Wie läuft der Prüfvorgang von Google hinsichtlich einer negativen Bewertung ab?

Google Bewertung

Wer sich alleine oder unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts gegen eine negative Bewertung im Internet, beispielsweise bei Google, zur Wehr setzt, bekommt schnell mit, dass diverse Prüfprozesse ablaufen, bevor Google eine Entscheidung hinsichtlich des schlechten Eintrags fällt. Prüfvorgang von Google?

Ich zeige auf, welche Erfahrungen ich diesbezüglich mit Google gemacht habe. Und wie ich Ihnen effektiv dabei helfen können, die Situation mit einer negativen Google Bewertung bestmöglich zu lösen.

Prüfvorgang von Google: Unterschiedliche Bewertungen, aber der Prüfprozess ist wohl immer gleich!

Ein negativer Eintrag kann ganz unterschiedliche Gründe haben und unterschiedliche Ausformungen aufweisen. Mir ist hierbei schon alles Mögliche begegnet, dumpfe, starke Beleidigungen ohne weiteren Inhalt, bis hin zur vernünftigen, konstruktiven Kritik und Rezension.

Für die Bewertungsportale wie beispielsweise Google Maps ist es wohl zunächst gleichgültig, wie die Bewertung inhaltlich ausgeformt ist. Wer die Bewertung juristisch angreift, hat höchstwahrscheinlich zumindest einen nachvollziehbaren Grund, den es zu überprüfen gilt.

Konkret bedeutet dies, dass man bei Google eine schlechte Bewertung melden kann. Google wünscht sich hierbei die Einreichung der Beschwerde über ein bestimmtes, eigens hierfür vorgesehenes Onlineformular.

In diesem Formular sind verschiedene Angaben zu machen. Beispielsweise muss die in Frage stehende Bewertung zitiert werden, die dazugehörige Flaggen-URL eingefügt sein und die juristische Argumentation substantiiert vorgetragen werden.

Schickt man die Beschwerde ab, gibt es eine automatisierte Mail von Google, die bestätigt, dass die Anfrage angekommen ist.

Prüfvorgang von Google: Erst Stille, dann eine Antwort von Google!

Auf diese Bestätigungsmail folgt dann erst einmal: nichts. Google überprüft die Anfrage und meldet sich, sobald der Prüfprozess abgeschlossen ist.

Da ich keine Einblicke in die Arbeitsweise von Google hinsichtlich einer negativen Bewertung samt dazugehöriger rechtlicher Anfrage habe, kann ich nur mutmaßen, was tatsächlich passiert.

Ich gehe davon aus, dass die juristische Anfrage bei einer Art Rechtsabteilung von Google ankommt – ob dort Volljuristen oder überhaupt Juristen sitzen, wissen wir nicht.

Es kann gut sein, dass dort juristisch geschulte Mitarbeiter die Arbeit vornehmen und von Volljuristen unterstützt und angeleitet werden.

Jedenfalls muss sich Google mit den rechtlichen Einwänden auseinandersetzen, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht.

Ergebnis der Überprüfungsprozesses bei einer negativen Bewertung

Google teilt dann – meist nach 2-3 Wochen – das Ergebnis der eigenen Überprüfung mit. Hierbei ist Google nie besonders detailliert, sondern teilt nur mit, ob die Bewertung entfernt wird oder nicht.

Eine gesonderte Begründung habe ich bisher noch nicht erlebt.

Sollte das Ergebnis lauten, die Bewertung werde nicht entfernt, lege ich für meine Mandanten stets noch einmal nach und führen weitere, detailliertere Argumente an, um die Gegenseite zu überzeugen. Auch dies wird wiederum geprüft und benötigt 2-3 Wochen, bis eine Antwort eingeht.

Prüfvorgang von Google: Meine Hilfestellung für Sie bei Googlebewertungen!

Grundsätzlich können Sie dieses Prozedere „auf eigene Faust“ durchlaufen und versuchen, die in Frage stehende negative Bewertung zu löschen. Allerdings zeigt meine Erfahrung, dass es äußerst hilfreich ist, in diesem Prozess juristisch gekonnt zu argumentieren. Und insbesondere die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Bewertungen im Internet mit einfließen zu lassen.

Insbesondere hat Google selbst einige Urteile „kassiert“ und kennt sehr wohl die Grenzen des rechtlich Zulässigen bei kritischen Einträgen im Internet.

Gern helfe ich Ihnen dabei, sich gegen negative Einträge bei Google zu wehren und diese, wenn möglich, löschen zu lassen. Sie können mir Ihren Fall unverbindlich per Mail schildern und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

4 Gedanken zu „Wie läuft der Prüfvorgang von Google hinsichtlich einer negativen Bewertung ab?“

  1. Hallo Herr RA Feil,
    ich bin über die Google-Suche mit dem Begriff „Flaggen URL“ auf Ihren Artikel gestoßen, den ich recht interessant finde.
    Vielen Dank für die Erläuterung des Ablaufs.

    Interessanterweise werden auf der anderen Seite, als betroffener Rezensent, zwar einige Informationen seitens Google gegeben, allerdings nicht so ausreichend, dass die rechtmäßige Vertretetung des rezensierten Ortes/Gewerbes einwandfrei nachweisbar ist. Hier ist sozusagen auf die Vermutung einer ordnungemäßen Prüfung durch Google abzustellen ohne dafür Gewissheit zu haben. Auch die qualitative Bewertung ist eher wenig fühlbar.

    Im konkreten Fall wird auf die Löschung wegen fehlender beruflicher Verbindung gedrängt. Rezensionsbetroffener ist hier eine Gaststätte, die in 2023 eine Löschung der aus 2017 stammenden 3-Sterne-Bewertung über gute Pizzen und Nudeln, aber manchmal versagenden Service wegen fehlender beruflicher Verbindung verlangt.
    Diese Kritik enthält nach landläufiger Ansicht keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik. Ein Versagen des Service ist z. B. bereits dann gegeben wenn der Kellner mehrfach um die bestellten aber vergessenen Getränke gebeten werden muss. Denn typische Serivceaufgabe ist es, die vom Gast bestellten Getränke auch zu bringen, sofern es sich nicht um Selbstbedienung handelt.

    Die Nachweisführung dürfte bei so einem langen Zeitraum unter Berücksichtigung der typischen zufälligen anonymen Gaststättenbesuche eher unwahrscheinlich sein. Reservierungen waren und sind grundsätzlich nicht identifikationspflichtig und bei Barzahlung mit fehlender Aufbewahrungspflicht des Bewirtungsbelegs über diesen Zeitraum ist eine zweifelsfreie Identifikation nicht erwartbar, aber auch nicht erforderlich. Corona hat zwar einiges geändert, aber nicht die grundsätzlichen Regelungen und damit Möglichkeiten.

    Das Profil des Rezensenten enthält den Klarnamen, der allerdings nicht einzigartig und damit mehrfach in der Welt vorhanden ist, so dass die Pflicht zur Prüfung des Kundenkontaktes auf Plausibilität zwar seitens Google möglich ist, aber nicht für den Anspruchsführer.

    Sich sozusagen amateurhaft (ohne z. B. Ihre fachliche Hilfe) unliebsame Bewertungen (und die obige ist nicht mal die schlechteste des Gewerbes) mit Beschwerden bei Google vom Hals zu schaffen, führt entweder zu Ergebnissen analog der dark forest theory (alle schweigen) oder zu geschönten Bewertungssammlungen (ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt).
    Aus der aktuellen „Marktlage“ ziehe ich daher für mich den Schluss: wenn wirklich alles paletti ist, ist was faul…

    Und zu Ihren Seiten: Hut ab, gefällt mir, wieder was gelernt.

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  2. Guten Tag Herr Rechtsanwalt Feil,

    wir haben bereits mehrere negative Rezensionen bei Google gemeldet und in diesen ominösen Prüfvorgang gebracht. In all unseren Fällen, und wir reden hier über mehr als 10 Einträge, die wir gemeldet hatten, wurde nicht ein einziges Mal eine Löschung vorgenommen. In 8 Fällen haben wir ein und dieselbe Rückmeldung von Google erhalten, in 2 Fällen kam gar nichts. Nada. Insofern würden wir Sie bitten, sich einmal unser Profil anzuschauen und zu gucken, ob hier eine Löschung möglich ist. Ich schreibe Ihnen gesondert eine Mail.

    Antworten
    • Guten Tag,

      der Prüfvorgang bei Google ist unserer Erfahrung nach hochautomatisiert und es bedarf nicht selten erst juristischer Tätigkeit einer spezialisierten Kanzlei, um hier Erfolge beim Löschen von negativen Rezensionen unkompliziert zu verwirklichen. Ich schreibe Ihnen gern eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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