Warum Sie der Schufa keine Musterbriefe oder Vorlagen schicken sollten

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Betroffene von Schufa-Problemen, beispielsweise aufgrund negativer Einträge, versuchen oftmals zunächst selbstständig, mit der Schufa zu kommunizieren. 

Dabei greifen viele Leute auf Musterbriefe, Vorlagen und ähnliches aus dem Internet zurück. 

Weshalb das nicht immer der beste Weg ist, möchte ich aufzeigen und gleichzeitig Hilfe für den Fall anbieten, dass Sie mit Ihrem Anliegen bei der Schufa nicht mehr eigenständig weiterkommen.

Vorlagen, Musterbriefe und Musterschreiben – ein generelles Problem!

Mir berichten Betroffene von Schufa-Problemen oft, dass sie mit der Schufa in Kommunikation getreten sind, ihnen jedoch nur mit einer Art Textbaustein geantwortet wird. 

Die Schreiben der Schufa lesen sich oft „gleich“ und sagen „nicht wirklich“ etwas aus. Schon hieran sieht man, dass eine Vorlage oder ein Musterschreiben grundsätzlich den Kommunikationspartner unbefriedigt zurücklässt. Es wird meist nicht auf die Einzelheiten eingegangen, sondern pauschal geantwortet. 

So können auch Sie nachvollziehen, wie es wiederum der Schufa geht, wenn Sie eine textbausteinartige Vorlage aus dem Internet losschicken, die in dieser Form schon hunderttausend Mal bei den Schufa-Sachbearbeitern auf dem Schreibtisch lag.

Musterschreiben sind nie einzelfallbezogen!

Grundsätzlich sind Musterbriefe und Vorlagen aus dem Internet kein gangbarer Weg, um spezielle Rechtsprobleme zu lösen. Formulieren Sie daher Ihr Anliegen an die Schufa selbst und detailliert, sodass Ihr Problem dort umfassend nachvollzogen werden kann. 

Nur so gewährleisten Sie, dass der Sachbearbeiter bei der Schufa sich nicht mit einem Musterbrief oder einer Vorlage konfrontiert sieht.

Ein Musterschreiben macht nur in wenigen Ausnahmefällen Sinn, die ich Ihnen gern im Folgenden vorstellen. 

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie im Internet nicht an kostenfrei wirkende, letztendlich aber kostenpflichtige Angebote stoßen. Oft werden Muster und Vorlagen im Internet nur gegen Entgelt angeboten. 

Diese „Service-Seiten“ sehen auf den ersten Blick meist kostenlos aus.

Welche Muster und Vorlagen aus dem Internet kann ich der Schufa schicken?

Einige Sachverhalte, die mit der Schufa abzuklären sind, lassen sich tatsächlich mit vorformulierten Musterschreiben oder Vorlagen aus dem Internet klären. 

Dies immer dann, wenn es um einen sehr standardisierten Vorgang geht, den die Schufa ohne Prüfung des Einzelfalls durchführen kann.

Wer bei der Schufa die datenschutzrechtliche Auskunft einholen möchte, kann dies mittels einer Vorlage aus dem Internet tun. Die leicht auffindbaren Musterschreiben haben „alles drin“, was drin sein muss, sprich: Hier kann ein Musterbrief losgeschickt werden. 

Musterbrief gegen Schufa bedarf sowieso Ihrer Anpassung!

Natürlich muss der Musterbrief adresstechnisch und namenstechnisch, auch vom Datum her, angepasst werden. Schicken Sie daher niemals ein Schreiben 1 zu 1 los, das kann nämlich nicht funktionieren. 

Achten Sie außerdem darauf, dass das Ihnen vorliegende Musterschreiben auch rechtsaktuell ist – eine Vorlage aus dem Jahr 1996 könnte durchaus veraltet sein und die Schufa oder sonst wen etwas perplex zurücklassen.

Auch einfache Datenänderungen, wie Adressänderungen, können der Schufa mittels einer Vorlage mitgeteilt werden. Auch hier besteht jedoch Anpassungsbedarf, kein Schreiben sollte „einfach so“ losgeschickt werden.

Grundsätzlich empfehle ich, keine Vorlagen und Musterschreiben aus dem Internet 1 zu 1 zu verwenden. Besser ist es, diese als Inspiration zu nutzen, um einfache Sachverhalte nicht unnötigerweise kompliziert zu formulieren.

Als Inspiration sind in den oben genannten Fällen die Musterschreiben also brauchbar, bei komplizierteren Sachverhalten aber nicht, wie ich im Folgenden aufzeige.

Welche Fälle sollten eigenständig formuliert und beschrieben werden?

Eine Vorlage oder ein Musterbrief sollte dann nicht an die Schufa geschickt werden, wenn der Fall, um den es bei Ihnen geht, individuell ist.

Dies ist immer dann gegeben, wenn Ihr Problem nicht ein standardisierter Vorgang bei der Schufa ist, der mit ein paar Klicks für den Sachbearbeiter dort erledigt werden kann.

Wer beispielsweise einen negativen Eintrag bei der Schufa löschen möchte, wird dies kaum mit einem Musterbrief erreichen können. 

Oder wer der Schufa die Einzelheiten hinter einem negativen Eintrag mitteilen und so erreichen will, dass die Schufa den negativen Eintrag löscht, kann das mit einer Vorlage aus dem Internet nicht verwirklichen. Diese beinhalten nicht die Details Ihres Einzelfalls.

Sollte Ihr Rechtsproblem mit der Schufa sogar noch komplizierter sein, wie beispielsweise die Tatsache, dass ständig falsche Daten über Sie eingetragen wurden oder Ihr Scorewert überhaupt nicht nachvollziehbar ist, kann keine Vorlage aus dem Internet, auch nicht die kostenpflichtige, Ihnen dabei effektiv und seriös weiterhelfen.

Es genügt ein Anruf bei der Schufa, um zu erfahren, ob Ihr Problem mit einem einfachen Musterbrief aus dem Internet erledigt ist. Meiner Erfahrung nach bedarf es meist individueller Schreiben an die Schufa.

Bei Einträgen im Schuldnerverzeichnis bedarf es außerdem mehr als eines Formbriefes. Um diese negativen Einträge löschen zu lassen, muss das Schuldnerverzeichnis, und nicht etwa die Schufa bereinigt werden. 

Meine Hilfestellung bei Problemen mit der Schufa

Meine Kanzlei kontaktieren bundesweit Menschen, die Probleme mit der Schufa haben. 

Ich biete an, dass Sie mir Ihren Schufa-Fall per E-Mail unverbindlich zu schildern, sodass ich Ihnen mitteilen kann, ob und inwieweit ich Ihnen weiterhelfen kann. Gern können Sie mir auch Ihre aktuelle Schufa-Auskunft zuschicken.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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