Was tun bei schlechter Google-Bewertung?

Google Bewertung

Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Berufserfahrung weiß ich, welche Folgen eine einzige negative Google-Bewertung haben kann. In Zeiten, in denen fast jeder Verbraucher vor einer Entscheidung einen Blick ins Internet wirft, entscheidet oft nicht die Qualität der Leistung selbst, sondern der Eindruck im Bewertungsprofil. Die Frage lautet daher: Wie gehe ich richtig mit einer schlechten Google-Bewertung um?

In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, praktische Handlungsmöglichkeiten, relevante Urteile und Strategien zum Reputationsschutz.

Warum sind Google-Bewertungen so bedeutsam?

Wer heute im Internet nach einem Zahnarzt in Hannover, einem Hotel in Hamburg oder einem Restaurant in München sucht, stößt fast zwangsläufig auf Google-Bewertungen. Sie sind neben der eigenen Webseite das sichtbarste Aushängeschild.

  • Verbraucherverhalten: Laut Bitkom-Studie 2023 lesen 90 Prozent der Internetnutzer vor einer Kaufentscheidung Bewertungen.
  • Wirtschaftliche Folgen: Eine einzelne 1-Stern-Bewertung kann bereits den Umsatz um zweistellige Prozentsätze drücken.
  • Lokale Sichtbarkeit: Google berücksichtigt Bewertungsdurchschnitte auch im lokalen Ranking. Unternehmen mit vielen positiven Stimmen erscheinen prominenter in den Suchergebnissen.

Ich habe in der Praxis mehrfach erlebt, dass Mandanten aufgrund einer einzelnen schlechten Bewertung Wochen oder gar Monate lang weniger Aufträge erhielten. Ein Beispiel: Eine Kanzlei, die ich betreue, verlor durch eine falsche Behauptung in einer Bewertung („Mandant wurde nicht vertreten“) spürbar an Mandantenanfragen. Erst nachdem wir die Löschung durchgesetzt hatten, stabilisierte sich der Zulauf wieder.

Was ist eine schlechte Google-Bewertung?

Eine Google-Bewertung kann aus einer Sternebewertung, einem kurzen Kommentar oder einer ausführlichen Stellungnahme bestehen. Entscheidend ist der rechtliche Charakter:

  • Meinungsäußerungen: Subjektive Aussagen wie „Mir hat der Kaffee nicht geschmeckt“. Diese sind durch Art. 5 GG geschützt.
  • Tatsachenbehauptungen: Überprüfbare Angaben („Der Arzt hat keine Approbation“). Sind sie unwahr, sind sie rechtswidrig.
  • Beleidigungen/Schmähkritik: Pauschale Beschimpfungen („Betrüger“, „Unfähig“). Diese überschreiten die Grenze der Meinungsfreiheit.

Die Abgrenzung ist oft nicht einfach. Als Anwalt prüfe ich daher sorgfältig, ob eine Bewertung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder bereits eine Rechtsverletzung darstellt.

Rechtliche Grundlagen – Was tun bei schlechter Google-Bewertung?

Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht

  • Art. 5 GG schützt freie Meinungsäußerung.
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 1 & 2 GG) schützt Ehre und wirtschaftlichen Ruf.

Strafrechtliche Relevanz

  • § 185 StGB (Beleidigung) – ehrverletzende Äußerungen.
  • § 186 StGB (Üble Nachrede) – Behauptung unwahrer Tatsachen, die nicht erweislich wahr sind.
  • § 187 StGB (Verleumdung) – bewusst falsche Tatsachenbehauptung.

Wettbewerbsrecht

Wenn ein Mitbewerber gezielt negative Bewertungen abgibt, kann dies ein unlauterer Wettbewerb sein (§ 4 Nr. 1 UWG). In solchen Fällen kann Unterlassung verlangt werden.

Datenschutzrecht – Was tun bei schlechter Google-Bewertung?

Gelegentlich enthalten Bewertungen personenbezogene Daten. Hier können auch DSGVO-Ansprüche greifen, etwa auf Löschung.

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Nach § 2 RDG dürfen nur Rechtsanwälte rechtlich fundierte Löschanträge stellen. Der BGH hat 2020 (I ZR 126/19) klargestellt: „Bewertungen löschen“ ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Verträge mit Agenturen sind nichtig (§ 134 BGB).

Maßgebliche Urteile – Was tun bei schlechter Google-Bewertung?

Die Gerichte haben wiederholt klargestellt, wo die Grenzen liegen:

  • BGH VI ZR 196/08 (Spickmich) – Bewertungen sind auch dann zulässig, wenn sie dem Bewerteten missfallen.
  • BGH VI ZR 358/13 – Meinungsfreiheit wird regelmäßig hoch gewichtet.
  • BGH VI ZR 1244/20 (2022) – Google muss Bewertungen prüfen, wenn die Echtheit substantiiert bestritten wird. Die Beweislast kehrt sich um.
  • OLG Köln, 26.06.2019 – 1-Stern-Bewertung ohne Kommentar unzulässig, wenn kein Kundenkontakt erkennbar.
  • LG Lübeck, 13.06.2018 (9 O 59/17) – Auch hier wurde eine unbegründete 1-Stern-Bewertung entfernt.
  • OLG München, 28.10.2014 (18 U 1022/14) – Falsche Tatsachenbehauptungen sind unzulässig.

Vorgehensweise in der Praxis – Was tun bei schlechter Google-Bewertung?

Viele Mandanten fragen mich: „Was soll ich tun, wenn ich eine schlechte Bewertung erhalte?“ Meine Empfehlung ist ein klarer Ablauf:

  1. Prüfen
    • Handelt es sich um eine Meinung oder eine Tatsache?
    • Liegt ein strafbarer Inhalt vor?
  2. Dokumentieren
    • Screenshots mit Zeitstempel anfertigen.
    • URL sichern.
  3. Melden
    • Über das Drei-Punkte-Menü bei Google als Verstoß markieren.
    • Erfahrungsgemäß reicht dies selten aus.
  4. Anwalt einschalten
    • Juristisch fundierte Beschwerde im Rahmen des Notice-and-Take-Down-Verfahrens.
    • Verweis auf Urteile und Rechtsgrundlagen.
    • Falls nötig: Antrag auf einstweilige Verfügung oder Klage.

In meiner Kanzlei haben wir mit diesem Vorgehen in vielen Fällen innerhalb weniger Wochen eine Löschung erreicht.

Ablauf der Löschung einer Google-Bewertung

Praxisbeispiele aus meiner Kanzlei

  • Fall 1: Arztpraxis in Hannover
    Ein Patient hinterließ die Bewertung „Dieser Arzt ist ein Betrüger“. Wir beantragten die Löschung wegen Beleidigung (§ 185 StGB). Die Bewertung wurde binnen zehn Tagen entfernt.
  • Fall 2: Restaurant in Hamburg
    Eine 1-Stern-Bewertung ohne Kommentar. Mit Verweis auf das Urteil des OLG Köln (2019) erreichten wir die Löschung nach nur zwei Wochen.
  • Fall 3: IT-Dienstleister in München
    Ein Mitbewerber veröffentlichte falsche Tatsachenbehauptungen über angebliche Insolvenzen. Hier setzten wir nicht nur die Löschung durch, sondern auch einen Unterlassungsanspruch nach UWG.

Diese Beispiele zeigen: Mit konsequentem Vorgehen lassen sich auch hartnäckige Fälle erfolgreich klären.

Kommunikative Maßnahmen – Was tun bei schlechter Google-Bewertung?

Juristische Schritte sind wichtig, doch die Kommunikation darf nicht unterschätzt werden:

  • Professionell reagieren: Eine sachliche Antwort auf Kritik zeigt Stärke.
  • Feedback nutzen: Manchmal steckt hinter Kritik ein echtes Problem, das behoben werden sollte.
  • Positive Stimmen fördern: Bitten Sie zufriedene Kunden aktiv um Bewertungen.

In der Summe entsteht so ein ausgeglichenes Bewertungsprofil.

Prävention: So vermeiden Sie Bewertungsprobleme

  • Kundenservice optimieren – Unzufriedene Kunden sind die Hauptquelle negativer Bewertungen.
  • Prozesse zur Feedback-Erfassung – Fragen Sie aktiv nach Rückmeldungen, bevor Kunden ihren Ärger öffentlich machen.
  • Monitoring – Überwachen Sie Ihr Profil regelmäßig, um schnell reagieren zu können.
  • Mitarbeiterschulungen – Gerade im Dienstleistungssektor ist geschulter Umgang mit Kritik entscheidend.

Vergleich mit anderen Plattformen – Was tun bei schlechter Google-Bewertung?

Google ist nicht die einzige Plattform, auf der negative Bewertungen relevant sind. Ähnliche rechtliche Grundsätze gelten bei:

  • Kununu – Bewertungen von Arbeitgebern durch (ehemalige) Mitarbeiter.
  • Jameda – Arztbewertungen mit hohen Anforderungen an die Nachprüfbarkeit.
  • Trustpilot, Yelp, Facebook – ähnliche Strukturen, teilweise mit weniger strengem Prüfverfahren.

Die Erfahrung zeigt: Gerade bei spezialisierten Portalen sind die Prüfmechanismen teilweise strenger, während Google oft nur nach deutlicher anwaltlicher Aufforderung reagiert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Meinungen sind geschützt. Löschbar sind falsche Tatsachen, Beleidigungen oder Bewertungen ohne echten Kundenkontakt.

Ein anwaltliches Verfahren dauert meist wenige Tage. Gerichtliche Verfahren können mehrere Monate beanspruchen.

Nein. Nach dem BGH-Beschluss von 2020 ist dies eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Nur Rechtsanwälte dürfen dies durchführen

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Viele Kanzleien – auch meine – bieten eine kostenfreie Erstprüfung an

Auf sachliche Kritik ja. Bei Beleidigungen oder falschen Tatsachen ist der juristische Weg empfehlenswert.

Ja. Wenn eine Bewertung vorsätzlich falsche Tatsachen enthält und nachweislich zu Umsatzverlusten führt, können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Fazit: Was tun bei schlechter Google-Bewertung?

Eine schlechte Google-Bewertung ist kein Schicksal, das Sie einfach hinnehmen müssen. Ob Arzt, Handwerker, Restaurant oder Kanzlei – der Ruf im Netz ist geschäftlich entscheidend. Mit einer klaren Strategie, fundierten rechtlichen Argumenten und einer professionellen Kommunikation lassen sich die meisten Fälle erfolgreich bewältigen.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Reputation zu schützen und unrechtmäßige Bewertungen konsequent zu entfernen.

Was tun bei schlechter Google-Bewertung? Ich helfe bundesweit!

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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