Hilfreiche Ressourcen bei einem Trading Betrug
Wenn ein Online-Broker sich weigert, Gewinne oder investierte Beträge auszuzahlen, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen Online-Betrug durch Broker-Scam handelt.
Auf den nachfolgenden Internetseiten finden Sie weitere Hinweise zu den typischen Abläufen eines Online-Betruges durch einen Broker.
Kontakt1. Im Verdachtsfall: Schwarze Liste prüfen
Leider müssen Sie bei einem Betrug davon ausgehen, dass die auf Ihrem Handelskonto angezeigten Gewinne manipuliert sind und nicht wirklich existieren. Es ist vermutlich auch so, dass Ihre gezahlten Beträge nicht von dem Broker in Kryptowährungen, Aktien oder Rohstoffe investiert wurden. Das, was Sie auf Ihrem Handelskonto an Gewinnen und Kontobewegungen sehen, ist ein „Schauspiel“.
Auf meiner schwarzen Liste zu betrügerischen Brokern können Sie gern recherchieren, ob es für Ihren Broker, bei dem Sie Geld angelegt haben, schon einen Betrugsverdacht gibt.
Die wichtigsten Ressourcen im Überblick
- Schwarze Liste mit betrügerischen Brokern
- Kontakt Rechtsanwalt ( >1.000 € investiert)
- Musterschreiben Strafanzeige bei der Polizei
- Musterschreiben Überweisungsrückruf
- Musterschreiben an die BaFin
- Musterschreiben an die Empfängerbank – auch in Englisch
- Musterschreiben an die Krypto-Börse – auch in Englisch
- Musterschreiben an das Finanzamt bei Trading-Betrug
2. Anwaltliche Hilfe ja oder nein?
Einige Opfer eines Broker-Betruges haben geringe Beträge unter 1.000,00 Euro investiert. In solchen Fällen ist aus kaufmännischen Gründen eine Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht sinnvoll. Da teilweise die anwaltlichen Maßnahmen unbestimmte Erfolgsaussichten haben, ist es besser, selbst die wichtigsten Maßnahmen einzuleiten.
Alle nachfolgenden Musterschreiben stehen für Sie auch zum Download als Word-Dokument bereit. So können Sie die Dateien direkt für sich nutzen.
Bei investierten Beträgen über 1.000,00 Euro kann sich eine anwaltliche Hilfe lohnen. Hierzu können Sie gern mit mir Kontakt aufnehmen.
3. Strafanzeige selbst bei der Polizei einreichen
Wenn Sie von einem Anlagebetrug ausgehen, können Sie eine Strafanzeige wegen Betruges bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der lokalen Polizeidienststelle abgegeben werden.
Am besten ist es, wenn Sie weitergehende Unterlagen zu dem Betrugsfall der Polizei überreichen (z. B. Kopien der Überweisungen und Zahlungen sowie Ausdrucke und Kopien der Kommunikation mit dem betrügerischen Online-Broker).
4. Überweisungsrückrufe selbst einleiten
Außerdem sollten Sie bei Ihrer Hausbank, sprich der auszahlenden Bank, Überweisungsrückrufe einleiten. Teilweise wird von den Banken behauptet, solche Maßnahmen seien „aussichtslos“ und bringen nichts.
Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass in Einzelfällen Beträge über diesen Weg zurückgeholt werden konnten. Insoweit sollten Sie in einem Betrugsfall nichts unversucht lassen, Ihre investierten Gelder zurückzuholen.
5. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht selbst einschalten
Für betrügerische Broker und aufsichtsrechtliche Maßnahmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Mit dem nachfolgenden Musterschreiben können Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einschalten und um Ermittlungen in Ihrem Betrugsfall bitten.
6. Empfängerbanken Ihrer Zahlungen selbst anschreiben
Auf der folgenden Seite finden Sie ein Musterschreiben, mit dem Sie Rückforderungsansprüche gegen die Empfängerbanken Ihrer Zahlungen geltend machen können.
7. Krypto-Börsen, an die Sie gezahlt haben, selbst anschreiben
Auf der folgenden Unterseite finden Sie ein Musterschreiben, mit dem Sie Rückforderungsansprüche gegen die Kryptobörsen geltend machen können, an die Sie Zahlungen geleistet haben und die Ihre Zahlungen in Kryptowährungen umgetauscht haben.
8. Verluste bei der Steuer geltend machen
Sollten die polizeilichen Ermittlungen keinen Erfolg zeigen und auch Überweisungsrückrufe nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen, können Sie versuchen, die Verluste im Rahmen Ihrer Steuererklärung steuermindernd mit anzugeben.
Dazu müssen zum einen die entsprechenden Zahlungen nachgewiesen werden, zum anderen sollten Sie den Schriftverkehr zu den Überweisungsrückrufen und die dazugehörigen Mitteilungen der Hausbank beifügen.
Außerdem erwarten die meisten Finanzämter eine abschließende Nachricht der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wenn beispielsweise das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, weil Täter nicht ermittelt werden konnten, sollte der entsprechende Einstellungsbescheid dem Schreiben an das Finanzamt beigefügt werden.
Nachfolgend finden Sie einen Vorschlag für ein Schreiben an das Finanzamt, mit dem die Verluste dann geltend gemacht werden können:
Ich empfehle Ihnen aber auf jeden Fall, ergänzend Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater bei der Geltendmachung der Verluste mit einzubinden. Teilweise ergibt sich ein Diskussionsbedarf mit den Finanzämtern zu der steuerlichen Ansetzung der Verluste.
Gegebenenfalls müssen daher die Ausführungen in dem Musterschreiben auf Ihre individuelle Situation angepasst werden.
9. Hinweise für Geschädigte in Österreich und der Schweiz
Soweit Sie als Geschädigter Ihren Wohnsitz in Österreich oder der Schweiz haben, können Sie die obigen Muster ebenfalls nutzen. Die Überweisungsrückrufe bei der auszahlenden Bank sind dort ebenfalls möglich. Das Muster der Strafanzeige können Sie bei Ihrer lokalen Polizeidienststelle auch verwenden.
Für die aufsichtsrechtlichen Ermittlungen wenden Sie sich bitte nicht an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sondern in Österreich an die FMA https://www.fma.gv.at/ und in der Schweiz an die FINMA https://www.finma.ch/.
Das Musterschreiben für das Finanzamt ist in Österreich oder der Schweiz leider nur eingeschränkt verwendbar. Möglicherweise ergeben sich daraus aber in diesen Ländern Anregungen für eine steuerliche Betrachtung.
Wenn Ihnen diese kostenfreien Hinweise weitergeholfen haben, freue ich mich über eine kurze Rückmeldung auf meinem Anwalt.de-Profil und eine entsprechende Bewertung. Herzlichen Dank!
https://www.anwalt.de/thomas-feil/bewertung-abgeben.php