Einträge bei Creditreform löschen oder verbessern

Creditreform

Unternehmen, die negative Einträge bei Creditreform haben, leiden unter den wirtschaftlichen Konsequenzen solcher Veröffentlichungen.

Rechtswidrige Einträge bei Creditreform lassen sich löschen und so die Bonität deutlich verbessern.

Wer ist Creditreform?

Creditreform ist eine Unternehmensgruppe, die sich mit den Themen Inkasso, Bonitätsprüfung und Forderungsmanagement beschäftigt. Europaweit hatte die Unternehmensgruppe in 2017 über 4.000 Mitarbeiter.

Viele regionale Creditreform-Geschäftsstellen sind rechtlich selbstständig.

Dies kann in der Praxis den Nachteil haben, dass beispielsweise bei verschiedenen Inkassoangelegenheiten auch verschiedene Unternehmen der Gruppe Creditreform angesprochen werden müssen.

Creditreform ist keine staatliche Stelle

Creditreform ist weder eine Behörde noch eine staatliche Stelle. Es handelt sich bei dieser Wirtschaftsauskunftei – wie bei der SCHUFA auch – um ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen.

Dieses privatrechtlich organisierte Unternehmen muss Gewinn erwirtschaften.

Die Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte über Unternehmen haben allein den Geschäftszweck, die eigene Dienstleistung, insbesondere Inkassodienstleistungen und das Forderungsmanagement, zu fördern und den entsprechenden Vertrieb zu erleichtern.

Wer nutzt Creditreform?

Viele Banken und auch Unternehmen nutzen Creditreform, um sich über Vertragspartner zu informieren.

Dies führt faktisch dazu, dass schlechte Bonitätsauskünfte oder negative Einträge für die Betroffenen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Allerdings sollte dabei nicht nur Creditreform im Blick behalten werden. Nach unserer Erfahrung sind auch die Wirtschaftsauskunfteien von Bürgel, Creditsafe und die SCHUFA ein Thema, das hinsichtlich negativer Einträge genau beobachtet werden muss.

Teilweise werden auch parallel mehrere Wirtschaftsauskunfteien mit ihren Bonitätsbewertungen zurate gezogen, bevor Verträge abgeschlossen oder Kredite vergeben werden.

Nicht alle Einträge bei Creditreform sind richtig

Ich erlebe in der Praxis immer wieder, dass Creditreform falsche oder veraltete Daten veröffentlicht. Es ist nicht so, dass Creditreform mit ihren Veröffentlichungen immer Recht hat.

Auch wenn das Unternehmen in der Kommunikation durchaus mit einem Selbstbewusstsein auftritt, muss Creditreform sich auch an die gesetzlichen Regelungen halten.

Dabei geht es nicht nur um das Datenschutzrecht, sondern auch um möglicherweise falsche Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens.

Insbesondere mit Blickrichtung auf die Kreditbewertung und die Kreditvergabe ist nach unserer Ansicht auch das Thema „Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts“ vielmehr als bisher in den Fokus zu rücken.

Creditreform muss sich an geltendes Recht halten

Daneben müssen die Gläubiger oder potenziellen Gläubiger, die über Creditreform Inkassodienstleistungen in Anspruch nehmen, selbstverständlich die geltenden Gesetze, beispielsweise die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einhalten.

Wenn ein Zahlungsverzug behauptet wird oder behauptet wird, dass Zahlungsverzögerungen vorliegen, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugs, die im BGB festgelegt sind, oder die vertraglichen Voraussetzungen für einen Verzug tatsächlich und nachweislich vorliegen.

Hier ist Creditreform und der jeweilige Gläubiger in der Beweispflicht.

Dies kann nach meiner Erfahrung immer wieder ein Ansatzpunkt sein, um Ansprüche gegen Creditreform durchzusetzen.

Nicht von Formschreiben abschrecken lassen

Wenn Sie mit Creditreform Kontakt aufnehmen, um negative, unberechtigte Einträge löschen zu lassen, habe ich die Erfahrung gemacht, dass zunächst mit Formschreiben von Creditreform reagiert wird.

Davon sollten Sie sich nicht abschrecken lassen.

Wenn außergerichtlich ohne anwaltliche Begleitung ein Eintrag bei Creditreform nicht gelöscht werden kann, muss im Zweifel der nächste Schritt gegangen werden.

Dann können mit anwaltlicher Hilfe die Löschungsansprüche durchgesetzt werden. Nur so gelingt es letztendlich, die notwendigen Verbesserungen in der Bonitätsbewertung und im Scorewert zu erreichen.

Wie lange darf Creditreform Daten speichern?

Diese Frage wird immer wieder gestellt. Hierzu fehlt zunächst eine klare gesetzliche Regelung.

Soweit das Datenschutzrecht anwendbar ist, beispielsweise Daten einer Einzelfirma oder einer Personengesellschaft veröffentlicht werden, sieht die Rechtsprechung grundsätzlich eine Speicherdauer von drei Jahren für unproblematisch an.

Allerdings gibt es eine neuere Tendenz in der Rechtsprechung, hier mehr auf die Interessen des Einzelfalls abzustellen.

DSGVO und Creditreform?

Nach meiner Erfahrung gibt es mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchaus gute Argumente, zu einer früheren Löschung der personenbezogenen Daten zu kommen.

Wenn aber Daten einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft veröffentlicht werden, sind die Regelungen des Datenschutzrechts nicht anzuwenden.

Hier ist zunächst festzustellen, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die einen bestimmten Veröffentlichungszeitraum festlegt.

Nach meiner Einschätzung ist aber eine Analogie zum Datenschutzrecht zu bilden. Es ist ebenfalls eine Interessenabwägung vorzunehmen, sodass besondere Aspekte zu einer vorzeitigen Löschung führen müssen.

Kann der Bonitätsindex beiCreditreform verbessert werden?

Grundsätzlich müssen die Wirtschaftsauskunfteien, sei es Creditreform, die SCHUFA oder Creditsafe, nicht Einzelheiten zum Bonitätsindex und zur Bewertung der Unternehmen vorlegen.

Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 22.02.2011 entschieden. Allerdings müssen ein Bonitätsindex und eine Bewertung eines Unternehmens geändert werden, wenn die Bewertung auf falschen Tatsachen beruht.

Insoweit müssen beispielsweise nicht existente Forderungen, falsche Waren- und Dienstleistungsklassifikationen oder fehlerhafte Beteiligungsverhältnisse geändert werden und dann im nächsten Schritt ein neuer Bonitätswert berechnet werden.

Grundsätzlich schließt die Bewertung des Bonitätsindexes u. a. den Umsatz, das Branchenrisiko, das Unternehmensalter und Relationen zwischen Umsatz und Mitarbeiter und Relationen zwischen Kapital und Umsatz ein.

Weitere Merkmale beeinflussen den Bonitätsindex positiv oder negativ.

Muss Creditreform meinen Anwalt bezahlen?

Grundsätzlich entsteht bei rechtswidrigen Einträgen eine Haftung von Creditreform ab Kenntnis.

Mit anderen Worten: Wenn Sie angezeigt haben, dass ein rechtswidriger Eintrag vorliegt, dieser aber von Creditreform nicht beseitigt wird, muss Creditreform auch die Kosten der anwaltlichen Beauftragung übernehmen.

Mithilfe des Anwalts können dann Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und auch die Erstattung der angefallenen Anwaltsgebühren geltend gemacht werden.

Wie können wir Sie unterstützen?

Mithilfe einer anwaltlichen Begleitung können Sie die Auskünfte einholen und auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen lassen.

Liegen falsche Einträge vor oder sind negative Merkmale falsch veröffentlicht, lässt sich dies mithilfe der anwaltlichen Unterstützung klären und eine Löschung durchsetzen.

So verhindern Sie falsche Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit der Bewertung Ihres Unternehmens und verbessern Ihre Bonität.

Meine Erfahrung mit Creditreform und weiteren Auskunfteien nutzen!

Meine Erfahrung ist, dass bei Creditreform, Bürgel, SCHUFA oder anderen Wirtschaftsauskunfteien wiederholt Fehler in den Veröffentlichungen auftreten.

Es empfiehlt sich also, hier genau hinzuschauen.

Ich unterstütze Unternehmen bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Creditreform. Gern können Sie per Telefon oder E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen.

Wenn Ihnen bereits eine Creditreform-Auskunft vorliegt, können Sie diese gern an mich übersenden. Ich prüfe dann, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verbesserung Ihres Bonitätsindexes und zur Verbesserung Ihrer Einträge bei Creditreform möglich sind.

Nutzen Sie meine jahrelange Erfahrung im Umgang mit falschen und negativen Einträgen bei Creditreform.

2 Gedanken zu „Einträge bei Creditreform löschen oder verbessern“

    • Sehr geehrte Damen und Herren,

      bitte übersenden Sie mir im ersten Schritt Ihre Creditrefrom -Auskunft per E-Mail (eingescannt oder abfotografiert) oder per Post, sodass ich mir ein möglichst genaues Bild machen kann. Für meine erste Rückmeldung berechne ich Ihnen keine Kosten. Es handelt sich um eine kostenfreie Ersteinschätzung. Eine genaue und abschließende rechtliche Prüfung erfolgt erst nach Beauftragung.

      Sollten Sie noch keine Creditrefrom -Auskunft vorliegen haben, können Sie diese direkt bei Creditrefrom anfragen (kostenlose Datenauskunft gem. Art. 15 DSGVO). Es dauert in der Regel 2 Wochen, bis Ihnen die Auskunft zugeschickt wird.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thomas Feil

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