Kann ich Google-Bewertungen zurückverfolgen?

Google Bewertung

Google-Bewertungen sind ein wichtiger Aspekt für Unternehmen, da sie das Vertrauen der Kunden stärken und potenzielle Kunden beeinflussen können. Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen mit negativen oder falschen Bewertungen konfrontiert werden. In solchen Fällen stellt sich die Frage: „Kann ich Google-Bewertungen zurückverfolgen?“ In diesem Blogbeitrag werde ich als beratender Fachanwalt für IT-Recht Tipps geben, wie Sie mit diesem Problem umgehen können.

Kann ich Google-Bewertungen zurückverfolgen?

Die Rückverfolgung von Google-Bewertungen kann eine Herausforderung sein. Grundsätzlich ist es möglich, bestimmte Informationen über den Verfasser einer Bewertung zu ermitteln. Nach der Abgabe einer Rezension liegt beispielsweise bei Google eine IP-Adresse vor. Diese IP-Adresse kann Aufschluss darüber geben, wer die Bewertung verfasst hat. Allerdings ist es nicht so einfach, den Verfasser anhand der IP-Adresse zu identifizieren. Die IP-Adresse ermöglicht lediglich die Identifizierung des Anschlussinhabers, nicht jedoch des Verfassers der Rezension. Anschlussinhaber und Verfasser der Rezension müssen nicht personenidentisch sein.

Es gibt jedoch auch rechtliche Aspekte zu beachten. Das Schreiben und Veröffentlichen einer Bewertung unter falschem Namen ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass Einträge in Online-Portalen mit echten Daten verfasst werden müssen. Auch Google sieht es nicht als Pflicht an, dass man mit echtem Namen eine Bewertung schreibt. Daher sind Rezensionen unter falschem Namen bei Google erlaubt.

Hilfe bei unzulässigen Google-Bewertungen

Wenn Sie mit unzulässigen Google-Bewertungen konfrontiert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie damit umgehen können. Hier sind einige Tipps:

Kostenfreie Ersteinschätzung: Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung bei einem Fachanwalt für IT-Recht ein. Ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und entsprechende Schritte einzuleiten.

Rechtliche Schritte: Wenn eine Bewertung rechtswidrig ist, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein Fachanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und die Bewertung entfernen zu lassen.

Antworten auf Bewertungen: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, auf die Bewertung zu antworten. Dies kann das Vertrauen Ihrer Kunden stärken und zeigen, dass Sie sich um ihre Anliegen kümmern. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Antwort öffentlich sichtbar ist und auch potenzielle Kunden beeinflussen kann.

Professionelle Online-Reputation-Management-Dienste: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, professionelle Dienste für das Online-Reputationsmanagement in Anspruch zu nehmen. Diese Dienste können Ihnen dabei helfen, unzulässige Bewertungen zu identifizieren und zu entfernen.

Fazit

Die Rückverfolgung von Google-Bewertungen kann eine Herausforderung sein. Es ist möglich, bestimmte Informationen über den Verfasser einer Bewertung zu ermitteln, aber dies ist oft nicht ausreichend, um den Verfasser eindeutig zu identifizieren. Wenn Sie mit unzulässigen Bewertungen konfrontiert sind, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen und sich gegebenenfalls an einen Fachanwalt für IT-Recht wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und entsprechende Schritte einzuleiten.

Ich hoffe, dass Ihnen dieser Blogbeitrag weiterhilft und wünsche Ihnen viel Erfolg beim Umgang mit Google-Bewertungen!

2 Gedanken zu „Kann ich Google-Bewertungen zurückverfolgen?“

  1. Betreff: Bitte um Unterstützung bei rufschädigenden anonymen Google-Bewertungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich mit der Bitte um rechtliche Unterstützung an Sie, da ich wiederholt mit rufschädigenden, anonymen Google-Bewertungen konfrontiert bin. Zwar konnten einige dieser Bewertungen bereits gelöscht werden, jedoch treten in regelmäßigen Abständen neue, ähnlich formulierte Bewertungen auf.

    Ich vermute, dass diese entweder von ein und derselben Person stammen oder möglicherweise aus dem Umfeld von Konkurrenten oder ehemaligen Mitarbeitenden kommen. Mein Ziel ist es, die Verfasser dieser Bewertungen zurückzuverfolgen, um gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können.

    Mir ist bewusst, dass die Rückverfolgung solcher Bewertungen technisch und rechtlich eine Herausforderung darstellt. Ich würde daher gerne mit Ihnen klären, welche Möglichkeiten es gibt, den oder die Verfasser zu identifizieren, und ob ein Vorgehen gegen Google oder weitere rechtliche Schritte in meinem Fall sinnvoll und möglich sind.

    Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und stehe für Rückfragen oder weitere Informationen selbstverständlich zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Palkowski

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Palkowski,

      außergerichtlich erhalten Sie von Google keine Informationen, wer die Bewertungen verfasst hat. Leider.

      Insoweit braucht es gerichtliche Maßnahmen, ggf. eine einstweilige Verfügung, um an die Daten zu kommen. Die Gerichte setzen bei Bewertungen einen Streitwert von 10.000 EUR an, der Basis für die Berechnung der Gerichtskosten und Gebühren ist. Dann entsteht in der ersten Instanz ein Prozesskostenrisiko von über 4000 EUR. Es braucht also eine gewisse wirtschaftliche Risikobereitschaft, um Ansprüche durchzusetzen. Wenn Sie die gerichtlichen Verfahren gewinnen, entstehen keine Kosten für sie.

      Viele Grüße
      Thomas Feil

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