Negative Bewertungen und Rezensionen haben sich zu einem mächtigen Instrument im digitalen Zeitalter entwickelt. Sie können den Ruf eines Unternehmens in kürzester Zeit ruinieren oder ihm zu ungeahntem Erfolg verhelfen. Doch was passiert, wenn Kunden, Patienten oder Gäste dieses Instrument für ihre eigenen Zwecke missbrauchen und mit negativen Bewertungen drohen, um unberechtigte Forderungen durchzusetzen? Dieser Blogbeitrag beleuchtet das Phänomen der Bewertungserpressung, die rechtlichen Konsequenzen und gibt Unternehmen praktische Ratschläge, wie sie sich schützen können.
Die dunkle Seite der Online-Bewertungen: Bewertungserpressung als Geschäftsmodell?
Es ist ein Szenario, das sich in der digitalen Welt immer häufiger abspielt: Ein unzufriedener Kunde droht mit einer negativen Bewertung auf Google, Jameda, eBay oder einer anderen Plattform, wenn seine Forderungen nicht erfüllt werden. Das Motto lautet: „Geld zurück, oder es gibt eine schlechte Bewertung!“ Was auf den ersten Blick wie ein legitimer Versuch erscheint, ein Problem zu lösen, entpuppt sich oft als perfide Masche, um Unternehmen unter Druck zu setzen.
Die Bandbreite der Forderungen ist dabei vielfältig: Von der Rückerstattung des Kaufpreises über einen unberechtigten Preisnachlass bis hin zu kostenlosen Zusatzleistungen ist alles dabei. Die Drohung mit einer negativen Bewertung dient dabei als Druckmittel, um die eigenen Interessen durchzusetzen.
Der Rechtsstaat schützt vor Erpressung
Auch wenn Online-Bewertungen ein wichtiger Bestandteil des modernen Geschäftslebens sind, gibt es klare Grenzen. Der Rechtsstaat duldet keine Erpressung oder Nötigung – auch nicht im digitalen Raum.
Grundsätzlich gilt: Jeder hat das Recht, seine Meinung im Rahmen einer Bewertung zu äußern. Wer mit einem Produkt unzufrieden ist, ein schlechtes Essenserlebnis hatte oder mit einer Dienstleistung nicht zufrieden war, darf seine Kritik öffentlich kundtun. Dieses Recht auf freie Meinungsäußerung ist jedoch nicht grenzenlos. Bewertungen löschen (lassen) von A bis Z.
Wo verläuft die Grenze?
Die Grenze zwischen zulässiger Kritik und unzulässiger Erpressung ist oft fließend. Eine Meinungsäußerung ist grundsätzlich geschützt, selbst wenn sie subjektiv, polemisch oder wenig nachvollziehbar ist. Wer jedoch eine negative Bewertung androht, um unberechtigte Forderungen durchzusetzen, überschreitet eine rote Linie.
Die rechtlichen Konsequenzen: Erpressung und Nötigung
Wer mit einer negativen Bewertung droht, um sich einen Vorteil zu verschaffen, riskiert eine Strafanzeige wegen Erpressung (§ 253 StGB). Erpressung liegt vor, wenn jemand einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.
Auch wenn es nicht um Geld geht, kann eine Nötigung (§ 240 StGB) vorliegen. Nötigung ist die rechtswidrige Drohung mit einem empfindlichen Übel, um einen anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen.
Diplomatie statt Konfrontation: Wie Unternehmen richtig reagieren
Wenn ein Kunde mit einer negativen Bewertung droht, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und besonnen zu reagieren. Eine Eskalation der Situation sollte vermieden werden. Stattdessen ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Kunden zu suchen und zu versuchen, das Problem auf diplomatischem Wege zu lösen.
Die folgenden Schritte können hilfreich sein:
- Ruhe bewahren: Lassen Sie sich nicht von der Drohung einschüchtern.
- Gespräch suchen: Nehmen Sie Kontakt mit dem Kunden auf und hören Sie sich seine Beschwerde an.
- Lösungsorientiert handeln: Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Rechtliche Beratung: Wenn die Drohung weiterhin besteht, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Situation richtig einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen.
Wann ist eine Strafanzeige gerechtfertigt?
Eine Strafanzeige ist dann gerechtfertigt, wenn die Drohung mit einer negativen Bewertung den Tatbestand der Erpressung oder Nötigung erfüllt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde unberechtigte Forderungen stellt und mit der Bewertung droht, um diese durchzusetzen.
Keine Revanche-Drohungen!
Auch wenn es verlockend ist, mit einer Gegenmaßnahme zu drohen, sollten Unternehmen davon Abstand nehmen. Revanche-Drohungen führen nur zu einer Eskalation der Situation und schaden dem eigenen Ruf.
Die Löschung rechtswidriger Bewertungen
Auch wenn eine negative Bewertung veröffentlicht wurde, ist noch nicht alles verloren. Viele Bewertungen sind angreifbar und können gelöscht werden, wenn sie rechtswidrig sind. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, beleidigend oder herabwürdigend ist oder gegen die Richtlinien der Bewertungsplattform verstößt.
Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Löschung der Bewertung bei der Bewertungsplattform zu erwirken. Die Kosten dafür muss der Verfasser der Drohung unter Umständen tragen.
Tipp an alle, die mit negativen Bewertungen drohen:
Lassen Sie es sein! Auch wenn Sie sich im Recht fühlen, ist die Drohung mit einer negativen Bewertung der falsche Weg. Versuchen Sie stattdessen, das Problem auf faire und respektvolle Weise zu lösen. Andernfalls riskieren Sie nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch hohe Kosten für einen Rechtsstreit.
Fazit: Schutz vor Bewertungserpressung
Die Drohung mit negativen Bewertungen ist ein wachsendes Problem für Unternehmen. Um sich davor zu schützen, ist es wichtig, die Rechtslage zu kennen, besonnen zu reagieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Mit einer klaren Strategie und der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts können Unternehmen ihre Reputation schützen und sich gegen unberechtigte Angriffe wehren.