Forum Eintrag oder Thread löschen lassen durch Anwalt ⚠️

Falls Sie Probleme mit einem Eintrag oder Thread in einem Forum haben und überlegen, diesen durch einen Anwalt löschen zu lassen, sind Sie bei mir richtig.

Ich habe mich auf das IT-Recht und Reputationsschutz im Internet spezialisiert. Ich helfe Mandanten bundesweit dabei, rufschädigende Inhalte aus dem Netz zu entfernen, soweit dies möglich ist.

Für meine Mandanten habe ich bereits Einträge und Threads in einem Forum entfernen lassen. Ich möchte in diesem Beitrag aufzeigen, welche Fallkonstellationen es gibt und worauf Betroffene von Rufschädigungen im Internet achten sollten.

Gern können Sie mir per E-Mail Ihren Fall unverbindlich schildern. Ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

Eintrag im Forum entfernen – unwahre Tatsachenbehauptung und/oder Schmähkritik als Grenze der Meinungsfreiheit

Ein Forum ist im Grunde nur eine Plattform und Möglichkeit im Internet, um Aussagen tätigen zu können. Hierbei kommt es juristisch gesehen nicht darauf an, welches Thema das Forum innehat, sondern nur auf den Inhalt der in Frage stehenden Aussage.

Entweder kann ein Eintrag im Forum rechtswidrig sein, oder ein ganzer Thread – dazu sogleich mehr. Bevor Sie einen Anwalt konsultieren, sollten Sie verstanden haben, dass unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik grundsätzlich unzulässig sind.

Solche Einträge in Foren können daher juristisch gesehen gelöscht werden. Dies kann außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind im Grunde Lügen. Niemand darf über Sie oder Ihr Unternehmen unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen. Punkt.

Sollte also in einem Forum ein Eintrag oder Thread mit unwahren Tatsachenbehauptungen auftauchten, kann Ihr Rechtsanwalt für Sie außergerichtlich oder gerichtlich den Eintragsersteller, möglicherweise den Threadersteller oder den Forumbetreiber zur Löschung auffordern.

Dem Forumbetreiber muss man jedoch zunächst überhaupt in Kenntnis über rechtsverletzende Inhalte setzen – ab Kenntnis haftet der Betreiber dann so, als hätte er die Aussage sich zu eigen gemacht.

Forum Eintrag oder Thread löschen lassen: Schmähkritik im Forum?

Schmähkritik ist überzogene Kritik, die keiner sachlichen Diskussion mehr dient, sondern lediglich der Diffamierung einer Person.

Sollte in einem Forum ein Eintrag mit Beleidigungen oder sonstiger Schmähkritik über Sie veröffentlicht worden sein, kann Ihr Anwalt dort eine Löschung erwirken.

Hierbei kann durch Beleidigungen auch schnell die strafrechtliche Dimension eröffnet sein – Betreiber von Foren sind dann oft hellhörig und hilfsbereit.

Kritik an sich müssen Sie sich als Person oder Unternehmen aber mitunter gefallen lassen.

Es kommt sehr auf den Einzelfall an, ob unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder zulässige Kritik in einem Forum geäußert worden sind.

Teilweise sind die Grenzen fließend und auch für Juristen nicht immer einfach auszuloten. Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Eintrag in einem Forum oder ein ganzer Thread entfernt werden kann oder nicht. Ich helfe Ihnen gern weiter.

Eintrag oder Thread im Forum löschen lassen – was ist möglich? Worauf kommt es an?

Teilweise stehen Betroffene von Rufschädigungen im Internet vor dem Problem zu entscheiden, ob sie gegen einen einzelnen Beitrag im Forum oder gegen den gesamten Thread vorgehen sollen.

Dies muss von Fall zu Fall zu entscheiden sein. Aber eins ist sicher: Ist bereits der erste Eintrag eines Threads auf unwahren Tatsachenbehauptungen fußend, stehen die Chancen gut, dass der gesamte Thread gelöscht werden kann.

Denn oft basieren die darauf folgenden Einträge auf der ursprünglich unwahren Tatsachenbehauptung, sodass der gesamte Thread juristisch angreifbar ist und tatsächlich auch keinen reellen Sinn mehr ergäbe, würde der erste Eintrag gelöscht werden.

Betreiber von Foren zeigen sich hier oft einsichtig – auch um sich selbst vor juristischen Konsequenzen zu schützen.

Urteil des Amtsgericht Ratingen

Das Amtsgericht Ratingen musste 2011 über einen Fall entscheiden, in dem ein Nutzer eines Forums verwiesen wurde, da dieser gegen die Boardregeln verstoßen hatte.

Der Nutzer forderte schließlich die Entfernung sämtlicher eigens verfassten Beiträge, woraufhin sich der Betreiber des Forums weigerte (Urteil vom 29.06.2011 – Az.: 8 C 486/10). Das Gericht wies die Klage ab, da es in dem vorliegenden Fall keinen Löschungsanspruch sah.

Begründet wurde dies damit, dass durch das Forum sämtliche privaten Beiträge wie Fotos und Kontaktdaten gelöscht wurden.

Da der Nutzer seine Beiträge aber in Kenntnis der vorliegenden AGB des Forums gepostet habe und diese durch eine Registrierung auch akzeptiert habe, stünde ihm kein Anspruch auf Löschung zu.

Denn diese sehen eine Löschung der Beiträge nicht vor, wenn der jeweilige Nutzer nicht mehr im Forum registriert ist. Das Urteil stellt damit klar, dass sich im vorliegenden Fall kein Löschungsanspruch ergibt, weder aus dem Datenschutz- noch aus dem Urheberrecht.

Mögliche Rechtsansprüche Forum Eintrag oder Thread löschen lassen

Zwar entschied das Amtsgericht in diesem Fall gegen einen Anspruch auf die Löschung von Beiträgen, in ähnlichen Situationen kann jedoch sehr wohl ein Anspruch auf die Löschung einzelner Beiträge vorliegen.

In dem vorliegenden Fall entschied sich das Gericht zwar gegen das Vorliegen eines Werks im Sinne des Urheberrechts, jedoch kann sich andernfalls ein Anspruch auf Löschung aus den §§ 97 ff. UrhG ergeben.

In der Regel liegt ein solcher Rechtsanspruch aber nur vor, wenn es sich um einen Beitragt mit einer gewissen Schöpfungshöhe handelt, sprich es sich nicht um einen kurzen und in einem Forum nicht unüblichen Text handelt.

Ist es nicht möglich, dem Gericht diese Schöpfungshöhe darlegen zu können, können sich Ansprüche noch aus den allgemeinen Normen des BGB ergeben.

In Betracht kommende Ansprüche könnten sich hier beispielsweise aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben.

Denkbar wäre ebenfalls ein Anspruch im Sinne der §§ 280 I, 241 I BGB, also einem Anspruch aus nachverträglichen Nebenpflichten.

Das größte Hindernis an einem Anspruch auf die Löschung eigener Beiträge, stellen die AGB des jeweiligen Forums dar.

Denn diese machen sich die AGB zu Nutze, um mögliche Ansprüche von Nutzern auszuschließen.

Ob dies im Einzelfall zulässig ist ergibt sich aus §§ 307 ff. BGB. Demnach gilt es grundsätzlich, sich die AGB zu vor Augen zu führen und zu überprüfen, um feststellen zu können, ob ein Ausschluss der Ansprüche der Nutzer tatsächlich wirksam ist.

Löschen im Notice-and-takedown-Verfahren

Zunächst besteht die Möglichkeit, rechtsverletzende Inhalte über das sogenannte Notice-and-Takedown-Verfahren zu melden, woraufhin der Betreiber einer Plattform zur Überprüfung und gegebenenfalls zur Entfernung des Inhalts verpflichtet ist. Dieses Verfahren beinhaltet die Benachrichtigung (Notice) des Plattformbetreibers über eine Rechtsverletzung und die Aufforderung zur Entfernung (Takedown) des betreffenden Inhalts. Nach Erhalt einer solchen Meldung muss der Betreiber den Sachverhalt prüfen und bei Bestätigung der Rechtsverletzung den Inhalt entfernen.

Rechtliche Grundlagen für die Löschpflicht von Plattformbetreibern

Die Prüf- und Löschpflicht der Plattformbetreiber kann sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen ergeben, darunter Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht sowie aus strafrechtlichen Vorschriften. Eine gerichtliche Inanspruchnahme des Plattformbetreibers ist in der Regel nicht erfolgversprechend, solange dieser keine positive Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder Information hat, wie aus § 10 des Telemediengesetzes (TMG) hervorgeht, der eine Haftungserleichterung für Host Provider vorsieht.

Vorgehen gegen das soziale Netzwerk bei unzureichender Reaktion: Die Störerhaftung

Falls ein soziales Netzwerk trotz ausreichender Information nicht angemessen reagiert hat, besteht die Möglichkeit, gegen das Netzwerk selbst auf Basis der Störerhaftung vorzugehen. Die Störerhaftung ermöglicht es, jemanden haftbar zu machen, der ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, willentlich und adäquat kausal zur Rechtsverletzung beigetragen hat. Die Geschädigten haben dann Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gegen die Plattform.

Schadensersatz und Auskunftsansprüche

Schadensersatzansprüche gegen das Netzwerk bestehen in der Regel nicht, es sei denn, es handelt sich um einen eigenen oder zu eigen gemachten Beitrag. Mögliche Schadensersatzansprüche könnten jedoch gegen die Person bestehen, die den Beitrag ursprünglich veröffentlicht hat.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als Instrument gegen rechtswidrige Inhalte

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) besteht seit 2018 die Möglichkeit, bestimmte strafbare Inhalte zu melden, wobei große soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter verpflichtet sind, ein Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte anzubieten. Die Betreiber müssen eindeutig rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden entfernen und weniger eindeutige Fälle in der Regel innerhalb von sieben Tagen bearbeiten. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen den Unternehmen hohe Bußgelder. Das NetzDG gilt allerdings nur für bestimmte Straftaten wie Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und weitere im Gesetz aufgeführte Delikte.

Welcher Anwalt ist der richtige Ansprechpartner, um im Forum löschen zu lassen?

Grundsätzlich sollten Sie bei Rechtsproblemen im Internet stets einen Fachanwalt für IT-Recht aufsuchen.

Dieser kennt meist die Fallkonstellationen bereits und kann Ihnen bestmöglich juristisch weiterhelfen. Achten Sie darauf, dass Ihr Rechtsanwalt sich mit Rufschädigungen und Reputationsrecht auskennt.

Forum Eintrag oder Thread löschen lassen: Meine Kanzlei hilft Mandanten bundesweit dabei, gegen falsche Einträge im Internet vorzugehen. Oft bin ich im Bereich von großen Plattformen wie Google, Amazon oder Facebook tätig, weil dort Einträge über meine Mandanten veröffentlicht wurden, die ich löschen lassen kann.

Juristisch gesehen ist es unerheblich, ob ein rechtswidriger Inhalt auf Facebook oder in einem Forum gepostet worden ist. Es kommt nur darauf an, ob dieser von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht.

Dies prüfe ich gern für Sie und leiten umgehend alle notwendigen und sinnvollen juristischen Schritte ein.

Forum Eintrag oder Thread löschen lassen

Suchen Sie recht freundlichen Beistand?

Rechtsanwalt
Thomas Feil

2 Gedanken zu „Forum Eintrag oder Thread löschen lassen durch Anwalt ⚠️“

  1. Schönen guten Tag Herr Feil,

    ich habe auf der Seite celebforum.to einen Artikel über eine Bekannte von mir gefunden.
    Dieser Artikel wurde nicht von ihr auf dieser Seite veröffentlicht.

    Ich wäre sehr froh, wenn dieser Beitrag nicht weiter öffentlich angezeigt werden würde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Torben Jessen

    Antworten

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