Bewertung auf meinchef.de löschen

Bewertung auf meinchef.de löschen: Bewertungsportale wie kununu, jobvoting oder meinchef bieten Jobsuchenden die Möglichkeit, sich über potenzielle Arbeitgeber zu informieren.

Erfahrungen und Berichte von anderen Beschäftigten können dabei helfen, sich ein besseres Bild über ein Unternehmen zu machen und so möglicherweise zu der Entscheidung beitragen, ob man sich bei einem bestimmten Unternehmen bewerben möchte.

Doch nicht jede in einer Bewertung enthaltene Information muss gleichzeitig der Wahrheit entsprechen. Bewertungen werden anonym abgegeben.

Die Anonymität kann die Verfasser dazu verleiten, sich aus Frust über den Chef negativ oder gar beleidigend durch einen entsprechenden Eintrag zu äußern.

Potenzielle qualifizierte Fachkräfte sind durch schlechte Bewertungen abgeschreckt und das Arbeitgeber-Image ist geschädigt. Gern helfe ich Ihnen dabei, einen Eintrag auf meinchef.de, wenn dies möglich ist, zu löschen.

Bewertung auf meinchef.de löschen: Was ist meinchef.de?

Meinchef.de wurde im Jahr 2010 gegründet und enthält mittlerweile mehr als 10.000 Arbeitgeber-Bewertungen. Bewertet werden die zwei Hauptkategorien „Chef“ und „Unternehmen“. Das Portal wird von der meinChef.de UG aus Herford betrieben.

Die Besonderheit dieses Portals ist, dass der Arbeitnehmer seinen Chef direkt bewerten kann und es ihm freisteht, diesen namentlich im Eintrag zu benennen.

So befinden sich unter der Bewertungskategorie „Chef“ Statements, wie z.B.:

„lobt oder kritisiert konstruktiv und zeitnah“;

„trifft nachvollziehbare Entscheidungen“;

„beteiligt Mitarbeiter am Entscheidungsprozess“.

Diese Statements werden dann mit Punkten von 1 (gar nicht zutreffend) bis 5 (voll zutreffend) benotet.

Unter der Kategorie „Unternehmen“ können z.B. „Karriere und Weiterbildung“, „Arbeitsbedingungen“, „Chancengleichheit“ oder „Unternehmenskultur“ bewertet werden, wobei auch hier unter jedem Punkt Statements mit Punkten benotet werden.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit zu den Bewertungen eine Stellungnahme abzugeben. Aus den Bewertungen einzelner Mitarbeiter bildet meinChef.de eine Gesamtnote für den Arbeitgeber. Auf der Startseite des Portals ist eine Rangliste mit den besten Bewertungen angezeigt.

Wird ein Bewertungsdurchschnitt von 3,5 Punkten erreicht, erhält das Unternehmen die Bezeichnung „Top-Unternehmen“ bzw. „Top-Chef“. Weiter kann in der Kategorie „Lob & Kritik“ ein ganz persönliches Statement des Bewertenden abgegeben werden.

Die Nutzer können sich außerdem über Gehälter bestimmter Branchen oder Berufe informieren oder sich Stellenangebote ansehen.

Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, Profile anzulegen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren.

Bewertung auf meinchef.de löschen: Ein kostenpflichtiges Service-Paket ermöglicht Fotos, Links und Stellenanzeigen veröffentlichen zu können. meinchef.de reiht sich damit nahtlos in die Plattformen für Arbeitgeberbewertungen ein.

Welche Bewertungen sind rechtlich zulässig?

Bei unzulässigen bzw. rechtswidrigen Bewertungen haben die Betroffenen einen Anspruch auf Löschung.

Die rechtliche Zulässigkeit einer Bewertung hängt zunächst von der Frage ab, ob eine bewertende Person Tatsachen oder Meinungen im Eintrag äußert. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Bewertung bei meinchef.de oder auf einem anderen Portal veröffentlicht ist.

Tatsachen sind einem Beweis zugänglich, d.h., dass die Behauptung sachlich überprüfbar ist. Wenn die Tatsachenbehauptung falsch und damit eine Lüge ist, sollte der Portalbetreiber zur Löschung aufgefordert werden, da eine solche Äußerung unzulässig ist.

Im Gegensatz zu Tatsachen sind Meinungen durch eine subjektive Stellungnahme gekennzeichnet und von Art. 5 Grundgesetz geschützt. Meinungsäußerungen sind grundsätzlich zulässig.

Da der grundrechtliche Schutz aber nicht grenzenlos gewährleistet ist, findet die Meinungsäußerung ihre Grenze bei Schmähkritik und Beleidigungen.

Bei einer Schmähkritik ist die Grenze einer zulässigen kritischen Äußerung überschritten, da lediglich eine Diffamierung mit ihr bezweckt wird.

Es gibt jedoch auch Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten. Bei einer solchen Äußerung muss gefragt werden, ob sie insgesamt durch eine persönliche Stellungnahme geprägt ist oder Tatsachengehalt im Vordergrund steht.

Bewertung auf meinchef.de löschen: Die Beurteilung, ob eine Bewertung zulässig ist oder nicht, kann sich daher als schwierig erweisen, sodass es sich empfiehlt, einen spezialisierten Rechtsanwalt um Rat zu bitten.

Gern können Sie mich ansprechen, wenn Sie auf meinchef.de eine unzulässige oder zweifelhafte Bewertung entdeckt haben oder Sie ein dortiger Eintrag grundsätzlich stört.

Ist es zulässig, dass auf meinchef.de Chefs namentlich benannt werden?

Die Frage, ob es zulässig ist, Chefs auf einer Website wie meinchef.de namentlich zu benennen, hängt von verschiedenen rechtlichen Aspekten ab, insbesondere vom Datenschutzrecht und dem Persönlichkeitsrecht. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Datenschutzgesetze: In der Europäischen Union, einschließlich Deutschland, regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die namentliche Nennung einer Person kann als Verarbeitung personenbezogener Daten angesehen werden. Daher muss die Veröffentlichung solcher Informationen bestimmten Anforderungen entsprechen, wie z.B. der Einwilligung der betroffenen Person oder einer legitimen Grundlage für die Verarbeitung dieser Daten.
  2. Persönlichkeitsrechte: Das Recht am eigenen Namen ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die namentliche Nennung einer Person auf einer öffentlichen Plattform kann in Konflikt mit diesen Rechten stehen, insbesondere wenn es sich um diffamierende, falsche oder irreführende Informationen handelt.
  3. Zweck der Nennung: Der Kontext und der Zweck der Nennung spielen eine wichtige Rolle. Wenn die Nennung im Rahmen einer sachlichen Bewertung oder Kritik erfolgt, kann dies unter bestimmten Umständen zulässig sein. Allerdings müssen die Grenzen der Meinungsfreiheit beachtet werden, und die Äußerungen dürfen nicht in den Bereich der Schmähkritik oder Verleumdung fallen.
  4. Anonymisierte Bewertungen: Viele Bewertungsplattformen wählen einen Ansatz, bei dem Bewertungen anonymisiert erfolgen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Dies kann ein Weg sein, um die Persönlichkeitsrechte der bewerteten Personen zu schützen.
  5. Recht auf Gegendarstellung: Personen, die namentlich genannt werden, haben unter Umständen das Recht auf eine Gegendarstellung, falls sie die veröffentlichten Informationen als falsch oder irreführend empfinden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Beurteilung solcher Fälle komplex sein kann und von den spezifischen Umständen jedes Einzelfalls abhängt. Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Bewertung auf meinchef.de löschen lassen

Was kann man tun, wenn falsche Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Meinungen auf dem Bewertungsportal meinchef.de oder sonst wo in Form eines Eintrags erscheinen?

In diesem Fall kann und sollte man als Betroffener den Portalbetreiber zur unverzüglichen Löschung auffordern.

Unter Umständen können betroffene Unternehmen auch eine Strafanzeige gegen ddie bewertende Person erstatten. Dabei ist zu beachten, dass der Portalbertreiber nicht dazu verpflichtet ist, die Daten des Bewertenden preiszugeben.

Eine Ausnahme hiervon liegt allerdings vor, wenn durch die Äußerung im Eintrag ein Straftatbestand erfüllt ist.

Bewertung auf meinchef.de löschen. Es ist in jedem Fall ratsam einen auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, der die Bewertung auf Rechtsverstöße überprüft.

Ergibt die Prüfung, dass es sich um eine unzulässige Bewertung handelt, kann er unverzüglich handeln und ein Schreiben mit juristischer Argumentation an den Portalbetreiber verfassen. Notfalls kann er auch die gerichtliche Durchsetzung der Löschung in die Wege leiten.

Bewertung auf meinchef.de löschen: Tipps für Arbeitgeber

Damit es gar nicht erst zu bösen Überraschungen in Form von negativen Bewertungen auf Bewertungsportalen wie meinchef.de kommt, empfehle ich Unternehmen, ihre Mitarbeiter regelmäßig anonym z.B. in Form eines Fragebogens zu befragen.

Arbeitgeber können sich so mit dieser intern erfolgten Kritik auseinandersetzen. Die Gefahr, dass etwas im Internet veröffentlich wird, ist dann wesentlich geringer.

Vielleicht motiviert dieses Vorgehen Arbeitnehmer auch dazu, einen positiven Eintrag zu veranlassen.

Ferner kann es aber auch ratsam sein, Arbeitnehmer aufzurufen, Bewertungen auf den einschlägigen Portalen abzugeben.

So kann vermieden werden, dass nur frustrierte Mitarbeiter einen Eintrag verfassen. Durch die direkte Aufforderung ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein positives Feedback erfolgt.

Fazit Bewertung auf meinchef.de löschen

Arbeitgeber-Bewertungsportale wie meinchef.de können Jobsuchenden als Informationsquelle dienen und Arbeitgebern die Möglichkeit verschaffen, sich als attraktives Unternehmen darzustellen.

Enthalten einzelne Bewertungen oder ein Eintrag dort allerdings unwahre Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Schmähungen, können sie sich rufschädigend auswirken.

Das muss nicht hingenommen werden. Ich helfe Ihnen bei der Löschung eines unzulässigen Eintrags bei meinchef.de.

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