Selbstauskunft bei der Creditreform beantragen!

Creditreform

Probleme mit der Bewertung von Bonitäten verursacht mitunter nicht nur die Schufa, sondern auch Creditreform Boniversum GmbH. Selbstauskunft Creditreform einholen!

Wer seine Daten einsehen will, muss eine Selbstauskunft/Eigenauskunft beantragen, um einen Überblick zu erhalten. 

Ich zeige auf, wieso die Selbstauskunft wichtig ist, was sie aussagt und wie zu reagieren ist, wenn eine Eigenauskunft „Erschreckendes“ oder nicht Nachvollziehbares zum Vorschein bringt.

Selbstauskunft Creditreform – ist gesetzlich geregelt!

Wessen Kreditwünsche oder Vertragswünsche abgelehnt wurden, weil angeblich eine schlechte Bewertung durch die Creditreform Boniversum GmbH vorliegt, sollte sich mit dieser Angelegenheit umgehend auseinandersetzen. 

Erster Schritt sollte sein, eine Eigenauskunft einzuholen, die Aufschluss darüber gibt, welche Daten über einen selbst gespeichert sind. 

Die Creditreform Boniversum GmbH muss diese Selbstauskunft auch positiv beantworten, und zwar nicht aus Kulanz oder gegen eine Geldzahlung, sondern in gewissem Umfang kostenlos. Dies hat der deutsche Gesetzgeber nämlich so vorgesehen.

Gem. Art. 15 DSGVO hat die verantwortliche Stelle (also die Stelle, die die Datenverarbeitung vornimmt, in unserem Falle die Creditreform Boniversum GmbH) dem Betroffenen (also Ihnen) Auskunft über folgende Umstände zu erteilen:

  1. die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen
  2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden
  3. den Zweck der Datenspeicherung.

Zur Selbstauskunft heißt es in Art. 15 DSGVO weiter, dass die Auskunft auf Verlangen in Textform zu erteilen ist, soweit nicht wegen der besonderen Umstände eine andere Form der Auskunftserteilung angemessen ist.

Selbstauskunft Creditreform: Wie mache ich diesen Anspruch aus Auskunft geltend?

Ganz einfach. Schreiben Sie der Creditreform Boniversum GmbH einen Brief, in welchem Sie mitteilen, dass Sie eine Selbstauskunft gem. Art. 15 DSGVO wünschen. 

Alles Weitere wird die Creditreform Boniversum GmbH dann veranlassen, da keine Auskunftei große Lust hat, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und Rechte zu verstoßen. 

Für die Selbstauskunft benötigen Sie also keine Rechtsanwaltskanzlei und auch keine Musterschreiben aus dem Internet, die teilweise kostenpflichtig angeboten werden. Die Eigenauskunft können Sie ganz allein und ohne Mühen einholen.

Was steht in der Eigenauskunft der Creditreform Boniversum?

In der Eigenauskunft durch die Creditreform Boniversum GmbH oder etwa die Schufa wird Ihnen mitgeteilt, welche Daten dort über Sie gespeichert werden. 

Beispielsweise könnten dort Informationen über Sie gespeichert sein, die Ihr Zahlungsverhalten in der Vergangenheit oder Gegenwart betreffen. Wer beispielsweise eine Rechnung nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, kann dort mit einem negativen Eintrag bedacht werden. 

In der Auskunft ist aufgeführt, wer über Sie Daten eingetragen hat, welche Daten genau das sind und wann sie gespeichert wurden.

Was Scorewerte angeht, ist die Sache nicht so einfach. Zwar wird etwa bei der Schufa der Scorewert in der Selbstauskunft angegeben, nicht aber, wie dieser Score sich genau zusammensetzt. Dies stellt einige Betroffene vor große Probleme, weil nicht immer nachvollzogen werden kann, warum der Score schlecht ist.

Selbstauskunft Creditreform: Was tun, wenn die Selbstauskunft Probleme offenbart?

Ganz gleich, ob Sie es mit der Creditreform Boniversum GmbH oder der Schufa oder einer anderen Auskunftei zu tun haben: 

Holen Sie sich eine Eigenauskunft ein und überprüfen Sie die Einträge. 

Eine Auskunft kann offenbaren, dass negative Einträge über Sie gespeichert sind, oder dass schlicht falsche oder veraltete Daten noch eingetragen sind. Dann sollten Sie umgehend handeln. 

Entweder versuchen Sie auf eigene Faust, eine Löschung solcher Einträge zu erreichen, oder Sie schalten einen erfahrenen Rechtsanwalt ein, der Ihre datenschutzrechtlich gewährleisteten Rechte für Sie effektiv durchsetzt.

Falls Sie meine Hilfe bei Problemen mit einer Auskunftei benötigen, können Sie mich gern jederzeit kontaktieren. Schicken Sie mir auch Ihre Auskunft zu, damit ich die Datenspeicherungen einsehen und beurteilen kann. Gern helfe ich Ihnen weiter.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

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