Eine ungerechtfertigte Google Bewertung löschen zu lassen, ist für viele Unternehmen und Freiberufler ein dringendes Anliegen. In der heutigen digitalen Welt sind Online-Bewertungen oft der erste Berührungspunkt potenzieller Kunden mit Ihrem Angebot. Eine einzelne negative oder gar rufschädigende Rezension kann das Image empfindlich treffen und potenzielle Mandanten oder Kunden abschrecken. Doch Sie sind solchen Bewertungen nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt klare Wege und rechtliche Möglichkeiten, um gegen unzulässige Kritik vorzugehen. Dieser Beitrag beleuchtet umfassend, wie Sie selbst aktiv werden können, um eine Google Bewertung zu entfernen, und wann die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, wie unsere Kanzlei mit Fokus auf IT-Recht und Reputationsmanagement, die strategisch klügere Wahl darstellt. Ich zeige Ihnen die notwendigen Schritte und bieten Ihnen kompetente Orientierung, um Ihren guten Ruf effektiv zu schützen.
Warum ist das Löschen von Google-Bewertungen so wichtig?
Ihr Online-Ruf ist ein wertvolles Kapital. Google-Bewertungen beeinflussen maßgeblich, wie Ihr Unternehmen, Ihre Praxis oder Ihre Dienstleistung von potenziellen Kunden wahrgenommen wird. Positive Bewertungen schaffen Vertrauen und können die Entscheidung für eine Kontaktaufnahme oder einen Kauf positiv bestärken. Im Umkehrschluss können negative, insbesondere ungerechtfertigte oder falsche Bewertungen, erheblichen Schaden anrichten:
- Imageschaden und Vertrauensverlust: Negative Kommentare können Zweifel an Ihrer Kompetenz und Seriosität säen.
- Umsatzeinbußen: Viele Kunden informieren sich online, bevor sie eine Entscheidung treffen. Schlechte Bewertungen können dazu führen, dass Interessenten sich für Wettbewerber entscheiden.
- Verzerrtes Bild der Realität: Einzelne, überzogene Negativ-Erfahrungen spiegeln oft nicht die tatsächliche Qualität Ihrer Arbeit wider, können aber überproportionalen Einfluss gewinnen.
- Rechtliche Relevanz: Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder andere Rechtsverstöße enthalten, müssen Sie nicht dulden. Hier greift Ihr Recht auf Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte bzw. Unternehmenspersönlichkeitsrechte.
Die proaktive Auseinandersetzung mit Ihrem Bewertungsprofil und das konsequente Vorgehen gegen unzulässige Einträge sind daher essenzielle Bestandteile eines modernen Reputationsmanagements. Es geht darum, die Kontrolle über Ihr Online-Image zu bewahren und sicherzustellen, dass es Ihre tatsächliche Leistung und Professionalität widerspiegelt.
Wann darf ich eine Google-Bewertung entfernen lassen? Die rechtlichen Grundlagen und Google-Richtlinien
Nicht jede negative Bewertung kann einfach gelöscht werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Es gibt jedoch klare Grenzen, wann eine Bewertung unzulässig ist und einen Anspruch auf Löschung begründet. Entscheidend sind hierbei sowohl die Richtlinien von Google als auch die deutsche Rechtslage.
Verstoß gegen Google-Richtlinien:
Google hat detaillierte Richtlinien für von Nutzern erstellte Inhalte. Verstößt eine Bewertung gegen diese, kann sie von Google entfernt werden. Zu den häufigsten Verstößen zählen:
- Spam und gefälschte Inhalte: Bewertungen, die nicht auf echten Erfahrungen beruhen, von Bots erstellt wurden oder irreführend sind.
- Interessenkonflikte: Bewertungen von eigenen Mitarbeitern, Konkurrenten oder Personen, die dafür bezahlt wurden.
- Themenfremde Inhalte: Kommentare, die nichts mit der Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen zu tun haben.
- Hassrede, Belästigung, Diskriminierung: Inhalte, die Personen oder Gruppen angreifen oder herabwürdigen.
- Identitätsdiebstahl und falsche Darstellungen: Sich als jemand anderes ausgeben.
- Persönliche und vertrauliche Informationen: Veröffentlichung privater Daten.
- Illegale Inhalte: Aufforderungen zu illegalen Handlungen oder Darstellung illegaler Produkte/Dienstleistungen.
Sie finden die vollständigen Richtlinien von Google hier: Google Richtlinien für von Nutzern beigetragene Inhalte (Bitte beachten Sie, dass Google Links ändern kann. Suchen Sie ggf. nach „Google Richtlinien Rezensionen“).
Rechtsverstöße nach deutschem Recht:
Unabhängig von Googles Richtlinien können Bewertungen auch nach deutschem Recht unzulässig sein, insbesondere bei:
- Unwahren Tatsachenbehauptungen: Wenn nachweislich falsche Fakten über Ihr Unternehmen verbreitet werden. (Beispiel: „Die bestellte Ware kam nie an“, obwohl ein Zustellnachweis existiert.)
- Schmähkritik: Wenn die Bewertung primär auf die Diffamierung und Herabwürdigung Ihrer Person oder Ihres Unternehmens abzielt und keine sachliche Auseinandersetzung mehr darstellt.
- Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede: Strafrechtlich relevante Äußerungen.
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.
Die entscheidende Rolle der Beweisführung bei Google Bewertung löschen:
Um eine Löschung, insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen, zu erwirken, ist eine stichhaltige Beweisführung unerlässlich. Sie müssen Google oder im Streitfall einem Gericht darlegen können, warum die Bewertung unzulässig ist. Reine Meinungsäußerungen („Das Essen hat mir nicht geschmeckt“) sind meist zulässig, solange sie nicht in Schmähkritik übergehen.
Proaktiv für ein positives Image: Mehr als nur Löschen
Die effektivste Strategie zum Schutz Ihres Online-Rufs beginnt nicht erst, wenn eine negative Bewertung auftaucht. Ein proaktives Reputationsmanagement ist der Schlüssel. Im Kern steht dabei immer ein exzellenter Kundenservice oder eine herausragende Dienstleistung, denn zufriedene Mandanten und Kunden sind die beste Quelle für positive Rückmeldungen und schreiben deutlich seltener kritische Kommentare.
Darüber hinaus können Sie Ihr Bewertungsprofil aktiv mitgestalten:
- Ermutigen Sie zu ehrlichem Feedback: Es ist absolut legitim und im Rahmen der Google-Richtlinien, Ihre Klienten oder Kunden nach Abschluss einer Zusammenarbeit höflich um eine ehrliche Bewertung auf Google zu bitten. Ein dezenter Hinweis auf Ihrer Webseite, in einer E-Mail-Signatur oder einer abschließenden Korrespondenz kann hier schon viel bewirken. Wichtig ist dabei, dass Sie keine Gegenleistungen für Bewertungen anbieten und den Kunden nicht unter Druck setzen.
- Behalten Sie Ihr Profil im Blick: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Google Unternehmensprofil. So können Sie nicht nur auf neue Bewertungen zeitnah reagieren – sei es durch ein Dankeschön für positives Feedback oder durch die Einleitung von Schritten bei unzulässigen Inhalten – sondern gewinnen auch wertvolle Einblicke in die Wahrnehmung Ihrer Kanzlei oder Ihres Unternehmens.
Ein sorgfältig gepflegtes Profil mit überwiegend positiven, authentischen Bewertungen bildet ein starkes Fundament und kann die Wirkung einzelner negativer Ausreißer deutlich abfedern.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Google Bewertung selbst löschen (DIY)
Wenn Sie eine Bewertung identifiziert haben, die Ihrer Meinung nach gegen Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist, können Sie zunächst versuchen, diese selbst bei Google zur Prüfung zu melden. Bevor Sie jedoch aktiv werden, ist ein entscheidender erster Schritt unerlässlich:
Schritt 0: Unverzichtbare Vorbereitung – Beweise sichern!
Bevor Sie eine Bewertung melden oder andere Schritte einleiten, fertigen Sie unbedingt einen vollständigen Screenshot der betreffenden Bewertung an. Dieser sollte den Namen des Rezensenten, das Datum, den vollständigen Text der Bewertung, die Sternvergabe und idealerweise die URL der Seite, auf der die Bewertung sichtbar ist, umfassen. Dokumentieren Sie gegebenenfalls auch das Profil des Rezensenten, falls dieses öffentlich einsehbar ist und verdächtige Muster aufweist (z.B. nur eine einzige Bewertung oder eine Flut negativer Kommentare in kurzer Zeit).
Warum ist das so wichtig?
Bewertungen können vom Verfasser jederzeit geändert oder gelöscht werden. Auch Google selbst kann Inhalte entfernen. Der Screenshot dient als unveränderlicher Beleg des ursprünglichen Zustands und ist für eine eventuell später notwendige juristische Auseinandersetzung oder bei erneuten Anträgen von großem Wert.
Nachdem Sie diesen wichtigen Beleg gesichert haben, gibt es grundsätzlich zwei Hauptwege, um eine Bewertung bei Google zu beanstanden:
1. Bewertung direkt über Google Maps oder Ihr Unternehmensprofil melden (für Richtlinienverstöße):
Dieser Weg ist primär für offensichtliche Verstöße gegen die Inhaltsrichtlinien von Google gedacht (z.B. Spam, themenfremde Inhalte, Hassrede, Interessenkonflikte).
- Vorgehen:
- Öffnen Sie Google Maps und suchen Sie Ihr Unternehmen ODER melden Sie sich in Ihrem Google Unternehmensprofil-Dashboard an und navigieren Sie zum Menüpunkt „Rezensionen“.
- Finden Sie die betreffende Bewertung.
- Klicken Sie auf die drei vertikalen Punkte (Menüsymbol) rechts neben der Bewertung.
- Wählen Sie „Als unangemessen melden“ oder eine ähnliche Option (z.B. „Rezension melden“).
- Hier würde ein Screenshot des Menüs neben einer Bewertung ideal passen.
- Wählen Sie den zutreffendsten Grund für die Meldung aus der von Google vorgegebenen Liste aus.
- Ein Screenshot der Auswahlmöglichkeiten für den Meldegrund wäre hier hilfreich.
- Senden Sie die Meldung ab.
Die Prüfung erfolgt hier oft teilautomatisiert oder durch Support-Mitarbeiter, die primär auf Basis der Google-eigenen Richtlinien entscheiden.
2. Antrag auf Entfernung aus rechtlichen Gründen stellen (für Rechtsverstöße):
Dieser Weg ist notwendig, wenn die Bewertung gegen geltendes Recht verstößt – beispielsweise durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen oder andere Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Solche Anträge erfordern eine präzisere, oft juristisch fundierte Begründung.
- Vorgehen:
- Nutzen Sie hierfür das von Google bereitgestellte Formular zur Meldung rechtlicher Verstöße (suchen Sie z.B. in der Google-Hilfe nach „Inhalte aus Google entfernen aus rechtlichen Gründen“ oder „Google Rechtsformular“). Dieses Formular ermöglicht eine detailliertere Darlegung des Sachverhalts.
- Identifizieren Sie den Rechtsverstoß präzise: Benennen Sie klar, gegen welches Gesetz oder welchen Rechtsgrundsatz die Bewertung verstößt (z.B. § 186 StGB Üble Nachrede, § 187 StGB Verleumdung, Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts).
- Legen Sie den Sachverhalt detailliert dar: Erklären Sie genau, warum die Aussage eine unwahre Tatsache ist oder warum sie als Schmähkritik zu werten ist.
- Bieten Sie Beweise an: Verweisen Sie auf die von Ihnen gesicherten Screenshots und erklären Sie, welche weiteren Belege Sie ggf. nachreichen können (z.B. interne Dokumente, die eine Tatsachenbehauptung widerlegen).
- Formulierung Ihrer Löschanfrage – Vorlagen und Tipps:
Achten Sie auf Sachlichkeit, Präzision und den Fokus auf den unzulässigen Inhalt.
Beispiel-Formulierung für eine Meldung – Google Bewertung löschen (wenn ein Freitextfeld verfügbar ist):
Sehr geehrtes Google-Support-Team,
hiermit beantrage ich die Prüfung und Löschung der Bewertung von Nutzer „[Name des Rezensenten]“ vom [Datum der Bewertung], veröffentlicht unter folgendem Link: [Link zur Bewertung].
Diese Bewertung verstößt gegen Ihre Richtlinien für von Nutzern beigetragene Inhalte, konkret gegen den Punkt „[Genaue Richtlinie nennen, z.B. ‚Interessenkonflikt‘ oder ‚Spam und gefälschte Inhalte‘]“.
Begründung:
[Hier detailliert und sachlich ausführen, warum ein Verstoß vorliegt. Z.B.: „Der Rezensent war nie Kunde bei uns. Eine Überprüfung unserer Kundendatenbank unter dem genannten Namen und im angegebenen Zeitraum ergab keinen Treffer. Wir vermuten daher, dass es sich um eine gefälschte Bewertung handelt.“ ODER „Der Rezensent ist ein ehemaliger Mitarbeiter, der im Streit ausgeschieden ist, was einen klaren Interessenkonflikt darstellt.“]Wir bitten um zeitnahe Prüfung und Entfernung dieser unzulässigen Bewertung, da sie unser Geschäft Ansehen schädigt. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und können bei Bedarf weitere Belege nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name/Unternehmensname]
Wichtig: Google prüft die Meldung bzw. den Antrag. Dies kann einige Tage bis mehrere Wochen dauern. Sie erhalten in der Regel eine Benachrichtigung über die Entscheidung. Insbesondere bei Anträgen aus rechtlichen Gründen ist die Qualität der Argumentation entscheidend.
Professioneller Service durch einen Rechtsanwalt vs. Selbstlöschung: Eine strategische Abwägung
Die Entscheidung, ob Sie den Weg der Selbstlöschung gehen oder einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Selbstlöschung (DIY):
- Vorteile:
- Keine direkten Kosten (außer Ihrer eigenen Zeit).
- Sie behalten die volle Kontrolle über den Prozess.
- Kann bei sehr eindeutigen Verstößen gegen Google-Richtlinien erfolgreich sein.
- Nachteile:
- Zeitaufwand: Das Formulieren von Anträgen und die Kommunikation mit Google kann zeitintensiv sein.
- Emotionale Belastung: Sich mit ungerechtfertigten Angriffen auseinanderzusetzen, kann frustrierend sein.
- Geringere Erfolgsaussichten: Laien übersehen oft entscheidende juristische Argumentationspunkte oder wählen nicht die effektivste Strategie. Google lehnt viele selbst gestellte Anträge ab.
- Rechtsunsicherheit: Die Einschätzung, ob eine Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist, erfordert juristische Expertise.
- Fehlende Eskalationsmöglichkeiten: Wenn Google einen Antrag ablehnt, wissen Laien oft nicht, welche weiteren rechtlichen Schritte möglich sind.
Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts (Thomas Feil – Fachanwalt für IT-Recht):
- Vorteile:
- Expertise und Erfahrung: Ein Fachanwalt kennt die aktuelle Rechtsprechung, die genauen Google-Prozesse und die effektivsten Argumentationslinien. Ich weiß, welche Formulierungen und Nachweise Google überzeugen.
- Höhere Erfolgsquote: Anwaltliche Schreiben haben oft ein höheres Gewicht und führen signifikant häufiger zur Löschung, da sie juristisch fundiert sind.
- Zeitersparnis und Entlastung: Ich übernehme den gesamten Prozess für Sie – von der Prüfung der Bewertung über die Kommunikation mit Google bis hin zu eventuell notwendigen weiteren rechtlichen Schritten. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
- Strategische Beratung: Ich bewerte nicht nur die einzelne Bewertung, sondern können Sie auch umfassend zum Thema Reputationsmanagement beraten, beispielsweise wie Sie proaktiv für positive Bewertungen sorgen können. Erfahren Sie mehr über effektives Reputationsmanagement.
- Durchsetzungskraft: Sollte Google die Löschung zunächst verweigern, obwohl ein klarer Rechtsanspruch besteht, kann ein Anwalt weitere rechtliche Schritte einleiten (z.B. anwaltliches Aufforderungsschreiben, gerichtliche Verfahren).
- Nachteile:
- Kosten: Die anwaltliche Beauftragung ist mit Kosten verbunden. Diese sind jedoch oft eine lohnende Investition, wenn man den potenziellen Schaden durch rufschädigende Bewertungen bedenkt. Ich biete in der Regel eine transparente Kostenstruktur, oft beginnend mit einer kostengünstigen oder kostenfreien Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten. Der genaue Kostenrahmen hängt vom Einzelfall ab.
Wann ist der Anwalt besonders sinnvoll?
- Bei komplexen Fällen (z.B. unwahre Tatsachenbehauptungen, die schwer zu beweisen sind).
- Wenn Sie bereits selbst erfolglos versucht haben, die Bewertung zu löschen.
- Wenn es um besonders geschäftsschädigende oder ehrverletzende Inhalte geht.
- Wenn Sie keine Zeit oder Nerven haben, sich selbst darum zu kümmern.
- Wenn Sie eine nachhaltige Strategie für Ihr Reputationsmanagement suchen.
Professioneller Service vs. Selbstlöschung
Kriterium | DIY-Lösungsweg | Profi-Service |
---|---|---|
Kosten | 0 € (außer Zeitaufwand) | ab 150 € je Bewertung |
Zeitaufwand | 30 min–1 Std. pro Fall | Kundenseitiger Aufwand minimal |
Erfolgsquote | ca. 30–50 %* | ca. 80–90 %* |
Komplexe Fälle | oft manuell nicht durchsetzbar | juristische Expertise & Eskalation |
*Schätzwerte basierend auf Branchenerfahrungen.
Häufige Stolperfallen und Fehlerquellen bei der Löschung von Google-Bewertungen
Auf dem Weg zur Löschung einer ungerechtfertigten Google-Bewertung gibt es einige typische Fehler, die den Erfolg gefährden können. Als Ihr Partner im Reputationsmanagement möchten ich Sie für diese sensibilisieren:
- Emotionale oder unsachliche Reaktion: Eine wütende oder pampige Antwort auf eine negative Bewertung oder eine ebenso formulierte Löschanfrage an Google ist selten zielführend. Bleiben Sie stets sachlich und professionell.
- Falsche Einschätzung der Rechtslage: Nicht jede Kritik ist unzulässig. Reine Meinungsäußerungen sind oft geschützt. Der Versuch, legitime, wenn auch unliebsame Kritik löschen zu lassen, ist meist aussichtslos.
- Unzureichende Begründung des Löschantrags: Eine pauschale Behauptung, die Bewertung sei „unfair“, reicht nicht aus. Sie müssen konkret darlegen, warum sie gegen Richtlinien oder Gesetze verstößt.
- Fehlende Beweise bei Tatsachenbehauptungen: Wenn Sie eine unwahre Tatsachenbehauptung rügen, müssen Sie dies idealerweise belegen können. Ohne Nachweise ist die Chance auf Löschung gering.
- Zu frühes Aufgeben: Manchmal lehnt Google einen ersten Antrag ab. Das bedeutet nicht immer, dass die Bewertung zulässig ist. Eine präzisere juristische Argumentation durch einen Anwalt kann hier oft den Unterschied machen.
- Verletzung der Google-Richtlinien durch den Melder: Versuchen Sie nicht, das System zu manipulieren, z.B. durch das Melden von Bewertungen durch Freunde oder Mehrfachmeldungen vom selben Konto für denselben Grund.
- Öffentliche Auseinandersetzung mit dem Bewerter: Vermeiden Sie es, in den öffentlichen Kommentaren unter der Bewertung in einen Streit zu geraten oder vertrauliche Details preiszugeben. Dies kann die Situation verschlimmern.
Meine Empfehlung zu Google Bewertung löschen
Gehen Sie strategisch vor. Analysieren Sie die Bewertung genau, prüfen Sie die Google-Richtlinien und die Rechtslage. Wenn Sie unsicher sind oder der Fall komplex ist, ist die frühzeitige Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts oft der effizienteste Weg, um Ihren guten Ruf kompetent zu schützen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Google Bewertung löschen
Hier beantworte ich einige der häufigsten Fragen, die uns im Zusammenhang mit der Löschung von Google-Bewertungen erreichen:
Wie lange dauert die Löschung einer Google Bewertung?
Die Dauer kann stark variieren. Wenn Sie eine Bewertung selbst bei Google melden, kann die Bearbeitung einige Tage bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bei komplexeren Fällen oder wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, um juristisch fundiert zu argumentieren, kann es ebenfalls einige Zeit daufen, bis Google reagiert. Es gibt keine garantierte Bearbeitungszeit seitens Google. Ein spezialisierter Anwalt kann jedoch oft den Prozess durch präzise Anträge beschleunigen helfen.
Wenn Google Ihren selbst gestellten Antrag ablehnt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Bewertung zulässig ist. Oftmals sind die initialen Begründungen nicht ausreichend oder juristisch nicht präzise genug. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann den Fall erneut prüfen und mit einer fundierteren juristischen Argumentation einen neuen Löschantrag stellen oder weitere rechtliche Schritte, wie eine direkte Aufforderung an Google oder gerichtliche Maßnahmen, prüfen und einleiten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Nein, nicht jede negative Bewertung kann gelöscht werden. Zulässige Meinungsäußerungen, auch wenn sie kritisch sind, sind durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Eine Löschung ist jedoch möglich und oft erfolgreich, wenn die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstößt (z.B. Spam, Interessenkonflikt, Hassrede) oder rechtswidrige Inhalte wie unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Beleidigungen enthält.
Die Kosten für die anwaltliche Unterstützung bei der Löschung von Google-Bewertungen sind vom Einzelfall abhängig, insbesondere vom Umfang und der Komplexität der Angelegenheit. Viele spezialisierte Anwälte, so auch wir, bieten eine kostenfreie oder kostengünstige Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten an. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Angebot. Bedenken Sie, dass die Investition in professionelle Hilfe oft geringer ist als der potenzielle Schaden durch eine rufschädigende Bewertung.
Auch unbegründete oder anonyme Bewertungen können gelöscht werden, wenn sie gegen Richtlinien oder Gesetze verstoßen. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen ist entscheidend, dass Sie die Unwahrheit darlegen können. Die Anonymität des Bewerters schützt ihn nicht vor der Entfernung unzulässiger Inhalte. Ein Anwalt kann helfen, auch in solchen Fällen effektiv vorzugehen. Manchmal kann auch gegen den Bewerter selbst vorgegangen werden, wenn dessen Identität ermittelbar ist, was jedoch oft eine Herausforderung darstellt.
Ihr nächster Schritt: Handeln Sie jetzt für Ihren guten Ruf! Google Bewertung löschen!
Negative und ungerechtfertigte Google-Bewertungen können eine erhebliche Belastung darstellen und Ihrem Unternehmen nachhaltig schaden. Doch Sie haben kompetente Optionen, um aktiv zu werden.
Für alle, die den Weg der Selbsthilfe zunächst beschreiten möchten:
Ich hoffe, meine detaillierte Anleitung hilft Ihnen dabei. Um Ihnen den Prozess weiter zu erleichtern, könnten Sie hier eine Checkliste und Textvorlagen als PDF zum Download finden (z.B. „[Link zu Ihrem Download-PDF mit Textvorlagen und Checkliste]“).
Für eine schnelle, rechtssichere und effektive Lösung durch Experten:
Wenn Sie eine kompetente und entschlossene Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für IT-Recht wünschen, der sich auf Reputationsmanagement spezialisiert hat, dann sind Sie bei mir richtig. Ich, Thomas Feil, und mein Team unterstützen Sie strategisch und lösungsorientiert bei der Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen. Ich nehme Ihnen die Auseinandersetzung mit Google ab und setzen Ihre rechtlichen Interessen durch.
Nutzen Sie meine kostenfreie Erstberatung, um Ihren Fall unverbindlich zu schildern und Ihre Erfolgschancen einschätzen zu lassen. Kontaktieren Sie mich einfach über das Kontaktformular oder rufen Sie mich an. Gemeinsam entwickeln wir eine zielführende Strategie, um Ihren guten Ruf im Internet zu sichern und zu verteidigen.