Skimming Schaden ⚠️ Was tun, wenn die Bankkarte kompromittiert wurde?

Phishing

In der heutigen Zeit, wo digitale Transaktionen immer mehr an Bedeutung gewinnen, nimmt leider auch die Kriminalität im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs zu. Ein besonders heimtückisches Vorgehen ist das sogenannte Skimming, bei dem Betrüger Daten von Bankkarten an Geldautomaten ausspähen. Viele Bankkunden stehen dann vor der Frage: Übernimmt die Bank den Schaden? Als Fachanwalt für IT-Recht möchte ich Ihnen in diesem Beitrag zeigen, welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Sie Opfer von Skimming geworden sind, und warum eine anwaltliche Beratung in solchen Fällen unerlässlich ist.

Erkennen und Handeln: Was ist Skimming?

Skimming bezeichnet den Diebstahl von Kartendaten und PINs an Geldautomaten. Die Täter installieren dazu illegale Lesegeräte und Kameras, um an Ihre Daten zu gelangen. Der Schrecken kommt oft, wenn plötzlich unbekannte Abbuchungen vom Konto erscheinen. Hier ist schnelles Handeln gefragt: Sperren Sie umgehend Ihre Bankkarte und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dies sind die ersten Schritte, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Ansprüche gegenüber Ihrer Bank geltend zu machen.

Die Rolle der Bank: Haftung bei Skimming

Viele Kunden fragen sich, inwieweit die Bank für den entstandenen Schaden aufkommt. Grundsätzlich gilt: Banken tragen den Schaden, sofern dem Kunden kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Die Beweislast, dass Sie sorgfältig mit Ihrer PIN umgegangen sind und die Karte nicht fahrlässig einem Risiko ausgesetzt haben, liegt jedoch bei Ihnen. Hier kommt es auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Eine anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Ihre Position richtig darzustellen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Prävention ist der beste Schutz

Um Skimming vorzubeugen, gibt es einfache, aber effektive Maßnahmen: Verdecken Sie die Eingabe Ihrer PIN am Geldautomaten und seien Sie wachsam, wenn Ihnen der Geldautomat oder dessen Umgebung ungewöhnlich erscheint. Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitshinweise Ihrer Bank und aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse zum Schutz vor Betrug.

Skimming: Banken lehnen oft die Haftung ab

Skimming stellt innerhalb des Spektrums des Kreditkartenbetrugs eine einzigartige Herausforderung dar. Opfer dieses Betrugs müssen sich gegen den Vorwurf verteidigen, ihre Karte nicht nur nachlässig behandelt zu haben, sondern auch ihre PIN unachtsam offengelegt zu haben. Banken bestreiten häufig ihre Verantwortung im Falle eines Schadens und lehnen die Haftung ab, indem sie die Handlungen der Karteninhaber als angeblich nachlässig darstellen.

Die Widerlegung dieser oft vorgebrachten Ablehnung ist für den geschädigten Karteninhaber möglich, wenn er belegen kann, dass er seine Karte zum Zeitpunkt des Betrugs nicht aus den Augen gelassen hat oder sich nicht in der Nähe des betroffenen Geldautomaten befand.

Die Widerlegung der eigenen Schuld ist oft einfach

In einem aktuellen Fall gegen die Postbank konnte ein Karteninhaber beispielsweise leicht nachweisen, dass er sich während der fraglichen Abhebungen im Ausland aufhielt und seine Karte sicher aufbewahrt hatte. Daraufhin wurde ihm von der Bank der entstandene Schaden erstattet.

Basierend auf meinen Erfahrungen ist es oft möglich, die Bank schnell zur Verantwortung zu ziehen, wenn es um echtes Skimming geht. Es ist die Pflicht der Bank, dafür zu sorgen, dass Betrüger keine technischen Geräte zum Kopieren von Karten an Geldautomaten anbringen können. Die Bank muss durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen ihre Kunden vor derartigen Betrügereien schützen.

Skimming: Warum eine anwaltliche Beratung wichtig ist?

Die Auseinandersetzung mit der Bank und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche können komplex sein. Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie dabei, Ihr Recht zu wahren und berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten. Eine frühzeitige Beratung ist entscheidend, um die richtigen Schritte einzuleiten und den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Kommunikation mit der Bank: Wie Sie vorgehen sollten

Nachdem Sie Ihre Karte gesperrt und Anzeige erstattet haben, ist der nächste Schritt die Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank. Hierbei ist es wichtig, dass Sie alle Vorfälle genau dokumentieren und alle relevanten Informationen bereithalten. Dies umfasst unter anderem den Zeitpunkt der Sperrung Ihrer Karte, die Anzeige bei der Polizei sowie eine Liste aller unberechtigten Abbuchungen. Ein Fachanwalt kann Ihnen dabei helfen, diese Kommunikation effektiv zu gestalten und sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche angemessen berücksichtigt werden.

Beweissicherung und Dokumentation

Ein kritischer Aspekt im Kampf gegen Skimming-Schäden ist die Beweissicherung. Es gilt, nachzuweisen, dass Sie als Karteninhaber die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben. Fotos von dem betreffenden Geldautomaten, Zeugenaussagen oder sogar Sicherheitsvideos können in diesem Zusammenhang hilfreich sein. Ich berate Sie gerne hinsichtlich der Beweismittel, die in Ihrem speziellen Fall relevant sind, und unterstütze Sie bei der Beschaffung dieser Beweise.

Präventive Maßnahmen verstärken

Zusätzlich zur rechtlichen Beratung und Unterstützung ist es mein Anliegen, Sie über präventive Maßnahmen aufzuklären, die Sie vor zukünftigen Skimming-Angriffen schützen können. Dazu gehören zum Beispiel die regelmäßige Überprüfung von Kontoauszügen, die Verwendung von NFC-Technologien für kontaktlose Zahlungen, welche sicherer als der Magnetstreifen sind, und die Sensibilisierung für die verschiedenen Arten von Betrugsmaschen.

Fazit Skimming: Aktiv werden und Rechte sichern

Wenn Sie Opfer von Skimming geworden sind, gilt es, schnell und besonnen zu reagieren. Sichern Sie Ihre Ansprüche durch die umgehende Sperrung Ihrer Karte und die Erstattung einer Anzeige. Informieren Sie sich über präventive Maßnahmen und suchen Sie bei Bedarf frühzeitig juristischen Rat. Als Ihr Ansprechpartner im IT-Recht stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen für Ihre Rechte zu kämpfen.

Schaden durch Skimming?

Sollten Sie Probleme mit Skimming haben, kann ich Sie gern unterstützen. Ich berate seit Jahren Betroffene von Skimming-Angriffen.

Rechtsanwalt Thomas Feil – Recht-freundlich.de
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