkmale wie Schulden oder verspätete Zahlungen berücksichtigt werden, jedoch in unterschiedlichem Maße.

Die SCHUFA nutzt eine Vielzahl von Daten, um die Bonität zu berechnen. Das genaue Berechnungsmodell bleibt geheim, um Manipulationen zu verhindern.

Tipps zur Verbesserung des SCHUFA-Scores

Es gibt einige Maßnahmen, um die eigene Bonität zu verbessern. Eine Überprüfung und rechtzeitige Zahlung von Kreditkartenabrechnungen kann helfen, da verspätete Zahlungen als Finanzkontrollverlust gewertet werden.

Statistisch gesehen erhöht ein kürzlicher Umzug das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten. Häufige Wohnortwechsel können sich daher negativ auf den SCHUFA-Score auswirken.

Ratenkredite bedeuten eine zukünftige finanzielle Belastung, weshalb das Rating nach Kreditaufnahme oft schlechter ausfällt. Unbezahlte Raten führen zu einer weiteren Verschlechterung der Bewertung.

Eine Konditionsanfrage für einen Kredit ist besser als eine direkte Kreditanfrage. Wenn mehrere Banken angefragt werden und eine ablehnt, wird diese Information von der SCHUFA gespeichert, selbst wenn ein anderer Anbieter den Kredit gewährt.

Forderung wurde ausgeglichen – warum passiert nichts bei der Schufa?

Falls eine bisher nicht ausgeglichene Forderung dazu geführt hat, dass ein negativer Schufa-Eintrag über Sie vorhanden ist, können Sie die Forderung ausgleichen.

Dafür müssen Sie sich nicht etwa an die Schufa wenden, sondern an den Gläubiger, denn dieser hat den negativen Eintrag bei der Schufa letztlich veranlasst. 

Die Schufa ist nicht Ihr Gläubiger.

Schufa muss Erledigungsvermerk setzen!

Sollten Sie die Forderung ausgeglichen haben, muss dies der Schufa mitgeteilt werden. Die Schufa kann nicht das Konto Ihres Gläubigers einsehen und auch nicht nachvollziehen, wann und ob Sie gezahlt und ausgeglichen haben.

Üblicherweise teilt dies der Gläubiger der Schufa mit, wenn die Forderung ausgeglichen ist. Dazu ist er sogar vertraglich gegenüber der Schufa verpflichtet. 

Nichtsdestotrotz kann es vorkommen, dass eine bei der Schufa eingetragene Forderung ausgeglichen wird und dennoch nichts passiert – weder verschwindet der negative Eintrag, noch gibt es einen Erledigungsvermerk.

Dann sollten Sie aktiv werden und die Schufa darüber in Kenntnis setzen, dass Sie die Forderung bereits ausgeglichen haben. 

Schufa und Gläubiger müssen kommunizieren bei Forderungsausgleich!

Die Schufa wird ihrerseits Rücksprache mit Ihrem Gläubiger halten und den Sachverhalt aufklären. Sollte Ihr Gläubiger den Vorgang bestätigen, wird die Forderung als ausgeglichen eingetragen. 

Sollte Ihr Gläubiger der Schufa nicht antworten, wird die Schufa wahrscheinlich Ihnen Glauben schenken und den Eintrag löschen.

Legen Sie Ihrem Schreiben an die Schufa alle notwendigen Zahlungsbelege bei, damit die Schufa den Sachverhalt nachvollziehen kann. Auch können Sie Druck auf den Gläubiger ausüben, denn es ist seine Pflicht, den Forderungsausgleich zu melden. 

Sollten Sie bei diesen Schritten Hilfe benötigen, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Forderung ist erledigt – was bringt der Erledigungsvermerk?

Falls Ihr Gläubiger der Schufa ordnungsgemäß den Ausgleich der einstmals bestandenen Forderung mitgeteilt hat oder Sie selbst die Schufa davon überzeugen konnten, dass die Forderung ausgeglichen wurde, wird die Schufa dies im Datenbestand vermerken. 

Der Eintrag wandelt sich dann von einem negativen Eintrag zu einem erledigten Eintrag um. Ein sogenannter Erledigungsvermerk wird also eingetragen.

Wird der Eintrag also gelöscht? Nein. Der Forderungsausgleich führt nicht automatisch dazu, dass der negative Eintrag einfach gelöscht wird.

Die Schufa baut ja gerade darauf auf, dass sie festhält, wer zu spät gezahlt hat oder wer gar nicht zahlt. Ihr verspätetes Zahlen wird also weiterhin festgehalten – durch den Erledigungsvermerk.

Der Erledigungsvermerk zeigt an, dass Sie einstmals nicht ordnungsgemäß gezahlt haben, mittlerweile die Forderung aber ausgeglichen haben

Ist der Erledigungsvermerk auch ein negativer Eintrag? Nein, das ist er nicht. 

Allerdings wird Ihr Scorewert sich nach Ausgleich der Forderung nicht automatisch wieder auf 100 % anheben. Denn das würde bedeuten, Sie hätten nie Zahlungsverzug gehabt. 

Ihr Scorewert bleibt durch den Eintrag, selbst als Erledigungsvermerk, wahrscheinlich negativ beeinträchtigt. Aber verbessern sollte sich der Scorewert nach dem Eintrag der Erledigung schon. 

Da die Schufa nicht offenlegt, wie der Scorewert im Einzelnen berechnet wird, kann niemand genau vorhersagen, wie sich ein Scorewert nach einer bestimmten Handlung verändert. 

Der gesunde Menschenverstand legt aber nahe, dass der Score sich verbessern sollte, wenn der Erledigungsvermerk eingetragen wurde, da Sie ja immerhin die Forderung ausgeglichen und damit den Sachverhalt erledigt haben.

Forderung Schufa ausgeglichen? Überprüfung und gegebenenfalls Bereinigung der Schufa-Daten

Meine Kanzlei hilft Betroffenen bundesweit dabei, sich bei Schufa-Problemen rechtlich korrekt zu verhalten und diese gegebenenfalls aus der Welt zu schaffen. 

Für meine Mandanten überprüfe ich Schufa-Einträge und löschen diese, soweit es möglich ist. Falls Sie eine Forderung ausgeglichen, also erledigt haben und noch kein Erledigungsvermerk eingetragen ist, können Sie mich gern kontaktieren. 

Oder aber Sie haben den Erledigungsvermerk, aber dennoch ist ihr Scorewert „im Eimer“. Ich höre mir Ihren Fall gern unverbindlich einmal an und teile Ihnen mit, ob und inwieweit ich Ihnen helfen kann.

Ärger mit der Schufa?

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

2 Gedanken zu „Forderung, die bei der Schufa eingetragen ist, ausgeglichen und erledigt? 💡“

  1. Guten Tag, ich bin seit über 2 Jahren komplett Schulden frei. Habe alles komplett zurückgezahlt. Habe einen Festvertrag bei der Firma Lidl in Teilzeit. Mir wird aber leider kein Kredit gewährt. Benötige dringend ein neues Auto und stehe leider vor einer Blockade. Dass mein SCHUFA Score trotz vier Einträge auf erledigt einen Score Wert von 90 anzeigt und mir dadurch keinen Kredit gewährt wird. Vielleicht können Sie mir einen Ratschlag geben.
    Liebe Grüße
    Denise Stange

    Antworten
    • Hallo Frau Stange,

      da müsste ich mir mal die Einträge genauer anschauen.

      Bitte übersenden Sie mir im ersten Schritt Ihre Schufa-Auskunft per E-Mail (eingescannt oder abfotografiert) oder per Post, sodass ich mir ein möglichst genaues Bild machen kann. Für meine erste Rückmeldung berechne ich Ihnen keine Kosten. Es handelt sich um eine kostenfreie Ersteinschätzung. Eine genaue und abschließende rechtliche Prüfung erfolgt erst nach Beauftragung.

      Sollten Sie noch keine Schufa-Auskunft vorliegen haben, können Sie diese direkt bei der Schufa anfragen (kostenlose Datenauskunft gem. Art. 15 DSGVO). Es dauert in der Regel 2 Wochen, bis Ihnen die Auskunft zugeschickt wird.

      Beste Grüße
      thomas Feil

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