Bewertung auf meinchef.de löschen: Bewertungsportale wie kununu, jobvoting oder meinchef bieten Jobsuchenden die Möglichkeit, sich über potenzielle Arbeitgeber zu informieren.
Erfahrungen und Berichte von anderen Beschäftigten können dabei helfen, sich ein besseres Bild über ein Unternehmen zu machen und so möglicherweise zu der Entscheidung beitragen, ob man sich bei einem bestimmten Unternehmen bewerben möchte.
Doch nicht jede in einer Bewertung enthaltene Information muss gleichzeitig der Wahrheit entsprechen. Bewertungen werden anonym abgegeben.
Die Anonymität kann die Verfasser dazu verleiten, sich aus Frust über den Chef negativ oder gar beleidigend durch einen entsprechenden Eintrag zu äußern.
Potenzielle qualifizierte Fachkräfte können durch schlechte Bewertungen abgeschreckt und das Arbeitgeber-Image geschädigt werden. Gern helfen wir Ihnen dabei, einen Eintrag auf meinchef.de, wenn dies möglich ist, zu löschen.
Bewertung auf meinchef.de löschen: Was ist meinchef.de?
Meinchef.de wurde im Jahr 2010 gegründet und enthält mittlerweile mehr als 10.000 Arbeitgeber-Bewertungen. Bewertet werden die zwei Hauptkategorien „Chef“ und „Unternehmen“.
Die Besonderheit dieses Portals ist, dass der Arbeitnehmer seinen Chef direkt bewerten kann und es ihm freisteht, diesen namentlich im Eintrag zu benennen.
So befinden sich unter der Bewertungskategorie „Chef“ Statements, wie z.B.:
„lobt oder kritisiert konstruktiv und zeitnah“;
„trifft nachvollziehbare Entscheidungen“;
„beteiligt Mitarbeiter am Entscheidungsprozess“.
Diese Statements werden dann mit Punkten von 1 (gar nicht zutreffend) bis 5 (voll zutreffend) benotet.
Unter der Kategorie „Unternehmen“ können z.B. „Karriere und Weiterbildung“, „Arbeitsbedingungen“, „Chancengleichheit“ oder „Unternehmenskultur“ bewertet werden, wobei auch hier unter jedem Punkt Statements mit Punkten benotet werden.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit zu den Bewertungen eine Stellungnahme abzugeben. Aus den Bewertungen einzelner Mitarbeiter wird eine Gesamtnote für den Arbeitgeber gebildet. Auf der Startseite des Portals wird eine Rangliste mit den besten Bewertungen angezeigt.
Wird ein Bewertungsdurchschnitt von 3,5 Punkten erreicht, erhält das Unternehmen die Bezeichnung „Top-Unternehmen“ bzw. „Top-Chef“. Weiter kann in der Kategorie „Lob & Kritik“ ein ganz persönliches Statement des Bewertenden abgegeben werden.
Die Nutzer können sich außerdem über Gehälter bestimmter Branchen oder Berufe informieren oder sich Stellenangebote ansehen.
Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, Profile anzulegen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren.
Bewertung auf meinchef.de löschen: Ein kostenpflichtiges Service-Paket ermöglicht Fotos, Links und Stellenanzeigen veröffentlichen zu können. meinchef.de reiht sich damit nahtlos in die Plattformen für Arbeitgeberbewertungen ein.
Welche Bewertungen sind rechtlich zulässig?
Bei unzulässigen bzw. rechtswidrigen Bewertungen haben die Betroffenen einen Anspruch auf Löschung.
Die rechtliche Zulässigkeit einer Bewertung hängt zunächst von der Frage ab, ob Tatsachen oder Meinungen im Eintrag geäußert wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Bewertung bei meinchef.de oder sonst wo veröffentlicht worden ist.
Tatsachen sind einem Beweis zugänglich, d.h., dass die Behauptung sachlich überprüfbar ist. Wenn die Tatsachenbehauptung falsch und damit eine Lüge ist, sollte der Portalbetreiber zur Löschung aufgefordert werden, da eine solche Äußerung unzulässig ist.
Im Gegensatz zu Tatsachen sind Meinungen durch eine subjektive Stellungnahme gekennzeichnet und von Art. 5 Grundgesetz geschützt. Meinungsäußerungen sind grundsätzlich zulässig.
Da der grundrechtliche Schutz aber nicht grenzenlos gewährleistet ist, findet die Meinungsäußerung ihre Grenze bei Schmähkritik und Beleidigungen.
Bei einer Schmähkritik ist die Grenze einer zulässigen kritischen Äußerung überschritten, da lediglich eine Diffamierung mit ihr bezweckt wird.
Es gibt jedoch auch Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten. Bei einer solchen Äußerung muss gefragt werden, ob sie insgesamt durch eine persönliche Stellungnahme geprägt ist oder Tatsachengehalt im Vordergrund steht.
Bewertung auf meinchef.de löschen: Die Beurteilung, ob eine Bewertung zulässig ist oder nicht, kann sich daher als schwierig erweisen, sodass es sich empfiehlt, einen spezialisierten Rechtsanwalt um Rat zu bitten.
Gern können Sie uns ansprechen, wenn Sie auf meinchef.de eine unzulässige oder zweifelhafte Bewertung entdeckt haben oder Sie ein dortiger Eintrag grundsätzlich stört.
Ist es zulässig, dass auf meinchef.de Chefs namentlich benannt werden?
Das Bundesdatenschutzgesetz schützt personenbezogene Daten wie den Namen einer Person.
Die Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten in Bewertungsportalen richtet sich nach § 29 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien oder dem Adresshandel dient, ist zulässig, wenn
1. | kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung hat, | |
2. | die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt, oder | |
3. | die Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 oder Abs. 2 erfüllt sind; Daten im Sinne von § 28a Abs. 2 Satz 4 dürfen nicht erhoben oder gespeichert werden. |
Bei der Frage, ob nach Nr. 1 schutzwürdige Interessen des Betroffenen betroffen sind, nimmt die Rechtsprechung eine Interessenabwägung vor.
Dabei steht die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG zugunsten der Bewertungsportale dem aus dem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I, Art. 1 GG abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen gegenüber.
Die veröffentlichten Daten berühren den Chef in seiner sog. „Sozialsphäre“ also seiner beruflichen Tätigkeit, sodass der Einzelne auf eine Beobachtung seines Verhaltens durch die Öffentlichkeit einstellen und diesbezüglich sachlich geäußerte Kritik hinnehmen muss.
Die Zulässigkeit kann sich aber auch nach § 29 I S. 1 Nr. 2 BDSG beurteilen, wenn die die Daten nämlich öffentlich zugänglich sind. Das ist z.B. dann der Fall, wenn sich der Unternehmens-Website der Name des Chefs entnehmen lässt.
Bewertung auf meinchef.de löschen lassen
Was kann man tun, wenn falsche Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Meinungen auf dem Bewertungsportal meinchef.de oder sonst wo in Form eines Eintrags erscheinen?
In diesem Fall kann und sollte man als Betroffener den Portalbetreiber zur unverzüglichen Löschung auffordern.
Unter Umständen kann auch eine Strafanzeige gegen den Bewertenden erstattet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Portalbertreiber nicht dazu verpflichtet ist, die Daten des Bewertenden preiszugeben.
Eine Ausnahme hiervon liegt allerdings vor, wenn durch die Äußerung im Eintrag ein Straftatbestand erfüllt ist.
Bewertung auf meinchef.de löschen. Es ist in jedem Fall ratsam einen auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, der die Bewertung auf Rechtsverstöße überprüft.
Ergibt die Prüfung, dass es sich um eine unzulässige Bewertung handelt, kann er unverzüglich handeln und ein Schreiben mit juristischer Argumentation an den Portalbetreiber verfassen. Notfalls kann er auch die gerichtliche Durchsetzung der Löschung in die Wege leiten.
Bewertung auf meinchef.de löschen: Tipps für Arbeitgeber
Damit es gar nicht erst zu bösen Überraschungen in Form von negativen Bewertungen auf Bewertungsportalen wie meinchef.de kommt, empfehlen wir Unternehmen, ihre Mitarbeiter regelmäßig anonym z.B. in Form eines Fragebogens zu befragen.
Arbeitgeber können sich so mit dieser intern erfolgten Kritik auseinandersetzen. Die Gefahr, dass etwas im Internet veröffentlich wird, ist dann wesentlich geringer.
Vielleicht motiviert dieses Vorgehen Arbeitnehmer auch dazu, einen positiven Eintrag zu veranlassen.
Ferner kann es aber auch ratsam sein, Arbeitnehmer aufzurufen, Bewertungen auf den einschlägigen Portalen abzugeben.
So kann vermieden werden, dass nur frustrierte Mitarbeiter einen Eintrag verfassen. Durch die direkte Aufforderung ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein positives Feedback erfolgt.
Fazit Bewertung auf meinchef.de löschen
Arbeitgeber-Bewertungsportale wie meinchef.de können Jobsuchenden als Informationsquelle dienen und Arbeitgebern die Möglichkeit verschaffen, sich als attraktives Unternehmen darzustellen.
Enthalten einzelne Bewertungen oder ein Eintrag dort allerdings unwahre Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Schmähungen, können sie sich rufschädigend auswirken.
Das muss nicht hingenommen werden. Wir helfen Ihnen bei der Löschung eines unzulässigen Eintrags bei meinchef.de.