Portalbetreiber haften für negative Bewertungen?

Negative Bewertungen im Internet können für Unternehmen und Einzelpersonen erheblichen Schaden anrichten. Sie können zu Umsatzeinbußen, Imageverlust und sogar zu Reputationsschäden führen. In manchen Fällen kann der Portalbetreiber für negative Bewertungen haften.

In diesem Blogbeitrag erkläre ich, wann der Portalbetreiber für negative Bewertungen haftet. Ich gebe Ihnen auch Tipps, wie Sie sich gegen negative Bewertungen schützen können.

Haftung des Portalbetreibers

Grundsätzlich haftet der Portalbetreiber nicht für die Inhalte von Bewertungen, die von Nutzern auf seinem Portal abgegeben werden. Dies gilt auch für negative Bewertungen.

Der Portalbetreiber haftet jedoch, wenn er eine rechtswidrige Bewertung nicht löscht oder ändert, obwohl er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit hat.

Rechtwidrige Bewertungen sind zum Beispiel Bewertungen, die:

  • unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten,
  • üble Nachrede oder Verleumdung beinhalten,
  • Schmähkritik beinhalten,
  • rechtswidrige Inhalte enthalten, wie zum Beispiel Beleidigungen oder Diskriminierung.

Der Portalbetreiber haftet auch, wenn er eine Bewertung eigenständig ändert und diese Änderung die Rechtswidrigkeit der Bewertung verstärkt.

Um sich gegen negative Bewertungen zu schützen, ist es daher wichtig, dass der Portalbetreiber eine angemessene Prüfungspflicht für Bewertungen einführt.

Portalbetreiber haften für negative Bewertungen? Prüfungspflichten des Portalbetreibers

Der Portalbetreiber ist verpflichtet, die von Nutzern abgegebenen Bewertungen auf ihre Rechtswidrigkeit zu prüfen. Diese Prüfungspflicht muss angemessen sein.

Die Angemessenheit der Prüfungspflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • der Art des Portals, auf dem die Bewertungen abgegeben werden,
  • der Anzahl der abgegebenen Bewertungen,
  • der Schwere der möglichen Rechtsverstöße.

In der Regel muss der Portalbetreiber Bewertungen mindestens auf offensichtliche Rechtsverstöße hin prüfen.

Beispiel: Ein Portalbetreiber, der Bewertungen von Ärzten veröffentlicht, muss Bewertungen, die den Verdacht auf eine Körperverletzung oder einen Behandlungsfehler beinhalten, zumindest auf ihre Plausibilität hin prüfen.

Reaktion auf negative Bewertungen

Wenn Sie eine negative Bewertung auf einem Bewertungsportal erhalten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, zu prüfen, ob die Bewertung rechtswidrig ist.
  • Reagieren Sie sachlich und angemessen auf die Bewertung. Eine emotionale Reaktion wird die Situation nur verschlimmern.
  • Bieten Sie dem Bewerter eine Lösung an. Wenn die Bewertung auf einem berechtigten Missstand beruht, können Sie versuchen, den Missstand zu beheben.

Fazit Portalbetreiber haften für negative Bewertungen?

Negative Bewertungen im Internet können für Unternehmen und Einzelpersonen erheblichen Schaden anrichten. In manchen Fällen kann der Portalbetreiber für negative Bewertungen haften.

Um sich gegen negative Bewertungen zu schützen, ist es wichtig, dass der Portalbetreiber eine angemessene Prüfungspflicht für Bewertungen einführt.

Wenn Sie eine negative Bewertung auf einem Bewertungsportal erhalten, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.

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