Rezension bei Google löschen durch ein Formular oder einen Antrag?

Google Bewertung

Eine negative Rezension bei Google kann immense Auswirkungen auf jedes Unternehmen haben, noch schlimmer, wenn es sich nicht nur um eine schlechte Bewertung, sondern viele schlechte Einträge handelt.

Hier empfiehlt es sich überprüfen zu lassen, ob die Rezension auf Google per Löschen entfernt werden kann. Aber wie genau funktioniert das?

Und gibt es dafür ein spezielles Formular oder einen Antrag bei Google, um das Löschen anzustoßen?

Juristische Begründung ist das A und O des Löschens einer Rezension bei Google

Es gibt kein Wundermittel in Form eines geheimen Formulars oder Antrags, um eine schlechte Rezension bei Google zu löschen.

Google löscht nicht, nur weil Sie das richtige Formular verwendet haben, sondern nur dann, wenn ein juristisch fundierter Antrag auf Löschen gestellt wird.

Hierbei kommt es darauf an, rechtlich zu prüfen und Google mitzuteilen, weshalb es sich bei der in Frage stehenden Bewertung um einen rechtswidrigen Inhalt handelt.

Unwahre Tatsachenbehauptungen löschen

Rechtswidrig sind alle unwahren Tatsachenbehauptungen, die in einer Bewertung zum Ausdruck gebracht werden.

Einfaches Beispiel: Jemand schreibt, Sie würden auf Anfragen per E-Mail nicht antworten, obwohl Sie es sehr wohl tun. Diese unwahre Tatsachenbehauptung in Form einer Rezension ist unzulässig und kann gelöscht werden.

Unwahre Tatsachenbehauptungen können sich jedoch auch „versteckt“ zeigen. Beispiel hierfür wäre die Frage „Wieso werden hier Frauen benachteiligt?“, obwohl im Unternehmen gar keine Benachteiligungen vorherrschen. Es kommt also sehr auf den Einzelfall und auf juristische Spitzfindigkeiten an.

Schmähkritik in Google Rezension = löschen lassen

Rechtswidrig sind überdies noch weitere Rezensionen, die beispielsweise Beleidigungen, unzulässige personenbezogene Daten und Schmähkritik enthalten.

Auch die Richtlinien von Google können als Anlass genommen werden, einen Antrag auf Löschen zu stellen.

Formular bei Google nutzen, um eine Bewertung zu entfernen

Google erhält tagtäglich eine Vielzahl von Anträgen zum Entfernen von Rezensionen und Einträgen. Daher verwundert es nicht, wenn Google hierbei so automatisiert wie nur möglich agieren möchte, um den juristischen Anfragen schnellstmöglich zu entsprechen.

Google nutzt daher ein Formular, das vorgefertigt einzusetzen ist, wenn eine rechtswidrige Google Rezension gelöscht werden soll.

Dieser Antrag wird von Google dann schneller bearbeitet als wenn er postalisch oder per Mail eingegangen wäre. Allerdings ändert das Formular oder der Antrag nichts an den juristischen Begebenheiten, da Google nicht einfach löscht, nur weil Sie das richtige Formular verwendet haben.

Antrag stellen, damit eine negative Rezension gelöscht werden kann – Ich helfe Ihnen!

Ich stelle für meine Mandanten bundesweit juristisch fundierte Anträge zum Löschen negativer Bewertungen bei Google.

Hierfür nutze ich einerseits meine rechtliche Expertise und Spezialisierung, andererseits das vorgefertigte Formular / den vorgefertigten Antrag bei Google, um die Angelegenheit schnellstmöglich bearbeitet werden zu lassen.

Gern können Sie sich unverbindlich an mich wenden und meine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Google Bewertung bei mir einholen.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil

4 Gedanken zu „Rezension bei Google löschen durch ein Formular oder einen Antrag?“

  1. Hallo Rechtsanwalt Feil,
    wir haben einen schlechte Google Rezension und möchten löschen. was mussen wir antragen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Xiahu Lu (DaFong Ltd.)

    Antworten
  2. Guten Abend,
    wir bitten um Einschätzung der Chancen auf Löschung der Bewertung von „Annika B.“ bei Google.de. Uns ist der Klarname der bewertenden Person aufgrund der besonderen Umstände der Therapiebesprechung und der anschließenden Anforderung auf Übersendung der diagnostischen Unterlagen bekannt. Leider enthält die Bewertung/Beschreibung mehrere unwahre Behauptungen über eine in unserer Praxis durchgeführte kieferorthopädische Therapiebesprechung.
    Unglücklicherweise wurden die diagnostischen Unterlagen der betroffenen Patientin (eine kieferorthopädische Therapie wurde in unserer Praxis nicht begonnen) von einer Zahnarztpraxis mit drei Zahnärzten/innen ohne fachzahnärztliche Weiterbildung für Kieferorthopädie angefordert, die sich jedoch im Webauftritt an mehrere Stellen irreführend als Praxis mit Kieferorthopäden (geschützter Titel) darstellt.
    Dieser Umstand wurde bereits bei der Zahnärztekammer als Verstoss gegen die Weiterbildungsordnung angezeigt. Natürlich verlief auch die Besprechung und das hier bemängelte Angebot an alternativen Behandlungsmöglichkeiten anders als geschildert. Bitte teilen Sie uns Ihre Einschätzung und ein Angebot für die Löschung des betreffenden Eintrags mit.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Till Schneider

    Antworten

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