Auf der Internetseite Bilderdiebstahl.de akquiriert der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) Kunden. Fotografen können Schadensersatzansprüchean denVerband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet abtreten und erhalten dafür eine pauschale Zahlung in Höhe von 40,00 € brutto. Diese Abfindung wird erfolgsunabhängig gezahlt. Die Forderungen gegenüber Dritten, die angeblich oder tatsächlich unerlaubt Bilder genutzt haben, werden auf den Verein übertragen. Dies umfasst alle Schadensersatzansprüche, die gegen den Verletzer erwachsen. Auch sämtliche Auskunftsansprüche werden abgetreten. Das Prozessrisiko liegt dann beim Verein. Gleiches gilt für die Kosten.
Offensichtlich scheint dies ein lukratives Geschäftsmodel zu sein, da die Kanzlei Schröder aus Kiel einige Abmahnungen für den Verband VSGE verschickt. Es wird dann von einem Mitglied gesprochen und ausgeführt, dass beispielsweise Produktfotos ohne Einwilligung veröffentlicht worden seien. In einer uns vorliegenden Abmahnung wird dann detailliert der Schadensersatzanspruch benannt. Es werden Kosten für die Nutzung eines Fotos pro angefangene Woche benannt, daneben der Aufschlag wegen unterlassenem Bildquellennachweis. Errechnet wird dann ein Gesamtbruttobetrag in Höhe von 160,50 €. Zu den Hintergründen der Berechnung wird auf die angeblich marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) zurückgegriffen. Dieser Verweis ist nicht ohne Weiteres richtig. Uns liegen mittlerweile gerichtliche Entscheidungen vor, bei denen ausschließlich bei Profifotografen die Vergütungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing angesetzt werden. Wenn beispielsweise Shopbetreiber entsprechende Fotos erstellen und nicht gleichzeitig professioneller Fotograf sind, weigern sich einige Gerichte die MFM-Tabelle anzuwenden.
Daneben werden Rechtsanwaltsgebühren auf Basis eines Gegenstandswertes in Höhe von 1.000,00 Euro geltend gemacht. Dies ergibt eine Nettoforderung in Höhe von 124,00 Euro.
Schlussendlich kommt dann Rechtsanwalt Schröder zu dem Angebot einer außergerichtlichen Einigung auf Basis einer Zahlung in Höhe von 250,00 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass auch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnet wird.
Der Abmahnung wird ein entsprechender Entwurf einer Erklärung beigefügt.
Wir raten dringend davon ab, vorschnell die Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen und vorschnell Zahlung zu leisten.
Es ist zu klären, ob der geltend gemachte Anspruch auch tatsächlich besteht. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Außerdem ist zu bedenken, dass eine Unterlassungserklärung eine lebenslange Bindungswirkung entfaltet. Aus diesem Grund ist Vorsicht geboten.
Was ist die MFM-Tabelle?
Die MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ist ein wichtiges Instrument für Fotografen und Bildanbieter, um marktübliche Honorare für die Nutzung von Bildern zu ermitteln. Sie wird vom Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA) herausgegeben und jährlich aktualisiert. Diese Tabelle bietet eine Übersicht über übliche Preise für verschiedene Arten der Bildnutzung und dient als Grundlage für die Lizenzgebühren, die bei der unautorisierten Verwendung von Bildern als Schadenersatz gefordert werden können.