Internetbetrug und Rechtsschutzversicherung?

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Der Internetbetrug ist eines der neuern Themen. Kriminelle haben bemerkt, das wir immer mehr unserer Angelegenheiten, vor allem auch finanzieller Natur, im Internet erledigen. Internetbetrug und Rechtsschutzversicherung, hilft das? Im Internet wird immer mehr Geld umgesetzt, sodass sich auch für Internetbetrüger ein Geschäftsbereich eröffnet hat und ihre Geschäftsmodelle sind zahlreich. Leidtragende sind die Kunden, die von einem Internetbetrug betroffen sind.

Viele Kunden sind dann froh, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Doch, ob diese zahlt und wie viel, soll der vorliegende Beitrag klären. Bitte beachten Sie, dass genaue Angaben nur im Einzelfall gemacht werden können. Gerne können Sie sich diesbezüglich an mich wenden.

Der Internetbetrug

Besser noch als eine Rechtsschutzversicherung ist es, gar einen Internetbetrug zu vermeiden. Hierfür ist wichtig zu wissen, wie ein solcher auftreten kann. Die beliebteste Masche ist dabei der Verkauf von nichtexistenten Waren. Sie werden also auf eine Seite gelockt, die wie ein Internetshop aussieht. Dort suchen Sie sich eine Ware aus und bestellen diese.

Sie werden dann aufgefordert, die Ware zu bezahlen. Haben Sie dies gemacht, warten Sie aber vergebens auf diese Ware. Sie sind Opfer eines Internetbetrugs geworden und müssen jetzt Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Derartige Seiten werben oft mit unverschämt niedrigen Angeboten. Seien Sie daher stutzig.

Ebenso, wenn Sie auf der Seite Rechtschreibfehler finden oder das Impressum, die AGB oder die Datenschutzerklärung nur in englischer Sprache zu finden sind. Derartige Seien bieten dabei auch keinen Kauf auf Rechnung an, bei dem der Händler in Vorleistung treten muss. Hier kann man nur sagen: Bleiben Sie wachsam, dann können Sie dem Internetbetrug entgehen und brauchen gar keine Rechtsschutzversicherung.

Beliebt ist auch das Abgreifen von Konto- oder Legitimationsdaten aus dem Onlinebanking. Dies kann wiederum vielgestaltig erfordern. So können Sie im Rahmen dieses Internetbetrugs bspw. angeleitet werden in einer E-Mail auf einen Link zu klicken, der Sie auf eine Ihrer Bank täuschend ähnelnde Internetseite führt. Geben Sie nun Ihre Daten dort ein, wird das protokolliert und für eigene Zwecke missbraucht. Sind Sie Opfer dieses Internetbetrugs geworden, sollte schnell geprüft werden, ob Ihre Rechtsschutzversicherung dies abdeckt.

Die Täter klauen oft sogar Identitäten. Betrüger bestellen bspw. in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung Sachen, die aber ganz woanders hingehen. Zu Recht empfinden die meisten Betroffenen diese Form des Internetbetrugs auch als Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht.

Hilft mir die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung gegen den Wechselfall des Lebens, dass Sie juristischen Rat oder Beistand benötigen. Sei es nun, dass die Ware mangelhaft gewesen ist oder der Vermieter Ihnen kündigt, aber auch beim Internetbetrug. In all diesen Fällen brauchen Sie wohlmöglich anwaltlichen Rat, der aber entsprechend kostet.

Diese Kosten übernimmt grundsätzlich die Rechtsschutzversicherung, oft gegen Zahlung eines Selbstbehaltes. Doch Achtung: Achten Sie auf verschiedene Ausschlüsse. Nicht alle Versicherungen decken alles ab. Muss z.B. eine Strafanzeige wegen Internetbetrugs gestellt werden. Soll dies Ihr Anwalt vornehmen, dann muss dies auch durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, wenn Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben wollen.

Schauen Sie daher genau in die Bedingungen, welche Handlungen davon abgedeckt ist. Bei der fehlerhaften Überweisung dürfte die Inanspruchnahme des Anwaltes dem Deckungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung unterfallen, weil dies eine Frage des allgemeinen Zivilrechts ist. Genauer bezüglich Ihrer Rechtsschutzversicherung wird Ihnen Ihr Anwalt sagen können. Auch wenn Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung nicht Teil des eigentlichen Mandates sind, machen dies die meisten Anwälte gern.

Fazit Internetbetrug und Rechtsschutzversicherung?

Im Falle eines Internetbetrugs kann man froh sein, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die einen gegen finanzielle Einbußen bei der Rechtsverfolgung schützt. Doch achten Sie im Einzelfall auf den Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung, der sich aus den Bedingungen ergibt. Im Zweifel fragen Sie bei der Rechtsschutzversicherung oder Ihrem Anwalt nach.

Sind Sie Opfer eines Internetbetrugs geworden? Sind Sie sich unsicher, ob ihre Rechtsschutzversicherung eingreift? Dann können sie mich gern kontaktieren. Ich prüfe für Sie, welche Ansprüche auf Grund des Internetbetrugs bestehen und ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese abdeckt.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

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