Kann ich Google-Bewertungen zurückverfolgen?

Google Bewertung

Google-Bewertungen zurückverfolgen: Mythos oder Realität? 

Ein Klick, ein paar Worte – und schon prangt eine negative Google-Bewertung unter Ihrem Unternehmensprofil. Für viele Unternehmer, Ärzte und Selbstständige ist dies ein Schreckensszenario. Eine ungerechtfertigte oder gar falsche Bewertung kann den Ruf schädigen, potenzielle Kunden abschrecken und im schlimmsten Fall Umsatzeinbußen nach sich ziehen. In dieser emotional aufgeladenen Situation stellt sich oft die Frage: Kann ich herausfinden, wer hinter dieser Bewertung steckt? Kann ich Google-Bewertungen zurückverfolgen?

Diese Frage ist mehr als verständlich. Das Bedürfnis nach Aufklärung, nach der Möglichkeit, sich gegen unwahre Behauptungen zur Wehr zu setzen oder schlichtweg den Verfasser zur Rechenschaft zu ziehen, ist groß. Doch die Realität der Online-Anonymität und die Datenschutzrichtlinien von Plattformen wie Google machen die Identifizierung von anonymen Bewertern zu einer komplexen Herausforderung. Dennoch ist es nicht unmöglich. Als Ihr erfahrener Partner im IT-Recht und Reputationsmanagement möchte ich Ihnen in diesem Beitrag einen klaren Überblick über die Möglichkeiten, Grenzen und strategisch klugen Schritte geben.

Warum überhaupt eine Google-Bewertung zurückverfolgen wollen?

Die Motivationen, den Urheber einer negativen Bewertung identifizieren zu wollen, sind vielfältig:

  1. Rufschädigung und Geschäftsschädigung: Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder beleidigende Äußerungen können den guten Ruf eines Unternehmens oder einer Person massiv beschädigen und reale wirtschaftliche Nachteile verursachen.
  2. Wunsch nach Gerechtigkeit: Viele Betroffene empfinden es als zutiefst ungerecht, anonymen Angriffen ausgesetzt zu sein, ohne sich adäquat verteidigen oder den Verfasser zur Rede stellen zu können.
  3. Prüfung der Authentizität: Insbesondere bei auffällig vielen negativen Bewertungen in kurzer Zeit oder bei sehr generisch formulierten Kritiken kann der Verdacht aufkommen, dass es sich um Fake-Bewertungen handelt – sei es von Konkurrenten oder anderen Parteien mit unlauteren Absichten.
  4. Einleitung rechtlicher Schritte: Um gegen eine rechtswidrige Bewertung (z.B. Verleumdung, üble Nachrede) zivil- oder gar strafrechtlich vorgehen zu können, ist die Identität des Verfassers in der Regel unerlässlich.

Die Herausforderung: Anonymität im Internet und Googles Datenschutz

Google ermöglicht es seinen Nutzern, Bewertungen unter einem Pseudonym abzugeben. Dies dient dem Schutz der Meinungsfreiheit und soll Nutzer ermutigen, ehrliches Feedback zu geben. Gleichzeitig öffnet es aber auch Tür und Tor für Missbrauch. Google selbst ist datenschutzrechtlich verpflichtet, die Identität seiner Nutzer zu schützen und gibt diese nicht ohne Weiteres preis.

Die direkte technische Rückverfolgung, etwa über eine IP-Adresse, ist für Privatpersonen oder Unternehmen in der Regel nicht möglich. Selbst wenn man eine IP-Adresse hätte, führt diese oft nur zum Internet-Provider, der seinerseits strenge Datenschutzauflagen erfüllen muss. Zudem verschleiern Techniken wie VPN-Dienste die tatsächliche Herkunft des Nutzers zusätzlich.

Googles Rolle und die Offenlegung von Nutzerdaten

Google ist nicht per se desinteressiert an der Rechtmäßigkeit der Inhalte auf seiner Plattform. Das Unternehmen hat Richtlinien, die bestimmte Inhalte verbieten (z.B. Hassrede, gefälschte Inhalte, Interessenkonflikte). Dennoch ist Google in erster Linie ein Intermediär und nicht der Urheber der Bewertung.

Eine direkte Anfrage an Google mit der Bitte um Herausgabe der Nutzerdaten des Bewerters wird in den allermeisten Fällen scheitern. Google beruft sich hier auf den Datenschutz und die Notwendigkeit, die Privatsphäre seiner Nutzer zu wahren. Es gibt jedoch Ausnahmen: Google ist verpflichtet, Nutzerdaten herauszugeben, wenn eine entsprechende gerichtliche Anordnung vorliegt. Dies ist der Dreh- und Angelpunkt, wenn es um die Identifizierung eines anonymen Bewerters geht.

Strategische Ansätze: Wie kann man vorgehen?

Obwohl die direkte Identifizierung schwierig ist, gibt es juristische Wege, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Ziel führen können. Hier ist eine kompetente und strategische Rechtsberatung unerlässlich.

  1. Der erste Schritt: Ist die Bewertung rechtswidrig?
    Nicht jede negative Bewertung ist automatisch rechtswidrig. Das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) schützt auch kritische, überspitzte oder polemische Äußerungen. Eine Rechtsverletzung liegt jedoch insbesondere dann vor, wenn:
    • Unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden (z.B. „Das Essen war verschimmelt“, obwohl dies nicht stimmt).
    • Es sich um Schmähkritik handelt (die Diffamierung der Person steht im Vordergrund, nicht die sachliche Auseinandersetzung).
    • Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede (§§ 185 ff. StGB) im Spiel sind.
    • Die Bewertung gegen die Google-eigenen Richtlinien verstößt.
    • Personenbezogene Daten ohne Einwilligung veröffentlicht werden.
    Eine genaue juristische Prüfung der konkreten Bewertung ist daher der Ausgangspunkt jeder Strategie.
  2. Der Auskunftsanspruch gegen Google – Der juristische Hebel
    Wenn die Bewertung nachweislich rechtswidrig ist, kann ein sogenannter Auskunftsanspruch gegen Google geltend gemacht werden. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich insbesondere im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), speziell § 21 Abs. 2 TTDSG (früher § 14 Abs. 2 TMG bzw. § 15a TMG).Dieser Anspruch zielt darauf ab, dass Google die Bestandsdaten des Nutzers (z.B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse zum Zeitpunkt der Erstellung der Bewertung oder der letzten Logins) herausgibt.
  3. Das Verfahren zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs:
    • Anwaltliche Prüfung und Aufforderung an Google: Zunächst wird ein spezialisierter Rechtsanwalt die Bewertung prüfen. Liegt eine klare Rechtsverletzung vor, wird Google (in der Regel Google Ireland Ltd. als zuständige europäische Niederlassung) zunächst außergerichtlich unter Fristsetzung aufgefordert, die rechtswidrige Bewertung zu entfernen und/oder die Nutzerdaten preiszugeben. Oftmals wird Google die Bewertung prüfen und bei einem offensichtlichen Verstoß gegen die eigenen Richtlinien oder geltendes Recht löschen. Die Herausgabe von Daten erfolgt auf diesem Wege jedoch selten.
    • Gerichtliches Verfahren (Antrag auf Gestattung der Auskunftserteilung): Weigert sich Google, die Daten freiwillig herauszugeben (was die Regel ist), muss der Auskunftsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Hierzu wird bei dem zuständigen Landgericht ein Antrag auf Erlass einer gerichtlichen Gestattung zur Erteilung der Auskunft gestellt. In diesem Verfahren muss glaubhaft gemacht werden, dass eine Rechtsverletzung von erheblichem Gewicht vorliegt.
    • Herausgabe der Daten durch Google: Liegt eine rechtskräftige gerichtliche Anordnung vor, ist Google verpflichtet, die vorhandenen Daten des Nutzers herauszugeben. Dies können der bei Google hinterlegte Name, die E-Mail-Adresse und die zuletzt genutzten IP-Adressen sein.
  4. Was passiert nach Erhalt der Daten?
    Mit den von Google erhaltenen Daten kann oft der Verfasser der Bewertung identifiziert werden.
    • Klarnamen und E-Mail-Adressen: Führen diese direkt zur Person, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden (Abmahnung, Unterlassungsklage, Schadensersatzforderung, Strafanzeige).
    • IP-Adressen: Eine IP-Adresse allein identifiziert nicht direkt eine Person, sondern einen Internetanschluss. Über die IP-Adresse kann jedoch beim jeweiligen Internet-Provider (nach einer weiteren gerichtlichen Gestattung) der Anschlussinhaber erfragt werden. Hierbei gilt die Störerhaftung des Anschlussinhabers, der dann darlegen muss, wer zum fraglichen Zeitpunkt den Internetanschluss genutzt hat, falls er es nicht selbst war.

Die Alternative: Fokus auf die Löschung der Bewertung

Nicht immer ist die Identifizierung des Bewerters das primäre Ziel oder der wirtschaftlich sinnvollste Weg. Oftmals geht es Betroffenen vor allem darum, die schädigende Bewertung so schnell wie möglich entfernen zu lassen. Auch hier ist ein strategisches Vorgehen entscheidend.

Die Löschung einer Google-Bewertung kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden:

  • Meldung über das Google-Profil: Jede Bewertung kann direkt bei Google als unangemessen gemeldet werden. Dies ist der erste, oft aber nicht ausreichende Schritt.
  • Einreichung eines juristisch fundierten Löschantrags: Ein von einem spezialisierten Anwalt verfasster Antrag, der die Rechtswidrigkeit der Bewertung detailliert darlegt und mit entsprechenden Nachweisen untermauert, hat deutlich höhere Erfolgsaussichten. Hierbei wird Google auf die konkreten Rechtsverstöße (z.B. Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, unwahre Tatsachenbehauptungen, Verstoß gegen die Google-Richtlinien) hingewiesen.
  • Gerichtliche Schritte gegen Google auf Unterlassung: Weigert sich Google trotz fundierter Begründung, die Bewertung zu löschen, kann auch hier der Klageweg gegen Google beschritten werden, um die Löschung zu erzwingen.

Die Erfahrung zeigt, dass Google auf anwaltliche Schreiben, die präzise die Rechtsverstöße aufzeigen, deutlich eher reagiert und rechtswidrige Bewertungen entfernt. Der Fokus auf die Löschung ist oft der schnellere und kosteneffizientere Weg, um den unmittelbaren Schaden für den Ruf zu begrenzen.

Grenzen und Realitäten der Rückverfolgung

Es ist wichtig, realistische Erwartungen zu haben:

  • Erfolg ist nicht garantiert: Selbst mit einer gerichtlichen Anordnung kann es sein, dass die von Google übermittelten Daten nicht zur eindeutigen Identifizierung führen (z.B. Wegwerf-E-Mail-Adressen, Nutzung öffentlicher WLANs oder VPNs).
  • Zeitlicher und finanzieller Aufwand: Gerichtliche Verfahren sind zeit- und kostenintensiv. Eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiko ist notwendig.
  • Fokus auf schwerwiegende Fälle: Der Auskunftsanspruch ist in der Regel für Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder klar nachweisbarer unwahrer Tatsachenbehauptungen mit erheblichem Schadenpotenzial vorgesehen. Eine bloß unliebsame, aber noch von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik wird kaum zur Offenlegung von Nutzerdaten führen.

Proaktives Reputationsmanagement: Die beste Verteidigung

Neben den reaktiven Maßnahmen zur Löschung oder Rückverfolgung von Bewertungen ist ein proaktives Reputationsmanagement entscheidend:

  • Monitoring: Überwachen Sie regelmäßig Ihre Online-Bewertungen.
  • Professionelle Reaktion: Reagieren Sie auf alle Bewertungen – positive wie negative – zeitnah, sachlich und professionell. Bieten Sie bei negativer Kritik Lösungen an.
  • Echte Qualität liefern: Die beste Prävention gegen negative Bewertungen ist exzellenter Service und hohe Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen.
  • Positive Bewertungen fördern: Zufriedene Kunden aktiv um eine Bewertung zu bitten, ist ein legitimes Mittel, um ein ausgewogenes und positives Gesamtbild zu erzeugen.

Google-Bewertungen zurückverfolgen: Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Die Materie des IT-Rechts, Persönlichkeitsrechts und der Online-Reputation ist komplex. Spätestens wenn Sie mit folgenden Situationen konfrontiert sind, ist die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts dringend anzuraten:

  • Bei Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten.
  • Bei Schmähkritik, Beleidigungen oder Verleumdungen.
  • Wenn Sie den Verdacht auf gezielte Fake-Bewertungen haben.
  • Wenn eine negative Bewertung erhebliche Auswirkungen auf Ihr Geschäft hat.
  • Wenn Sie den Verfasser identifizieren und rechtliche Schritte einleiten möchten.
  • Wenn Ihre eigenen Versuche, eine Bewertung bei Google löschen zu lassen, erfolglos waren.

Ein erfahrener Anwalt kann die Rechtslage kompetent einschätzen, eine effektive Strategie entwickeln und Ihre Interessen sowohl gegenüber Google als auch gegenüber dem Verfasser der Bewertung mit der nötigen Entschlossenheit vertreten.

Fazit Google-Bewertungen zurückverfolgen: Rückverfolgung ist möglich, aber ein anspruchsvoller Weg

Die Frage „Kann ich Google-Bewertungen zurückverfolgen?“ lässt sich mit einem differenzierten „Ja, aber…“ beantworten. Es ist kein einfacher Prozess und erfordert in der Regel juristische Expertise und gerichtliche Schritte. Die Hürden sind bewusst hoch, um die Meinungsfreiheit und den Datenschutz zu wahren.

In vielen Fällen kann der strategisch klügere und schnellere Weg darin liegen, sich auf die Löschung der rechtswidrigen Bewertung zu konzentrieren. Doch für Betroffene, die durch falsche oder diffamierende Aussagen erheblichen Schaden erleiden, bietet der Weg über den Auskunftsanspruch eine Möglichkeit, den anonymen Verfasser zur Rechenschaft zu ziehen.

Wichtig ist, sich nicht von der scheinbaren Anonymität des Internets entmutigen zu lassen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie Ihren guten Ruf schützen und sich effektiv gegen ungerechtfertigte Angriffe zur Wehr setzen.

Sollten Sie mit einer rufschädigenden Bewertung konfrontiert sein, ist schnelles und strategisches Handeln gefragt. Als Ihr erfahrener Partner im IT-Recht und Reputationsmanagement unterstütze ich Sie kompetent und lösungsorientiert dabei, Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen und eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren individuellen Fall zu entwickeln. Zögern Sie nicht, eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Optionen zu prüfen. Ihr guter Ruf ist es wert, verteidigt zu werden.

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

2 Gedanken zu „Kann ich Google-Bewertungen zurückverfolgen?“

  1. Betreff: Bitte um Unterstützung bei rufschädigenden anonymen Google-Bewertungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich mit der Bitte um rechtliche Unterstützung an Sie, da ich wiederholt mit rufschädigenden, anonymen Google-Bewertungen konfrontiert bin. Zwar konnten einige dieser Bewertungen bereits gelöscht werden, jedoch treten in regelmäßigen Abständen neue, ähnlich formulierte Bewertungen auf.

    Ich vermute, dass diese entweder von ein und derselben Person stammen oder möglicherweise aus dem Umfeld von Konkurrenten oder ehemaligen Mitarbeitenden kommen. Mein Ziel ist es, die Verfasser dieser Bewertungen zurückzuverfolgen, um gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können.

    Mir ist bewusst, dass die Rückverfolgung solcher Bewertungen technisch und rechtlich eine Herausforderung darstellt. Ich würde daher gerne mit Ihnen klären, welche Möglichkeiten es gibt, den oder die Verfasser zu identifizieren, und ob ein Vorgehen gegen Google oder weitere rechtliche Schritte in meinem Fall sinnvoll und möglich sind.

    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und stehe für Rückfragen oder weitere Informationen selbstverständlich zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Palkowski

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Palkowski,

      außergerichtlich erhalten Sie von Google keine Informationen, wer die Bewertungen verfasst hat. Leider.

      Insoweit braucht es gerichtliche Maßnahmen, ggf. eine einstweilige Verfügung, um an die Daten zu kommen. Die Gerichte setzen bei Bewertungen einen Streitwert von 10.000 EUR an, der Basis für die Berechnung der Gerichtskosten und Gebühren ist. Dann entsteht in der ersten Instanz ein Prozesskostenrisiko von über 4000 EUR. Es braucht also eine gewisse wirtschaftliche Risikobereitschaft, um Ansprüche durchzusetzen. Wenn Sie die gerichtlichen Verfahren gewinnen, entstehen keine Kosten für sie.

      Viele Grüße
      Thomas Feil

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