Bei verletzenden Beiträgen im Internet kann die Möglichkeit bestehen, gegen diese juristisch vorzugehen.
Dabei gilt es zunächst den genauen Sachverhalt zu analysieren und zu unterscheiden, ob eine Privatperson oder ein Unternehmen unter dem Rufmord leidet.
Dabei sollte eine Kanzlei, welche besonders auf den Reputationsschutz im Internet spezialisiert ist kontaktiert werden. Ich berate Sie gern im Rahmen eines kostenlosen Erstkontakts und bespreche Ihre juristischen Möglichkeiten, als auch das mögliche weite Vorgehen.
Rechtliche Schritte werde ich erst auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin einleiten, um Ihrem Rufmord im Internet entgegenzuwirken.
Was bedeutet Rufmord und wo beginnt er?
Den Umgangssprachlichen „Rufmord“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht.
Er beschreibt vielmehr verschiedene Delikte, die mit einem ehrverletzenden Charakter einhergehen. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch handelt es sich um einen Rufmord, wenn jemand ehrverletzende Gerüchte streut.
Es handelt sich dabei, wie der Name es schon sagt, um eine böswillige Schädigung des Rufes. Unter einem Rufmord im Internet ist also grundsätzlich die negative Beeinträchtigung einer Reputation, durch negative Darstellungen zu verstehen.
Kaum ein anderes Delikt hat in den letzten Jahren so an Relevanz dazugewonnen, wie der Rufmord im Internet. Dabei gestaltet sich dessen Nachweis jedoch nicht immer ganz einfach.
Oft wird schon bei einer kritischen Äußerung vorschnell von einem Rufmord ausgegangen.
Es gilt nun anhand einer Abwägung der genauen Umstände und einer Zuordnung der Tatbestände, eine Grenze zwischen dem Delikt des Rufmords und einer erlaubten Meinungsäußerung zu ziehen.
Die verschiedenen Fälle des Rufmords im Internet
Es gibt im Internet unzählige Möglichkeiten für den Austausch von Meinungen und der Kommunikation.
Dabei wird die eigene Meinung jedoch häufig anonym oder unter Verwendung einer falschen Identität kundgetan.
Mit der Möglichkeit sich anonym im Internet zu bewegen, sinkt allerdings auch oft die Hemmschwelle einiger Menschen, die dies zum Anlass nehmen unwahre Behauptungen von sich zu geben.
Dabei kommen verschiedene Fallkonstellationen bei einem Rufmord im Internet in Betracht. Es liegen häufig unterschiedliche Sachverhalte zwischen Privatpersonen und Unternehmen vor.
Rufmord im Forum oder in sozialen Netzwerken?
Bei Privatpersonen spielt der Rufmord im Internet, besonders in Foren und sozialen Netzwerken eine große Rolle. Besonders das sogenannten „Cybermobbing„ stellt dabei ein Problem dar.
Bei dem „Cybermobbing“ werden Privatpersonen in sozialen Netzwerken oder in Foren beleidigt, diffamiert oder verbal angegangen.
Eine weitere häufige Fallkonstellation bei einem Rufmord im Internet stellt die Diffamierung von Privatpersonen durch das veröffentlichen von Bildern durch Dritte dar.
Dabei handelt es sich um Aufnahmen, welche gegen den eigenen Willen veröffentlicht worden sind.
Ein Rufmord im Internet über eine Privatperson lässt sich also immer dann annehmen, wenn es zu öffentlich einsehbaren Aussagen über eine Person kommt, die geeignet sind, sein Ansehen im privaten und/oder beruflichen, sowie im generellen Umfeld zu beschädigen.
Rufmord, bzw. Rufschädigung kann Unternehmen treffen
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können im Internet dem Rufmord ausgesetzt sein. In der heutigen Zeit verfügen viele Unternehmen über eigene Kanäle oder eigene Seiten auf sozialen Netzwerken.
Dies macht sie, sowie alle anderen Nutzer solcher Netzwerke zum möglichen Ziel von diffamierenden oder beleidigenden Aussagen.
Es sind jedoch nicht nur die eigenen Seiten der Unternehmen auf sozialen Netzwerken, die diese „angreifbar“ machen. Vielmehr kommt es vermehrt zu diffamierenden Aussagen in einschlägigen Bewertungsportalen.
Bei Bewertungsportalen können Internetnutzer Einschätzungen zu Produkten, Dienstleistungen und Organisationen abgeben.
Besonders bei Bewertungsportalen, bei denen die Nutzer anonym Texte oder Bewertungen veröffentlichen können, kann es schnell zu unzulässigen, unwahren Tatsachenbehauptungen kommen. Beispielsweise entsteht durch auch nur eine negative Bewertung auf Trustpilot ein Rufschaden, solch ein Eintrag sollten Unternehmen löschen lassen.
Negative Bewertungen = Rufschädigung oder Rufmord?
Dabei reicht die Spannbreite über negativen Äußerungen von ehemaligen, unzufriedenen Mitarbeiten, bis hin zu negativen Äußerungen von unzufriedenen Kunden.
Auch kann durch die Konkurrenz versucht werden, gezielt falsche Informationen über ein Unternehmen im Internet zu veröffentlichen, um selbst einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
Auch negative Produktbewertungen auf Internetseiten wie „Amazon.de“ können einen Rufmord mit sich bringen.
Es sind viele weitere Varianten des Rufmords im Internet denkbar.
Wichtig ist dabei jedoch vor allem, dass die Betroffenen schnellstmöglich Handeln, um dem Rufmord entgegenzuwirken und wenn möglich komplett zu beseitigen.
Rufmord, wie kann ich dagegen vorgehen?
Um die Internet Reputation wiederherzustellen, sollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei eingeschaltet werden, die Ihre Rechte umgehend und effektiv durchsetzt.
Bei dem Konsultieren eines Rechtsanwalts, sollte es sich im besten Fall um einen auf das IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt handeln.
Von Vorteil kann dabei sein, dass der Rechtsanwalt bereits Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen, sowie Erfahrung im Umgang mit einschlägigen Bewertungssystemen hat.
Strafrecht bei Rufmord beachten
Strafrechtlich relevant bei einem Rufmord im Internet sind vor allem die üble Nachrede gem. § 186 StGB und die Verleumdung gem. § 187 StGB. Bei einer üblen Nachrede wird eine ehrenverletzende Behauptung aufgestellt, die nicht nachzuweisen ist.
Während unter einer Verleumdung das Aufstellen einer unwahren, ehrverletzenden Behauptung zu verstehen ist. Das bedeutet, dass lediglich wahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen.
Auch zivilrechtlich kann gegen den Rufmord im Internet vorgegangen werden.
Lässt sich die betreffende Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung herausstellen, so stehen dem Betroffenen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung und Richtigstellung zur Verfügung.
Unwahrheiten sind unzulässig, teilweise Rufmord und Rufschädigung
Grundsätzlich gilt, dass der Einzelne davor geschützt ist, dass über ihn Unwahrheiten verbreitet werden.
Bei der Hilfe durch eine Anwaltskanzlei im Falle eines Rufmords im Internet kommt es maßgeblich darauf an, ob es sich bei der betreffende Äußerung um eine Meinungsäußerung oder eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt.
Unzulässig sind nur unwahre Tatsachenbehauptungen, sei es eine Lüge über eine Person oder über ein Unternehmen oder die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.
In Fällen, in denen keine unwahre Tatsachenbehauptung getätigt wird, sondern es sich um eine kritische Meinungsäußerung handelt, muss sich diese im juristisch erlaubten Rahmen befinden.
Denn auch eine abwertende Kritik darf, solange sie sachbezogen ist, unnachgiebig und schonungslos sein. Eine kritische Meinungsäußerung ist immer dann nicht mehr zulässig, wenn eine so genannte „Schmähkritik“ ausgeübt wird.
Eine „Schmähkritik“ dient nicht einer sachlichen Diskussion, vielmehr wird das sachliche Anliegen durch persönliche Kränkung und Herabsetzung verdrängt.
In einem solchen Fall liegt das Hauptaugenmerk des Täters auf der Diffamierung des Betroffenen. Auch hierbei kommt es wieder auf die Betrachtung des genauen Sachverhalts und auf den jeweiligen Einzelfall an.
Meine Hilfeleistung
Betroffenen eines Rufmords im Internet wird ein kostenfreier Erstkontakt angeboten.
Sie können mir Ihren Fall unverbindlich schildern, gern melde ich mich anschließend mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Dabei prüfe ich anhand Ihres Falls, ob realistische Möglichkeiten vorliegen, gegen den Rufmord vorzugehen und wie sich diese schnellstmöglich umsetzen lassen.
Sehr geehrter Herr Feil!
Ich brauche ganz dringend Hilfe , ich bin schon ganz verzweifelt . Mein ehemaliger Lebensgefährte mobbt mich auf übelste Weise seit mehreren Wochen im ganzen Internet . Er nennt zwar meinen Namen nicht , aber jeder weiß , das ich gemeint bin . Er hat eine eigene Webseite (Von Herzen Gerne ) und die verlinkt Er überall . Er lügt nur und erfindet schlimme Geschichten , so z. B. ich wollte betrunken vom Hochhaus springen und vieles mehr . Ich bin Pflegemutter und kann durch solche
Diffamierungen meine Kinder verlieren . Ich habe mich nach einer Gewaltattacke von Ihm getrennt und seitdem lässt Er mich nicht mehr in Ruhe. Der Mann ist im Internet bei vielen Personen verrufen , auf Grund seiner Selbstherrlichkeit und für Beleidigungen bekannt.
Erst hat Er immer von großer Liebe getextet , als ich nicht mehr reagierte , hat es sich ins gegenteil umgewandelt . Er löscht zwischen durch mal wieder alles , ich habe aber Kopien all seiner Artikel gemacht . Ich würde Ihn auch gerne anzeigen . Er hat mir Antidepressiva Tabletten beim Abschied da gelassen mit dem Ratschlag Sie zu nehmen . Er stellt mich als Physchopatin hin . Ich habe jeden Tag Angst , das etwas neues erscheint und kann schon kaum noch schlafen .
Bitte helfen Sie mir , ich weiß mir keinen Rat mehr.
Mit freundlichen Grüßen
…
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell sehe ich nur die MÖglichkeit, Strafanzeige zu erstatten. Alternativ können Sie zivilrechtliche UNterlassungsansprüche geltend machen. Dies ist aber mit weiteren Kosten und Mühen verbinden und ich weiß nicht, ob dies letztendlich Erfolg haben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Feil