Meine Kanzlei berät für gewöhnlich Mandanten, die auf Kununu eine negative Bewertung erhalten haben und die juristischen Möglichkeiten des Löschens der Bewertung in Betracht ziehen lassen möchten.
Im vorliegenden Beitrag möchte ich hingegen einmal für “die Gegenseite” einige Informationen zusammenstellen, also für Arbeitnehmer, die auf Kununu eine normale oder kritische Bewertung hinterlassen möchten. Hierbei sollten einige Punkte beachtet werden, um keinen rechtlichen Ärger zu riskieren.
Grundsatz der Meinungsfreiheit gilt auch bei einer Bewertung auf Kununu
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es grundsätzlich erlaubt, ihren Arbeitgeber bei Kununu mit einem Eintrag zu bewerten. Dies ergibt sich bereits auf der Meinungsfreiheit als Grundrecht.
Diese Meinungsfreiheit ist sehr weitreichend und wird nur in Ausnahmefällen durch besondere Fallkonstellationen im Einzelfall beschränkt. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob man zur Zeit der Bewertung auf Kununu noch den Arbeitsplatz innehat oder den Arbeitgeber bereits verlassen hat.
Im Rahmen der Meinungsfreiheit darf die eigene Meinung frei artikuliert werden, d.h. Werturteile dürfen veröffentlicht werden. Wer beispielsweise die Stimmung am Arbeitsplatz als “katastrophal” bezeichnet, ist von der Meinungsfreiheit geschützt, da diese Einschätzung eine persönliche ist und somit als Werturteil zulässig ist.
Hierbei darf sogar das Stilmittel der Übertreibung genutzt werden oder sehr aggressiv formuliert werden. Die eigene Meinung ist nicht nur inhaltlich, sondern auch stilistisch frei zu artikulieren.
Grenzen der Meinungsfreiheit bei einer Bewertung auf Kununu beachten
Bewertende Personen sollten jedoch bei zwei Punkten besonders aufpassen, bevor eine negative Bewertung auf Kununu geschrieben und veröffentlicht wird.
Erstens ist von der Meinungsfreiheit nicht die sogenannte Schmähkritik umfasst, von der dann die Rede ist, wenn die Äußerung lediglich eine Diffamierung darstellt, die keiner sachlichen Diskussion mehr dienlich ist.
Beispiel für eine Schmähkritik ist eine Beleidigung ohne weitere Inhalte. Hierbei würde nur noch die Ehrverletzung oder Herabwürdigung vom Vordergrund stehen, sodass in vielen Fällen die Meinungsfreiheit an dieser Stelle nicht gilt.
Zweitens sind unwahre Tatsachenbehauptungen unzulässig, d.h. es darf nichts in der Bewertung auf Kununu veröffentlicht werden, das nicht faktisch auch wahr ist. Wer beispielsweise schreibt “Weiterbildungen werden nicht angeboten”, obwohl diese sehr wohl angeboten werden, verlässt den Bereich der Meinungsäußerung und stellt viel mehr eine Behauptung auf – diese unwahren Tatsachenbehauptungen sind immer unzulässig!
Was kann Ihnen für eine negative Bewertung auf Kununu “drohen”?
Grundsätzlich kann Ihnen, solange Sie sich im rechtlich zulässigen Bereich bewegen, nicht viel aufgrund einer negativen Bewertung auf Kununu passieren.
Wenn Sie das Unternehmen, das Sie bewerten, bereits verlassen haben, sind in diesen Fällen kaum ernsthafte Maßnahmen gegen Sie zu erwarten.
Zwar kann der ehemalige Arbeitgeber Sie auf Unterlassung in Anspruch nehmen, allerdings würde dies wohl vor einem Gericht nicht zum Erfolg führen. Arbeitsrechtlich wäre dies aber, soweit die Bewertung zulässig ist, kein rechtskonformer Weg.
Sollten Sie auf Kununu jedoch unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt haben oder Schmähkritik betreiben, kann Ihnen der Arbeitgeber durchaus zivilrechtlich Schwierigkeiten bereiten, falls er Ihre Bewertung ihrer Person zuordnen kann.
Dann können Sie recht einfach auf Unterlassung in Anspruch genommen werden und auch vor Gericht sähe es für Sie nicht besonders rosig aus.
Ich habe mal eine Kununu-Bewertung über meinen Arbeitgeber geschrieben. Das Ergebnis: habe eine Abmahnung bekommen (Kosten+Unterlassung) und Kununu hat die Eintragung gelöscht. Schreibe sowas nie wieder und kann es auch sonst niemandem empfehlen. So viel zur Meinungsfreiheit.
Guten Tag,
vermutlich haben Sie in Ihrer Bewertung auf Kununu rechtswidrige Inhalte verfasst. Andernfalls wäre eine Abmahnung unberechtigt, und Kununu hätte auch Ihre Bewertung nicht einfach so gelöscht. Mit Meinungsfreiheit hat dies nicht immer etwas zu tun, denn bei Kununu geht es oft um unwahre Tatsachenbehauptungen – die wiederum sind keine Meinungen, und daher auch nicht von der Meinungsfreiheit umfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil