Nach Internetbetrug die Polizei einschalten?

Internetbetrug

Nach Internetbetrug die Polizei einschalten? Das Internet wird als Medium immer wichtiger. Immer mehr Tätigkeiten und Bedürfnisse verlagern sich in das Internet. So nimmt das Volumen der im Internet getätigten Geschäfte stetig zu und damit auch das Volumen von finanziellen Transaktionen. Für viele Unternehmer ist daher das Internet schon der primäre Vertriebsweg ihrer Produkte.

Doch wo eine Menge Licht ist, dort ist auch Schatten. Denn nicht nur Unternehmer, sondern auch Kriminelle versuchen aus dem Internet Profit zu schlagen. Dies geht bspw. durch einen Internetbetrug, bei dem man sich nicht mal mehr selbst die Hände schmutzig machen können. Ganze Banden haben sich auf dieses „Geschäft“ spezialisiert und die Polizei hinkt oft nur hinterher.

Die Betroffenen fragen oft, ob es sich überhaupt lohnt, die Polizei einzuschalten. Dies soll der vorliegende Beitrag erläutern.

Erscheinungsformen des Internetbetrugs

Nach Internetbetrug die Polizei einschalten? Das Internet ist ein vielfältiger Ort. Ebenso vielfältig sind die Erscheinungsformen des Internetbetrugs. Bspw. kann Ihnen ein Internetbetrug bei der Bestellung von Waren vorkommen. Sie bestellen eine Ware und bezahlen diese über das Internet. Doch auf die Ware warten Sie vergeblich. So hat der angebliche Verkäufer einen Internetbetrug begangen, weil er Ihnen vorgespiegelt hat, Ihnen gegen entsprechende Bezahlung eine Ware zu liefern. Meist lassen sich die Täter auch von der Polizei nicht mehr ausfindig machen.

Auch das Abfangen von Überweisungs- und Legitimationsdaten, das sogenannte Phising, erfreut sich großer Beliebtheit und ist auch als Form des Internetbetrugs der Polizei ein Dorn im Auge. So erstellen die Täter bspw. eine Internetseite, die der Ihrer Bank täuschend ähnlich aussieht. Hier bringen sie sie dazu, die Daten einzugeben, welche die Täter gleich wieder verwenden. Auch Daten der Kreditkarten werden gerne ausgelesen und verkauft, ohne, dass die Polizei gegen diesen Internetbetrug bisher eine Handhabe hat.

Sogar ganze Identitäten können im Rahmen eines Internetbetrug gestohlen werden um bspw. Dinge in Ihrem Namen zu kaufen. Oft bleiben Sie dann auf dem Schaden sitzen und es stellt sich die Frage, was in dem Fall des Internetbetrugs zu tun ist. Sollte man etwas zur Polizei gehen?

Sollten Sie nach Internetbetrug zur Polizei gehen?

Die Frage, ob man im Falle eines Internetbetrugs zur Polizei gehen sollte meint man leicht beantworten zu können. Schließlich ist doch die Polizei gerade auch für Internetbetrug zuständig. Allerdings muss beachtet werden, dass die Aufklärungschancen gerade im Bereich des Internetbetrug relativ gering sind. Auch auf Grund einer hohen Arbeitsbelastung bleiben solche Fälle daher oft eine Zeit lang liegen, sodass die Täter Gelegenheit haben, sich abzusetzen, bzw. ihre Spuren zu verwischen. Die Polizei kann die Täter des Internetbetrugs dann gar nicht mehr ermitteln.

Zunächst sollten Sie daher den Sachverhalt bezüglich des Internetbetrug sichern. Tragen Sie also alle relevanten Informationen zusammen und ordnen Sie diese übersichtlich. Fertigen Sie einen Bericht an, in dem Sie den Ablauf des Internetbetrug schildern. Informieren Sie Ihre Bank und versuchen Sie das Geld zurückzukommen.

Nach Internetbetrug die Polizei einschalten? Oftmals lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, da die Anzeige des Internetbetrug dann oft schneller bearbeitet wird. Dies liegt oft auch daran, dass die Anwälte den Sachverhalt komprimiert schildern, also im Falle des Internetbetrugs weniger Arbeit bei der Polizei verbliebt.

Fazit: Nach Internetbetrug die Polizei einschalten?

Bei einem Internetbetrug müssen Sie schnell tätig werden und den Sachverhalt zusammentragen. Erst dann lohnt sich meistens erst der Weg zur Polizei. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Sache zu beschleunigen.

Gerne können Sie uns in einer derartigen Angelegenheit kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, den Sachverhalt zusammenzutragen und übernehmen auch die Kommunikation mit der Polizei im Falle eines Internetbetrugs.

Präventionsmaßnahmen gegen Internetbetrug:

Prävention spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Internetbetrug. Es gibt verschiedene Ebenen der Prävention, die in diesem Kontext relevant sind:

  1. Primäre Prävention: Diese beinhaltet Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen von Internetbetrug. Dazu kann beispielsweise die Vermittlung von Werten und Kenntnissen über sicheres Online-Verhalten in Bildungseinrichtungen gehören [2].
  2. Sekundäre Prävention: Hierbei geht es um Maßnahmen, die darauf abzielen, Tatgelegenheiten zu verringern und das Verhalten anzupassen. Dazu können beispielsweise Informationskampagnen über gängige Betrugsmethoden und Tipps für sicheres Online-Shopping oder sichere Online-Transaktionen gehören.
  3. Tertiäre Prävention: Diese konzentriert sich auf die Verhinderung von Rückfällen. Im Kontext von Internetbetrug könnte dies bedeuten, Opfern von Internetbetrug Unterstützung und Beratung anzubieten, um zukünftige Betrugsversuche zu verhindern.

Rechtliche Konsequenzen für Täter von Internetbetrug:

Die rechtlichen Konsequenzen für Täter von Internetbetrug können je nach Art und Schwere des Betrugs variieren. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, ist Internetbetrug ein Straftatbestand, der mit Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Durchsetzung dieser Gesetze oft durch die grenzüberschreitende Natur des Internets und die Schwierigkeiten bei der Identifizierung und Verfolgung von Tätern erschwert wird. Trotzdem können erfolgreiche Strafverfolgungen eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben und dazu beitragen, das Bewusstsein für die Ernsthaftigkeit und die möglichen Konsequenzen von Internetbetrug zu schärfen.

Darüber hinaus können Opfer von Internetbetrug in einigen Fällen zivilrechtliche Klagen gegen die Täter einreichen, um Schadensersatz für die durch den Betrug verursachten Verluste zu erhalten. Dies kann jedoch ebenfalls durch die Schwierigkeiten bei der Identifizierung der Täter und die Durchsetzung von Urteilen über Landesgrenzen hinweg erschwert werden.

FAQ Nach Internetbetrug die Polizei einschalten

Wie kann ich eine Strafanzeige stellen?

Um eine Strafanzeige zu erstatten, gehen Sie direkt zur Polizeidienststelle in Ihrer Umgebung und bringen eventuell vorhandene Dokumente mit.

Wie viel kostet eine Strafanzeige?

Indem man eine Strafanzeige stellt oder einen Strafantrag einreicht, unterstützt man die Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Bekämpfung von Kriminalität. Aus diesem Grund sind diese beiden Maßnahmen grundsätzlich kostenlos.

Wie lange dauert es von der Anzeige bis zur Anklage?

Die Ermittlungen, die sich aufgrund der Vorwürfe, Beweismittel, Beteiligten, usw. erstrecken, können sich je nach Umfang über Monate und in schwierigen Fällen sogar über Jahre hinziehen, bevor eine Anklage erhoben wird.

Nach Internetbetrug die Polizei einschalten

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

1 Gedanke zu „Nach Internetbetrug die Polizei einschalten?“

  1. Sehr geehrter Herr Feil, am 30.11.2018 zeigte ich Interesse für einen Kredit und hoffte auf ein Angebot. Aber es kam nach ca 5 Wochen ein Schreiben per Post wo überhaupt nichts von einem Kredit stand, sondern gleich so getan wurde als hätte ich einen Vertrag zur Überwachung meiner Bonität gemacht mit täglicher Berechnung von 0,49€. Also eine Gesamtsumme von 187,85 zur Zahlung fällig. Auf der anhängenden Zahlkarte hab ich die Sparkasse Aachen als beteiligte Bank festgestellt und sofort an den Vorstand Herrn Norbert Laufs geschrieben mit den bis dahin vorhandenen Unterlagen. Und um Abstellung dieses Spuks gebeten. Nun kam am 22.1.2019 eine Zahlungsaufforderung von Euro Collect mit der Begründung ich hätte eine Kreditkarte bestellt mit jetzt ganz anderen Kosten über 232.30€. Zusammen also schon weit über 400 Euro. Diese betrügerische Firma heißt Credify.me und ich bin ihr auf den Leim gegangen. Gerne schicke ich ihnen alle in meiner Hand befindlichen Unterlagen eingescannt oder auch per Post im Original. Bitte um ihre Hilfe , bin Rentner (personenbezogene Daten entfernt, Redaktion).

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