Abmahnung von Frommer Legal bekommen: Ihr umfassender Ratgeber für schnelles und effektives Handeln

Abmahnung

Der Erhalt einer Abmahnung ist für viele Unternehmen und Selbstständige ein Schock. Besonders die Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal aus München, die häufig wegen Filesharings im Internet versendet werden, lösen aufgrund der oft hohen Forderungen große Verunsicherung aus. Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit über 25 Jahren Berufserfahrung , ist es meine Mission, Ihnen in dieser Krisensituation zur Seite zu stehen und pragmatische, lösungsorientierte Wege aufzuzeigen, wie Sie sich erfolgreich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Abmahnungen von Frommer Legal. Wir beleuchten, warum Sie ins Visier dieser Kanzlei geraten sind, welche Forderungen gestellt werden und wie Sie strategisch und besonnen reagieren, um Ihre rechtlichen Interessen effizient durchzusetzen. Mein Ziel ist es, Ihnen eine klare und prägnante Orientierung zu geben, ohne unnötige juristische Fachsprache, damit Sie wieder ruhig schlafen können.

Die Kanzlei Frommer Legal, früher bekannt unter dem Namen „Waldorf Frommer“, ist eine in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert hat und deutschlandweit die meisten Abmahnungen im Bereich Filesharing versendet. Ihr Kanzleisitz ist in der Beethovenstraße 12, 80336 München.

Das Hauptaugenmerk der Kanzlei liegt auf der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, die über Internet-Tauschbörsen geschehen. Der Verdacht, dass Sie sich einer solchen Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht haben, entsteht, wenn über Ihren Internetanschluss eine urheberrechtlich geschützte Datei (z.B. ein Film oder eine TV-Folge) in einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Dies geschieht, ohne dass es zunächst darauf ankommt, ob Sie selbst die Filesharing-Aktivität vorgenommen haben. Allein die Tatsache, dass über Ihre IP-Adresse für kurze Zeit ein geschütztes Werk angeboten wurde, rückt Ihren Anschluss in den Fokus von Frommer Legal.

Um solche Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren, beauftragt Frommer Legal spezialisierte IT-Firmen. Diese Firmen überwachen gängige Internet-Tauschbörsen und registrieren mittels spezieller Software die IP-Adressen der PCs, die am Upload eines urheberrechtlich geschützten Werkes beteiligt sind. Diese IP-Adresse wird festgehalten und dient als erster Anhaltspunkt.

Da eine IP-Adresse allein keine konkrete Person identifiziert, beantragt Frommer Legal anschließend beim zuständigen Landgericht einen Beschluss. Dieser gerichtliche Beschluss hebt die Schweigepflicht des jeweiligen Telekommunikationsproviders (z.B. Telekom, Vodafone, O2, 1&1, Pyur) auf und verpflichtet diesen, Name und Adresse des Internetanschlussinhabers herauszugeben, dem die fragliche IP-Adresse zum protokollierten Zeitpunkt zugeordnet war. Ohne diesen Beschluss wäre es Frommer Legal nicht möglich, die Person hinter der IP-Adresse ausfindig zu machen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Kanzlei die vermeintliche Urheberrechtsverletzung nur bis zur Wohnung des Internetanschlussinhabers verfolgen kann; sie hat keine Möglichkeit, die konkrete Person zu bestimmen, die die angebliche Verletzung begangen hat. Daher wendet sich Frommer Legal immer an den Anschlussinhaber.

In der Abmahnung von Frommer Legal werden in der Regel drei Hauptforderungen an Sie gerichtet:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Frommer Legal fordert Sie auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Unterlassungsanspruch besteht jedoch nur dann, wenn Sie tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben oder im Rahmen der Störerhaftung dafür verantwortlich gemacht werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgeben.

Das Problem hierbei ist, dass Frommer Legal bereits aufgrund der Zuordnung der IP-Adresse zu Ihrem Festnetzanschluss davon ausgeht, dass Sie die Urheberrechtsverletzung begangen haben. Sollten Sie die Abgabe der Erklärung verweigern, besteht das Risiko, dass Frommer Legal eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt. Dies gilt es proaktiv zu verhindern.

Meine strategische Empfehlung lautet daher, auch im Falle Ihrer Unschuld eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Erklärung sollte keinerlei Zugeständnisse an Frommer Legal machen, die Sie belasten könnten, aber dennoch von der Kanzlei akzeptiert werden. Eine solche „erweiterte modifizierte Unterlassungserklärung“ hat sich als äußerst wirksam erwiesen. Sie versichern darin ausdrücklich, dass Sie keine Schuld trifft, dass Sie stets gesetzestreu gehandelt haben und dies auch zukünftig tun werden. Machen Sie deutlich, dass Sie das benannte Werk nicht per Filesharing vervielfältigt haben und dies auch niemals tun werden. Versichern Sie, dass Sie die Urheberschaft des Mandantenkreises von Frommer Legal achten und wahren. Weiterhin sollten Sie angeben, dass Ihr Internetanschluss ausreichend gesichert ist, um eine Störerhaftung auszuschließen.

Die Abgabe einer korrekten Unterlassungserklärung ist sehr diffizil. Kostenlose Vordrucke aus dem Internet sind oft nicht ausreichend detailliert und können Ihnen später Probleme bereiten. Achten Sie darauf, dass die Erklärung umfangreich und prägnant formuliert ist, um einen gerichtlichen Prozess zu vermeiden und die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit abzuschließen.

2. Schadensersatzforderungen

Jede Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Frommer Legal beinhaltet die Forderung nach Schadensersatz. Es ist wichtig zu wissen, dass Schadensersatz nur dann von Ihnen verlangt werden darf, wenn Sie tatsächlich als Täter die Urheberrechtsverletzung begangen haben, also das abgemahnte Werk selbst hoch- oder heruntergeladen haben. Sollte die Tat von einer anderen Person verübt worden sein und Sie sind lediglich der Anschlussinhaber, so entfällt ein Anspruch auf Schadensersatz.

Wenn Sie selbst für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, berechnet Frommer Legal den Schadensersatz üblicherweise nach der „Lizenzanalogie“. Dabei wird der Betrag errechnet, den Sie an den Rechteinhaber hätten zahlen müssen, wenn Sie eine legale Lizenz für die Verbreitung des Werkes erworben hätten.

3. Ersatz der Rechtsanwaltskosten

Frommer Legal fordert in seinen Abmahnschreiben auch den Ersatz der eigenen Rechtsanwaltskosten. Hier hat der Gesetzgeber das sogenannte „Deckelungsprinzip“ eingeführt. Demnach hat die abmahnende Kanzlei das Recht, auf Basis eines fiktiven Streitwertes von 1.000 Euro eine einmalige Gebühr von 159,94 Euro (inkl. USt) abzurechnen.

Dieses Prinzip wurde geschaffen, um erstmalig mit einer Urheberrechtsabmahnung aufgrund von Filesharing konfrontierte Personen nicht mit übermäßig hohen Forderungen zu belasten. Es dient als „Denkzettel“, um auf illegales Handeln aufmerksam zu machen. Oftmals zieht Frommer Legal jedoch zusätzlich den Gegenstandswert des Schadensersatzanspruchs hinzu, wodurch der Streitwert, beispielsweise für ein Filmwerk, bei 1.700 Euro liegen kann. Daraus ergibt sich dann eine anwaltliche Gebühr von 280,60 Euro nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Fristen einhalten und verlängern lassen

Frommer Legal setzt in der Regel sehr knappe Fristen für Ihre Reaktion auf die Abmahnung. Doch machen Sie sich keine Sorgen: Sie können schriftlich oder per E-Mail eine Fristverlängerung beantragen, wenn Sie beispielsweise aus dem Urlaub zurückgekehrt sind oder rechtliche Beratung einholen möchten. Frommer Legal gewährt solche Verlängerungen meiner Erfahrung nach problemlos, da es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Frist handelt.

Schriftlich widersprechen – von telefonischer Kontaktaufnahme abraten

Grundsätzlich ist es unerlässlich, angemessen auf die Abmahnung zu reagieren. Gegen jede Forderung, die Ihnen unberechtigt erscheint, sollten Sie schriftlich vorgehen. Telefonische (mündliche) Widersprüche lassen sich später nur schwer nachweisen. Daher rate ich von einer telefonischen Kontaktaufnahme mit Frommer Legal ab.

Soll ich den wahren Täter benennen?

Wenn Sie selbst unschuldig sind und wissen, wer die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte (z.B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte), stellt sich die Frage, ob Sie diese Person benennen sollten. Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht nicht. Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei nahen Familienmitgliedern verzichten Eltern oft darauf, ihre Kinder zu benennen, um diese nicht zusätzlich zu belasten. Handelt es sich um Bekannte, so kommt es vor, dass diese die Schuld auf sich nehmen.

Was, wenn ich unschuldig bin, aber nur eine Vermutung habe?

In vielen Fällen von Filesharing-Abmahnungen ist ein ungesichertes WLAN-Netzwerk von Dritten missbraucht worden – Nachbarn, Freunde, Couchsurfer, oder AirBnB-Gäste. Wenn Sie selbst kein Filesharing betrieben haben, aber eine Vermutung haben, wer es gewesen sein könnte, sollten Sie Frommer Legal gegenüber jegliche Verantwortung abstreiten. Gleichzeitig schildern Sie Ihre Vermutungen so detailliert wie möglich. Die Möglichkeit zur Exkulpation, also zur Entkräftung der Störerhaftung, ist nur dann gegeben, wenn Ihre Vermutung plausibel und nachvollziehbar ist. Aus Ihrer Schilderung muss klar hervorgehen, warum Sie selbst nicht der Täter sein können und welche anderen Personen dafür in Betracht kommen.

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist: Ein schriftlicher Widerspruch ist essenziell

Setzen Sie der Abmahnung von Frommer Legal einen detaillierten schriftlichen Widerspruch entgegen. Erläutern Sie darin, warum Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung in keinem Fall begangen haben können. Stellen Sie dar, warum Sie das benannte Werk weder hoch- noch heruntergeladen haben und schildern Sie die Gesamtumstände so ausführlich wie möglich. Ein klares Bild Ihrer Unschuld sollte sich aus Ihrer Schilderung ergeben.

Ist die Abmahnung ein Fake? Soll ich die Abmahnung ignorieren?

Manche fragen sich, ob eine solche Abmahnung überhaupt echt ist. Auch wenn das Schreiben sehr standardisiert wirken mag, die Abmahnung von Frommer Legal ist leider kein Fake, sie ist echt. Daher sollten Sie unbedingt auf das Schreiben reagieren und es nicht ignorieren. Ein Ignorieren kann schlimmere Folgen nach sich ziehen, da Frommer Legal jederzeit ohne weitere Vorwarnungen ein gerichtliches Klageverfahren starten kann. Es ist immer besser, so früh wie möglich zu reagieren.

Verjährung von Forderungen

Es ist wichtig, zwischen der Verjährung der Rechtsanwaltskosten und des Schadensersatzes zu unterscheiden:

  • Rechtsanwaltskosten: Für die Rechtsanwaltskosten gilt die allgemeine Verjährung von drei Jahren. Die Frist beginnt am 1. Januar des Folgejahres, in dem die Forderung entstanden ist. In bestimmten Fällen können „verjährungshemmende Ereignisse“ (z.B. ein Mahnbescheid) die Frist auf bis zu fünf Jahre verlängern.
  • Schadensersatz: Hier beträgt die Verjährung leider sehr lange zehn Jahre. Wenn Sie beispielsweise im Januar 2025 eine Abmahnung erhalten, beginnt die Verjährung am 1. Januar 2026 und endet zehn Jahre später am 31. Dezember 2035.

In seltenen Fällen erhalten Mandanten nicht nur eine, sondern zwei oder drei Abmahnungen von Frommer Legal, manchmal gleichzeitig oder innerhalb weniger Tage. Das ist kein Grund zur Besorgnis; es muss lediglich auf jedes Schreiben gesondert reagiert werden. Achten Sie auf den benannten Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung. Handelt es sich um dieselbe Uhrzeit, können Sie Ihren Widerspruch zusammenfassen. Bei verschiedenen Zeitpunkten schildern Sie für jede Abmahnung, ob Sie abwesend waren, wo und welche Zeugen oder Belege dies nachweisen können.

Es ist unwahrscheinlich, dass Sie unzählige weitere Abmahnungen erhalten. Die meisten meiner Mandanten erhalten maximal ein bis zwei Abmahnungen. Frommer Legal vertritt einen eher kleinen Kreis großer Rechteinhaber, und Abmahnungen erfolgen nur für Werke, für die ein spezieller Auftrag besteht. Daher ist der Kontakt mit Frommer Legal nach der ersten Abmahnung oft abgeschlossen.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung für die Abmahnung?

Leider verweigern die meisten Rechtsschutzversicherungen eine Zahlung bei Streitigkeiten bezüglich Urheberrechtsverletzungen. Viele Versicherungen schließen solche Leistungen bereits in ihren Geschäftsbedingungen aus. Dies liegt oft an der Befürchtung hoher Kosten in solchen Fällen.

Dennoch habe ich erlebt, dass manche Versicherer eine Erstattung der Anwaltskosten zumindest aus Kulanz vornehmen. Sie können die Rechnung Ihres Anwalts bei Ihrer Versicherung einreichen und um eine Erstattung aus Kulanz bitten, besonders wenn Sie langjähriger Kunde sind und die Versicherung selten in Anspruch genommen haben.

Vorsicht vor „unseriösen“ Angeboten: „Vorbeugende Unterlassungserklärung“ und „Komplettpakete“

Im Internet finden sich Angebote für „vorbeugende Unterlassungserklärungen“ oder „Komplettpakete“ zur Abwehr weiterer Abmahnungen. Ich rate persönlich davon ab.

  • Vorbeugende Unterlassungserklärung: Hierbei wird bereits im Vorfeld eine Unterlassungserklärung an mögliche Rechteinhaber geschickt. Dies ist oft teuer (bis zu 900 Euro) und bietet keinen hundertprozentigen Schutz. Trotz einer solchen Erklärung kann es zu weiteren Abmahnungen kommen, und Sie müssen erneut reagieren.
  • Komplettpakete: Diese Pakete versprechen eine umfassende Abwehr aller Forderungen zum Festpreis, inklusive gerichtlicher Verfahren. Obwohl dies auf den ersten Blick verlockend klingt, ist es oft nur ein gutes Geschäft für den Anwalt. Wenn Ihr beauftragter Rechtsanwalt korrekt und rechtssicher auf die Abmahnung reagiert und eine ausführliche modifizierte Unterlassungserklärung abgibt, ist die Angelegenheit oft bereits mit der ersten Reaktion beendet. Das „Komplettpaket“ deckt dann Leistungen ab, die gar nicht benötigt werden. Auch die Abwehr „aller weiterer“ Abmahnungen ist meist unnötig, da weitere Abmahnschreiben von Frommer Legal nur selten vorkommen. Solche Angebote dienen in erster Linie nicht Ihrem Schutz, sondern dem Geldbeutel des Anwalts.

Es ist sinnvoller abzuwarten, ob Sie über die erste Abmahnung hinaus überhaupt noch weiter von Frommer Legal abgemahnt werden.

Wenn Sie selbst das Filesharing getätigt haben, sollten Sie umgehend damit aufhören, um weitere Abmahnfälle zu vermeiden. War es ein Familienmitglied oder Freund, bitten Sie diese Person, die Aktivitäten einzustellen.

Können Sie sich den Vorfall nicht erklären und haben alle Mitnutzer Ihres Internetanschlusses Filesharing glaubhaft abgestritten, so bleibt die Möglichkeit eines externen Angriffs auf Ihr Netzwerk. In diesem Fall müssen Sie dringend Maßnahmen ergreifen, um Ihr WLAN-Netzwerk zu sichern. Eine sehr effektive Methode ist die Nutzung eines Routers, der es Ihnen ermöglicht, nur bestimmte WLAN-Geräte anzumelden. Melden Sie all Ihre eigenen Geräte an und sperren Sie anschließend die Option, dass weitere Geräte angemeldet werden können (z.B. über die Funktion „Neue Geräte nur nach Anmeldung zulassen“). So sind fremde Geräte von vorneherein ausgeschlossen.

Verbraucherzentrale als Alternative zur Rechtsberatung

Wenn Sie nicht selbst auf das Abmahnschreiben reagieren möchten, können Sie sich auch von Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale beraten lassen. Verbraucherzentralen bieten oft eine sehr gute und rechtlich fundierte Beratung an, manchmal sogar ein schriftliches Tätigwerden gegen die Abmahnung. Eine Beratung kann ab ca. 15 Euro beginnen, spezialisierte Beratung zu Urheberrecht und Abmahnungen kann bis zu 50 Euro kosten. Rufen Sie einfach Ihre örtliche Verbraucherzentrale an, um sich über deren Angebote und Kosten zu informieren.

Lassen Sie sich nicht von Aussagen anderer Anwälte verunsichern, die von einer Beratung bei der Verbraucherzentrale abraten. Solche Aussagen sind oft darauf zurückzuführen, dass der Anwalt selbst an Ihrem Fall verdienen möchte. Die Verbraucherzentralen bieten eine kompetente und verlässliche Unterstützung.

Fazit: Schnelle, kompetente und strategische Rechtsberatung für Ihren Erfolg

Der Erhalt einer Abmahnung von Frommer Legal ist zweifellos eine Belastung. Doch mit der richtigen Strategie und einer schnellen, kompetenten Reaktion können Sie diese Herausforderung meistern. Mein Ziel ist es, Ihnen als verlässlicher Partner in rechtlichen Belangen zur Seite zu stehen und Sie effektiv bei der Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen zu unterstützen.

Es ist entscheidend, besonnen zu handeln, die Forderungen genau zu prüfen und insbesondere bei der Unterlassungserklärung auf eine prägnante, modifizierte Formulierung zu achten, die Sie nicht unnötig belastet. Sichern Sie Ihren guten Ruf im Internet und treten Sie Frommer Legal entschlossen entgegen.

Ihre rechtlichen Anliegen sind bei mir in guten Händen. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie entwickeln, um Ihre Ziele zu erreichen und rechtliche Herausforderungen schnell und effektiv zu meistern. Entdecken Sie, wie ich Ihnen helfen kann, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.

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Rechtsanwalt
Thomas Feil

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