Bewertung auf Klinikbewertungen.de löschen

Bewertung Klinikbewertungen.de löschen: Nicht nur Ärzte und Heilpraktiker sind der Bewertungsmöglichkeit im Internet sozusagen ausgesetzt, auch Kliniken können bewertet werden.

Ein Beispiel hierfür ist die Plattform klinikbewertungen.de. Bewertungen im Internet können Fluch und Segen zugleich sein.

Unter dem Deckmantel der Anonymität trauen sich viele erst über schlechte Erfahrungen zu berichten. Allerdings nutzen Autor*innen von Rezensionen die Anonymität auch gern dazu, gnadenlos zu übertreiben, eine falsche Bewertung abzugeben oder einfach nur den Konkurrenten schlecht zu machen.

Von daher sollten Bewertungen mit Vorsicht genossen werden, denn nicht alles, was im Internet steht, ist auch wahr.

Ich zeige auf, was auf klinikbewertungen.de zu beachten ist und wie ein Eintrag dort gelöscht werden kann.

Wer ist klinikbewertungen.de?

Klinikbewertungen.de existiert seit April 2006. Hinter diesem Bewertungsportal steht Jürgen Wehner, welcher Diplom-Kaufmann und Diplom-Soziologe ist.

Durch die Klinikbewertungen.de sollte eine Plattform entstehen, auf welcher sich Patienten informieren und über ihre Erfahrungen austauschen können.

Dies soll dazu führen, dass Kliniken auf mögliche Missstände hingewiesen werden und diese bestenfalls dadurch beheben.

Allerdings können nicht nur Patienten die besuchte Klinik bewerten, sondern auch Angehörigen, Bekannten und dem behandelnden Arzt des Patienten steht diese Möglichkeit offen.

Werbung von klinikbewertungen.de

Klinikbewertungen.de wirbt damit, nicht abhängig von Kliniken oder Institutionen zu sein.

Sie schalten Werbung, über die sie sich finanzieren und seien somit unabhängig von einzelnen Kliniken.

Daher sollte es auch möglich sein eine begründete negative Bewertung abgeben zu können, ohne dass diese gelöscht wird, weil die betroffene Klinik Geld an Klinikbewertungen.de zahlt.

Selbstbild von klinikbewertungen.de?

Klinikbewertungen.de möchte selbst nicht eine Plattform dafür sein, um die beste Klinik für eine bestimmte Operation oder Behandlung zu finden.

Den Betreibern der Bewertungsplattform geht es vielmehr darum, eine Möglichkeit zu bieten, die Klinik als ganzen bewerten zu können.

Dazu gehören Bewertungskriterien wie Wartezeit, Verpflegung und Betreuung. Es steht somit die Gesamtleistung der Klinik im Mittelpunkt.

Aber nicht nur Patienten und Besuchern steht die Möglichkeit der Bewertung offen. Auch Mitarbeiter der jeweiligen Kliniken können ihren Arbeitgeber anonym auf Klinikbewertungen.de bewerten.

Klinikbewertungen.de verlinkt auf die jeweilige Homepage der Klinik und stellt die Qualitätsberichte zum Download bereit.

Sollte eine Klinik weitere Informationen wie Bilder, Kontaktmöglichkeiten etc. hinzufügen wollen, bietet die Plattform das sogenannte Klinikeintrag-Premium an.

Wie wird Klinikbewertungen.de selbst bewertet?

Auch die Plattform Klinikbewertungen.de selbst wird bewertet. Bei Trustpilot beispielsweise sind folgende Veröffentlichungen zu finden:

Ich kann von solchen privaten Bewertungsplattformen wie Klinikbewertungen.de nur abraten wenn man eine realistische Einschätzung bekommen möchte. Diese werden auf solchen Portalen manipuliert indem man schlechte Bewertungen als „unangemessen“ einstuft und diese löscht und so fast nur „gute“ bleiben. Diese Plattformen verdienen auch Geld mit Werbung. Will man einen realistischeren Eindruck bekommen empfehle ich fast ausschließlich nur Google-Bewertungen, dort ist es sehr schwer eine unliebsame Bewertung los zu werden. 

Frustrierter Nutzer von Klinikbewertungen.de

Grottenschlecht. ALLE meine Patientenrechte wurden/werden mit den Füßen getreten.

Verärgerter Patient bei Klinikbewertungen.de

Beiträge werden gelöscht wenn die Klinik den Betreiber dieses Portals anruft. Der Patient wird vorsichtshalber nicht gefragt. Lächerlich.
Nicht souverän.

Schilderung Nutzer bei Klinikbewertungen.de

Insgesamt sind bei Trustpilot 48 1-Sterne-Bewertungen zu Klinikbewertungen.de zu finden (Stand: 18. 3. 2024).

Wie wird bewertet?

Klinikbewertungen.de hat auf der Homepage ein kleines „Bewertungseinmaleins“ zusammengestellt.

Vor allem soll der Bewertende über seine eigenen persönlichen Erfahrungen berichten, welche nicht zu allgemein gehalten sein sollen.

Auf keinen Fall soll eine Bewertungen Namen enthalten. Auch Schmähkritik, Beleidigungen und Andeutungen von Straftaten sind nicht erwünscht.

Dies ist nicht nur lediglich eine Bitte von Klinikbewertungen.de, sondern hat auch einen rechtlichen Hintergrund, auf welchen ich noch in diesem Beitrag zu sprechen komme.

Prüft klinikbewertungen.de die Bewertungen vorab?

Die Bewertungen sollen von der Redaktion daraufhin geprüft werden, ob sie den Vorgaben – also dem Bewertungseinmaleins – entsprechen.

Sollte eine Bewertung gegen die Vorgaben verstoßen, falsche Tatsachen enthalten oder der Bewertende seine Rolle unzutreffend angegeben haben, behält sich Klinikbewertungen.de vor, die Bewertung zu ändern, zu kürzen oder komplett zu sperren/löschen.

Ob Klinikbewertungen.de diese Überprüfung bei der Vielzahl von Bewertungen leisten kann, kann ich nicht beurteilen.

Schwierig dürfte vor allem der Punkt der falschen Tatsachen sein. Ohne, dass die Klinik die Bewertungsplattform auf eine falsche Tatsache hinweist, wird Klinikbewertungen.de wohl nicht von allein beurteilen können, ob eine Bewertung falsche oder wahre Tatsachen enthält.

Klinikbewertungen.de bietet den Nutzern zudem ein Austausch untereinander an. So können die Nutzer – ebenfalls anonym – sich privat über ihre Erfahrungen und Fragen austauschen.

Allerdings können nicht nur andere Nutzer privat angeschrieben werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Klinik eine anonyme private Nachricht zukommen zu lassen.

Allerdings muss die jeweilige Klinik diese Möglichkeit auch „anbieten“, da diese Funktion für die Kliniken freiwillig ist.

Bewertungen rechtlich in Ordnung?

Immer wieder stellen mir die Betroffenen von Bewertungen die gleiche Frage. Muss ich mich bewerten lassen? In der Regel ja.

Dies ist Ausfluss der Meinungsfreiheit, welche nach Art. 5 Grundgesetz geschützt ist. Danach müssen es auch Kliniken hinnehmen, dass Sie bewertet werden. Auch negative und schlechte Bewertungen sind erlaubt.

Allerdings ist die Meinungsfreiheit nicht unendlich, sondern findet ihre Schranken insbesondere dann, wenn andere in ihren Grundrechten verletzt werden.

Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik stehen zum Beispiel nicht mehr unter dem Schutz des Art. 5 Grundgesetz und diese Bewertung ist daher zu löschen.

Bei der Schmähkritik geht es dem Bewertenden lediglich darum, die Person zu diffamieren und er setzt sich dafür nicht mit dem tatsächlichen Thema auseinander.

Dies muss der Betroffene natürlich nicht hinnehmen und kann die Löschung des Eintrags fordern und auch rechtlich durchsetzen.

Beleidigungen und andere Straftaten müssen ebenfalls nicht hingenommen werden.

Der Klinik entstehen hier neben dem Anspruch auf Löschung des Eintrags auch möglicherweise ein Schadensersatzanspruch und ein strafrechtlicher Anspruch auf Verfolgung der Straftat.

Auswirkungen falscher Bewertungen auf klinikbewertungen.de

Woran viele Bewertende nicht denken ist, dass falsche Bewertungen nicht einfach nur den Betroffenen persönlich treffen, sondern auch erhebliche negative Auswirkungen im wirtschaftlichen Bereich – vor allem für Kliniken, Unternehmen, etc. – haben können.

Klinikbewertungen.de bietet neben der Möglichkeit eines bewertenden Textes auch eine Sternebewertung für diverse Bereiche an. Sternebewertungen an sich sind reine Meinungsäußerungen.

Allerdings fehlt hierzu momentan noch eine höchstrichterliche Rechtsprechung. Dient eine Sternebewertung ohne Text allerdings nur zur Herabsetzung des Bewertenden ist die Bewertung nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt.

Hier entsteht wieder ein Anspruch auf Entfernung der Bewertung. Allerdings muss hier begründet und bewiesen werden können, dass es dem Bewertenden nur um die Diffamierung geht, was in der Praxis schwer werden dürfte.

Basiert hingegen die Sternebewertung auf unwahren Tatsachenbehauptungen, welche ebenfalls bei der Bewertung abgegeben wurden, besteht auch gegen die Sternebewertung ein Anspruch auf Löschung.

Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptung

Werden Meinungsäußerungen im Zusammenhang mit falschen bzw. unwahren Tatsachenbehauptungen abgegeben, dann kann es auch sein, dass die Meinungsäußerungen – welche für sich genommen von der Meinungsfreiheit geschützt sind – ebenfalls zu löschen sind.

Ob solch ein Fall vorliegt, bedarf allerdings einer genauen rechtlichen Überprüfung.

Eine falsche/unwahre Bewertung kann neben dem Anspruch auf Löschung auch weitere Ansprüche gegen den Bewertenden auslösen.

So kann dem Betroffenen ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zustehen. Ebenso kann auch ein Schadensersatzanspruch entstehen.

Allerdings muss es hierfür auch wirklich zu einem Schaden gekommen sein. Umsatzeinbußen gehören sicherlich hierzu. Hier muss allerdings die Kausalität bewiesen werden können und die Schadenshöhe, was sich in der Praxis oft als schwierig herausstellt.

In besonders krassen Fällen kann auch für eine Rufschädigung eine Entschädigung zu zahlen sein. Diese Ansprüche können allerdings nur durchgesetzt werden, wenn der Bewertende bekannt ist.

Anonymität und Pseudonymität der bewertenden Personen für klinikbewertungen.de vorteilhaft

Bewertungsplattformen wie Klinikbewertungen.de leben allerdings von der Anonymität ihrer Nutzer. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 1.7.2014, Az. VI ZR 345/13) hat dazu entschieden, dass kein zivilrechtlicher Anspruch des Betroffenen gegen das Bewertungsportal auf Herausgabe der Kontaktdaten besteht.

Verwirklicht die Bewertung allerdings einen Straftatbestand, dann kann der Betroffene über den strafrechtlichen Weg an die Daten des Bewertenden gelangen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ermittelt der Richter durch Beschluss die IP-Adresse des Bewertenden.

Allerdings kann dem Betroffenen auch ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Plattformbetreiber zustehen.

Dies allerdings nur, wenn dem Plattformbetreiber nachgewiesen werden kann, dass er die zumutbaren Prüfungspflichten verletzt hat.

Ob eine Bewertungsplattform die Prüfungspflicht bereits verletzt, sobald sie eine Bewertung veröffentlicht, ist fraglich.

Etwas anderes ist es, wenn der Betroffene bereits an den Plattformbetreiber herangetreten ist und dieser bspw. gar nicht auf die Löschungsaufforderung reagiert hat.

Allerdings kann auch hier nicht pauschal eine Verletzung der Prüfpflicht angenommen werden. Ob ein zivilrechtlicher Anspruch gegenüber dem Plattformbetreiber besteht, ist daher immer eine Einzelfallprüfung.

Bewertung Klinikbewertungen.de löschen: Was kann ich als Anwalt für Sie tun?

Haben Sie eine Bewertung erhalten, welche Ihrer Ansicht nicht mehr unter den Schutz der Meinungsfreiheit steht, können Sie dies der Bewertungsplattform selbst mitteilen und zur Löschung der Bewertung auffordern.

Allerdings berichten mir Mandanten häufig, dass die Plattform das eigene Löschungsbegehren nicht oder nicht ernst genug von Bewertungsplattformen nimmt. Meist zeigt erst ein Schreiben von einem Anwalt Wirkung und klinikbewertungen.de löscht die Bewertung.

Wenn der Anwalt zum Ergebnis kommt, dass die Bewertung so nicht veröffentlicht bleiben darf und gelöscht werden muss, setzt er sich mit der Bewertungsplattform in Verbindung.

Die Plattform wiederum wendet sich an den Bewertenden und gibt diesem eine bestimmte Frist, um Stellung zu den Ausführungen des Anwalts zu nehmen. Reagiert hierauf der Bewertende, leitet die Plattform dies dem Anwalt in anonymisierter Form weiter.

Hier wird der Anwalt dann entscheiden, ob die Bewertung nunmehr hingenommen werden muss – da sie bspw. doch wahre Tatsachen beinhaltet – oder ob noch einmal ein Schreiben verfasst werden sollte.

Fazit Bewertung Klinikbewertungen.de löschen

Sind Sie mit einer Bewertung nicht einverstanden und wollen den Eintrag löschen lassen?

Senden Sie mir bitte den Link zu den entsprechenden Bewertungen zu und teilen mir mit, warum die Bewertung aus ihrer Sicht nicht stimmen kann und gelöscht werden muss.

Daraufhin gebe ich Ihnen gerne eine rechtliche Ersteinschätzung, ob gegen die Bewertung vorgegangen werden kann.

Gerne teile ich Ihnen auch mit, ob die gegenständliche Bewertung den strafrechtlichen Bereich berührt.

Um die strafrechtliche Verfolgung einzuleiten, erstellen Sie bitte einen Screenshot der Bewertungen, damit Sie diese bei der Anzeige mit abgegeben können.

Wenn Sie mich mandatieren, fertige ich umgehend ein Schreiben an die entsprechende Bewertungsplattform und betreuen Sie während des gesamten außergerichtlichen Vorgehens.

Sollte sich auf einer Suchmaschine ein Link zu der gegenständlichen Bewertung befinden, schreibe ich auch diese an und fordern die Entfernung des Links.

Sollte außergerichtlich keine Lösung gefunden werden, berate ich Sie auch gern, ob ein Klageverfahren sinnvoll und erfolgsversprechend ist. Gerne betreue ich Sie auch auf dem gerichtlichen Weg.

Bewertung Klinikbewertungen.de löschen

Sollten Sie Probleme mit schlechten Bewertungen bei Klinikbewertungen.de haben, kann ich Sie gern unterstützen. Ich berate seit Jahren Unternehmen im Umgang mit schlechten Bewertungen und Fake-Rezensionen.

Rechtsanwalt Thomas Feil – Recht-freundlich.de
Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung
Rechtsanwalt Thomas Feil
Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht
Ihr Spezialist für Bewertung bei Klinikbewertungen.de löschen lassen

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