Schlechte Bewertung löschen lassen

Über 25 Jahre Erfahrung im Bewertungs- und IT-Recht
Erste Einschätzung der Bewertung kostenlos
Effektive Durchsetzung gegenüber Google & Co.
Spezialist für Online-Reputationsschutz

Haben Sie eine unfaire oder falsche Bewertung erhalten, die Ihrem guten Ruf schadet?

Ich helfe Ihnen dabei, solche Einträge zuverlässig prüfen und löschen zu lassen – rechtlich fundiert, vertraulich und mit dem klaren Ziel: Ihre Reputation zu schützen.
Recht-freundlich.de: Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil
Rechtsanwalt Thomas Feil
Bewertungen löschen lassen – u. a. auf diesen Plattformen:
Schlechte Bewertung löschen Plattformen

Warum es sich lohnt, schlechte Bewertungen löschen zu lassen

Für viele Menschen sind Online-Bewertungen der erste Eindruck von einem Unternehmen, Arzt oder Dienstleister. Schon wenige ungerechtfertigte 1-Stern-Bewertungen können das Vertrauen potenzieller Kunden massiv beeinträchtigen – und damit Umsatz und Neukundengewinnung gefährden.

Besonders kritisch sind:

  • Bewertungen, die falsche Tatsachen behaupten
  • beleidigende oder rufschädigende Kommentare
  • Fake-Rezensionen durch Mitbewerber
  • Mehrfachbewertungen durch dieselbe Person

In all diesen Fällen ist es sinnvoll, rechtlich vorzugehen und die Löschung einzuleiten.

Mein Vorgehen bei rufschädigenden Bewertungen

Als Fachanwalt für IT- und Medienrecht analysiere ich jede Bewertung individuell. Die erste Prüfung ist für Sie kostenfrei. Ergibt sich ein Verstoß gegen Recht oder Plattform-Richtlinien, übernehme ich den gesamten Prozess:

Kostenlose rechtliche Ersteinschätzung
Prüfung auf Rechtsverstöße (z. B. Falschbehauptungen, Beleidigungen, Fake-Profile)
Juristisch begründete Löschungsanträge an Google & andere Plattformen
Konsequente Durchsetzung, damit die Bewertung entfernt wird
Bei Bedarf: außergerichtliche oder gerichtliche Schritte

So läuft die Löschung ab: Schritt für Schritt

1. Kostenfreie Ersteinschätzung

Sie senden mir die betroffene Bewertung, ich prüfe die Erfolgsaussichten für die Löschung der schlechten Bewertung.

2. Rechtliche Bewertung & Strategie

Ich analysiere den Inhalt der schlechten Bewertung und entwickle eine klare Vorgehensweise.

3. Kommunikation mit der Plattform

Ich übernehme den gesamten Schriftverkehr mit der Plattform – sachlich, juristisch fundiert und zielorientiert.

4. Ergebnis & Nachbetreuung

Nach erfolgreicher Löschung informiere ich Sie sofort. Auf Wunsch übernehme ich die Überwachung Ihres Profils.

Ihre Vorteile mit meiner juristischen Unterstützung

Langjährige Erfahrung im Bewertungsrecht

Seit über 25 Jahren unterstütze ich Mandanten erfolgreich beim Vorgehen gegen unzulässige Rezensionen. Diese Spezialisierung ermöglicht eine präzise rechtliche Einschätzung und eine passgenaue Strategie für Ihren Fall.

Schnelles und vertrauliches Handeln

Negative Bewertungen dulden keinen Aufschub. Ich reagiere zügig, übernehme die gesamte Kommunikation und wahre dabei höchste Diskretion – damit Sie sich unbeschwert auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Hohe Erfolgsquote bei der Löschung

In einer Vielzahl von Fällen konnte ich rufschädigende Bewertungen erfolgreich entfernen lassen. Mein strukturiertes Vorgehen und die konsequente Argumentation gegenüber Google sichern Ihnen bestmögliche Ergebnisse.

Transparente Kosten und klare Abläufe

Sie erhalten vorab eine offene Einschätzung zu Aufwand, Erfolgsaussichten und Kosten. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen können – ohne versteckte Gebühren oder unangenehme Überraschungen.

Nachhaltiger Schutz Ihrer Online-Reputation

Mein Ziel ist nicht nur die einmalige Löschung einer Bewertung, sondern der dauerhafte Schutz Ihres guten Rufs. Auf Wunsch überwache ich Ihre Profile fortlaufend, um unzulässige Einträge frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Warum Sie mich mit der Löschung der schlechten Bewertung beauftragen sollten

Ich bin seit vielen Jahren auf Reputationsschutz und Bewertungsrecht spezialisiert. Schlechte Bewertungen können erhebliche Folgen haben – sowohl für Unternehmen als auch für Selbstständige. Mit meiner Erfahrung und konsequenten Vorgehensweise sorge ich dafür, dass Sie sich wirksam gegen rechtswidrige Rezensionen wehren können.

Handeln Sie jetzt – sichern Sie sich Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Rechtsanwalt
Thomas Feil

Bekannt aus den Medien

Rechtsanwalt Thomas Feil gilt seit vielen Jahren als gefragter Ansprechpartner in Sachen Bewertungsrecht und Online-Reputation. Renommierte Medien ziehen ihn regelmäßig als Experten hinzu, wenn es um den rechtlichen Umgang mit negativen Rezensionen geht.

Sein Fachwissen reicht dabei weit über Google-Bewertungen hinaus: Auch bei kununu-Einträgen oder anderen Online-Portalen unterstützt er Unternehmen und Selbstständige mit klaren rechtlichen Strategien zur Löschung unzulässiger Bewertungen.

👉 Veröffentlichungen in führenden Fach- und Tagesmedien belegen seine Expertise und bestätigen seine Rolle als Spezialist im Bereich Reputationsschutz im Internet:

Das sagen meine Mandant:innen

Fake Rezension entfernt

Herr Feil hat unkompliziert und schnell gehandelt und alle Fake Rezensionen entfernen lassen.

⭐⭐⭐⭐⭐

– Bewertung von A. L. am 23.07.2025 um 08:22 Uhr bei anwalt.de

Löschung von negativen Google Bewertungen

Unser Autohaus wird leider regelmäßig mit schlechten Google Bewertungen konfrontiert. Wenn es sich um Fake-Bewertungen handelt, ungerechtfertigten, oder nicht den Tatsachen entsprechenden, wenden wir uns schon seit Jahren mit bestem Erfolg an Herrn Feil. Wir fühlen uns bei ihm sehr gut aufgehoben. Mit seinem Fachwissen und seiner Hartnäckigkeit gegenüber Google verhilft er uns in 100 % der Fälle zu einer Löschung. Auch wenn der Anlass für uns nie erfreulich ist, freuen wir uns dennoch auf eine weitere Zusammenarbeit.

⭐⭐⭐⭐⭐

– Bewertung von S. O. am 12.08.2025 um 15:53 Uhr bei anwalt.de

kununu

Nach 28 Jahren Firmengeschichte hatten wir zum 1-mal eine ungerechtfertigte Bewertung erhalten. Herrn Feil hat diesen Mißstand in weniger als 24 h nach Kontaktaufnahme beendet! Wir danken Herrn Feil für seine brilliante, unkomplizierte Unterstützung. WICKE Mechatronik GmbH

⭐⭐⭐⭐⭐

– Bewertung von H. W. am 10.09.2024 um 10:08 Uhr bei anwalt.de

Entfernung von Schmähkritik bei Google und Indeed

100 % Erfolg – Herr Feil hat in Kürze ungerechtfertigte Google- und Indeed-Bewertungen mit rufschädigender Wirkung entfernen lassen. Nochmals vielen Dank für die schnelle Hilfe!

⭐⭐⭐⭐⭐

– Bewertung von M. B. am 20.03.2025 um 15:11 Uhr bei anwalt.de

Häufig gestellte Fragen zur Löschung von schlechten Bewertungen

Die Löschung ist nicht auf Google beschränkt. Auch auf Portalen wie kununu, Jameda, Trustpilot, Glassdoor oder branchenspezifischen Plattformen können unzulässige Rezensionen rechtlich angegriffen werden. Die juristische Methodik ist plattformunabhängig und basiert auf allgemeinen Rechtsgrundsätzen.

Unzulässig sind u. a.:

  • Falsche Tatsachenbehauptungen (z. B. frei erfundene Vorfälle oder falsche Wartezeiten)
  • Fake-Bewertungen ohne Kundenkontakt – nach BGH-Rechtsprechung klar rechtswidrig
  • Kommentarlose 1-Sterne-Bewertungen – nach LG Lübeck oft angreifbar
  • Beleidigende, diskriminierende oder spamartige Inhalte
  • Verstöße gegen Plattformrichtlinien, etwa durch Mitbewerber oder ehemalige Mitarbeiter
  • Verletzungen der Privatsphäre (z. B. Veröffentlichung personenbezogener Daten)
  • Mehrfachbewertungen durch dieselbe Person

Erste Reaktionen erfolgen oft innerhalb weniger Tage. Manche Portale prüfen allerdings mehrere Wochen lang. Durch anwaltliche Schreiben reagieren Betreiber in der Regel deutlich schneller als bei Eigenmeldungen.

Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Vor einer Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für anwaltliches Vorgehen – ich prüfe das gern für Sie.

Nein. Ich übernehme die gesamte Kommunikation, reiche die Beschwerde ein und sorge dafür, dass die Plattform ihre Prüfpflicht erfüllt.

Lehnt ein Portal die Löschung ab, kann der Fall weiter juristisch verfolgt werden – von einer erneuten außergerichtlichen Beschwerde bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.

Portale reagieren auf Meldungen von Privatpersonen nur selten. Durch den anwaltlichen Weg wird die Beweislast auf den Verfasser verschoben: Er muss nachweisen, dass ein echter Kundenkontakt vorliegt. Bleibt dieser Nachweis aus, wird die Bewertung in den meisten Fällen gelöscht.

Nein. Bewertungen, die zulässige Meinungen echter Kunden darstellen, bleiben bestehen. Der Eingriff erfolgt ausschließlich bei rechtswidrigen oder unzulässigen Bewertungen. Diese Transparenz schafft Vertrauen und unterstreicht die Seriosität der Dienstleistung.

Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und seit über 25 Jahren im Bewertungsrecht tätig. Mehr als 700 positive Mandantenbewertungen auf anwalt.de sowie zahlreiche erfolgreiche Löschungen belegen meine hohe Erfolgsquote. Ich arbeite bundesweit digital, effizient und diskret – so kann ich schnell reagieren und Ihr Anliegen ohne Umwege durchsetzen. Mein Ansatz: keine leeren Versprechen, sondern rechtlich fundierter Reputationsschutz.

Ihre Reputation verdient Schutz.

Ich prüfe für Sie kostenfrei, ob die schlechte Bewertung rechtlich entfernt werden kann. Handeln Sie frühzeitig – so verhindern Sie weiteren Schaden für Sie persönlich oder Ihr Unternehmen.

Rechtsanwalt
Thomas Feil

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