Schufa reagiert nicht / antwortet nicht auf Anfrage?

Schufa Eintrag löschen

Wenn die Schufa nicht auf eine Anfrage reagiert, oder nach einem bisherigen Austausch nicht mehr antwortet, wissen Betroffene oft nicht weiter. Es stellt sich die Frage, ob die Schufa reagieren und antworten muss, und ob es einen Anspruch auf die sachgerechte Bearbeitung der eigenen Anfrage bei der Schufa gibt. Wir zeigen Ihnen, was Sie zu diesem Themengebiet wissen müssen. 

Gern können Sie uns auch telefonisch kontaktieren, wenn Sie Probleme mit der Schufa haben – unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen weiter, wenn es darum geht, falsche Eintragungen zu löschen und Schwierigkeiten mit der Schufa und wegen der Schufa aus dem Weg zu räumen.

Schufa reagiert nicht auf Anfrage – was tun?

Wer Probleme mit der Schufa hat, beispielsweise weil Kredite nicht gewährt werden oder Vertragsabschlüsse verweigert werden, der muss sich mit der Ursache des Problems auseinandersetzen. Es geht meist darum, dass die Schufa einen schlechten Score berechnet und dieser Score ernste Konsequenzen für die Betroffenen hat. Vielleicht wurden Eintragungen falsch vorgenommen, oder die Schufa hat einen Fehler gemacht. Jedenfalls versuchen Betroffene verzweifelt, ihren Score zu verbessern, indem sie sich mit der Schufa auseinandersetzen.

Eine Anfrage bei der Schufa kann über das Kontaktformular der Website eingereicht werden. Ob die Schufa antwortet oder überhaupt reagiert, ist nicht gesagt. Es kann sein, dass eine Standardantwort kommt, oder dass gar nicht reagiert wird. 

Dies hängt wohl von der Art der Anfrage ab. Wer eine Auskunft von der Schufa will, sollte keine Anfrage stellen, sondern das entsprechende Formular samt Nachweisen einreichen und eine Antwort abwarten. Kommt keine Antwort oder reagiert niemand, muss jeder Betroffene aber dennoch die Probleme löse.

Schufa antwortet nicht mehr – wie geht es weiter?

Dieses Problem stellt sich auch, wenn die Schufa, nach einer bisherigen Kommunikation plötzlich nicht mehr antwortet. Dies kann sein, weil der „Ton“ des Anfragestellers sich im fortlaufenden Gespräch, wohl aus Frust, negativ verändert hat. Oder aber die Schufa sieht sich nicht mehr in der Pflicht, weiter zu antworten oder zu reagieren. 

Wenn alles gesagt ist, wird keine Antwort mehr kommen. Allerdings bleiben viele Betroffene meist ratlos zurück, wenn sie die Standardantworten der Schufa erhalten und damit nicht weiterkommen. Ihr Anliegen können die Betroffenen notfalls noch dem Schufa Ombudsmann mitteilen, der versuchen wird, die Angelegenheit neutral zu bearbeiten. Ob dies weiterhilft, ist eine andere Frage.

Zunächst Ruhe bewahren!

Die Schufa speichert Unmengen an Datensätzen und wird tagtäglich von einer Vielzahl von Bürgern angeschrieben. Es ist verständlich, dass die Schufa nicht sofort antworten oder reagieren kann, deshalb ist es ratsam, sich ein wenig in Geduld zu üben. 

Allerdings sind die Konsequenzen eines schlechten Schufa-Scores für Betroffene so immens, dass es meistens sehr dringlich ist, eine Antwort oder Reaktion zu erhalten. Die Schufa sollte in angemessener Zeit antworten, eine sofortige Antwort ist aufgrund der schieren Mengen, die die Schufa bearbeiten muss, allerdings nicht zu erwarten.

Muss die Schufa reagieren und antworten?

Wenn die Schufa nicht antwortet und nicht reagiert, schauen wir, ob die Schufa antworten oder reagieren muss. Es stellt sich die Frage nach einer rechtlichen Pflicht der Schufa. Diese Antwort muss untergliedert werden, da nicht jeder Fall gleich liegt.

Sollte die Schufa nicht antworten und nicht reagieren, wenn es sich um eine einfache Anfrage und Kontaktaufnahme handelt, besteht wohl kein Anspruch des Betroffenen auf eine Reaktion der Schufa. Die Schufa kann als private Einrichtung selbst entscheiden, mit wem sie Kontakt aufnimmt oder nicht.

Anders liegt der Fall aber, wenn datenschutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Beispielsweise steht jedem Betroffenen der Auskunftsanspruch aus § 34 BDSG zur Verfügung, um eine Auskunft von der Schufa zu verlangen. 

Diesem Auskunftsanspruch muss die Schufa auch nachkommen. Sollte die Schufa nicht reagieren oder antworten, wenn es um datenschutzrechtliche, berechtigte Ansprüche geht, muss wiederum differenziert werden: Die Schufa muss nicht antworten. Allerdings muss die Schufa dann auch mit den rechtlichen, vielleicht gerichtlichen Konsequenzen leben!

Rechtsanwalt einschalten!

Sollte Ihre Anfrage bei der Schufa unbeantwortet bleiben, können wir gemeinsam schauen, inwiefern wir die Schufa dennoch zu einer Aussage, die Ihnen weiterhilft, bewegen können. 

Bei rechtlichen Ansprüchen prüfen wir die Berechtigung und die rechtlichen Rahmenbedingungen und werden, soweit die Voraussetzungen vorliegen, diese gegen die Schufa für Sie geltend machen. Unsere Rechtsanwälte sind auf das IT-Recht und Datenschutzrecht spezialisiert. Sie haben bereits vielen Mandanten geholfen, falsche Eintragungen bei der Schufa zu löschen.

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