Kununu und arbeitsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtungen – ein Widerspruch? Auf Kununu plaudern frustrierte Ex-Mitarbeiterinnen und Ex-Mitarbeiter oftmals Betriebsinterna aus, zu denen sie arbeitsrechtlich – selbst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen – gar nicht berechtigt sind.
Kununu und andere Plattformen scheinen sich für diese Rechtsproblematik nicht sonderlich zu interessieren, zählt doch jede Bewertung, die online geht. Ich zeige auf, wie sich Unternehmen hier wehren können und helfe Ihnen gern weiter, wenn Betriebsinterna auf Onlineplattformen veröffentlicht worden sind.
Gilt die Verschwiegenheitsverpflichtungen von Mitarbeitern auch gegenüber Dritten, also gegenüber Kununu?
Grundsätzlich ist eine Verschwiegenheitserklärung ein arbeitsrechtlicher Vertrag zwischen einem Mitarbeiter und einem Unternehmen. Der Mitarbeiter erklärt sich bereit, die Geheimnisse und Begebenheiten, die er im Laufe seiner Tätigkeit im Unternehmen mitbekommt, während seiner Tätigkeit und auch danach nicht zu veröffentlichen – dies auch dem guten Grund, dass hierdurch dem Unternehmen unverhältnismäßiger Schaden oder Wettbewerbsnachteil entstehen könnte.
Arbeitsrechtlich sind diese Vereinbarungen meist zulässig, wobei es selbstverständlich auch Formulierungen gibt, die rechtswidrig sind.
Spannend ist allerdings die Frage, ob diese Vereinbarungen auch Wirkung gegenüber Dritten haben können. Muss Kununu beachten, was Sie mit Ihren Mitarbeitern vertraglich festgehalten haben?
Kununu und arbeitsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtungen einfordern
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nur vom Mitarbeiter gegenüber Ihnen, nicht gegenüber anderen.
Was das bedeutet, möchte ich klarstellen: Wenn ein Mitarbeiter sich verpflichtet hat, auch nach seinem Ausscheiden keine Informationen über Ihr Unternehmen zu veröffentlichen, können Sie ihn bei Zuwiderhandeln hierfür vertraglich belangen – allerdings können Sie nicht gegenüber einer Onlineplattform wie Kununu diese vertraglichen Ansprüche geltend machen.
Kununu muss hier also nicht per se aufgrund einer Verschwiegenheitsverpflichtung handeln.
Direktes Vorgehen gegen Mitarbeitende
Ihnen steht aus der vertraglichen Vereinbarung jedoch ein direkter Anspruch gegen die Kommentatorin oder den Kommentator auf Kununu zu. Hier kann einerseits ein Unterlassungsanspruch, andererseits auch ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.
Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass bekannt ist, wer die Bewertung auf Kununu verfasst ist.
Ungeklärt ist die Frage, inwieweit Kununu die Daten der bewertenden Personen in einem solchen Fall herausgeben muss. Grundsätzlich muss Kununu keine Daten herausgeben (und hat diese im Zweifel nicht einmal selbst), allerdings sind Sonderkonstellationen denkbar, in denen sehr wohl die Datenauskunft erfolgen müsste.
Beispielsweise bei strafrechtlich relevanten Handlungen oder sonstigen Sonderkonstellationen, in denen das Interesse Ihres Unternehmens das datenschutzrechtliche Interesse der bewertenden Person offensichtlich überwiegt. Hierzu beraten wir Sie gern konkret für Ihren Fall.
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nach wie vor unzulässig!
In der Praxis erlebe ich bei Bewertungen, die gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen verstoßen sehr oft, dass diese dennoch rechtlich angreifbar sind. Dies auch, wenn Kununu sich nicht direkt an die Verschwiegenheitsverpflichtung gebunden fühlt.
Meistens sind nämlich unwahre Tatsachenbehauptungen in der ein oder anderen Form vorhanden, wenn frustrierte Ex-Angestellte sich im Internet an die Öffentlichkeit wenden.
Hier dürfen Arbeitgeber sehr penibel darauf pochen, dass nur die Wahrheit geschrieben wird. Jede kleinste unwahre Tatsachenbehauptung ist rechtswidrig und daher ein effektiver Ansatzpunkt für einen Löschungsanspruch gegenüber Kununu.

mir egal was die verschwiegenheitspflicht sagt. ich schreibe was ich will über unmenschliche arbeitgeber und die habe ich viele kennengelernt.
Guten Tag,
wenn Sie eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnet haben und diese brechen, indem Sie Inhalte, die Gegenstand der Verschwiegenheitsvereinbarung waren, öffentlich machen, kann dies für Sie eine Menge Ärger bedeuten. Und Ihre Anmerkung, zu schreiben, “was Sie wollen”, wird wohl dazu führen, dass Ihre Bewertungen gelöscht werden. Wir würden haltlose Bewertungen, die dazu noch gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen verstoßen, ohne Weiteres für unsere Mandanten komplett löschen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil