Wie Sie mit einer Fake Google Bewertung umgehen sollten!

Google Bewertung

Wenn Sie unter einer fake Google Bewertung leiden, ist es ratsam, sich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt darüber zu unterhalten, welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen den schlechten Eintrag zu wehren.

Hierfür stehe ich gern zur Verfügung, schicken Sie mir einfach die in Frage stehende fake Bewertung per Mail zu und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

Allerdings ist es für Sie vorteilhaft, die Thematik selbst besser zu verstehen, um so eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Wann ist eine Bewertung bei Google als Fake zu bezeichnen?

Zunächst sollte geklärt werden, was überhaupt unter einer Fake Bewertung bei Google oder anderen Portalen zu verstehen ist. Aus Sicht des bewerteten Unternehmen ist womöglich alles „fake“, was nicht der eigenen Wahrnehmung entspricht. Ich möchte hier versuchen, objektiv einige Fallkategorien zu bilden.

Ist eine Bewertung fake, wenn sie von einer Person mit einem Pseudonym verfasst worden ist? Nicht unbedingt. „Fake“ bedeutet zunächst einmal, dass etwas gefälscht ist.

Eine Bewertung von einer Person, die sich hinter einem Pseudonym versteckt, ist nicht deshalb gefälscht, nur weil der Klarname fehlt. Hier pauschal von einer fake Bewertung zu sprechen empfinde ich als nicht korrekt. Immerhin gibt es auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, was indirekt auch ermöglicht, sich nicht nur unter Preisgabe des Klarnamens zu äußern.

Fake Google Bewertung. Konkrete Fallkonstellationen!

Unter einer Fake Bewertung verstehe ich viel mehr die Fallkonstellation, dass entweder Lügen verbreitet werden, oder dass Menschen Bewertungen abgeben, die dazu gar nicht berechtigt sind.

Wer unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, handelt damit stets unzulässig. Eine solche Bewertung ist deshalb „Fake“, weil sie gefälschte Inhalte zum Gegenstand hat.

Hier hat bereits Google ein eigenes Interesse daran, gegen die fake Einträge vorzugehen, da Nutzer Google vertrauen und das Vertrauen schnell zurückziehen, sollte sich herausstellen, dass auf Google nur fake Inhalte veröffentlicht werden.

Wenn Leute bewerten, die dazu nicht berechtigt sind, könnte man auch von einer fake Bewertung sprechen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise Dienstleistungen bewertet werden, ohne dass diese in Anspruch genommen wurden.

Auf welcher Grundlage basiert eine Bewertung einer Dienstleistung, wenn die bewertende Person die Dienstleistung gar nicht kennengelernt hat? Hier kann von einer fake Bewertung gesprochen werden.

Sind Fake Bewertungen immer rechtswidrig?

Eine Fake Bewertung bei Google zu löschen setzt voraus, dass diese gegen die Richtlinien von Google oder gegen geltendes Recht verstößt. Fake Bewertungen im obigen Sinne sind diesbezüglich also wieder zu unterscheiden:

Eine Bewertung, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthält und dadurch als „fake“ anzusehen ist, ist juristisch gut angreifbar.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind immer unzulässig und können daher mit rechtlichen Mitteln bekämpft werden – außergerichtlich oder gerichtlich. Fake Bewertungen in dem Sinne, dass Pseudonyme verwendet werden, sind hingegen nicht rechtswidrig. Es gibt keinen Zwang zur Offenlegung des Klarnamens.

Fake Bewertungen von Menschen, die die bewertete Dienstleistung oder das bewertete Unternehmen nicht einmal kennengelernt haben, sind meiner Ansicht nach rechtswidrig. Auch die Gerichte verlangen hier teilweise, dass die Bewertungsplattform sicherstellt, dass die Bewertung zumindest auf irgendeiner realen Erfahrung beruht.

Meine Hilfestellung für Sie!

Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen negative Einträge auf einschlägigen Bewertungsplattformen juristisch zur Wehr zu setzen.

Ich schaue mir gern Ihren Fall einer Fake Bewertung auf Google an. Ich prüfe kostenfrei vorab im Rahmen einer Ersteinschätzung, ob realistische Chancen des Löschens bestehen.

Wenn Sie wünschen, übernehme ich den gesamten Schriftwechsel mit Google für Sie, damit Sie sich wieder um die wichtigen Dinge kümmern können.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

4 Gedanken zu „Wie Sie mit einer Fake Google Bewertung umgehen sollten!“

  1. Guten Tag Herr Feil
    auf meinem Firmenprofil haben in letzter Zeit 2 Unbekannte Fake-Bewertungen abgegeben. Bei beiden „Bewertungen“ sind nur (mir unbekannte) Initialien als Nutzer angegeben und kein Text, nur 1 Stern. Meine Meldung an google hat nichts gebracht, es sei nicht gegen die Richtlinien verstoßen worden.
    Was meinen Sie dazu?
    Viele grüße

    Antworten
    • Hallo,

      ich denke, ich kann Ihnen helfen. Zuerst sollte in der Auseinandersetzung mit google geklärt werden, ob es überhaupt einen geschäftlichen Kontakt mit den bewertenden Personen gab.

      Meine Erfahrung ist, dass Google vielmals erst auf Anwaltsschreiben angemessen reagiert.

      Viele Grüße
      Thomas Feil

  2. Guten Tag, es ist eine Frechheit, dass anonymes Bewerten überhaupt möglich ist und zulässig ist. Fake Bewertungen nehmen bei uns Überhand und wir vermuten die Konkurrenz dahinter. Beweise haben wir natürlich keine, sodass es beim Löschen oder dem Versuch des Löschens bleibt. Die Situation ist aber nicht zufriedenstellend. Man ist den fake Einträgen fast schutzlos ausgeliefert.

    Antworten
    • Guten Tag L.,

      fake Bewertungen kriegen wir juristisch gut „in den Griff“, das zeigt unsere Erfahrung bei Google und anderen Plattformen, auf denen Bewertungen auftauchen. Gegen fake Rezensionen lässt sich juristisch hervorragend vorgehen. Melden Sie sich gern per Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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