In unserer vernetzten Welt sind Online-Bewertungen, insbesondere auf Plattformen wie Google, zur digitalen Visitenkarte für Unternehmen geworden. Ein potenzieller Kunde, Geschäftspartner oder sogar Kreditgeber informiert sich heute oft zuerst online über die Reputation eines Unternehmens. Positive Bewertungen können Türen öffnen und Vertrauen schaffen. Doch was passiert, wenn unwahre oder rufschädigende Aussagen auf Ihrem Google-Profil landen? Die meisten Unternehmer denken dabei zunächst an Reputationsschaden und Umsatzeinbußen. Doch die Gefahr reicht tiefer: Negative, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen in Google-Bewertungen können eine ernsthafte Kreditgefährdung darstellen und somit Ihre finanzielle Stabilität und Zukunftsfähigkeit bedrohen. Es geht nicht mehr nur um den guten Ruf, sondern potenziell um die Existenz Ihres Unternehmens. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle hat diese juristische Dimension eindrucksvoll beleuchtet und die Rechte betroffener Unternehmen gestärkt.
Die Macht der Sterne: Warum Google-Bewertungen so relevant sind
Google ist die mit Abstand meistgenutzte Suchmaschine weltweit. Google Maps ist für viele das Navigationssystem der Wahl. Integriert in diese Dienste sind die Google Unternehmensprofile (früher Google My Business) mit ihren prominent platzierten Sternebewertungen und Rezensionen. Sie sind oft das Erste, was Suchende von einem lokalen Geschäft, einem Dienstleister oder auch einem Arzt sehen.
Diese Bewertungen beeinflussen maßgeblich:
- Kaufentscheidungen: Studien zeigen immer wieder, dass Konsumenten Online-Bewertungen vertrauen und ihre Entscheidungen davon abhängig machen. Eine hohe Durchschnittsbewertung und positive Kommentare wirken wie eine starke Empfehlung.
- Lokale Suchmaschinenoptimierung (Local SEO): Google berücksichtigt Bewertungen als Rankingfaktor. Unternehmen mit vielen guten Bewertungen werden tendenziell besser in den lokalen Suchergebnissen platziert.
- Vertrauensbildung: Bewertungen schaffen soziale Bewährtheit (Social Proof). Sie signalisieren anderen Nutzern, dass ein Unternehmen etabliert ist und Kunden (gute oder schlechte) Erfahrungen gemacht haben.
- Wahrnehmung durch Geschäftspartner und Finanzinstitute: Es ist ein Irrglaube, dass nur Endkunden auf Google-Bewertungen achten. Auch Banken, Lieferanten, Investoren und potenzielle Kooperationspartner werfen einen Blick auf das Online-Image eines Unternehmens, um dessen Zuverlässigkeit und Seriosität einzuschätzen. Hier schließt sich der Kreis zur Kreditwürdigkeit.
Wenn Bewertungen zur Waffe werden: Die Grenze zur Rechtswidrigkeit
Die Möglichkeit, online Feedback zu geben, ist grundsätzlich positiv. Konstruktive Kritik kann Unternehmen helfen, sich zu verbessern. Problematisch wird es jedoch, wenn Bewertungen missbraucht werden, um bewusst zu schaden. Dies geschieht oft durch:
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: Aussagen, die objektiv überprüfbar falsch sind (z.B. „Das Unternehmen zahlt seine Rechnungen nie“, obwohl dies nicht stimmt).
- Schmähkritik: Äußerungen, bei denen nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern die Diffamierung und Herabwürdigung der Person oder des Unternehmens im Vordergrund steht.
- Fake-Bewertungen: Rezensionen von Personen, die nie Kunden waren, oft initiiert von Konkurrenten oder verärgerten (Ex-)Mitarbeitern.
Solche rechtswidrigen Bewertungen verletzen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Eine besonders schwerwiegende Form des Schadens ist die Gefährdung der Kreditwürdigkeit.
Kreditgefährdung (§ 187 StGB): Ein Straftatbestand im digitalen Raum
Viele Unternehmer sind überrascht zu hören, dass bestimmte unwahre Aussagen in Online-Bewertungen sogar strafrechtliche Relevanz haben können. Der § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt die Kreditgefährdung unter Strafe. Dort heißt es:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe […] bestraft.
Entscheidend sind hier mehrere Aspekte:
- Unwahre Tatsache: Es muss sich um eine nachweislich falsche Aussage handeln, nicht um eine reine Meinungsäußerung („Das Essen hat mir nicht geschmeckt“ vs. „In der Küche laufen Kakerlaken herum“, wenn dies nicht stimmt).
- Wider besseres Wissen: Der Verfasser der Bewertung muss wissen, dass seine Behauptung unwahr ist, oder zumindest die Unwahrheit für möglich halten und billigend in Kauf nehmen. In der Praxis ist dies oft schwer nachzuweisen, aber bei offensichtlich falschen oder frei erfundenen Behauptungen kann davon ausgegangen werden.
- Eignung zur Kreditgefährdung: Die unwahre Aussage muss geeignet sein, das Vertrauen in die finanzielle Zuverlässigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu erschüttern. Es muss also nicht nachgewiesen werden, dass bereits ein Kredit geplatzt ist. Die bloße Eignung der Aussage, diesen Effekt hervorzurufen, genügt.
- Schutzgut Vermögen: Wichtig ist, dass § 187 StGB nicht primär die Ehre, sondern das Vermögen schützt. Deshalb gilt dieser Paragraph ausdrücklich auch für juristische Personen, also Unternehmen (GmbH, AG etc.) und andere wirtschaftliche Organisationen.
Der Fall OLG Celle: Ein wegweisender Beschluss für betroffene Unternehmen
Die abstrakte Gefahr der Kreditgefährdung durch Online-Bewertungen wurde durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 07.12.2020 (Az. 13 W 80/20) sehr konkret. In diesem Fall ging es um ein Unternehmen, über das auf einem Bewertungsportal unter anderem behauptet wurde, es zahle teilweise kein Gehalt bzw. nur 10 % des vereinbarten Gehalts, wenn Angestellte das Gespräch suchten.
Wörtlich heißt es in der Entscheidung:
„Die dargestellten Äußerungen, die Antragstellerin zahle teilweise kein Gehalt bzw. – wenn Angestellte das Gespräch suchten – nur 10 % des vereinbarten Gehalts, stellen jedoch Tatsachenbehauptungen dar, welche deren Kredit zu gefährden geeignet sind. Sie treffen nach den Darlegungen der Antragstellerin nicht zu. Dies stellt eine Kreditgefährdung nach § 187 Alt. 3 StGB dar. Da Schutzgut dieses Tatbestandes nicht die persönliche Ehre, sondern das Vermögen ist (Schönke/ Schröder/Eisele/Schittenhelm, 30. Aufl. 2019, StGB § 187 Rn. 1 m.w.N.), erfasst er auch Tathandlungen, die sich gegen juristische Personen und Wirtschaftsunternehmen richten. Voraussetzung ist insoweit die Eignung der Äußerung, das Vertrauen in die Fähigkeit oder in die Bereitschaft des Betroffenen zur Erfüllung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten zu erschüttern (Hilgendorf in: Laufhütte u.a., Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2009, § 187 Rn. 3). Diese Eignung besitzen die bezeichneten Äußerungen, die gerade die Behauptung enthalten, die Antragstellerin sei nicht willens oder nicht in der Lage, bestehenden Verpflichtungen zu Gehaltszahlungen nachzukommen.“
Das Unternehmen wehrte sich gegen diese Aussagen und verlangte vom Portalbetreiber die Herausgabe der Daten des Nutzers, der diese Bewertung verfasst hatte, um rechtliche Schritte einleiten zu können. Das OLG Celle gab dem Unternehmen Recht und verpflichtete das Portal zur Auskunft über die Bestands- und Nutzungsdaten des Bewertenden.
Die Begründung des Gerichts ist aufschlussreich und stärkt die Position von Unternehmen erheblich:
- Tatsachenbehauptung, keine Meinung: Das Gericht stufte die Aussagen über die angeblich nicht oder nur teilweise gezahlten Gehälter klar als Tatsachenbehauptungen ein, die auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfbar sind.
- Eignung zur Kreditgefährdung: Das OLG stellte fest, dass genau solche Behauptungen geeignet sind, den Kredit des Unternehmens zu gefährden. Wörtlich führte das Gericht aus: „Voraussetzung ist insoweit die Eignung der Äußerung, das Vertrauen in die Fähigkeit oder in die Bereitschaft des Betroffenen zur Erfüllung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten zu erschüttern […]. Diese Eignung besitzen die bezeichneten Äußerungen, die gerade die Behauptung enthalten, die Antragstellerin sei nicht willens oder nicht in der Lage, bestehenden Verpflichtungen zu Gehaltszahlungen nachzukommen.“
- Anwendbarkeit auf Unternehmen: Das Gericht bestätigte explizit, dass § 187 StGB auch Unternehmen schützt, da das Schutzgut das Vermögen ist.
- Auskunftsanspruch bei Straftatverdacht: Weil die unwahren Tatsachenbehauptungen den Straftatbestand der Kreditgefährdung (§ 187 StGB) erfüllten, bestand ein berechtigtes Interesse des Unternehmens an der Herausgabe der Nutzerdaten, um den Täter zur Rechenschaft ziehen zu können. Dieser Auskunftsanspruch ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Telemediengesetz (TMG) (Anmerkung: heute § 21 Abs. 2 TTDSG).
Welche Arten von Google-Bewertungen können kreditgefährdend sein?
Basierend auf der Logik des § 187 StGB und der Rechtsprechung des OLG Celle können insbesondere folgende Arten von unwahren Tatsachenbehauptungen in Google-Bewertungen als kreditgefährdend eingestuft werden:
- Behauptungen über Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz: „Die Firma steht kurz vor der Pleite“, „Zahlt Lieferantenrechnungen nicht“, „Mahnbescheide stapeln sich dort“.
- Vorwürfe unseriöser Geschäftspraktiken mit finanziellem Bezug: „Systematischer Betrug an Kunden“, „Versteckte Kosten werden nachträglich abgebucht“, „Garantieleistungen werden verweigert, um Geld zu sparen“.
- Unwahre Aussagen über die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen: Wie im Fall des OLG Celle die Behauptung, Gehälter würden nicht oder nur teilweise gezahlt.
- Falsche Behauptungen über mangelnde Kreditwürdigkeit gegenüber Dritten: „Keine Bank gibt denen mehr einen Kredit“, „Versicherungen haben gekündigt“.
Es ist essenziell zu verstehen, dass es sich um unwahre Tatsachen handeln muss. Eine subjektive Meinung wie „Der Service war sein Geld nicht wert“ ist ärgerlich, aber in der Regel nicht kreditgefährdend im Sinne des § 187 StGB. Die Grenze kann jedoch fließend sein und erfordert eine genaue juristische Prüfung im Einzelfall.
Die konkreten Folgen einer Kreditgefährdung für Ihr Unternehmen
Wenn das Vertrauen in Ihre finanzielle Solidität durch unwahre Online-Behauptungen erschüttert wird, kann dies weitreichende negative Konsequenzen haben:
- Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe: Banken und andere Finanzierer prüfen die Bonität und Reputation von Unternehmen sehr genau. Negative Berichte, insbesondere wenn sie Zahlungsprobleme suggerieren, können dazu führen, dass Kredite verweigert, Kreditlinien gekürzt oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen (höhere Zinsen, zusätzliche Sicherheiten) gewährt werden.
- Probleme mit Lieferanten: Lieferanten könnten aufgrund der negativen Bewertungen Vorkasse verlangen oder die Geschäftsbeziehung ganz einstellen, aus Angst, auf ihren Rechnungen sitzen zu bleiben.
- Verlust von Aufträgen und Kunden: Geschäftspartner und Kunden könnten Aufträge stornieren oder sich für Wettbewerber entscheiden, wenn sie Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit und finanziellen Stabilität haben.
- Höhere Versicherungskosten: Auch Versicherer bewerten das Risiko eines Unternehmens. Eine vermeintlich schlechte finanzielle Lage kann als höheres Risiko eingestuft werden, was zu steigenden Prämien führen kann.
- Imageschaden über den Reputationsschaden hinaus: Eine Kreditgefährdung schadet nicht nur dem allgemeinen Ruf, sondern speziell dem Vertrauen in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Seriosität – ein Schaden, der oft schwerer wiegt und länger nachwirkt.
Strategische Schritte: Wie Sie sich gegen kreditgefährdende Bewertungen wehren
Wenn Sie feststellen, dass unwahre und potenziell kreditgefährdende Aussagen über Ihr Unternehmen auf Google (oder anderen Plattformen) verbreitet werden, ist schnelles und strategisches Handeln gefragt. Untätigkeit kann die negativen Folgen verstärken.
- Beweissicherung: Dokumentieren Sie die Bewertung sofort und umfassend. Machen Sie Screenshots, notieren Sie Datum, Uhrzeit, den genauen Wortlaut und den Namen des Bewerters (falls sichtbar).
- Juristische Erstbewertung: Lassen Sie die Bewertung von einem spezialisierten Rechtsanwalt, idealerweise einem Fachanwalt für IT-Recht mit Erfahrung im Reputationsmanagement, prüfen. Der Anwalt kann einschätzen, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unzulässige (ggf. unwahre) Tatsachenbehauptung handelt und ob der Tatbestand der Kreditgefährdung erfüllt sein könnte.
- Löschantrag bei Google: Stellen Sie über die dafür vorgesehenen Mechanismen bei Google einen Antrag auf Entfernung der Bewertung. Begründen Sie detailliert, warum die Bewertung rechtswidrig ist (z.B. unwahre Tatsache, Verstoß gegen Richtlinien, potenzielle Kreditgefährdung). Die Erfolgsaussichten sind hier oft begrenzt, wenn die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, aber es ist ein notwendiger erster Schritt.
- Anwaltliche Aufforderung an Google: Reagiert Google nicht oder lehnt die Löschung ab, kann Ihr Anwalt Google formell zur Löschung auffordern und die Rechtslage darlegen. Dies erhöht den Druck auf die Plattform.
- Auskunftsverlangen nach § 21 Abs. 2 TTDSG: Wenn die Bewertung nachweislich unwahr ist und eine Straftat wie Kreditgefährdung (§ 187 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB) darstellt, kann Ihr Anwalt – gestützt auf die Rechtsprechung wie die des OLG Celle – gerichtlich die Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers von Google verlangen. Dies ist oft der entscheidende Schritt, um den Verfasser direkt zur Verantwortung ziehen zu können.
- Rechtliche Schritte gegen den Verfasser: Sobald die Identität des Verfassers bekannt ist, können Sie zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz, Geldentschädigung) geltend machen und Strafanzeige wegen Kreditgefährdung (§ 187 StGB) und ggf. anderer Delikte erstatten.
- Proaktives Reputationsmanagement: Unabhängig von der Bekämpfung negativer Bewertungen sollten Sie aktiv daran arbeiten, positive Bewertungen zu generieren (z.B. durch zufriedene Kunden um ehrliches Feedback bitten) und Ihr Online-Profil kontinuierlich zu überwachen.
Kompetente Unterstützung in der Krise: Ihr Partner im Reputationsrecht
Der Kampf gegen unwahre, kreditgefährdende Bewertungen ist komplex und erfordert juristisches Fachwissen, strategisches Vorgehen und oft einen langen Atem. Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Berufserfahrung habe ich mich auf das Reputationsmanagement und die effektive Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen spezialisiert.
Ich unterstütze Unternehmen und Freiberufler dabei:
- Rechtswidrige Bewertungen auf Google, Kununu, Jameda, Trustpilot und anderen Plattformen schnell und effektiv zu identifizieren und analysieren.
- Die richtigen rechtlichen Schritte zur Löschung der Einträge einzuleiten.
- Die Herausgabe von Täterdaten durchzusetzen, wenn die Voraussetzungen – wie im Fall der Kreditgefährdung – erfüllt sind.
- Ansprüche gegen die Verfasser von unwahren und schädigenden Bewertungen durchzusetzen.
- Proaktive Strategien zum Schutz Ihres guten Rufs und Ihrer Kreditwürdigkeit zu entwickeln.
Meine Beratung ist klar, lösungsorientiert und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Ich verstehe den Druck, unter dem Unternehmen durch negative Online-Darstellungen stehen, und setze mich entschlossen für Ihre Rechte ein.
Fazit: Handeln Sie, bevor der Schaden irreparabel ist
Negative Google-Bewertungen sind weit mehr als nur ein kosmetisches Problem. Unwahre Tatsachenbehauptungen, die Ihre finanzielle Zuverlässigkeit in Frage stellen, können den Straftatbestand der Kreditgefährdung erfüllen und gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Die Rechtsprechung, wie der Beschluss des OLG Celle, zeigt jedoch, dass betroffene Unternehmen nicht schutzlos sind. Sie haben das Recht, sich zu wehren, die Löschung der Einträge zu verlangen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Identität der anonymen Verfasser aufzudecken.
Warten Sie nicht, bis Ihre Kreditwürdigkeit tatsächlich Schaden genommen hat. Wenn Sie Opfer unwahrer und potenziell kreditgefährdender Bewertungen geworden sind, suchen Sie umgehend kompetente rechtliche Unterstützung. Gemeinsam entwickeln wir eine effektive Strategie, um Ihren guten Ruf zu schützen und Ihre wirtschaftliche Zukunft zu sichern.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine erste Einschätzung Ihres Falles. Ihre Reputation und Ihre Kreditwürdigkeit sind es wert, verteidigt zu werden.