Rufschädigung im Internet

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Gegen eine Rufschädigung im Internet kann unter Umständen juristisch vorgegangen werden.

Hierbei ist es zunächst wichtig zu unterscheiden, ob eine Privatperson oder ein Unternehmen unter der Rufschädigung leidet, und wie sich diese konkret im Einzelfall darstellt.

Ich bin als Fachanwalt für IT-Recht auf den Reputationsschutz im Internet spezialisiert und biete Betroffenen einer Rufschädigung bundesweit an, mich unverbindlich zu kontaktieren – schildern Sie mir gern Ihren Fall und wir teilen Ihnen kostenfrei unsere juristische Ersteinschätzung mit.

Erst auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits werde ich für Sie rechtlich tätig und helfe Ihnen dabei, die Rufschädigung einzudämmen oder ganz zu beseitigen, soweit dies juristisch möglich ist.

Was bedeutet Rufschädigung?

Eine Rufschädigung ist grundsätzlich jede Aussage, die ihre Wirkung in der Beeinträchtigung einer Reputation entfaltet.

Hierbei kann es sich sowohl um die Reputation einer Person, als auch um die eines Unternehmens handeln.

Im letzteren Falle kann sich der beschädigte Ruf auf das Unternehmen selbst, aber auch auf die vom Unternehmen vertriebenen Waren und/oder Dienstleistungen beziehen.

Im Regelfall wird eine Rufschädigung im Internet dadurch vollzogen, dass eine diffamierende, sehr kritische oder unwahre Aussage hinsichtlich einer Person oder eines Unternehmens getroffen wird und diese Aussage durch Öffentlichkeit eine personen- oder geschäftsschädigende Wirkung nach sich zieht.

Rufschädigung im Internet teilweise komplex

Für die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen ist nicht immer einfach, die Situation überhaupt zu erfassen – es ist schwierig nachzuvollziehen, wo im Internet welche Aussagen getroffen worden sind.

Zwar helfen Suchmaschinen und andere Dienste dabei, die Reputation im Internet einigermaßen im Blick zu behalten, letztlich gibt es jedoch auch Onlinebereiche, die für eine Überprüfung nicht so leicht zugänglich sind.

Darüber hinaus muss sich eine Rufschädigung auch nicht in einer einmaligen Aussage erschöpfen, sondern kann Fallkonstellationen betreffen, die sich dadurch hervortun, dass der Täter die Rufschädigung über einen längeren Zeitraum vornimmt und immer wieder diffamierende, sehr kritische oder unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt.

Rufschädigung juristisch betrachtet

Umgangssprachlich ist schnell von einer Rufschädigung die Rede, wenn kritisch über eine Person oder ein Unternehmen berichtet wird.

Juristisch gesehen ist jedoch Kritik grundsätzlich erlaubt und im Regelfall auch hinzunehmen – es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Grundregel, etwa dann, wenn in der Kritik kein sachliches Diskussionspotenzial, sondern lediglich eine Diffamierung zu erblicken ist.

Die Grenze zwischen erlaubter Äußerung und rechtswidriger Rufschädigung ist juristisch pauschal nicht zu ziehen, sondern bedarf stets einer Überprüfung des Einzelfalls unter Abwägung aller Umstände.

Fälle der Rufschädigung im Internet sind vielfältig

Im Internet gibt es vielfältige Möglichkeiten für Täter, eine Rufschädigung mit mehr oder weniger starker Wirkung durchzuführen.

Zunächst sollte unterschieden werden, ob die Rufschädigung eine Privatperson oder ein Unternehmen betrifft.

Eine Rufschädigung hinsichtlich einer Privatperson ist beispielsweise in den social media-Netzwerken praxisrelevant und tritt leider immer häufiger auf. Insbesondere unter Jugendlichen hat sich teilweise das “Cybermobbing” etabliert.

Hier werden Betroffene auf ihren eigenen social media-Seiten beleidigt, diffamiert oder verbal angegangen, oder aber es werden auf den Seiten der Täter ehrverletzende Inhalte hinsichtlich des Opfers präsentiert.

Jedoch sind nicht nur die social media mögliche Orte einer Rufschädigung im Internet, sondern auch Foren.

In einem Forum kann entweder im öffentlich zugänglichen, oder im geschlossenen Mitgliederbereich kritisch, sehr kritisch, diffamierend oder beleidigend über eine Person gesprochen werden.

Weitere Fallkonstellationen der Rufschädigung im Onlinebereich

Schließlich sind auch ganz andere Fallkonstellationen der Rufschädigung im Internet denkbar, so beispielsweise Extremfälle des Stalking, in denen der Betroffene vom Täter über E-Mails sogar am Arbeitsplatz belästigt werden kann.

Grundsätzlich gilt, dass eine Rufschädigung dann im Internet über eine Privatperson gegeben ist, wenn öffentlich einsehbare Aussagen über die Person getätigt werden, die geeignet sind, sein Ansehen im privaten und/oder beruflichen, sowie im generellen Umfeld zu beschädigen.

Eine Rufschädigung hinsichtlich eines Unternehmens funktioniert ähnlich. Unternehmen sind im Internet ebenso wie Privatpersonen über die social media-Kanäle “angreifbar”.

Aber auch die eigens für gewisse Branchen vorgesehenen Bewertungsportale machen Unternehmen im Internet teilweise zu schaffen, wenn dort Äußerungen getätigt werden, die an eine Rufschädigung grenzen. Arbeitgeber werden in Deutschland beispielsweise auf kununu.de bewertet, Ärzte beispielsweise auf jameda.de.

Dort können Arbeitnehmer und Patienten ihre Chefs und Ärzte mit Kommentaren und Sternchen bewerten. Oft wird hier “Frust” abgelassen oder eine Rufschädigung im klassischen Sinne versucht, um dem Unternehmen zu schaden.

Aber auch die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens sind Gegenstand von Angriffen im Internet. Beispielsweise kann auf amazon.de oder Trustpilot relativ leicht ein Produkt oder Unternehmen mit einer Vielzahl negativer Bewertungen versehen werden.

Unzählige weitere Fälle der Rufschädigung im Internet sind denkbar und passieren tagtäglich.

Für Betroffene ist es wichtig, die Rufschädigung schnellstmöglich einzudämmen, und wenn möglich gänzlich zu beseitigen. Hierbei sollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei eingeschaltet werden, die Ihre Rechte umgehend und effektiv durchsetzt.

Rechtsanwalt einschalten, um der Rufschädigung zu begegnen

Ein Rechtsanwalt, der in Fällen der Rufschädigung über das Internet eingesetzt wird, sollte einige Fähigkeiten mitbringen, um ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen.

Zunächst sollte der Anwalt über Erfahrungen im Umgang mit solchen Fällen verfügen, insbesondere sollten dem Rechtsbeistand die einschlägigen Bewertungsportale und Bewertungssysteme im Internet bekannt sein, idealerweise hat der Rechtsanwalt bereits mit diesen Bewertungsplattformen in früheren Fällen Kontakt gehabt.

Darüber hinaus ist es ratsam, einen auf das IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, da dieser aufgrund seiner Schwerpunkttätigkeit ohnehin mit Sachverhalten der Informationstechnologie vertraut ist und wichtige Nebenaspekte beachtet.

Spezialisierter Rechtsanwalt gegen online Rufschädigung im Internet

Juristisch gesehen wird es für die Hilfe durch eine Anwaltskanzlei im Fall einer Rufschädigung im Internet darauf ankommen, ob die in Frage stehende Äußerung eine zulässige Meinungsäußerung ist oder nicht.

Grundsätzlich gilt, dass unwahre Tatsachenbehauptungen unzulässig sind.

Dies bedeutet, dass über eine Privatperson im Internet keine Lüge verbreitet werden darf, ebenso wenig über ein Unternehmen oder die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.

Schwieriger sind hingegen die Fälle, in denen keine unwahre Tatsachenbehauptung getätigt wurde, sondern eine sehr kritische Meinung. Grundsätzlich sind auch kritische Meinungsäußerungen erlaubt, die Grenzen ist juristisch jedoch überschritten, wenn “Schmähkritik” geübt wird.

Dies ist dann der Fall, wenn die Äußerung nicht mehr einer sachlichen Diskussion dient, sondern nur noch eine Diffamierung darstellt. Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.

Meine Hilfestellung

Ich biete Betroffenen einer Rufschädigung im Internet an, mir ihren Sachverhalt unverbindlich mitzuteilen.

Gern melde ich mich zeitnah mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.

Sollte ich realistische, juristisch sichere und kaufmännisch sinnvolle Möglichkeiten sehen, gegen die Rufschädigung vorzugehen, teile ich Ihnen dies mit und helfe Ihnen auf Wunsch dabei, Ihre Rechte schnell und effektiv durchzusetzen.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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