Warum Sie der Schufa keine Musterbriefe oder Vorlagen schicken sollten

Betroffene von Schufa-Problemen, beispielsweise aufgrund negativer Einträge, versuchen oftmals zunächst selbstständig, mit der Schufa zu kommunizieren. Schufa Musterbriefe? Wie mache ich es richtig?

Dabei greifen viele Leute auf Musterbriefe, Vorlagen und ähnliches aus dem Internet zurück. 

Weshalb das nicht immer der beste Weg ist, möchte ich aufzeigen. Gleichzeitig biete ich Hilfe für den Fall an, dass Sie mit Ihrem Anliegen bei der Schufa nicht mehr eigenständig weiterkommen.

Update 3.6.2024 – Neue Löschfristen bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien

Am 25.05.2024 wurden die neuen „Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ veröffentlicht.

Der Verhaltenskodex legt fest, wie lange Daten (z. B. Zahlungsstörungen, Abwicklungskonten, Eintragungen aus öffentlichen Verzeichnissen) bei Wirtschaftsauskunfteien (z. B. SCHUFA Holding AG, Creditreform Boniversum GmbH) gespeichert und wann sie gelöscht werden müssen.

Bisherige Regelungen

Bisher wurden ausgeglichene Forderungen drei Jahre lang ab dem Zeitpunkt des Forderungsausgleichs gespeichert. Nicht ausgeglichene Forderungen blieben drei Jahre ab der letzten Veränderungsmitteilung bestehen. Der Verhaltenskodex spricht von „fälligen, offenen und unbestrittenen Forderungen“, was Unklarheiten bei den Fristen für bestrittene Forderungen mit sich brachte.

Änderungen durch die neuen Verhaltensregeln

Die neuen Verhaltensregeln (Punkt IV. Nr. 1 b) führen eine Kulanzregelung ein. Ausgeglichene Forderungen werden bereits nach 18 Monaten gelöscht, wenn keine weiteren Negativdaten vorliegen, keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen oder Insolvenzbekanntmachungen existieren und die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung ausgeglichen wurde.

Es gibt oft Fragen, ob auch innerhalb von sechs Wochen ausgeglichene Forderungen vorzeitig gelöscht werden oder ob Bagatellgrenzen für die Forderungshöhe existieren. Solche Kulanzregelungen sind seit der DSGVO und der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes 2018 jedoch entfallen.

Umgang mit anderen Negativdaten

Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, wie Insolvenzdaten oder fehlende Vermögensauskünfte, werden so lange gespeichert, wie diese in den öffentlichen Verzeichnissen stehen. Die Löschung der Restschuldbefreiung erfolgt nach sechs Monaten. Andere Daten aus öffentlichen Verzeichnissen werden nach drei Jahren gelöscht, oder vorzeitig, wenn die Forderung beglichen und aus dem Schuldnerregister gelöscht wurde.

Betrugsverdachtsinformationen, die sogenannten FraudPools, werden drei Jahre lang gespeichert, beginnend mit dem Auftreten eines verdächtigen Vorfalls. Unklar bleibt, wie Banken oder Auskunfteien diese Fälle prüfen und bewerten. Reine Verdachtsfälle könnten jedoch vor Ablauf der drei Jahre gelöscht werden.

Wichtige Hinweise für Betroffene

Der Verhaltenskodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaftsauskunfteien und regelt nicht, ob Daten gespeichert oder übermittelt werden dürfen. Dies richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO und den Meldevoraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Häufig werden diese gesetzlichen Voraussetzungen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht eingehalten, sodass Betroffene einen Anspruch auf vorzeitige Löschung oder Widerruf haben könnten, insbesondere wenn die Datenübermittlung oder Speicherung rechtswidrig erfolgte.

Fazit

Die neue Kulanzregelung kann Betroffenen helfen, schneller wieder am Wirtschaftsleben teilzunehmen, wenn sie Forderungen innerhalb von 100 Tagen vollständig ausgleichen. Solche Negativeintragungen werden dann nur noch 1,5 statt 3 Jahre gespeichert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Erstmeldung immer rechtmäßig ist, sodass ein Anspruch auf vorzeitige Löschung oder Widerruf bestehen kann.

Die neuen Verhaltensregeln wurden am 24.05.2024 durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt und gelten ab dem 01.01.2025. Sie ersetzen nicht die gesetzlichen Regelungen, sondern konkretisieren diese für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien.

Negativeintragungen können erhebliche Auswirkungen auf die Teilnahme am Wirtschaftsleben haben und die persönliche Bonität belasten. Betroffenen bieten wir daher eine kostenfreie Ersteinschätzung an, wenn sie von Negativeintragungen betroffen sind.

Update 17.02.2024 – Datenschutzverstöße durch die Schufa bei Datenauskünften

Die Datenschutzorganisation Noyb, geleitet von dem bekannten Aktivisten Max Schrems, hat juristische Maßnahmen gegen die Schufa eingeleitet. Es wurde eine Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass die Schufa den Konsumenten nicht alle Daten in der kostenlosen Selbstauskunft bereitstellt, wie es die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorschreibt. Stattdessen werden bestimmte Informationen nur in einer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft für etwa 30 Euro angeboten, obwohl Verbraucher rechtlich Anspruch auf eine umfassende kostenlose Auskunft haben. Die Schufa weist diese Anschuldigungen zurück.

Noyb kritisiert, dass in der kostenlosen DSGVO-Selbstauskunft lediglich ein Basisscore geteilt wird, während in der kostenpflichtigen Version sechs verschiedene Branchenscores aufgeführt werden, was nach ihrer Ansicht keine vollumfängliche Datenkopie darstellt, wie es Artikel 15 der DSGVO fordert. Des Weiteren bemängelt Noyb, dass die Schufa für die Bearbeitung der kostenlosen Selbstauskunft länger braucht als für die Bonitätsauskunft, was insbesondere Wohnungssuchende benachteiligt. Zudem wird die kostenlose Selbstauskunft schwer auffindbar gemacht, während die bezahlte Auskunft als vorteilhaft für den Wohnungsmarkt beworben wird.

Die Schufa entgegnet, sie biete in der Datenkopie nicht nur die gesetzlich erforderlichen Informationen, sondern darüber hinausgehende Werte an, um den Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten. Die Bearbeitungszeit für die kostenlose Auskunft liege im Schnitt bei vier bis sieben Tagen, abhängig vom Anfragevolumen, und man halte sich an die gesetzlichen Fristen.

Der Deutsche Mieterverbund hebt hervor, dass Mietinteressenten in begehrten Städten oft gezwungen sind, umfangreiche Auskünfte zu ihrer Person zu geben, obwohl Vermieter nicht unbegrenzt Informationen verlangen dürfen. Er betont, dass Mieter nur zu Fragen, die direkt mit dem Mietverhältnis zusammenhängen, wahrheitsgemäße Angaben machen müssen.

Vorlagen, Musterbriefe und Musterschreiben – ein generelles Problem!

Mir berichten Betroffene von Schufa-Problemen oft, dass sie mit der Schufa in Kommunikation getreten sind, ihnen jedoch nur mit einer Art Textbaustein geantwortet wird. 

Die Schreiben der Schufa lesen sich oft „gleich“ und sagen „nicht wirklich“ etwas aus. Schon hieran sieht man, dass eine Vorlage oder ein Musterschreiben grundsätzlich den Kommunikationspartner unbefriedigt zurücklässt. Es wird meist nicht auf die Einzelheiten eingegangen, sondern pauschal geantwortet. 

So können auch Sie nachvollziehen, wie es wiederum der Schufa geht, wenn Sie eine textbausteinartige Vorlage aus dem Internet losschicken, die in dieser Form schon hunderttausend Mal bei den Schufa-Sachbearbeitern auf dem Schreibtisch lag.

Musterschreiben sind nie einzelfallbezogen! An die Schufa keine Musterbriefe

Grundsätzlich sind Musterbriefe und Vorlagen aus dem Internet kein gangbarer Weg, um spezielle Rechtsprobleme zu lösen. Formulieren Sie daher Ihr Anliegen an die Schufa selbst und detailliert, sodass Ihr Problem dort umfassend nachvollzogen werden kann. 

Nur so gewährleisten Sie, dass der Sachbearbeiter bei der Schufa sich nicht mit einem Musterbrief oder einer Vorlage konfrontiert sieht.

Ein Musterschreiben macht nur in wenigen Ausnahmefällen Sinn, die ich Ihnen gern im Folgenden vorstellen. 

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie im Internet nicht an kostenfrei wirkende, letztendlich aber kostenpflichtige Angebote stoßen. Oft werden Muster und Vorlagen im Internet nur gegen Entgelt angeboten. 

Diese „Service-Seiten“ sehen auf den ersten Blick meist kostenlos aus.

Welche Muster und Vorlagen aus dem Internet kann ich der Schufa schicken?

Einige Sachverhalte, die mit der Schufa abzuklären sind, lassen sich tatsächlich mit vorformulierten Musterschreiben oder Vorlagen aus dem Internet klären. 

Dies immer dann, wenn es um einen sehr standardisierten Vorgang geht, den die Schufa ohne Prüfung des Einzelfalls durchführen kann.

Wer bei der Schufa die datenschutzrechtliche Auskunft einholen möchte, kann dies mittels einer Vorlage aus dem Internet tun. Die leicht auffindbaren Musterschreiben haben „alles drin“, was drin sein muss, sprich: Hier kann ein Musterbrief losgeschickt werden. 

Musterbrief gegen Schufa bedarf sowieso Ihrer Anpassung!

Natürlich muss der Musterbrief adresstechnisch und namenstechnisch, auch vom Datum her, angepasst werden. Schicken Sie daher niemals ein Schreiben 1 zu 1 los, das kann nämlich nicht funktionieren. 

Achten Sie außerdem darauf, dass das Ihnen vorliegende Musterschreiben auch rechtsaktuell ist – eine Vorlage aus dem Jahr 1996 könnte durchaus veraltet sein und die Schufa oder sonst wen etwas perplex zurücklassen.

Auch einfache Datenänderungen, wie Adressänderungen, können der Schufa mittels einer Vorlage mitgeteilt werden. Auch hier besteht jedoch Anpassungsbedarf, kein Schreiben sollte „einfach so“ losgeschickt werden.

Grundsätzlich empfehle ich, keine Vorlagen und Musterschreiben aus dem Internet 1 zu 1 zu verwenden. Besser ist es, diese als Inspiration zu nutzen, um einfache Sachverhalte nicht unnötigerweise kompliziert zu formulieren.

Als Inspiration sind in den oben genannten Fällen die Musterschreiben also brauchbar, bei komplizierteren Sachverhalten aber nicht, wie ich im Folgenden aufzeige.

Welche Fälle sollten eigenständig formuliert und beschrieben werden?

Eine Vorlage oder ein Musterbrief sollte dann nicht an die Schufa geschickt werden, wenn der Fall, um den es bei Ihnen geht, individuell ist.

Dies ist immer dann gegeben, wenn Ihr Problem nicht ein standardisierter Vorgang bei der Schufa ist, der mit ein paar Klicks für den Sachbearbeiter dort erledigt werden kann.

Wer beispielsweise einen negativen Eintrag bei der Schufa löschen möchte, wird dies kaum mit einem Musterbrief erreichen können. 

Oder wer der Schufa die Einzelheiten hinter einem negativen Eintrag mitteilen und so erreichen will, dass die Schufa den negativen Eintrag löscht, kann das mit einer Vorlage aus dem Internet nicht verwirklichen. Diese beinhalten nicht die Details Ihres Einzelfalls.

Sollte Ihr Rechtsproblem mit der Schufa sogar noch komplizierter sein, wie beispielsweise die Tatsache, dass ständig falsche Daten über Sie eingetragen wurden oder Ihr Scorewert überhaupt nicht nachvollziehbar ist, kann keine Vorlage aus dem Internet, auch nicht die kostenpflichtige, Ihnen dabei effektiv und seriös weiterhelfen.

Es genügt ein Anruf bei der Schufa, um zu erfahren, ob Ihr Problem mit einem einfachen Musterbrief aus dem Internet erledigt ist. Meiner Erfahrung nach bedarf es meist individueller Schreiben an die Schufa.

Bei Einträgen im Schuldnerverzeichnis bedarf es außerdem mehr als eines Formbriefes. Um diese negativen Einträge löschen zu lassen, muss das Schuldnerverzeichnis, und nicht etwa die Schufa bereinigt werden. 

Musterbrief für Datenschutzauskunft

Ich weiß, dass viele Betroffene dennoch Musterbriefe benötigen, um ihre Rechte gegenüber der SCHUFA durchzusetzen.

Musterbrief Datenschutzauskunft

Nachfolgend ein Musterbrief, mit dem Sie einen Anspruch auf kostenlose Datenauskunft geltend machen können:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine vollständige Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die die Schufa Holding AG über mich gespeichert hat. Dies schließt insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Informationen ein:

  • Alle zu meiner Person gespeicherten Daten inklusive Basis- und Branchenscores.
  • Informationen darüber, von welchen Vertragspartnern diese Daten an die Schufa übermittelt wurden.
  • Auskunft über den Zweck der Speicherung sowie die Datenquelle für jede einzelne Information.
  • Informationen darüber, ob meine Daten für eine automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, verwendet wurden und, falls ja, aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für mich.

Bitte stellen Sie mir diese Informationen kostenfrei zur Verfügung. Ich bitte darum, die Auskunft innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat ab dem Datum dieses Schreibens zu erteilen.

Zur Bestätigung meiner Identität füge ich diesem Schreiben eine Kopie meines Personalausweises bei. Bitte verwenden Sie diese Daten ausschließlich zur Abwicklung dieses Antrags und löschen Sie die Kopie anschließend umgehend.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie mir die angeforderten Daten an die folgende Adresse:

[Vollständiger Name] [Anschrift] [Postleitzahl, Ort] [E-Mail-Adresse]

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

[Vollständiger Name]

Bitte passen Sie den Brief entsprechend Ihren persönlichen Informationen an und fügen Sie die notwendigen Dokumente zur Identifikation bei, falls erforderlich

Musterbrief an die Schufa zur Löschung eines unberechtigten Eintrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich, [Ihr Vor- und Nachname], geboren am [Ihr Geburtsdatum], wohnhaft in [Ihre Adresse], gemäß Artikel 17 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Löschung folgender personenbezogener Daten, die die Schufa Holding AG über mich gespeichert hat:

[Beschreibung des unberechtigten Eintrags, z.B. Kreditanfrage, Kreditkonto, etc., inklusive möglichst genauer Angaben wie Datum der Eintragung und Kennzeichnung des Eintrags, falls bekannt]

Der oben genannte Eintrag ist nach meiner Überzeugung unberechtigt, da [kurze Begründung, warum der Eintrag unberechtigt ist, z.B. „ich diesen Kredit nie beantragt habe“, „der Betrag bereits beglichen wurde“, „es sich um eine Verwechslung handelt“, etc.].

[Optional: Fügen Sie hier Beweise oder Belege bei, die Ihre Behauptung stützen, z.B. Zahlungsbelege, Bestätigung der Stornierung, etc.]

Ich bitte um eine Bestätigung der Löschung des unberechtigten Eintrags sowie um eine aktualisierte Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten, um sicherzustellen, dass der Eintrag entfernt wurde. Bitte stellen Sie mir diese Informationen kostenfrei zur Verfügung und beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Bearbeitung meiner Anfrage.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, erreichen Sie mich unter [Ihre Kontaktinformationen, z.B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse].

Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung über die Löschung des unberechtigten Eintrags und die Übersendung der aktualisierten Datenauskunft innerhalb der nächsten vier Wochen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Bearbeitung meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Bitte achten Sie darauf, den Brief entsprechend Ihren persönlichen Informationen und der spezifischen Situation anzupassen. Fügen Sie alle relevanten Belege oder Dokumente bei, um Ihre Anfrage zu unterstützen.

Musterbriefe Schufa zu wenig? Meine Hilfestellung bei Problemen mit der Schufa

Meine Kanzlei kontaktieren bundesweit Menschen, die Probleme mit der Schufa haben. 

Ich biete an, dass Sie mir Ihren Schufa-Fall per E-Mail unverbindlich zu schildern, sodass ich Ihnen mitteilen kann, ob und inwieweit ich Ihnen weiterhelfen kann. Gern können Sie mir auch Ihre aktuelle Schufa-Auskunft zuschicken.

Probleme mit der Schufa?

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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