Rufmord im Internet

Reputationsschutz

Bei verletzenden Beiträgen im Internet kann die Möglichkeit bestehen, gegen diese juristisch vorzugehen.

Dabei gilt es zunächst den genauen Sachverhalt zu analysieren und zu unterscheiden, ob eine Privatperson oder ein Unternehmen unter dem Rufmord leidet.

Dabei sollte eine Kanzlei, welche besonders auf den Reputationsschutz im Internet spezialisiert ist kontaktiert werden. Ich berate Sie gern im Rahmen eines kostenlosen Erstkontakts und bespreche Ihre juristischen Möglichkeiten, als auch das mögliche weite Vorgehen.

Rechtliche Schritte werde ich erst auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin einleiten, um Ihrem Rufmord im Internet entgegenzuwirken.

Was bedeutet Rufmord und wo beginnt er?

Den Umgangssprachlichen „Rufmord“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht.

Er beschreibt vielmehr verschiedene Delikte, die mit einem ehrverletzenden Charakter einhergehen. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch handelt es sich um einen Rufmord, wenn jemand ehrverletzende Gerüchte streut.

Es handelt sich dabei, wie der Name es schon sagt, um eine böswillige Schädigung des Rufes. Unter einem Rufmord im Internet ist also grundsätzlich die negative Beeinträchtigung einer Reputation, durch negative Darstellungen zu verstehen.

Kaum ein anderes Delikt hat in den letzten Jahren so an Relevanz dazugewonnen, wie der Rufmord im Internet. Dabei gestaltet sich dessen Nachweis jedoch nicht immer ganz einfach.

Oft wird schon bei einer kritischen Äußerung vorschnell von einem Rufmord ausgegangen.

Es gilt nun anhand einer Abwägung der genauen Umstände und einer Zuordnung der Tatbestände, eine Grenze zwischen dem Delikt des Rufmords und einer erlaubten Meinungsäußerung zu ziehen.

Die verschiedenen Fälle des Rufmords im Internet

Es gibt im Internet unzählige Möglichkeiten für den Austausch von Meinungen und der Kommunikation.

Dabei wird die eigene Meinung jedoch häufig anonym oder unter Verwendung einer falschen Identität kundgetan.

Mit der Möglichkeit sich anonym im Internet zu bewegen, sinkt allerdings auch oft die Hemmschwelle einiger Menschen, die dies zum Anlass nehmen unwahre Behauptungen von sich zu geben.

Dabei kommen verschiedene Fallkonstellationen bei einem Rufmord im Internet in Betracht. Es liegen häufig unterschiedliche Sachverhalte zwischen Privatpersonen und Unternehmen vor.

Rufmord im Forum oder in sozialen Netzwerken?

Bei Privatpersonen spielt der Rufmord im Internet, besonders in Foren und sozialen Netzwerken eine große Rolle. Besonders das sogenannten „Cybermobbing„ stellt dabei ein Problem dar.

Bei dem „Cybermobbing“ werden Privatpersonen in sozialen Netzwerken oder in Foren beleidigt, diffamiert oder verbal angegangen.

Eine weitere häufige Fallkonstellation bei einem Rufmord im Internet stellt die Diffamierung von Privatpersonen durch das veröffentlichen von Bildern durch Dritte dar.

Dabei handelt es sich um Aufnahmen, welche gegen den eigenen Willen veröffentlicht worden sind.

Ein Rufmord im Internet über eine Privatperson lässt sich also immer dann annehmen, wenn es zu öffentlich einsehbaren Aussagen über eine Person kommt, die geeignet sind, sein Ansehen im privaten und/oder beruflichen, sowie im generellen Umfeld zu beschädigen.

Rufmord, bzw. Rufschädigung kann Unternehmen treffen

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können im Internet dem Rufmord ausgesetzt sein. In der heutigen Zeit verfügen viele Unternehmen über eigene Kanäle oder eigene Seiten auf sozialen Netzwerken.

Dies macht sie, sowie alle anderen Nutzer solcher Netzwerke zum möglichen Ziel von diffamierenden oder beleidigenden Aussagen.

Es sind jedoch nicht nur die eigenen Seiten der Unternehmen auf sozialen Netzwerken, die diese „angreifbar“ machen. Vielmehr kommt es vermehrt zu diffamierenden Aussagen in einschlägigen Bewertungsportalen.

Bei Bewertungsportalen können Internetnutzer Einschätzungen zu Produkten, Dienstleistungen und Organisationen abgeben.

Besonders bei Bewertungsportalen, bei denen die Nutzer anonym Texte oder Bewertungen veröffentlichen können, kann es schnell zu unzulässigen, unwahren Tatsachenbehauptungen kommen. Beispielsweise entsteht durch auch nur eine negative Bewertung auf Trustpilot ein Rufschaden, solch ein Eintrag sollten Unternehmen löschen lassen.

Negative Bewertungen = Rufschädigung oder Rufmord?

Dabei reicht die Spannbreite über negativen Äußerungen von ehemaligen, unzufriedenen Mitarbeiten, bis hin zu negativen Äußerungen von unzufriedenen Kunden.

Auch kann durch die Konkurrenz versucht werden, gezielt falsche Informationen über ein Unternehmen im Internet zu veröffentlichen, um selbst einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Auch negative Produktbewertungen auf Internetseiten wie „Amazon.de“ können einen Rufmord mit sich bringen.

Es sind viele weitere Varianten des Rufmords im Internet denkbar.

Wichtig ist dabei jedoch vor allem, dass die Betroffenen schnellstmöglich Handeln, um dem Rufmord entgegenzuwirken und wenn möglich komplett zu beseitigen.

Rufmord, wie kann ich dagegen vorgehen?

Um die Internet Reputation wiederherzustellen, sollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei eingeschaltet werden, die Ihre Rechte umgehend und effektiv durchsetzt.

Bei dem Konsultieren eines Rechtsanwalts, sollte es sich im besten Fall um einen auf das IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt handeln.

Von Vorteil kann dabei sein, dass der Rechtsanwalt bereits Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen, sowie Erfahrung im Umgang mit einschlägigen Bewertungssystemen hat.

Strafrecht bei Rufmord beachten

Strafrechtlich relevant bei einem Rufmord im Internet sind vor allem die üble Nachrede gem. § 186 StGB und die Verleumdung gem. § 187 StGB. Bei einer üblen Nachrede wird eine ehrenverletzende Behauptung aufgestellt, die nicht nachzuweisen ist.

Während unter einer Verleumdung das Aufstellen einer unwahren, ehrverletzenden Behauptung zu verstehen ist. Das bedeutet, dass lediglich wahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen.

Auch zivilrechtlich kann gegen den Rufmord im Internet vorgegangen werden.

Lässt sich die betreffende Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung herausstellen, so stehen dem Betroffenen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung und Richtigstellung zur Verfügung.

Unwahrheiten sind unzulässig, teilweise Rufmord und Rufschädigung

Grundsätzlich gilt, dass der Einzelne davor geschützt ist, dass über ihn Unwahrheiten verbreitet werden.

Bei der Hilfe durch eine Anwaltskanzlei im Falle eines Rufmords im Internet kommt es maßgeblich darauf an, ob es sich bei der betreffende Äußerung um eine Meinungsäußerung oder eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt.

Unzulässig sind nur unwahre Tatsachenbehauptungen, sei es eine Lüge über eine Person oder über ein Unternehmen oder die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.

In Fällen, in denen keine unwahre Tatsachenbehauptung getätigt wird, sondern es sich um eine kritische Meinungsäußerung handelt, muss sich diese im juristisch erlaubten Rahmen befinden.

Denn auch eine abwertende Kritik darf, solange sie sachbezogen ist, unnachgiebig und schonungslos sein. Eine kritische Meinungsäußerung ist immer dann nicht mehr zulässig, wenn eine so genannte „Schmähkritik“ ausgeübt wird.

Eine „Schmähkritik“ dient nicht einer sachlichen Diskussion, vielmehr wird das sachliche Anliegen durch persönliche Kränkung und Herabsetzung verdrängt.

In einem solchen Fall liegt das Hauptaugenmerk des Täters auf der Diffamierung des Betroffenen. Auch hierbei kommt es wieder auf die Betrachtung des genauen Sachverhalts und auf den jeweiligen Einzelfall an.

Abmahnung wegen Rufmord und Verleumdung

Eine Abmahnung wegen Rufmord und Verleumdung ist ein rechtliches Mittel, das eingesetzt wird, wenn jemand falsche und schädigende Behauptungen über eine andere Person oder ein Unternehmen verbreitet. Diese Art der Abmahnung wird in der Regel von einem Anwalt im Auftrag des Betroffenen ausgesprochen und dient dazu, die rechtswidrige Handlung (also die Verbreitung der falschen Behauptungen) zu stoppen und zukünftig zu verhindern. Hier sind einige wichtige Aspekte einer solchen Abmahnung:

  1. Zweck der Abmahnung: Der Hauptzweck ist es, den Verleumder dazu aufzufordern, die rechtswidrige Handlung (Rufmord oder Verleumdung) sofort zu unterlassen und zukünftig zu unterlassen. Dies beinhaltet oft die Forderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
  2. Inhalt der Abmahnung: Die Abmahnung sollte die strittigen Aussagen genau benennen, erklären, warum diese Aussagen rechtswidrig sind (z.B. weil sie unwahr und rufschädigend sind), und die rechtlichen Konsequenzen aufzeigen, die drohen, wenn der Adressat der Abmahnung nicht reagiert.
  3. Forderungen: Neben der Unterlassung können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, insbesondere wenn durch die falschen Behauptungen ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.
  4. Rechtliche Grundlagen: Rufmord und Verleumdung verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht und können zivilrechtliche (z.B. Schadensersatz) und strafrechtliche Konsequenzen (z.B. Strafanzeige wegen Verleumdung) nach sich ziehen.
  5. Fristsetzung: In der Abmahnung wird in der Regel eine Frist gesetzt, innerhalb derer der Adressat reagieren muss. Diese Frist ist meist kurz, um eine schnelle Klärung des Sachverhalts zu erreichen.
  6. Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Ignoriert der Adressat die Abmahnung, kann der nächste Schritt eine gerichtliche Klage sein, um die Unterlassung und möglicherweise Schadensersatz durchzusetzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Abmahnung wegen Rufmord und Verleumdung ein ernstzunehmender rechtlicher Schritt ist und in der Regel von einem qualifizierten Rechtsanwalt verfasst und versendet werden sollte.

Klage bei Verleumdung und Rufmord

Eine Klage bei Verleumdung und Rufmord ist ein rechtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn jemand falsche und schädigende Aussagen über eine andere Person oder ein Unternehmen macht, die deren Ruf schädigen. Dies kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Hier sind die wesentlichen Schritte und Überlegungen, die bei einer solchen Klage zu berücksichtigen sind:

Zivilrechtliche Klage

  1. Ziel der Klage: Das Hauptziel ist es, die rechtswidrige Handlung (Verleumdung oder Rufmord) zu stoppen, den Ruf des Klägers wiederherzustellen und Schadensersatz für erlittenen materiellen und immateriellen Schaden zu erhalten.
  2. Unterlassungsklage: Der Kläger kann eine Unterlassungsklage einreichen, um den Beklagten dazu zu verpflichten, die verleumderischen Aussagen zu unterlassen und zu verhindern, dass sie in Zukunft wiederholt werden.
  3. Schadensersatz: Der Kläger kann auch Schadensersatz für den durch die Verleumdung entstandenen Schaden fordern. Dies kann den Ersatz für materielle Verluste sowie eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie Rufschädigung umfassen.
  4. Beweislast: Der Kläger muss in der Regel beweisen, dass die Aussagen des Beklagten unwahr sind und dass sie ihm Schaden zugefügt haben.

Strafrechtliche Klage

  1. Strafanzeige: Bei Verleumdung und Rufmord kann auch eine Strafanzeige gestellt werden, da es sich um strafbare Handlungen handelt.
  2. Strafverfolgung: Die Strafverfolgungsbehörden (z.B. die Staatsanwaltschaft) übernehmen die Ermittlungen und führen das Strafverfahren durch.
  3. Strafmaß: Bei einer Verurteilung können die Strafen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des Falls.

Allgemeine Überlegungen

  • Rechtsberatung: Es ist ratsam, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren, der Erfahrung mit Fällen von Verleumdung und Rufmord hat.
  • Kosten und Dauer: Rechtsstreitigkeiten können kostspielig und zeitaufwendig sein. Es ist wichtig, die Kosten und den potenziellen Nutzen einer Klage sorgfältig abzuwägen.
  • Außergerichtliche Einigung: In manchen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung eine schnellere und kostengünstigere Lösung sein.

Eine Klage wegen Verleumdung und Rufmord sollte nicht leichtfertig eingereicht werden. Sie erfordert eine sorgfältige Prüfung der Fakten, eine solide Beweisführung und eine klare rechtliche Strategie.

Rufmord – Wo findet er statt?

Rufmord, also das gezielte Verbreiten falscher Informationen oder Behauptungen mit der Absicht, den Ruf einer Person oder Organisation zu schädigen, kann in verschiedenen Kontexten und über verschiedene Medien stattfinden. Einige der häufigsten Orte und Wege, auf denen Rufmord stattfinden kann, sind:

  1. Soziale Medien: Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram und LinkedIn sind häufige Schauplätze für Rufmord. Aufgrund ihrer weiten Verbreitung und der Leichtigkeit, mit der Informationen geteilt werden können, können falsche Behauptungen schnell ein großes Publikum erreichen.
  2. Online-Foren und Kommentarbereiche: Diskussionsforen, Blogs und Kommentarbereiche von Nachrichtenwebsites können ebenfalls Orte sein, an denen Rufmord stattfindet, oft anonym oder unter Pseudonymen.
  3. Massenmedien: Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen und Radio können ebenfalls für Rufmord genutzt werden, insbesondere wenn falsche oder irreführende Informationen über eine Person oder Organisation veröffentlicht werden.
  4. Arbeitsplatz: Rufmord kann auch am Arbeitsplatz auftreten, beispielsweise durch Gerüchte oder falsche Anschuldigungen, die von Kollegen oder Vorgesetzten verbreitet werden.
  5. Persönliche Netzwerke und Gemeinschaften: In persönlichen oder lokalen Gemeinschaften, wie Schulen, Vereinen oder Nachbarschaften, kann Rufmord durch Mundpropaganda erfolgen.
  6. E-Mail und Messaging-Dienste: Falsche Informationen können auch über E-Mails oder Messaging-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder SMS verbreitet werden.
  7. Anonyme Veröffentlichungen: Anonyme Briefe, Flugblätter oder Online-Postings können ebenfalls zur Verbreitung falscher Behauptungen genutzt werden.

In der digitalen Ära hat das Internet die Reichweite und Geschwindigkeit, mit der Rufmord betrieben werden kann, erheblich erhöht. Die Anonymität und die breite Verfügbarkeit von Online-Plattformen erleichtern es, falsche Informationen zu verbreiten, ohne unmittelbare Konsequenzen fürchten zu müssen. Daher ist es wichtig, kritisch zu sein, wenn es um Informationen geht, die online oder in den Medien verbreitet werden, und sich der potenziellen Schäden bewusst zu sein, die durch Rufmord entstehen können.

Urteile zu „Rufmord im Internet“

LG Dortmund, Urteil vom 30.04.2020 – 2 O 387/14

Link zum Urteil

Zusammenfassung: Dieses Urteil befasst sich mit einer behaupteten Rufmord- und Desinformationskampagne. Der Kläger bezog sich auf die Umstände der Berichterstattung im Internet.

In einem Vorfall aus dem Jahr 2015 äußerte ein Mann, dass ein Polizist ein „Spanner“ sei, der sich darauf beschränke, ihn zu überwachen. Der Polizist erstattete daraufhin Anzeige, aber das Gericht fand nicht genügend Beweise für den Vorwurf der üblen Nachrede.

In einem anderen Fall von 2014 verurteilte das Amtsgericht Backnang einen Lehrer zu einer Geldstrafe von 4000 Euro wegen übler Nachrede (Urteil vom 01.07.2014, Aktenzeichen 2 Cs 96 Js 69894/13). Der Lehrer hatte fälschlicherweise behauptet, ein Polizist, der ihn wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, die zu einem Bußgeld von 160 Euro führte, kontrolliert hatte, sei alkoholisiert gewesen. Der Lehrer behauptete dies sowohl während der Kontrolle als auch gegenüber der Bußgeldstelle. Das Gericht sah in dieser Aussage eine erfüllte üble Nachrede, gestützt hauptsächlich auf die Zeugenaussage des Polizeikollegen des beschuldigten Beamten. Die Behauptung wurde nicht als Werturteil, sondern als bewusste Verbreitung falscher Tatsachen angesehen, die das öffentliche Ansehen des Polizisten schädigen. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass solche Aussagen nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind. Es ist anzumerken, dass dieses Urteil als streng angesehen werden kann und andere Gerichte möglicherweise zu einem anderen Schluss gekommen wären.

Meine Hilfeleistung

Betroffenen eines Rufmords im Internet wird ein kostenfreier Erstkontakt angeboten.

Sie können mir Ihren Fall unverbindlich schildern, gern melde ich mich anschließend mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

Dabei prüfe ich anhand Ihres Falls, ob realistische Möglichkeiten vorliegen, gegen den Rufmord vorzugehen und wie sich diese schnellstmöglich umsetzen lassen.

FAQ „Rufmord im Internet“ – Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten

Was versteht man unter Rufmord im Internet?

Rufmord im Internet bezieht sich auf das Verbreiten falscher, schädigender oder irreführender Informationen über eine Person oder Organisation in digitalen Medien, mit dem Ziel, deren Ruf zu schädigen. Dies kann über soziale Medien, Foren, Blogs, Kommentarbereiche und andere Online-Plattformen geschehen.

Wie kann man sich gegen Rufmord im Internet wehren?

Wenn Sie Opfer von Rufmord im Internet werden, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:
Beweise sichern: Sichern Sie alle relevanten Informationen, Screenshots und Links.
Rechtsberatung einholen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die rechtlichen Optionen zu verstehen und zu verfolgen.
Kontaktieren Sie die Plattform: Viele soziale Medien und Websites haben Richtlinien gegen Rufmord und können Inhalte entfernen.
Öffentliche Klarstellung: In manchen Fällen kann eine öffentliche Klarstellung oder Gegendarstellung sinnvoll sein.
Strafanzeige stellen: Bei schwerwiegenden Fällen kann eine Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede angebracht sein.

Welche rechtlichen Schritte sind bei Rufmord im Internet möglich?

Rechtliche Schritte können eine Unterlassungsklage, eine Klage auf Schadensersatz und/oder eine Strafanzeige umfassen. Die spezifischen rechtlichen Maßnahmen hängen von der Schwere des Falls und der lokalen Gesetzgebung ab.

Wie kann man Rufmord im Internet vorbeugen?

Vorbeugende Maßnahmen umfassen:
Bewusstsein schaffen: Informieren Sie sich und andere über die Risiken und Konsequenzen von Rufmord.
Privatsphäre schützen: Seien Sie vorsichtig mit den Informationen, die Sie online teilen.
Überwachung des eigenen Namens: Regelmäßige Überprüfungen, was online über Sie gesagt wird, können helfen, frühzeitig Probleme zu erkennen.

Sind soziale Medienplattformen für Rufmord verantwortlich?

In der Regel sind soziale Medienplattformen nicht direkt für Inhalte verantwortlich, die von Nutzern gepostet werden. Sie haben jedoch Richtlinien und Verfahren zur Meldung und Entfernung diffamierender Inhalte. In einigen Rechtsordnungen können Plattformen unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere wenn sie nach Kenntnisnahme von rechtswidrigen Inhalten diese nicht entfernen.

2 Gedanken zu „Rufmord im Internet“

  1. Sehr geehrter Herr Feil!

    Ich brauche ganz dringend Hilfe , ich bin schon ganz verzweifelt . Mein ehemaliger Lebensgefährte mobbt mich auf übelste Weise seit mehreren Wochen im ganzen Internet . Er nennt zwar meinen Namen nicht , aber jeder weiß , das ich gemeint bin . Er hat eine eigene Webseite (Von Herzen Gerne ) und die verlinkt Er überall . Er lügt nur und erfindet schlimme Geschichten , so z. B. ich wollte betrunken vom Hochhaus springen und vieles mehr . Ich bin Pflegemutter und kann durch solche
    Diffamierungen meine Kinder verlieren . Ich habe mich nach einer Gewaltattacke von Ihm getrennt und seitdem lässt Er mich nicht mehr in Ruhe. Der Mann ist im Internet bei vielen Personen verrufen , auf Grund seiner Selbstherrlichkeit und für Beleidigungen bekannt.
    Erst hat Er immer von großer Liebe getextet , als ich nicht mehr reagierte , hat es sich ins gegenteil umgewandelt . Er löscht zwischen durch mal wieder alles , ich habe aber Kopien all seiner Artikel gemacht . Ich würde Ihn auch gerne anzeigen . Er hat mir Antidepressiva Tabletten beim Abschied da gelassen mit dem Ratschlag Sie zu nehmen . Er stellt mich als Physchopatin hin . Ich habe jeden Tag Angst , das etwas neues erscheint und kann schon kaum noch schlafen .
    Bitte helfen Sie mir , ich weiß mir keinen Rat mehr.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Sehr geehrte Damen und Herren,

      aktuell sehe ich nur die MÖglichkeit, Strafanzeige zu erstatten. Alternativ können Sie zivilrechtliche UNterlassungsansprüche geltend machen. Dies ist aber mit weiteren Kosten und Mühen verbinden und ich weiß nicht, ob dies letztendlich Erfolg haben würden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thomas Feil

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