Bewertung auf indeed.de löschen lassen!

Lesezeit: ca. 9 Minuten

Bewertung auf indeed.de löschen: Die Jobsuche findet nunmehr seit einigen Jahren vermehrt im Internet statt, weshalb sich so genannte Online-Jobportale wie indeed immer größer werdender Beliebtheit erfreuen.

Dass solche Portale jedoch nicht nur von Arbeitssuchenden, sondern leider häufig auch von frustrierten Arbeitnehmern genutzt werden, zeigt die Vielzahl an zum Teil diffamierenden Beiträgen.

Es kommt daher bei Bewertungsportalen regelmäßig zu einer Kollision zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der Meinungsfreiheit.

Diese persönlichkeitsrechtlichen Auseinandersetzungen stellen nicht nur die Betreiber von indeed vor eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen.

Vor allem Unternehmen, die sich mit zum Teil fragwürdigen Bewertungen konfrontiert sehen, stellen sich die Frage, ob und wie gegen diese vorgegangen werden kann.

Daher möchte ich auf den Konflikt zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit näher eingehen und aufzeigen, welche Möglichkeiten Betroffenen zustehen und wie sich rechtswidrige Bewertungen entfernen lassen.

Was ist indeed?

Es handelt sich bei indeed um ein Online-Jobportal, bei dem Stellenangebote von verschiedenen Websites aufgeführt werden.

Seit 2010 gehört indeed zu den gefragtesten Portalen für Stellenangebote und verzeichnet stetig wachsende Nutzerzugriffe. Gegründet wurde indeed 2004 von Forster und Rony Kahan.

Was bietet Indeed an?

Indeed bietet Arbeitssuchenden die Möglichkeit, sich einen Überblick über potentielle Arbeitgeber zu verschaffen. Zum anderen haben Unternehmen die Chance, Stellenanzeigen zu schreiben und sich Nutzern von indeed als Arbeitgeber vorzustellen.

Unternehmen können auf indeed.de ein Firmenprofil erstellen, auf dem sie sich den Nutzern präsentieren können.

Dazu gehört ein Text, der einen Überblick über das eigene Unternehmen gewähren soll, als auch Fotos und offene Stellenangebote. Indeed gibt hier Richtlinien vor, an die sich die Unternehmen bei Stellenanzeigen zu halten haben.

Nicht erlaubt sind demnach beleidigende Inhalte in der Stellenanzeige, indeed sieht bei unangemessenen Stellenausschreibungen eine eingeschränkte Sichtbarkeit dieser vor.

Des Weiteren müssen die Bezeichnungen in der Stellenausschreibung auch dem tatsächlichen Job entsprechen „Kein Clickbaiting in Jobtiteln“.

Indeed sagt, nur wahrheitsgemäße Jobangebote zu haben

Diesbezüglich gibt indeed ebenfalls vor, dass nur wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden dürfen.

Dabei handelt es sich ganz allgemein um die Jobinformationen, die das jeweilige Unternehmen über eine ausgeschriebene Stelle angibt.

Nutzer von indeed können anschließend das Profil besuchen und sich einen Überblick über das jeweilige Unternehmen verschaffen.

Nutzer haben zudem die Möglichkeit, das Unternehmen zu Bewerten.

Die Bewertung beinhaltet die Vergabe von Sternen (1-5), sowie einem Fließtext.

Bewertet werden können dabei verschiedenen Kategorien, wie beispielsweise die Work Life Balce oder aber die Jobsicherheit.

Bewertung auf indeed.de löschen: Rechtswidrige Bewertung auf indeed.de?

Die Meinungsfreiheit beinhaltet das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten zu dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht ist in dem so genannten „Lüth-Urteil“ näher auf die Meinungsfreiheit eingegangen:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt.

Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist“ (BVerfGE 7, 198 (208)).“

Um festzustellen, um welche Art von Bewertung es sich handelt und ob sich diese löschen lässt, muss zunächst festgestellt werden, um welche Art von Äußerung es sich handelt.

Da die Grenzen des Erlaubten und des nicht Erlaubten oftmals fließend ineinander übergehen, bedarf es zudem einer Abwägung.

Denn das Persönlichkeitsrecht und die Meinungs- bzw. die Kommunikationsfreiheit sind jeweils in ihrer Wechselwirkung zu betrachten.

Bewertung auf indeed.de löschen – Schmähkritik löschen!

Daher sind auch Bewertungen auf indeed grundsätzlich zulässig, wenn es sich bei diesen um Meinungsäußerungen im Sinne des Art. 5 Grundgesetz (GG) handelt.

Von der Meinungsfreiheit nicht geschützt und damit auch nicht erlaubt sind die Schmähkritik und unwahre Tatsachenbehauptungen.

Der Übergang zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und einer unzulässigen Schmähkritik verläuft fließend, weshalb es für Betroffene oftmals nur schwer ersichtlich ist, ob sich die jeweilige Bewertung noch im rechtlich erlaubten Rahmen befindet oder nicht.

Was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt

Worum es sich bei einer Schmähkritik handelt führte das Bundesverfassungsgericht wie folgt aus:

„Eine herabsetzende Äußerung nimmt […] erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.

Sie muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen.“ (BVerfGE 82, 272 (284)).“

Entscheidend ist daher, ob eine sachliche Grundlage vorliegt. Ist dies der Fall wird es sich um keine Schmähkritik handeln.

Es kommt daher immer auf den Einzelfall an, ob es sich bei dem jeweiligen Eintrag um eine Bewertung handelt, die eine solche Schmähkritik darstellt und daher auch gelöscht werden kann.

Bewertung auf indeed.de löschen: Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen

Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG geschützt. Es handelt sich dabei um Äußerungen, deren Richtigkeit beweisen werden kann.

Diese beziehen sich auf objektiv Umstände, die dem Beweis zugänglich sind. Getrennt werden muss daher zwischen Tatsachen, die bewiesen sind und Tatsachen die unbewiesen sind.

Handelt es sich bei einer indeed Bewertung um eine bewiesene, wahre Tatsache, muss diese in der Regel von dem Bewerteten hingenommen werden.

Konnte jedoch festgestellt werden, dass es sich nicht um eine wahre, sondern um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, können Betroffene gegen den Eintrag vorgehen und diesen unter gewissen Umständen auch löschen lassen.

Meinungen hingegen sind Äußerungen, die durch Elemente der Stellungnahme des Dafürhaltens und durch Wertungen geprägt sind. Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ist nicht immer einfach.

Nach Ansicht des BGH bedarf es einer normativen Wertung, um diese voneinander abgrenzen zu können. Betroffene sollten sich daher im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden und den jeweiligen Beitrag von diesem überprüfen lassen.

Das Persönlichkeitsrecht und negative Bewertungen im Internet

Das Persönlichkeitsrecht soll eine Person vor Eingriffen in ihre Lebens- und Freiheitsbereiche schützen. Dogmatischer Ausgangspunkt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist der Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

Art. 2 Abs. 1 GG: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich Fallgruppen entwickelt, die den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verdeutlichen sollen.

Im Zusammenhang mit rechtswidrigen Bewertungen sind vor allem der Schutz gegen Entstellung und Unterschieben von Äußerungen und das Recht der persönlichen Ehre von Bedeutung.

Auf Bewertungsportalen kommt es jedoch immer wieder zu einem Konfliktfall zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit.

In einem solchen Konfliktfall muss eine Abwägung zwischen den beiden Rechten stattfinden, um feststellen zu können, ob die in Frage gestellte Bewertung entfernt werden kann oder nicht.

Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht

Die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht ist also entscheidend, ob eine Bewertung gelöscht werden kann oder ob diese vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst wird.

Zum einen kann es durch eine Meinungsäußerung zu einer Persönlichkeitsbeeinträchtigung kommen, zum anderen liegt eine Einbuße an Meinungsfreiheit vor, wenn die Meinungsäußerung untersagt wird.

Bei der Abwägung sind allerdings einige Fallgruppen eher unproblematisch. Handelt es sich beispielsweise bei einem Beitrag um einen Angriff auf die Menschenwürde, um Schmähkritik oder aber um eine Formalbeleidigung, hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht Vorrang und der jeweilige Beitrag kann entfernt werden.

Werturteile sind daher grundsätzlich nach der Schwere der Beeinträchtigung zu bewerten. Bei Werturteilen hat die Meinungsfreiheit Vorrang, wenn es sich bei der Äußerung um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung handelt.

Tatsachenbehauptung in Bewertung bei Indeed prüfen

Im Mittelpunkt bei Einträgen auf Bewertungsportalen wie indeed stehen regelmäßig Tatsachenbehauptungen.

Um festzustellen, ob ein Eintrag gelöscht werden kann stellt sich die Frage, ob es sich um eine wahre oder eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt.

Für eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht muss die Wahrheit ermittelt werden. Die Meinungsfreiheit hat bis auf wenige Ausnahmen immer dann Vorrang, wenn es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt.

Eine Ausnahme liegt vor, wenn durch die Tatsachenbehauptung die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betroffen wird. Das Bundesverfassungsgericht sieht jedoch auch hier wieder eine Ausnahme, wenn ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht hat hingegen grundsätzlich Vorrang, wenn es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.

War die Bewertung also bewusst oder im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft unwahr, handelt es sich grundsätzlich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst wird und demzufolge auch entfernt werden kann

Was Betroffene einer negativen Bewertung auf indeed tun sollten?

Betroffene sollten fragwürdige Bewertungen keinesfalls einfach hinnehmen. Zunächst sollte der fragliche Beitrag gemeldet werden und der Bewertete sollten sich zudem mit indeed in Verbindung setzen.

Indeed unterzieht daraufhin den jeweiligen Beitrag einer Prüfung, um festzustellen, ob dieser den eigenen Richtlinien entspricht.

Handelt es sich um keine richtlinienkonforme Bewertung, wird der Verfasser darüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert seine Bewertung richtlinienkonform zu gestalten. Geschieht dies nicht, behält sich indeed vor, den jeweiligen Beitrag zu entfernen.

Unwahre Tatsachenbehauptungen führen nicht selten zur Rufschädigung eines Unternehmens, weshalb gegen solche rechtswidrigen Bewertungen schnellstmöglich vorgegangen werden sollte, um diese löschen zu lassen.

Da die Zusammenarbeit mit Portalen wie indeed in der Regel nicht immer gänzlich reibungslos verläuft und es mitunter zu großen Verzögerungen kommen kann, ist bereits bei der Kontaktaufnahme mit indeed die Einschaltung eines Anwalts äußerst sinnvoll.

Rechtliche Möglichkeiten Bewertung auf indeed.de löschen

Konnte festgestellt werden, dass die in Frage stehende Bewertung nicht den Richtlinien von Indeed entspricht und auch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist, ergeben sich für den Bewerteten rechtliche Möglichkeiten, um den Eintrag zu entfernen.

Zivilrechtlich kann gegen den Verfasser mit einem Unterlassungsanspruch vorgegangen werden.

Es kann verlangt werden, dass der jeweilige Eintrag gelöscht wird und auch, dass dieser zukünftige Persönlichkeitsrechtsverletzungen unterlässt.

Der Unterlassungsanspruch geht aus § 1004 i.V.m. § 823 I BGB hervor. Grundsätzlich dient dieser der Abwehr künftiger Störungen der Rechts- bzw. Interessengüter des Betroffenen.

Betroffene haben daher nicht nur das Recht den rechtswidrigen Eintrag löschen zu lassen, sondern können sich auch für die Zukunft gegen derartige Bewertungen durch den Unterlassungsanspruch schützen.

Unterlassungsanspruch wegen Eintrag auf Indeed

Damit ein solcher Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden kann, muss allerdings zunächst eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegen.

Des Weiteren muss eine hinreichend konkrete Gefahr einer zukünftigen Rechtsverletzung bestehen.

Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Wiederholungsgefahr handeln. Ausreichend ist bereits die Gefahr einer erstmaligen Begehung.

Bei einer rechtswidrigen Bewertung, wird in der Regel immer von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen, weshalb auch grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch besteht.

Betroffene, die bereits das Entfernen eines Beitrags erwirken konnten, können sich demzufolge so gut wie sicher sein, dass ihnen auch noch ein Unterlassungsanspruch zusteht.

Betroffenen kann neben dem Entfernen des jeweiligen Beitrags und einem Unterlassungsanspruch auch noch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen.

Bewertung auf indeed.de löschen: Anspruch durchsetzen

Eine Möglichkeit, Ansprüche gegen den Verfasser des rechtswidrigen Beitrags durchzusetzen ist zunächst eine außergerichtliche Abmahnung.

Es handelt sich dabei um eine Aufforderung an den Rechtsverletzer, sein rechtsverletzendes Verhalten zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung wird der Rechtsverletzer, zudem aufgefordert den rechtswidrigen Eintrag zu löschen.

Frist verstrichen?

Ist die Frist erfolglos verstrichen und die Bewertung wurde nicht entfernt und auch die Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben, kann der betroffene seine Ansprüche mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung geltend machen.

Durch eine einstweilige Verfügung haben Betroffene die Möglichkeit eine vorläufige Entscheidung bzw. vorläufigen Rechtsschutz zu erhalten.

Denn bei rufschädigenden und rechtswidrigen Bewertungen ist ein schnelles Handeln äußerst wichtig.

Umso schneller sich ein solcher Eintrag entfernen lässt, umso weniger Schaden erleidet der Betroffene.

Durch eine einstweilige Verfügung kann daher ein langwieriges Verfahren vermieden werden und somit auch einer fortgesetzten Rechtsverletzung entgegengewirkt werden.

Bewertung auf indeed.de löschen: Wie kann ein Anwalt helfen?

Sollten Sie auch von einer unwahren Tatsachenbehauptung betroffen sein oder haben die Vermutung, dass es sich bei der in Frage stehenden Bewertung um eben eine solche handelt, zögern Sie nicht und gehen Sie gegen diese vor.

Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik muss nicht hingenommen werden, es ist Ihr gutes Recht sich zur Wehr zu setzen und den jeweiligen Eintrag löschen zu lassen.

Ich verfüge über langjährige Erfahrung im Umgang mit rechtsverletzenden Äußerungen im Internet, speziell auf Portalen wie indeed. Daher weiß ich genau worauf es ankommt, um einen rechtswidrigen Eintrag entfernen zu lassen.

Ich vertrete bundesweit Mandanten und helfen diesen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Gerne können Sie im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs mit mir Kontakt aufnehmen und mir Ihren Sachverhalt schildern.

Ich werde Ihren individuellen Fall für Sie prüfen und Ihnen kostenfrei meine Ersteinschätzung diesbezüglich mitteilen. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
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Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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