Eine negative Kununu Bewertung kann der bewertete Arbeitgeber mittels eines Kommentars öffentlich beantworten – dies ist in einigen Fällen klug, in anderen Fällen hingegen nicht anzuraten. Unsere Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und hat hinsichtlich Arbeitgeberbewertungen auf Kununu schon alles Mögliche erlebt.
Gern teilen wir unsere Erfahrungen und geben Ihnen Hinweise, wann ein Arbeitgeber Kommentar sinnvoll ist und wann davon Abstand genommen werden sollte.
Schnellübersicht
Ein Arbeitgeber Kommentar ist bei positiven Einträgen sinnvoll!
Wenn Sie auf Kununu einen sehr guten Eindruck für potenzielle Bewerber hinterlassen wollen, sollten Sie zunächst nicht nur die negativen Einträge ins Auge fassen. Auch die positiven Bewertungen können durch einen Kommentar des Arbeitgebers in ihrer Außenwirkung deutlich verstärkt werden. Es ist daher anzuraten, positive Arbeitgeberbewertungen auf Kununu zu beantworten.
Dies zeigt den an Ihrem Unternehmen interessierten Menschen, dass Sie sich nicht nur gegen negative Einträge wehren oder diese beantworten, sondern auch die guten Rückmeldungen zu schätzen wissen. Bei Ihrem Arbeitgeber Kommentar sollten Sie nicht nur Textbausteine verwenden, sondern auf die gute Bewertung in Ihrem Kommentar eingehen. Allerdings raten wir dazu, nicht ausufernd zu antworten, da dies oft hilflos und übertrieben wirkt.
Schlechte Bewertung mit einem Kommentar vom Arbeitgeber entzaubern – Vorsicht, wenn der negative Eintrag zu krass ist!
Das Entkräften von kritischen Stimmen durch das Posten von einem eigenen Arbeitgeber Kommentar ist grundsätzlich eine gute Idee, dennoch möchten wir darauf aufmerksam machen, dass rechtswidrige Bewertungen auf Kununu lieber nicht beantwortet werden sollten. Denn es gibt effektivere Wege, mit solchen unzulässigen Einträgen umzugehen.
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, wann eine Arbeitgeberbewertung rechtswidrig und somit unzulässig ist: Dies immer dann, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, Beleidigungen und Bedrohungen enthalten sind, personenbezogene Daten genannt werden, Firmeninterna ausgesprochen wird oder Schmähkritik, also stark diffamierende Aussagen ohne sonstige Angaben getätigt werden. Bei dieser Art von rechtswidrigen Einträgen sollten Sie keinen Kommentar als Arbeitgeber schreiben. Reagieren Sie in diesen Fällen lieber juristisch und lassen Sie den Eintrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt löschen. Rechtswidrige Bewertungen zu beantworten wird den Effekt dieser krassen Einträge nämlich nicht mindern können.
Wann ein Kommentar vom Arbeitgeber wirklich sinnvoll ist, auch bei schlechter Bewertung!
Bei negativen, aber nicht rechtswidrigen Einträgen sollten Sie unbedingt antworten. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Rechtsanwalt darüber, ob die Bewertung gelöscht werden kann – wenn dies nicht möglich ist, ist ein Arbeitgeber Kommentar angezeigt.
Doch wie setzt man sich mit kritischen Stimmen öffentlich auseinander? Zunächst einmal meinen wir, dass eine textbausteinartige Antwort keinen guten Eindruck macht. Floskeln wie “Vielen Dank für Ihre Bewertung, die wir zur Verbesserung unserer Prozesse nutzen werden” überzeugen nicht wirklich, sind aber auch besser als gar nichts. Fakt ist, dass kurz und bündig geantwortet werden sollte, da ausufernde Kommentare schnell hilflos wirken. Halten Sie sich daher kurz, gehen Sie aber dennoch auf die kritische Bewertung konkret ein. Dies zeigt potenziellen Bewerbern, dass Sie Bewertungen auf Kununu ernst nehmen, sich also darum sorgen, wie Ihr Außenauftritt gestaltet ist. Wenn Sie dann noch konkret und nicht nur durch Textbausteine sich auch der Kritik stellen, macht dies einen positiven Eindruck und zeigt, dass Sie diskussionsbereit sind.
Guten Tag Herr Feil,
wir kommen mit einer vielleicht ungewöhnlichen Bitte auf Sie zu. Auf Kununu und bei Google haben wir jeweils jede kritische Kommentierung mit einer öffentlichen Antwort versehen. Dies schien uns zunächst clever und für den Außenauftritt wirksam. Mittlerweile bereuen wir den Schritt jedoch und fragen uns, wie das alles nun zu löschen ist. Wir würden hier gern Ihre Expertise in Anspruch nehmen, um unsere eigenen (!) Antworten bei Kununu und Google möglichst zu löschen – wir selbst wollen keinen Kontakt mit den Supports dieser Firmen aufnehmen, schlechte Erfahrungen. Insbesondere bei Kununu haben wir detailliert geantwortet und würden diese Texte nun gern zurückziehen. Wenn dabei auch die ein oder andere negative Bewertung ganz gelöscht werden könnte, umso besser.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmarl
Guten Tag Herr Schmarl,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Kununu und Google – bei beiden Portalen können Sie Ihre eigenen Antworten zurückziehen, ändern oder löschen lassen. Falls Sie dies nicht selbst tun möchten, kann ich Sie dabei unterstützen. Bei dieser Gelegenheit prüfe ich gern, ob die Negativeinträge nicht gelöscht werden können. Dann würden Ihre Antworten dort automatisch “mitgelöscht” werden.
Ich melde mich telefonisch bei Ihnen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil