Google Bewertung geschäftsschädigend?

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine geschäftsschädigende Google Bewertung kann einem Unternehmen die Tätigkeit gründlich erschweren – daher kann es sinnvoll sein, eine negative Bewertung löschen zu lassen, oder mit einem Anwalt zumindest darüber zu sprechen, inwieweit dies im Einzelfall möglich ist.

Im Folgenden möchte ich Ihnen wichtige Hinweise an die Hand geben, um selbstständig zu prüfen, ob eine Bewertung geschäftsschädigend und rechtswidrig ist.

Auch minder geschäftsschädigende Google Bewertungen beachten!

Nicht stark, aber dennoch geschäftsschädigend sind Bewertungen, die einen laschen Kundenservice attestieren, Probleme bei Retouren, unfreundliches Verhalten der Mitarbeiter, oder Nichtbeantworten von Kontaktanfragen.

Hierbei zählt abermals für die Betrachter der Bewertung nicht, ob die Bewertung stimmt – denn dies ist von außen nicht zu beurteilen – sondern nur der Eindruck, der durch die Eintragung entsteht und bestehen bleibt.

Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass negative Einträge bei Google grundsätzlich geschäftsschädigende Auswirkungen haben.

Bei Google informieren sich Verbraucherinnen und Verbraucher oft, gern und umfassend, sodass jede negative Äußerung hier vorsichtig stimmt.

Wann ist eine Google Bewertung rechtswidrig? Unterschied zu “geschäftsschädigend” beachten!

Sehr viele Bewertungen auf Google und anderen Plattformen sind geschäftsschädigend, was jedoch nicht bedeutet, dass diese auch rechtswidrig sind.

Denn es ist gemäß der Meinungsfreiheit erlaubt, sich kritisch und geschäftsschädigend über Unternehmen zu äußern.

Eine geschäftsschädigende Wirkung impliziert keine Rechtswidrigkeit, dies sind zwei völlig unterschiedliche Aspekte. Rechtswidrig kann eine Bewertung durchaus auch sein, ohne geschäftsschädigende Effekte zu haben, und anders herum genauso.

Rechtswidrigkeit erkennen und dann löschen!

Rechtswidrig ist eine Eintragung, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik enthält. Hierbei ist evident, dass diese Art der Äußerungen auch immer geschäftsschädigend sind.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind faktisch falsche Aussagen über das Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen. Beispiel: “Der Kundenservice hat nicht geantwortet”, obwohl der Kundenservice sehr wohl jede Anfrage beantwortet.

Beleidigungen sind Ehrverletzungen in strafrechtlicher Hinsicht (hier sparen ich mir ein Beispiel).

Schmähkritik beinhaltet diffamierende Aussagen, die nur der Diffamierung und keiner sachlichen Diskussion dienen (Beispiel: “Verbrecherbande!” als Bezeichnung für ein Unternehmen, ohne weitere Ausführungen).

Rechtswidrig können Bewertungen auch dadurch sein, dass unzulässiger Weise personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Beispielsweise ist es nicht erlaubt, die Klarnamen von Mitarbeitern des Kundenservices in Bewertungen zu veröffentlichen, ohne dass hierfür eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

Wie wehre ich mich gegen negative Einträge?

Sie können die negativen Bewertungen bei Google entweder beantworten, um den schlechten Eindruck aufzubessern, oder versuchen die Bewertung zu löschen.

Beim Beantworten laufen Sie Gefahr, dass der negative Eindruck nicht gänzlich durch Ihre Antwort aufgehoben wird und sich im übrigen die bewertende Person zu weiteren Äußerungen provoziert fühlt.

Beim Löschen einer geschäftsschädigenden Bewertung kommt es darauf an, ob juristische Gründe vorliegen, die zur Löschung berechtigen. Google und andere Plattformen leben natürlich vom Veröffentlichen solcher Einträge und erkennen nur juristisch einwandfrei fundierte Löschanfragen an.

Als langfristiges Ziel sollte das Generieren positiver Bewertungen angestrebt werden, damit vereinzelte negative Einträge nicht mehr so stark ins Gewicht fallen und keine sonderlich geschäftsschädigende Wirkung entfalten können.

Meine Hilfestellung für Sie!

Wenn Sie unter einer geschäftsschädigenden Google Bewertung leiden, und diese löschen lassen möchten, können Sie mich gern ansprechen.

Ich schaue mir an, welche Aussagen über Ihr Unternehmen veröffentlicht worden sind und prüfe juristisch die Zulässigkeit der Angaben. Gern können Sie mir die Bewertungen per Mail zusenden und meine kostenfreie Ersteinschätzung einholen.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

Fragen Sie uns!
4 Kommentare zu “Google Bewertung geschäftsschädigend?
Schreibe einen Kommentar
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Sie können folgende HTML-Tags benutzen:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong> 

*
*

Consent Management Platform von Real Cookie Banner