Bewertungen im Internet löschen lassen – durch Anwalt!

Sie haben eine negative Bewertung im Internet bekommen und wollen diese löschen lassen?

Dann sind Sie bei mir richtig. Ich helfe Mandanten seit Jahren bundesweit dabei, sich gegen einen schlechten Eintrag im Internet juristisch zur Wehr zu setzen.

Gern können Sie mir Ihren Fall schildern. Am besten senden Sie mir die Bewertung per Mail. Ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.

Ich teile Ihnen mit, ob ich die Chance sehen, die negative Bewertung zu löschen. Falls es aussichtslos sein sollte, teile ich Ihnen dies ebenfalls mit.

Zwei Fallkonstellationen bei Bewertung im Internet

Grundsätzlich lassen sich zwei Fallkonstellationen unterscheiden.

Entweder Sie sind Unternehmer und Ihr Produkt oder ihre Dienstleistung wurde mit einer negativen Bewertung im Internet bedacht, oder Sie wurden als Arbeitgeber bewertet.

In allen Fällen möchten Sie wohl die negative Bewertung im Internet löschen lassen.

Im Folgenden zeige ich auf, was für Arbeitgeber besonders wichtig ist. Übertragen gilt dies aber auch für alle sonstigen Unternehmer, die unter negativen Einträgen zu leiden haben.

Wachsende Relevanz der Bewertungsportale – negative Bewertungen häufen sich im Internet

Durch den wachsenden Einfluss von Sozialen Medien, sind auch Bewertungsportale immer beliebter und relevanter geworden.

Hierzu gehören insbesondere Plattformen, auf denen man Arbeitgeber bewerten kann.

Arbeitnehmer können dort Bewertungen und Erfahrungsberichte über Arbeitgeber abgeben. Bewerber und Interessierte bekommen einen Einblick in das sonst eher abgeschirmte Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Arbeitgeber.

Arbeitgeber durch Bewertung im Internet oft rufbeschädigt

Dies kann jedoch für einen Arbeitgeber durchaus problematisch sein. Insbesondere da im Internet die Anonymität oft genutzt wird, um unsachliche Kritik oder sogar unwahre Behauptungen zu äußern und somit dem Ruf eines Arbeitgebers zu schaden.

Nicht jede Äußerung auf einer Bewertungsplattform ist eine wahrheitsgemäß wiedergegebene Tatsache, oft spielen subjektive Meinungen, mit hinein.

Auch kann die Bewertung durch Probleme in Einzelfällen oder durch wie bereits hingewiesen unsachliche oder unwahre Kritik bis hin zur Schmähkritik deutlich schlechter ausfallen, als dies dem Arbeitgeber lieb ist.

Bewertung im Internet löschen lassen, wenn es geht

In solchen Fällen kann es für den Arbeitgeber durchaus in Frage kommen zu prüfen, inwieweit er gegen die Bewertungen vorgehen kann.

Insbesondere bei unsachlichen oder unwahren Behauptungen steht dabei wohl die Löschung dieser Bewertung im Vordergrund des Interesses.

Der vorliegende Beitrag soll hierüber Aufschluss geben und insbesondere über die verschiedenen Arten der Bewertungsäußerung wie Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung oder Schmähkritik aufklären.

Hintergrund zu Bewertungsplattformen

In den letzten Jahren ist immer wieder publik geworden, dass Arbeitgeber sich in den Sozialen Netzwerken über die Hobbys und das Leben von Bewerbern erkundigen.

Durch den wachsenden Markt der Bewertungsplattformen für Arbeitgeber hat sich dies jedoch auch „auf die andere Seite“ ausgeweitet. Auch die Arbeitgeber stehen nunmehr unter Beobachten von Interessenten, und durch die wachsende Beliebtheit der Bewertungsplattformen ist die Aussagekraft der Plattformen auch recht hoch.

Dabei findet man auf den Plattformen regelmäßig sowohl Bewertungen von aktuellen als auch von ehemaligen Arbeitnehmern oder gar Praktikanten.

Bewertet werden in der Regel Kriterien wie das Verhalten des Vorgesetzten, die generelle Arbeitsatmosphäre, die Arbeits- bzw. Büroumgebung, aber auch das Verhältnis zu Kollegen.

Ebenfalls relevant sind Ausführungen zu Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten oder dem besonders brisanten Thema des Gehalts.

Potenzielle Bewerber können sich so schon vor einer Bewerbung oder gar Einstellung über die Rahmenbedingungen innerhalb des Unternehmens informieren und einen ersten Eindruck gewinnen, ob das Arbeitsumfeld und der Arbeitgeber zur eigenen Person passt.

Bewertungen im Internet Chance und Risiko zugleich

Für den Arbeitgeber birgt dies Chancen und Risiken.

Die Bewertungsportale zeigen in erster Linie das Ansehen des Arbeitgebers wider und können neutrale Informationsquellen nicht nur dafür sorgen, dass die Außenwelt über das Arbeitsklima unterrichtet wird, sondern können dem Arbeitgeber auch als Art neutrale, anonyme Stichprobenbefragung der Mitarbeiter dienen.

Die Bewertungsplattformen bieten jedoch für den Arbeitgeber selbst nicht nur im internen Bereich Potenzial; sie können darüber hinaus auch zu Marketingzwecken dienen.

Ein Arbeitgeber, der als sehr attraktiv bewertet ist, kann sich so positiv am Markt stellen und vor allen Dingen gegen schlechter bewerteten Konkurrenten herausstechen.

Bei allen Chancen sind jedoch natürlich auf der Kehrseite große Risiken denkbar.

Eine schlechte Bewertung sorgt nicht nur für eine schlechtere Positionierung am Markt und ein schlechteres Image bei potentiellen Bewerbern, auch Kunden und Geschäftspartner können sich an solchen negativen Bewertungen stören.

Sind diese so zahlreich und fundiert, dass das gesamte Image eines Arbeitgebers leidet, ist es nicht selten der Fall, dass Konsumenten oder Geschäftspartner aus eigenen Gründen nach Alternativen suchen.

Regen Sie die Bewertung durch aktuelle Arbeitnehmer oder Kunden aktiv an!

Natürlich ist es nicht nur unangenehm, sondern unter Umständen auch problematisch für die eigene Marktstellung, wenn man negative Bewertungen erhält.

Insgesamt sollten Sie jedoch ihre Arbeitnehmer unbedingt dazu auffordern, Bewertungen auf den gängigen Plattformen vorzunehmen. Hierdurch kann einem negativen Durchschnitts-Wert schon selbst verbessert werden, indem die zufriedenen Mitarbeiter aktiv zur Bewertung angeschoben werden.

Oft sind es nämlich gerade die Unzufriedenen, die Bewertungen im Internet hinterlassen, während die anderen, zufriedenen Arbeitnehmer gar keinen Grund sehen, im Internet über ihren Arbeitgeber zu schreiben.

Hieraus kann eine verfälschte Darstellung der tatsächlich gegebenen Lage entstehen, wenn gute Arbeitsbedingungen herrschen, einzelne Arbeitgeber jedoch unzufrieden sind und damit der Eindruck entsteht, das Klima im gesamten Unternehmen sei angeschlagen.

Indem möglichst viele Arbeitnehmer Bewertungen hinterlassen, sind diese aussagekräftiger. Ihr Unternehmen erscheint in einem besseren Licht.

Höflich bleiben bei Bewertung im Internet

Bitte beachten Sie hierbei jedoch auch die sittlichen Gepflogenheiten. Keinesfalls sollten sie ihre Arbeitnehmer unter Druck setzen. Denn hierdurch könnte einerseits schon eine eher negative Bewertung folgen. Andererseits kann sich das Arbeitsklima verschlechtern, wenn sich Arbeitnehmer überwacht und bedrängt fühlen.

Es besteht in keiner Weise ein Recht darauf, dass ihre Arbeitnehmer Sie bewerten müssen. Dies ist vielmehr dem privaten Bereich zuzuordnen und daher ein freiwilliges Verhalten ihrer Arbeitnehmer.

Durch die wachsende Relevanz der Bewertungsprotale und die zahlreichen Chancen und Risiken sollten Arbeitgeber insgesamt dauerhaft einen Überblick über ihre Bewertungen auf den verschiedenen Plattformen haben.

Nachfolgend sollen die derzeit wichtigsten Bewertungsplattformen kurz vorgestellt werden.

kununu , negative Bewertungen dort und die Möglichkeit des Löschens!

kununu ist für den deutschsprachigen Raum die größte Arbeitgeber-Bewertungsplattform und auch die relevanteste.

Sie ist mit der Plattform Xing vernetzt, welche keine Bewertungs- sondern eine Vernetzungsplattform ist. Sie wurde auch von Xing ins Leben gerufen. Auf kununu können jedoch nicht nur die Arbeitsstellen selbst bewertet werden. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, Ausbildungsstellen oder das Bewerbungsverfahren bei einem Arbeitgeber zu bewerten.

Auf kununu wird ebenfalls ein Forum und eine eigene Jobbörse unterhalten, Arbeitgeber können sich mir einem eigenen, selbst verwalteten Unternehmensprofil präsentieren, auf welcher unter anderem ausgeschriebene Stellen oder freie Ausbildungsplätze eingesehen werden können.

Meinchef.de und was ein negativer Eintrag dort für Auswirkungen haben könnte!

Auf der Website meinChef.de finden sich Arbeitgeber, zu denen Bewertungen abgegeben wurden.

Hier werden jedoch nicht nur ganze Unternehmen als Arbeitgeber bewertet, sondern sogar einzelne Abteilungsleiter können bewertet werden.

Mit dieser Zweiteilung hat meinChef.de die Kategorien „Top-Chefs“ und „Top-Unternehmen“ eingeführt, welche die am besten bewerteten präsentiert und damit besonders attraktiv macht.

Darüber hinaus findet sich auf meinchef.de ein aussagekräftiger Gehaltsvergleich und ebenfalls eine Stellenbörse für offene Arbeitsstellen.

Auch auf meinchef.de haben Arbeitgeber die Möglichkeit, sich mit einem eigenen, selbst verwalteten Unternehmensprofil zu präsentieren bzw. eigene Profilseiten anzulegen. Hier finden sich regelmäßig Firmenportraits und ein Link zur eigenen Homepage sowie Fotos und Stellenanzeigen.

Bewertungen, die auf meinchef.de abgegeben werden, werden grundsätzlich komplett redaktionell überprüft.

Hierdurch sollen reine Schmähkritiken und das Schlechterstellen von Wettbewerbern durch Konkurrenten verhindert werden.

Unsachliche und unkorrekte Bewertungen von eventuell verärgerten Ex-Mitarbeitern werden ebenfalls geprüft und regelmäßig abgelehnt.

Bizzwatch.de als Bewertungsplattform

Auch auf bizzWatch.de können sowohl Unternehmen als auch Chefs und Abteilungsleiter bewertet werden.

Anders als bei den meisten anderen Bewertungsplattformen werden hier die einzelnen Bewertungen jedoch nicht detailliert und mit Texten versehen angezeigt. Es wird lediglich die Durchschnitts-Bewertung berechnet und angezeigt.

Für nicht registrierte Nutzer sind Bewertungen einzelner Chefs und Kommentare generell nicht sichtbar.

Meine Meinung zu Bizzwatch.de

Hier sind einige Vor- und Nachteile, die Sie beachten sollten.

Vorteile:

  • BizzWatch.de ist kostenlos und einfach zu bedienen. Sie können sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrem Facebook-Konto anmelden und sofort Bewertungen schreiben oder lesen.
  • BizzWatch.de hat eine große Anzahl von Bewertungen zu verschiedenen Branchen und Kategorien, wie z.B. Restaurants, Hotels, Handwerker, Ärzte, Online-Shops und mehr. Sie können nach Ort, Name oder Schlagwort suchen, um die passenden Bewertungen zu finden.
  • BizzWatch.de hat ein transparentes und faires Bewertungssystem, das auf einem 5-Sterne-Schema basiert. Sie können auch Kommentare, Fotos und Videos zu Ihrer Bewertung hinzufügen, um Ihre Erfahrung zu veranschaulichen. Die Bewertungen werden von einem Algorithmus geprüft, um Manipulationen oder Fake-Bewertungen zu vermeiden.

Nachteile:

  • BizzWatch.de ist nicht unabhängig oder neutral. Das Portal gehört zu einem Unternehmen namens bizzMedia GmbH, das auch andere Online-Dienste anbietet, wie z.B. bizzClick.de, eine Plattform für Online-Werbung. Dies könnte einen Interessenkonflikt darstellen, wenn es um die Bewertung von Unternehmen geht, die mit bizzMedia zusammenarbeiten oder konkurrieren.
  • BizzWatch.de hat keine Garantie für die Richtigkeit oder Aktualität der Bewertungen. Die Bewertungen basieren auf den persönlichen Meinungen und Erfahrungen der Verbraucher, die subjektiv und fehlerhaft sein können. Außerdem können sich die Bedingungen oder Leistungen der bewerteten Unternehmen im Laufe der Zeit ändern, was die Bewertungen veralten lässt.
  • BizzWatch.de hat keinen direkten Einfluss auf die Lösung von Problemen oder Beschwerden. Wenn Sie mit einem Unternehmen unzufrieden sind oder einen Konflikt haben, können Sie zwar eine negative Bewertung schreiben, aber das Portal kann Ihnen nicht helfen, eine Rückerstattung, eine Entschädigung oder eine andere Form der Wiedergutmachung zu erhalten. Sie müssen sich direkt an das Unternehmen wenden oder andere rechtliche Schritte einleiten.

Jobvoting.de als Portal für eine negative Bewertung im Internet

Auf Jobvoting.de finden sich über 100.000 bewertete Unternehmen. Da die Plattform als eine der ersten schon 2006 gegründet wurde, hat die Plattform eine eigene Community in Form eines Forums ausbilden können.

Darüber hinaus wird ein Blog betrieben. Auf Jobvoting.de finden sich weiterhin umfangreiche Gehaltsvergleiche, aber auch Ratgeberbereich mit Tipps für die eigene Karriere wird unterhalten.

Arbeitgeber können sich auch hier ein eigenes Firmenprofil zulegen und insbesondere freie Arbeitsstellen offerieren.

Meine Meinung zu Jobvoting.de

Im Vergleich zu kununu ergibt sich aus meiner Sicht folgendes:

  • Reichweite: kununu hat mehr als 4 Millionen Bewertungen von über 1 Million Arbeitgebern, während Jobvoting.de nur etwa 300.000 Bewertungen von rund 100.000 Arbeitgebern hat. Kununu ist also deutlich größer und bekannter als Jobvoting.de.
  • Aktualität: kununu aktualisiert seine Bewertungen regelmäßig und zeigt an, wann sie zuletzt geprüft wurden. Jobvoting.de hingegen hat viele veraltete Bewertungen, die teilweise mehrere Jahre alt sind. Kununu ist also aktueller und zuverlässiger als Jobvoting.de.
  • Qualität: kununu hat ein umfangreiches Bewertungssystem, das verschiedene Aspekte der Arbeitsbedingungen abdeckt, wie zum Beispiel Gehalt, Arbeitsklima, Karrierechancen oder Work-Life-Balance. Jobvoting.de hat ein einfacheres Bewertungssystem, das nur die Gesamtzufriedenheit und die Weiterempfehlung erfasst. Kununu ist also qualitativer und aussagekräftiger als Jobvoting.de.
  • Zusatzangebote: kununu bietet neben den Bewertungen auch weitere Services an, wie zum Beispiel Gehaltsvergleiche, Arbeitgeberprofile, Stellenanzeigen oder Karrieretipps. Jobvoting.de beschränkt sich auf die Bewertungen und bietet keine weiteren Angebote an. kununu ist also vielfältiger und nützlicher als Jobvoting.de.

Fazit: Jobvoting.de ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, um einen ersten Eindruck von einem Arbeitgeber zu bekommen. kununu ist jedoch eine umfassendere und vertrauenswürdigere Plattform, die mehr Informationen und Funktionen bietet. Für eine fundierte Entscheidung über einen potenziellen Arbeitgeber empfehle ich daher kununu .

Meinpraktikum.de als Bewertungsportal

Das Portal meinpraktikum.de ist eine Plattform komplett für ehemalige Praktikanten.

Dort sind immerhin über 11.000 Bewertungen zu finden. Relevante Bewertungskriterien sind neben den einzelnen zu erledigenden Aufgabenfelder und dem Lernerfolg des Praktikums insbesondere Informationen zur täglichen Arbeitszeit und der Vergütung.

Meine Meinung zu Meinpraktikum.de

Im Vergleich zu kununu ergibt sich aus meiner Sicht für Meinpraktikum.de folgendes:

  • Anzahl der Bewertungen: Meinpraktikum.de hat über 100.000 Bewertungen von Praktikanten, während kununu über 4,5 Millionen Bewertungen von Mitarbeitern und Bewerbern hat. kununu bietet also eine größere Auswahl an Erfahrungsberichten, die auch andere Aspekte des Arbeitslebens abdecken.
  • Qualität der Bewertungen: Beide Plattformen haben ein ähnliches Bewertungssystem, das verschiedene Kategorien wie Arbeitsatmosphäre, Gehalt, Karrierechancen oder Work-Life-Balance umfasst. Die Bewertungen sind meist ausführlich und ehrlich, aber auch subjektiv und nicht immer aktuell. Es empfiehlt sich daher, mehrere Bewertungen zu lesen und zu vergleichen, um sich ein umfassendes Bild zu machen.
  • Zusätzliche Funktionen: Meinpraktikum.de bietet neben den Bewertungen auch eine Praktikumssuche an, die nach verschiedenen Kriterien wie Branche, Ort oder Dauer gefiltert werden kann. kununu hat keine eigene Praktikumssuche, aber verlinkt zu externen Jobportalen wie Indeed oder StepStone. Außerdem bietet kununu mehr Informationen über die Arbeitgeber an, wie zum Beispiel Firmenprofile, Fotos oder Videos.
  • Fazit: Meinpraktikum.de und kununu sind beide nützliche Quellen für die Recherche nach einem Praktikumsplatz. Je nachdem, was man sucht, kann man die eine oder die andere Plattform bevorzugen. Meinpraktikum.de ist spezialisierter auf Praktika und hat eine eigene Praktikumssuche, während kununu mehr Bewertungen und Informationen über die Arbeitgeber hat. Am besten ist es jedoch, beide Portale zu nutzen, um sich ein möglichst vollständiges Bild zu verschaffen.

Bewertungen im Internet löschen lassen!

Haben Sie als Arbeitgeber negative Bewertungen oder Kritik auf einer der Bewertungsplattformen erhalten, sollten Sie über die Gegenmaßnahmen konstruktiv und nicht vorschnell nachdenken.

Natürlich ist es unangenehm, eine solche Bewertung erhalten zu haben. Jedoch sollte außer im Falle der unwahren oder völlig übertriebenen Schmähkritik und Rufschädigung nicht allzu schnell zu harten Maßnahmen gegriffen werden.

Ist die Kritik vielmehr berechtigt, ist es nicht zuletzt wegen des eigenen Arbeitsklimas sinnvoll, zunächst hier anzusetzen.

Wird publik, dass Sie als Arbeitgeber auch berechtigte Kritik rigoros löschen lassen, kann dies dem Image eher noch mehr schaden als Ihnen helfen.

Natürlich ist es aber auch recht häufig der Fall, dass grade gekündigte oder aus anderen Gründen frustrierte Arbeitnehmer die Chance und Anonymität des Internets nutzen. Auf diesem Weg hinterlassen Mitarbeitende auf den Bewertungsplattformen überspitzte oder sogar unwahre Kritik, negative Bewertungen und schädigende Einträge.

In diesen Fällen ist es unter Umständen Ihr gutes Recht, das Unternehmen wieder in das rechte Licht zu rücken.

Generelle Anmerkungen für das Begehren des Löschens

Vorweg ist festzuhalten, dass das Löschen von Bewertungen durchaus möglich ist, jedoch nicht in jedem Fall. Es kommt immer auf die konkrete Bewertung und deren Wortlaut sowie Wahrheitsgehalt an.

Außerdem ist das weitere Vorgehen im Einzelfall sehr stark davon abhängig, auf welcher Bewertungsplattform ein Rezensent die Bewertung veröffentlicht hat.

Einzelne Plattformen kommen Löschungsanträgen eher bereitwillig nach, während andere hartnäckiger sind. Grundsätzlich können die Betreiber eines Bewertungsportals jedoch jede Bewertung ohne Angabe von Gründen ohne Weiteres löschen.

Da das Löschen der meisten negativen Bewertungen jedoch nicht immer im Interesse der Bewertungsplattform ist. Schließlich ist die aussagekräftige Übersicht grade das Geschäftsmodell der Bewertungsplattformen. Es werden einige Plattformen bloßen Löschungsgesuchen wegen „Nichtgefallen“ nicht einfach nachkommen.

In diesen Fällen muss gegebenenfalls sogar Klage erhoben werden. Sowohl bei der Klageerhebung, aber auch schon bei der Kontrolle, ob eine Bewertung überhaupt zu löschen ist, kann Ihnen ein Anwalt helfen kann.

Meinungsfreiheit beachten, bevor man löschen lassen will

Bei allen Bewertungen muss die Meinungsfreiheit desjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, gewahrt werden.

Dies gilt unabhängig vom einzelnen Bewertungsportal, es ist also egal, ob die Bewertung auf Kununu, MeinChef oder einer der anderen Plattformen veröffentlicht wurde.

Die Meinungsfreiheit ist das subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung der Meinung. Dies sowohl in Schrift, als auch in Wort, Bild oder anderen Übertragungsmitteln.

Online gelten Grundrechte

Auch online gelten die Grundrechte, zu denen die Meinungsfreiheit gehört. Es steht grundsätzlich einem (ehemaligen) Arbeitnehmer frei, über einen Arbeitgeber Aussagen zu treffen und diese für andere nachlesbar zumachen.

Eine Bewertung löschen zu lassen, die inhaltlich korrekt und sachlich formuliert ist, aber den eigenen Interessen widerstrebt oder diesen sogar im Wege steht, ist daher nicht einfach ohne Weiteres möglich.

Das Löschen von Bewertungen ist vielmehr nur unter bestimmten Umständen denkbar.

Zwar ist die Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG als Grundrecht geschützt, sie gilt jedoch nicht ohne Grenzen. Für einzelne Aussagen kann die Meinungsfreiheit daher nicht eingreifen, sodass dort eine Löschung denkbar erscheint.

Falsche Tatsachenbehauptung in Internetbewertung immer unzulässig – kann man leicht löschen!

Bewertungen im Internet löschen! Zu diesen Aussagen gehören falsche Tatsachenbehauptungen und die reine Schmähkritik.

Eine falsche Tatsachenbehauptung meint damit nichts anderes als eine Lüge. Die Schmähkritik stellt ein Werturteil dar. Dieses dient nicht allein einer sachlichen Auseinandersetzung, sondern einzig und allein den von der Kritik getroffenen in ein schlechtes Licht rücken will.

Enthält eine Bewertung auf einem der Bewertungsportalen eine solche falsche Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik, so kann ein Unternehmen darauf hinwirken, dass der Plattformbetreiber die Rezension löscht.

Das Verhindern bloßer negativer, aber wahrer und sachlicher auf den Bewertungsportalen ist allerdings nicht so einfach.

Hier greift die Meinungsfreiheit ein, sodass einzig und allein durch das freiwillige Verhalten des Portalbetreibers eine Löschung denkbar erscheint.

Die Grenzen zwischen den geschützten und ungeschützten Bewertungen sind dabei sehr fein und oftmals nicht ganz einfach zu bestimmen.

Ein Anwalt prüft für jeden Einzelfall, ob eine Bewertung von der Meinungsfreiheit geschützt wird oder nicht.

Dabei kommt es teilweise auf einzelne Worte und Satzteile an. Bei der Bewertung dieser komplizierten Regelung kann Ihnen ein Anwalt unter die Arme greifen.

Hilfe durch einen Anwalt, der Ihre Bewertung womöglich löschen lassen kann

Sollten Sie einmal Probleme mit negativen Bewertungen haben und brauchen Hilfe bei der Löschung von unangemessenen, unkonstruktiven oder reine Schmähkritiken sollten Sie sich anwaltliche Hilfe besorgen.

Insbesondere kann ein Fachmann für diesen Bereich, beispielsweise ein Rechtsanwalt für IT-Recht die konkrete Lage genau einschätzen. Er kann Ihnen ihre Chancen und Risiken sowie Rechte und Pflichten erklären und so insgesamt dabei helfen, eine negative Bewertung auf den gängigen Bewertungsplattformen zu überprüfen.

Zusammenfassung zur Bewertung im Internet löschen

Ob eine Bewertung auf einer Bewertungsplattform gelöscht werden kann, ist nicht nur abhängig von der konkreten Plattform, auf welcher die Bewertung abgegeben wurde, sondern auch davon, in welcher Weise die negative Bewertung anstößig ist.

Sachliche, wahrheitsgemäße Bewertungen können nur dann gelöscht werden, wenn der Portalbetreiber dem zustimmt und von sich aus tätig wird.

Die Meinungsfreiheit verhindert es, dass negative Werturteile rechtlich angreifbar sind, nur weil sie einer anderen Person nicht entgegen kommen.

Bewertungen im Internet löschen! Werden jedoch falsche Tatsachen behauptet oder eine Bewertung enthält nur Schmähkritik, so kann Ihnen insbesondere ein Anwalt bei der Bewertung des Einzelfalles helfen. Er wird darauf hinwirken, dass der Plattformbetreiber die negativen Bewertungen löscht.

FAQ Bewertungen im Internet löschen

Wie kann man schlechte Bewertungen löschen lassen?

Wenn Sie denken, dass eine Bewertung auf Ihrem Google-Unternehmensprofil unangemessen ist, können Sie diese bei Google melden. Google kann jede Rezension entfernen, die gegen seine Richtlinien verstößt. Wichtig: Lesen Sie vor dem Antrag auf Entfernung oder Löschung einer Bewertung unsere Richtlinien für Bewertungen.

Was tun gegen schlechte Bewertungen im Internet?

Es ist ratsam, einen Fachanwalt für IT-Recht zu konsultieren, um eine negative Bewertung zu überprüfen. Erfahrungsgemäß können die Bewerteten nicht beurteilen, ob die Bewertungen juristisch zulässig sind oder Rechte verletzen.

Kann man schlechte Bewertungen anzeigen?

Kann ein Anzeige wegen einer ungünstigen Bewertung erfolgen? Prinzipiell können negative Bewertungen zu strafrechtlich relevanten Aktionen führen, die dann auch zur Anzeige gebracht werden können.

Wann ist eine Bewertung strafbar?

Sollte der Inhalt eines Bewertungsbeitrags gegen die geltenden Gesetze verstoßen, kann dies als strafbare Handlung eingeordnet werden. Unter anderem werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung im Strafgesetzbuch (StGB) als Tatbestände definiert.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

4 Gedanken zu „Bewertungen im Internet löschen lassen – durch Anwalt!“

  1. ich wurde im internet als dienstleister negativ bewertet und möchte nun einen anwalt einschalten. google hilft mir im konkreten fall nicht weiter und der bewertende ist nicht einsichtig, obwohl es meiner meinung nach rechtswidrig ist. können Sie als anwaltskanzlei für mich in der bewertungssache tätig werden? mir käme es auf schnelle handlungen an.

    Antworten
    • Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Frage zu „Bewertung im Internet löschen lassen per Anwalt“. Mit Google haben wir bereits hinsichtlich negativer Bewertungen einschlägige Erfahrungen, sodass wir Ihnen sicherlich weiterhelfen können. Gern können Sie einen unserer Rechtsanwälte beauftragen, der Ihnen schnell dabei hilft, die Situation bestmöglich in den Griff zu bekommen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  2. kann man über einen rechtsanwalt auch eine bewertung im internet löschen lassen, wenn diese im forum gepostet wurde? konkret: über mein unternehmen ist in einem forum eine schlechte bewertung, das forum ist auch nicht öffentlich im internet, sondern man muss sich anmelden. trotzdem stört mich das, was dort geschrieben wird, es ist meiner meinung nach unrichtig. mein anwalt meinte, ich solle mich an einen spezialisten wenden. bitte um kontaktaufnahme

    Antworten
    • Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich „Bewertungen im Internet löschen lassen per Anwalt“. Auch ein Forum ist kein Ort, an dem „alles“ gesagt werden darf. Wenn die Aussagen dort unwahre Tatsachenbehauptungen sind, sollte man das juristisch kritisch hinterfragen und gegebenenfalls eingreifen. Um eine Bewertung handelt es sich zwar nicht im Sinne einer Produktbewertung, aber eine Aussage im Forum kann genauso geschäftsschädigende Wirkung haben. Gern schauen wir uns die Sache für Sie genauer an und teilen Ihnen mit, ob wir das Löschen dieses Forenbeitrags für machbar halten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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