Bewertung auf krankenhausbewertung.de löschen lassen!

Bewertung auf krankenhausbewertung.de löschen? Ist das möglich?

Bewertungsportale stellen mittlerweile eine wichtige Hilfestellung zur Beantwortung verschiedenster Fragestellungen dar. So bestehen nunmehr auch seit einiger Zeit Portale, auf denen eine Bewertung von Krankenhäusern möglich ist.

Diese bieten Patienten die Gelegenheit, sich über bestimmte Krankenhäuser und behandelnde Ärzte zu verschaffen. Dies machen sich immer mehr Patienten zu Nutze und informieren sich bereits im Vorfeld eines geplanten Krankenhausaufenthaltes über das jeweilige Krankenhaus.

krankenhausbewertung.de – was ist das?

Bei „krankenhausbewertung.de“ handelt es sich um eine privat betriebene Webseite, auf der sich einzelne Krankenhäuser bewerten lassen.

Durch diese Möglichkeit soll für eine gewisse Transparenz hinsichtlich der Qualität des jeweiligen Krankenhaus und einzelner Ärzte gesorgt werden.

Nicht zu vergessen ist jedoch, dass es sich stets um subjektive Bewertungen handelt, die daher stets von der persönlichen Wahrnehmung des Patienten geprägt sind.

Zu Problemen kann dies mitunter bei unzufriedenen Patienten führen, die eher zu unwahren Tatsachenbehauptungen oder gar Beleidigungen neigen. Doch was heißt das für den Bewerteten, besteht die Möglichkeit einen unzulässigen Eintrag entfernen zu lassen?

Wer kann auf krankenhausbewertung.de bewerten?

In erster Linie bietet die Internetseite „krankenhausbewertung.de“ Patienten eine Plattform, ihre Erfahrungen während eines Krankenhausaufenthaltes mit anderen Nutzern der Seite zu teilen.

Bewertet werden können dabei einzelne Abteilungen des besuchten Krankenhauses. Diese Möglichkeit steht jedoch nicht nur Patienten, sondern auch Angehörigen und auch ehemaligen Arbeitnehmern zu.

Daher ergeben sich für Nutzer der Seite verschiedene Perspektiven, die einen umfassenden Einblick ermöglichen sollen, um eine möglichst große Hilfestellung bei der Suche nach dem richtigen Krankenhaus zu sein.

Dieser Umstand führt allerdings auch dazu, dass ehemalige, unzufriedene Arbeitnehmer Bewertungen schreiben, deren Zulässigkeit eher fragwürdig ist.

Bewertung auf krankenhausbewertung.de löschen: Wann ist eine Bewertung unzulässig?

Um eine Bewertung entfernen zu können, muss diese unzulässig sein. Unproblematisch ist dies oftmals, wenn der Verfasser in seiner Bewertung eine Beleidigung äußert und diese auf eine bestimmte Person bezieht.

Handelt es sich hingegen um eine Tatsachenbehauptung, ist es mitunter nicht immer ganz einfach denn jeweiligen Eintrag entfernen zu lassen.

Es handelt sich dabei um Äußerungen, deren Richtigkeit beweisen werden kann. Diese beziehen sich auf objektiv Umstände, die dem Beweis zugänglich sind. Unterschieden wird daher zwischen einer wahren und einer unwahren Tatsachenbehauptung.

Dem Verfasser eines Eintrags steht daher grundsätzlich das Recht auf Meinungsfreiheit zu, wenn es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt.

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt.

Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist“ (BVerfGE 7, 198 (208)).“

Persönlichkeitsrecht bei Eintrag auf krankenhausbewertung.de beachten

Auf der anderen Seite steht hingegen das Persönlichkeitsrecht, welches den Bewerteten vor Eingriffen in seinen Lebens- und Freiheitsbereich schützen soll.

Es gilt demnach zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung abzuwägen.

Liegt hingegen eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, stellt diese grundsätzlich einen unzulässigen Beitrag dar, gegen den der Bewertete vorgehen und auch löschen lassen kann.

Bewertung auf krankenhausbewertung.de löschen: Wann liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung als Eintrag vor?

Die Internetseite „krankenhausbewertung.de“ bietet Patienten die Möglichkeit, ihren Krankenhausaufenthalt zu bewerten. Bewerten können sämtliche Patienten, die auch tatsächlich einen Aufenthalt in dem jeweiligen Krankenhaus hatten.

Dabei spielt es zunächst grundsätzlich keine Rolle, ob der Patient mit seinem Aufenthalt im Krankenhaus zufrieden war oder nicht.

Denn auch negative Bewertungen sind erlaubt, solange sich diese im rechtlich zulässigen Rahmen befinden.

Jeder Patient hat das Recht sich ein Werturteil zu bilden und dieses anhand eines Eintrags auf der Seite kundzutun. Solange dies keine Beleidigungen enthält, ist dies auch grundsätzlich zulässig.

Tatsachenbehauptung in Bewertung teilweise unzulässig

Anders hingegen sieht es bei Tatsachenbehauptungen aus, die nur dann zulässig und auch unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen, wenn diese wahr sind.

Denn anders als ein Werturteil ist eine Tatsachenbehauptung dem Beweis zugänglich. Konnte festgestellt werden, dass es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, ist es grundsätzlich möglich die Bewertung löschen zu lassen.

Patienten, die mit ihrem Krankenhausaufenthalt nicht zufrieden waren neigen eher dazu, Tatsachen zu behaupten, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Enttäuschte Patienten lassen daher auch nicht selten ihren Frust auf Seiten wie „krankenhausbewertung.de“ aus und schreiben zum Teil beleidigende Bewertungen.

Strafrechtlich relevante Inhalte in Eintrag auf krankenhausbewertung.de?

In der Regel geht es dabei um Beleidigungen, die gegen das Krankenhauspersonal und gegen behandelnde Ärzte gerichtet sind.

Diese Art von Einträgen ist selbstverständlich nicht zulässig.

Auch kann es vorkommen, dass Tatsachen behauptet werden, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Angefangen bei der Beratung, über die anschließende Behandlung, bis hin zur Ausstattung, werden zum Teil die kuriosesten Behauptungen aufgestellt.

So kann es passieren, dass ehemalige Patienten aus Enttäuschung über die Verwaltung eines Krankenhauses einen Beitrag schreiben, in dem von einer missglückten OP die Rede ist, eine solche aber niemals stattgefunden hat.

Dies ist ganz klar ein Fall einer unwahren Tatsachenbehauptung, weshalb ein solcher Eintrag unzulässig wäre und sich deshalb auch löschen ließe.

Bewertung auf krankenhausbewertung.de löschen: Wie sollten Betroffene nach einem negativen Eintrag reagieren?

Grundsätzlich sei gesagt, dass Betroffene eine fragwürdige Bewertung niemals so einfach hinnehmen sollten und sich vielmehr zur Wehr setzen sollten.

Dies gilt nicht nur für einen Eintrag mit beleidigendem Inhalt, sondern auch für die Behauptung unwahrer Tatsachen. Denn in beiden Fällen steht es den Betroffenen zu, die jeweilige Bewertung löschen zu lassen.

Dafür kann sich zunächst mit den Verantwortlichen von krankenhausbewertung.de in Verbindung gesetzt werden. Der erste Schritt stellt eine Überprüfung der fragwürdigen Bewertung dar.

Stellen die Betreiber dabei einen Verstoß gegen das Gesetz oder auch gegen die eigenen Richtlinien fest, wird der jeweilige Eintrag gelöscht.

Wie reagieren Bewertungsportale auf ein Rechtsersuchen zum Löschen?

Leider zeigen sich nicht alle Bewertungsportale bei dem Vorgehen gegen unzulässige Bewertungen sehr kooperativ, weshalb es bereits bei der Kontaktaufnahme Sinn machen kann einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Auch wird nach dem Erhalt einer förmlichen Nachricht meist wesentlich schneller gehandelt, als wenn das Schreiben privat durch den Betroffenen verschickt wird.

Der Zeitliche Aspekt darf dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Falsche Tatsachenbehauptungen oder auch Schmähkritik führen in der Regel zu einer Rufschädigung, welche sich mit der Zeit ausbreitet.

Betroffene sollten daher unverzüglich handeln, um den jeweiligen Eintrag entfernen zu lassen.

Wie ich Ihnen gegen Bewertungen auf krankenhausbewertung.de helfen kann

Ich verfüge über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Bewertungsportalen wie „krankenhausbewertung.de“.

Ich weiß daher genau worauf es im Umgang mit Bewertungsportalen ankommt, wenn rechtsverletzende Äußerungen im Raum stehen und diese auch gelöscht werden sollen.

Sollten Sie eine Bewertung erhalten haben, von derer Zulässigkeit Sie nicht überzeugt sind oder aber sich sicher sind, dass es sich dabei um einen unzulässigen Eintrag handelt, scheuen Sie sich nicht mit und Verbindung aufzunehmen.

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, unverbindlich mit mir in Kontakt zu treten und mir Ihren Sachverhalt zunächst einmal zu schildern. Ich werde Ihr Anliegen daraufhin überprüfen und Ihnen kostenfrei meine Ersteinschätzung mitteilen.

Selbstverständlich werde ich nur auf Ihren Wunsch hin tätig und werden Ihnen dabei helfen den entsprechenden Eintrag entfernen zu lassen.

Bewertung auf krankenhausbewertung.de löschen

Suchen Sie rechtlichen Beistand?

Rechtsanwalt
Thomas Feil

Schreiben Sie einen Kommentar

16 + achtzehn =

Consent Management Platform von Real Cookie Banner