Falls Ihnen einmalig oder bereits mehrfach eine unbekannte Abbuchung auf Ihrem Konto aufgefallen ist, sollten Sie hellhörig werden. Sie sollten gegebenenfalls einige Maßnahmen veranlassen. In letzter Zeit wird meine Kanzlei immer häufiger von Menschen kontaktiert, die unbekannte Abbuchungen auf ihren Konten feststellen und sich fragen, ob alles rechtens ist oder nicht.
Meiner Erfahrung nach ist eine solche “fehlerhafte” und unberechtigten Abbuchung meist kein “Fehler”, sondern ein Betrugsversuch. Ich zeige auf, welche Fallkonstellationen mir bekannt geworden sind, wie darauf zu reagieren ist und wann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden sollte.
Unberechtigte Abbuchung auf Girokonto, Kreditkarte und Co.
Von dieser Art des Internetbetrugs sind grundsätzlich alle Online- und Offlinemöglichkeiten des Geldtransfers betroffen. Insbesondere häufen sich die Fälle, die eine unbekannte Abbuchung auf einem Girokonto zum Gegenstand haben. Aber auch Kreditkarten oder Onlinezahldienste rücken in den Fokus.
Dabei läuft der Vorgang meist so ab: Der Betroffene bemerkt mehr oder weniger durch Zufall, dass eine Abbuchung vom Konto stattgefunden hat, ohne dass diese gedanklich einwandfrei zugeordnet werden kann. Bei kleineren Beträgen fragen sich einige Menschen nicht einmal, was das soll, und vergessen die Angelegenheit. Genau diese Nachlässigkeit nutzen Betrüger aber aus. Denn wer von tausenden Kontos selbst Kleinstbeträge unberechtigt abbucht, kann sich eine große Summe an “geklautem Geld” beisammen schaffen. Insbesondere kann es sein, dass die Abbuchungen Firmen ausweisen, die seriös wirken, oder echten Firmen vom Namen her nachempfunden sind oder sonst wie eine Korrelation dazu aufweisen (beispielsweise Verwendungszweck “Amazon” oder “eBay”).
Größere unberechtigte Abbuchungen vom Konto kommen seltener vor, sind aber dennoch oft Gegenstand von Anfragen, die meine Kanzlei erreichen. Hier muss zwischen Phishing und unbekannter Abbuchung unterschieden werden. Beim Phishing wird das Opfer im Grunde gehackt, d.h. die Zugangsdaten zum Onlinebanking werden abgefangen und eingesetzt, um Überweisungen zu tätigen. Bei unberechtigten Abbuchungen vom Konto ist dem Täter meist nur die Kontoverbindung des Opfers bekannt. Er nutzt diese, um unauffällige “fehlerhafte” Abbuchungen vorzunehmen.
Neben den unbekannten Abbuchungen vom Konto gibt es auch ungerechtfertigte, aber bekannte Abbuchungen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihnen der Abbuchende zwar bekannt ist, die Abbuchung selbst aber keine Grundlage im Sinne eines rechtlichen Anspruchs vorweisen kann. Hierbei handelt es sich in den allermeisten Fällen aber nicht um einen Betrugsversuch im klassischen Sinne, sondern um rechtliche Streitigkeiten. Diese sollte man lösen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts.
Erste Schritte, nachdem man Kenntnis gewonnen hat
Stellt man auf dem eigenen Girokonto, Konto oder der Kreditkarte solche unbekannten Abbuchungen fest, sollte schnell gehandelt werden. Es kann nämlich sein, dass Ihr Konto bereits Ziel einer größeren “Kampagne” ist und demnächst weitere solcher Abbuchungsversuche stattfinden werden. Auch ist nicht klar, woher die Täter Ihre Daten überhaupt haben, sodass damit gerechnet werden muss, dass Ihre Daten auch in sonstiger Weise missbraucht werden könnten (Stichwort Identitätsdiebstahl).
Zunächst einmal sollte das kontoführende Institut eingeweiht und befragt werden. Melden Sie den Vorfall umgehend Ihrem Bankberater oder demjenigen, der in dieser Angelegenheit für Sie zuständig ist. Fragen Sie nach, woher die unbekannte Abbuchung kommt und erörtern Sie Möglichkeiten, der Abbuchung sofort zu widersprechen. In den gängigen Girokonten ist online eine Möglichkeit des Widerspruchs per einfachem Klick gegeben, sodass Sie der Abbuchung sofort widersprechen können. Dies führt im Regelfall dazu, dass das Geld zurückerstattet wird, allerdings nur innerhalb der dafür vorgesehenen Frist. Diese ist im Regelfall kurz, es gibt also Fälle, in denen es zu spät ist, der unberechtigten Abbuchung im Konto über diese Art und Weise zu widersprechen.
Unbekannte Abbuchung vom Konto: Aufklärung durch Bank
Sollte Ihr kontoführendes Institut die Angelegenheit nicht aufklären können, ist wohl ein Fall einer tatsächlich unbekannten Abbuchung im Sinne eines Betrugsversuchs gegeben. Nun gilt es, gemeinsam mit dem Institut Maßnahmen zum Schutz Ihres Kontos vorzunehmen. Hier wird Sie Ihr Berater in alle gängigen Schritte einweihen und Ihnen helfen, die Transfers, welche über Ihr Konto laufen, besser im Blick zu behalten. Einige Verbindungen können gesperrt werden, sodass zumindest der Täter nicht von ein und demselben Konto immer und immer wieder unberechtigte Abbuchungen bei Ihnen vornehmen kann. Gleichzeitig sollten Sie Ihre Zugangsdaten zum Onlinebanking von einem sicheren Endgerät aus ändern und sicherstellen, dass diese nicht missbraucht werden. Eventuell kommt auch ein “Umzug” auf ein anderes Girokonto / andere Kreditkarte in Frage, dann unter einer neuen Kontoverbindung. Hier gibt es viele Möglichkeiten und die kontoführenden Institute sind sehr daran interessiert, Betroffenen in einer solchen Situation zu helfen.
Rechtslage einer unberechtigten Abbuchung
Rechtlich gesehen sind Sie in keiner schlechten Position, tatsächlich gesehen mitunter aber schon. Rechtlich hat der Täter keinen Anspruch auf die Abbuchung, insofern ist sie rechtswidrig und im Grunde könnten Sie den Täter jederzeit auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Allerdings sind die Täter in der Praxis nicht immer auffindbar, sodass dieser Weg oft ins Leere geht. Andererseits gibt es sehr wohl Fälle, in denen die Ermittlungsbehörden die Täter ermitteln und dadurch haftbar machen. In jedem Fall sollte eine Strafanzeige erfolgen, damit Ermittlungen beginnen.
Fachanwalt IT-Recht hilft bei unbekannter Abbuchung vom Konto
Ein Rechtsanwalt, der auf das Themengebiet Internetbetrug und Onlinebankingbetrug spezialisiert ist, kann Ihnen dabei helfen. Geschädigte sollten Schutzmaßnahmen ergreifen und fehlerhafte Abbuchungen von Ihrem Konto für die Zukunft im Rahmen des Möglichen verhindern. Gleichzeitig kann es unter Umständen dazu kommen, dass ein Anwalt auf Ihr kontoführendes Institut Druck ausübt, damit gewisse Dinge geschehen. Insbesondere bei größeren Geldsummen sollten Betroffene keine wertvolle Zeit verschwenden. Es gibt vertragsrechtliche Verpflichtungen des kontoführenden Instituts, die eigenen Kunden zu schützen. Kommt das Institut diesen Pflichten nicht nach, kann auch eine Haftung diesbezüglich einschlägig sein.
Bei unberechtigten Abbuchungen, die nicht notwendigerweise unbekannt sein müssen, kann ein Rechtsanwalt eine große Hilfe sein. Beispielsweise gibt es Fälle, in denen Sie unberechtigterweise von einem Geschäftspartner eine Abbuchung erreicht, die keinerlei Rechtfertigung vorweist. Dann sollten zivilrechtliche und gegebenenfalls sogar strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, damit Ihr Konto auf Dauer vor “fremdem Zugriff” geschützt ist.
FAQ Unbekannte Abbuchung vom Konto
Um eine rechtskräftige Kündigung eines Lastschriftmandates zu ermöglichen, ist es notwendig, einen Brief an den Zahlungsempfänger zu senden. Zur Sicherheit sollte ein Einschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein gewählt werden, sodass eine Bestätigung über den Erhalt des Widerrufs in Ihren Händen liegt.
Wenn Sie unerwünschte Abbuchungen von Ihrem Bankkonto erhalten, können Sie die Sperrung über Ihre Bank, ob an einer Filiale oder über das Online-Banking, veranlassen.
Bei einer Lastschrift aufgrund eines Abbuchungsauftrags ist die Zahlung für den Schuldner endgültig – eine Rückerstattung durch die Bank ist nicht möglich. Im Falle einer Einzugsermächtigung kann hingegen innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Rechnung Widerspruch eingelegt werden.

Ist das kontoführende Kreditinstitut berechtigt oder verpflichtet, bei einer unautorisierten, betrügerischen Abbuchung von meinem Konto, mir die Personendaten zu nennen, die sich hinter dem Empfängerkonto verbergen (soweit sich diese problemlos ermitteln lassen sollten)? Ich habe ja ein berechtigtes Interesse an diesen Daten für z.B. einer Strafanzeige. Ich hatte schon so einen Fall, wo mir die Sparkasse, mit Hinweis auf den Datenschutz (hier eher Täterschutz!), diese Auskunft verweigerte.
Ich halte das für eine Einladung für die Täter, lustig so weiter zu machen!
Die Handhabung ist unterschiedlich. Teilweise geben Banken die Informationen raus. Eine gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch sehe ich aber nicht. Allerdings würden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die Täterdaten ermittelt. Über eine Akteneinsicht kommen Sie dann an die Daten.