Negative Feststellungsklage gegen The Archive AG und U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir haben für einen Mandanten bei dem Amtsgericht Hannover eine negative Feststellungsklage gegenüber The Archive AG eingelegt. Nunmehr hat die Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg die Klageerwiderung nach Fristverlängerung übersandt.

Wie schon in diversen Foreneinträgen zu lesen, sind die Ausführungen eher „dünn“. Zu einigen spannenden und zentralen Fragen trägt The Archive AG nicht weiter vor. Erstaunlich ist, dass zu dem Werk, welches auf Redtube.com veröffentlicht worden sein soll, keinerlei Informationen gegeben werden. Weder werden Bildschirmausdrucke vorgelegt noch sonstige Informationen an das Gericht übermittelt. Es scheint förmlich so, als handele es sich bei dem Film um eine Art „Blackbox“. Hier kann nur noch spekuliert werden, warum The Archive AG so ein Geheimnis um den Film macht. Vermutlich ist die Qualität des Films und der Inhalt so schlecht, dass sich der angebliche Rechteinhaber und die Kanzlei U + C Rechtsanwälte nachträglich noch schämen.

Bemerkenswert ist auch, dass zu den Ermittlungen nur sehr dünn vorgetragen wird. Es heißt in der Klageerwiderung:

„Der Filelink enthielt zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung das entsprechende Filmwerk.“

Dann wird auf einen Mitarbeiter Herrn Andreas Roschu von der Firma itGuards als Zeuge verwiesen und das Sachverständigengutachten, das schon vielfach Gegenstand von Erörterungen gewesen ist, genannt.

Weiterer Vortrag fehlt. Offensichtlich hat auch hier die Kanzlei U + C und The Archive AG Angst, weitere Details zu offenbaren. Da das Amtsgericht Hannover in der Angelegenheit deutlich signalisiert hat, dass sie sehr kurzfristig entscheiden wollen, wird der Versuch der Kanzlei U + C Rechtsanwälte, häppchenweise in dem gerichtlichen Verfahren vorzutragen, wohl scheitern.

Offensichtlich hat auch insgesamt die Dynamik der Angelegenheit und das Interesse der Kanzlei U + C Rechtsanwälte stark nachgelassen. Die Klageerwiderung ist an vielen Stellen sehr oberflächlich. Manchen Punkte, die wir in der negativen Feststellungsklage vorgetragen haben, wird gar nicht entgegengetreten. Beispielsweise wird nicht vorgetragen, dass es Honorarzahlungen von The Archive AG an die Kanzlei U + C Rechtsanwälte gegeben hat. Auch hier bleibt der Vortrag der Prozessbevollmächtigten an der Oberfläche.

Wir sind gespannt, wie das Amtsgericht Hannover reagiert.

Sobald uns eine Entscheidung vorliegt, werden wir natürlich berichten.

Ob negative Feststellungsklagen dann auch in der Zukunft ein erfolgreiches Mittel sind, gegen die Firma The Archive AG vorzugehen, muss allerdings bezweifelt werden. Vermutlich wird bei dem Unternehmen selbst wenig zu holen sein und eine Forderung gegenüber den Prozessbevollmächtigten nur mit einigen Mühen durchzusetzen sein.

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