Beschwerde gegen Google Bewertung einreichen ⚠️

Google Bewertung

Wenn Ihnen eine Google Bewertung nicht passt, können Sie dagegen eine Beschwerde einlegen. Dies führt allerdings nicht automatisch dazu, dass die negative Bewertung auch gelöscht wird.

Google als Suchmaschine und Bewertungsplattform „lebt“ förmlich von den Einträgen – auch den schlechten Einträgen – die Nutzer über Unternehmen veröffentlichen. Die Betreiber von Google wehren sich daher gegen jede Beschwerde, die diesbezüglich vom bewerteten Unternehmen eingeht. Ich zeige auf, worauf zu achten ist und wie Ihre Beschwerde erfolgsversprechend wird.


An wen ist die Beschwerde zu richten? Google oder die bewertende Person?

Falls Sie eine Art Einspruch gegen die in Frage stehende, negative Bewertung einlegen möchten, stellt sich zunächst die Frage, an wen oder was diese Beschwerde zu richten ist.

Hierbei haben Sie im Grunde drei Möglichkeiten: an Google selbst, an die bewertende Person oder an die Staatsanwaltschaft.

Letzteres macht nur in extremen Fällen Sinn, nämlich dann, wenn strafrechtliche Tatbestände durch die Eintragung tangiert sein könnten – beispielsweise bei Beleidigungen, Bedrohungen oder sonstigen Auswüchsen der „freien Meinungsäußerung“.

Beschwerde an die bewertende Person?

Gegen die bewertende Person können Sie Ihre Beschwerde nur wirksam richten, wenn Ihnen auch der Klarname und die Adresse vorliegt.

Andernfalls bliebe nur die Möglichkeit, sich bei Google öffentlich zu Wort zu melden, also auf die Bewertung zu antworten und dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.

Dies macht jedoch nur Sinn, wenn die Bewertung auch rechtmäßig ist – bei rechtswidrigen Einträgen empfehle ich nicht, sich öffentlich zu äußern, sondern den Eintrag juristisch anzugreifen, damit er gelöscht wird.

Ihre Beschwerde, welcher Art auch immer, ist daher am besten an Google direkt zu richten. Google ist als Bewertungsplattform ab Kenntniserlangung von rechtswidrigen Inhalten für diese rechtswidrigen Inhalte verantwortlich – vorher jedoch nicht, d.h. Google obliegt keine vorabmäßige Prüfungspflicht.

Sobald Google jedoch von Ihnen im Wege einer Beschwerde über rechtswidrige Inhalte informiert worden ist, muss Google sich darum kümmern. Im Zweifel kann Google sogar haftbar gemacht werden.

Weshalb kann ich mich über eine Google-Bewertung beschweren?

Sie können sich gegen eine Bewertung beschweren, wenn diese gegen die Google-Inhalterichtlinien verstößt oder rechtswidrig ist. In einem solchen Fall haben Sie einen Rechtsanspruch auf Löschung der Bewertung und künftige Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens.

Welche Bewertungen verstoßen gegen die Google-Inhalterichtlinien?

Google hat klare Richtlinien dafür festgelegt, welche Inhalte in einer Rezension zulässig sind und welche nicht. Folgende Bewertungen verstoßen gegen diese Richtlinien und können somit in der Regel unproblematisch gelöscht werden:

  • Spam und Fake-Inhalte
  • Bewertungen von (ehemaligen) Angestellten
  • Sexuell explizite Inhalte
  • Hassreden
  • Belästigungen und Mobbing
  • Thematisch irrelevante Inhalte
  • Inhalte mit obszöner, vulgärer oder beleidigender Sprache

Welche Bewertungen sind rechtswidrig?

Eine Bewertung ist rechtswidrig, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik enthält. Diese Art von Bewertungen sollten Sie ebenfalls nicht dulden.

Beschwerde gegen Google Bewertung: Rechtliche Prüfung einer negativen Bewertung

Eine Beschwerde gegen negative Bewertungen ist jedoch nur erfolgsversprechend, wenn der Beschwerde auch eine anständige Begründung beiliegt.

Ein einfaches Schreiben im Sinne von „Die Bewertung ist blöd!“ oder „Der negative Eintrag schadet meinem Geschäft!“ wird Google nicht beeindrucken. Es muss auch nicht, da Google sich zunächst auf die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen kann.

Beschwerde gegen Google Bewertung: Juristisch fundierter Löschantrag!

Es bedarf daher zur erfolgreichen Löschung eines negativen Eintrags einer rechtlich fundierten Begründung.

Aus rechtlicher Sicht ist es so, dass unwahre Tatsachenbehauptungen stets unzulässig und daher einer Löschung zugänglich sind. Gemeint ist hierbei alles, was faktisch falsch dargestellt wird.

Schreibt die bewertende Person also wahrheitswidrig, es gäbe keinen Telefonservice, obwohl dieser sehr wohl existiert und erreichbar ist, handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Ferner ist auch Schmähkritik unzulässig. Darunter sind Äußerungen zu verstehen, die nur noch der Diffamierung dienen und keine sachliche Diskussion mehr fördern.

Beispiel ist hier die klassische einsilbige Beleidigung als Textinhalt einer Bewertung. Hiergegen kann effektiv auf Grundlage von rechtlichen Normen Beschwerde eingelegt werden.

Freie Meinungsäußerung und ihre Grenzen – Ein Dilemma?

Freie Meinungsäußerung und ihre Grenzen – Ein Dilemma?

Beim Versuch, eine Google-Bewertung entfernen zu lassen, stolpert man oft über den Begriff der Meinungsfreiheit im Internet. Es stellt sich die Frage, ob das vom Grundgesetz garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung eine Entfernung von Google-Bewertungen als unzulässig erscheinen lässt. Allerdings ist das Recht auf Meinungsfreiheit nicht uneingeschränkt gültig. Es trifft auf seine Grenzen, insbesondere wenn der Rezensent falsche Angaben macht. Die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen über ein Unternehmen muss nicht toleriert werden. Falls diese falschen Behauptungen auch ehrverletzend sind, könnten solche Bewertungen sogar rechtliche Tatbestände wie üble Nachrede oder Verleumdung erfüllen. Daher ist der Wahrheitsgehalt einer Aussage in einer Bewertung von großer Bedeutung. Dabei wird oft nicht zwischen Meinungen und Tatsachenbehauptungen unterschieden. Da Meinungen weder falsch noch richtig sein können, ist es entscheidend zu analysieren, ob eine zu löschende Google-Bewertung letztlich eine unzutreffende Tatsachenbehauptung oder eine legitime Meinungsäußerung beinhaltet.

Anwaltskanzlei beauftragen, statt einfache Beschwerde einzureichen

Ich empfehle Ihnen, sich bei einer Beschwerde gegen eine Google Bewertung nicht auf Ihre Emotionen oder Ihre eigene Sichtweise zu verlassen.

Sie als betroffenes Unternehmen sind womöglich nicht objektiv genug und mitunter nicht juristisch genug geschult, um eine sinnvolle, erfolgsversprechende Beschwerde zu formulieren.

Meine Kanzlei hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen rechtswidrige Einträge im Onlinebereich zur Wehr zu setzen. Hierbei prüfe ich vor dem Hintergrund der mir vorliegenden Informationen meiner Mandant*innen die Möglichkeiten, eine juristisch einwandfrei fundierte Beschwerde zu formulieren und diese im Bedarfsfall unkompliziert an Google zwecks Löschung von Negativeinträgen weiterzuleiten.

Gern können Sie mir Ihre negative Bewertung unverbindlich per Mail zusenden, um meine kostenfreie Ersteinschätzung einzuholen.

Beschwerde gegen Google Bewertung

Suchen Sie recht freundlichen Beistand?

Rechtsanwalt
Thomas Feil

4 Gedanken zu „Beschwerde gegen Google Bewertung einreichen ⚠️“

  1. Sehr geehrter Herr Feil,
    wir möchten bitte Ihre Rechtsberatung zum Thema Kununu und Google in Anspruch nehmen. Mittlerweile haben sich etliche schlechte Rezensionen angesammelt, die zum Großteil inhaltlich unwahr sind (unwahre Tatsachenbehauptung wie in Ihren Artikeln beschrieben). Dagegen müssen wir uns wehren, da sich bei Google die Kundinnen und Kunden sehr wohl informieren und wir es merken. Bei Kununu sieht es auch nicht besser aus und die Bewerberinnen und Bewerber melden uns zurück, dass ihnen die negativen Einträge Sorgen bereiten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen könnten.
    Beste Grüße
    Dipl.-Ing. Matthias Werner

    Antworten
  2. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass eine Beschwerde bei Google nichts bringt. Zweimal haben wir dort hingeschrieben, einmal kam gar keine Antwort, beim zweiten Mal dann die Antwort, dass unsere Beschwerde nicht zur Löschung führt. Scheinbar muss man erst eine Kanzlei beauftragen, damit sich überhaupt etwas tut.

    Antworten
    • Guten Tag,

      eine Beschwerde bei Google bringt schon etwas, diese muss jedoch juristisch begründet werden. Denn Google kann ja nicht auf jedes Beanstanden hin Bewertungen löschen, dann gäbe es alsbald keine Rezensionen mehr online. Die Beschwerde bedarf daher genauerer Angaben und Hinweis auf Rechtsverletzungen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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