Schlechte Einträge auf kununu machen Arbeitgebern zu schaffen – manche dieser negativen Bewertungen sind wahr, manche nicht, einige sind zutreffend geschildert, andere übertrieben.
Wie auch immer der Einzelfall liegt, oft werden Rechtsanwälte eingeschaltet, um negative Arbeitgeberbewertungen zu löschen – und oft auch mit gutem Grund. Beispielsweise sind bloße Beleidigungen stets unzulässig, ob anonym oder nicht, und unwahre Tatsachenbehauptungen können als Bewertung gelöscht werden.
Nun bietet kununu nicht nur die Bewertungsfunktion an, sondern auch den Fragenbereich. Im Fragenbereich können Interessierte Fragen über einen Arbeitgeber stellen und andere können antworten. Gedacht ist es wohl so: Jobinteressierte stellen die Frage, und ehemalige oder derzeitige Arbeitnehmer, also solche bewertenden Personen, die tatsächlich eine Frage qualifiziert beantworten können, schreiben eine Antwort.
Die Realität hat mittlerweile folgendes Szenario produziert: Die Fragen werden genutzt, um negative Bewertungen auf kununu zu veröffentlichen. So bemerken wir mittlerweile häufig, dass Fragen zwar als Frage formuliert werden, im Grunde jedoch wieder nur eine Bewertung darstellen.
Beispiele für Fragenbereich auf Kununu!
Beispiel 1: „Wieso ist in diesem Unternehmen niemand fähig?“
Rechtlich gesehen könnte nun angenommen werden, eine Frage könne keine Bewertung sein. Dem ist aber nicht so. In einer Frage können, wie im Beispiel 1 gezeigt, Werturteile untergebracht werden. Oder sogar unwahre Tatsachenbehauptungen, „versteckt“ als Fragestellung.
Beispiel 2: „Wieso werden vom Arbeitgeber alle negativen Bewertungen auf kununu gelöscht?“
In diesem Beispiel ist gekonnt eine Tatsachenbehauptung aufgestellt worden, nämlich dass „alle negativen Bewertungen auf kununu gelöscht“ werden.
Rechtlich macht es unserer Auffassung nach keinen Unterschied, ob ein Werturteil oder unwahre Tatsachenbehauptung als Frage oder als Kommentar formuliert wird. Es kommt nur auf den jeweiligen Inhalt an.
Wer auf kununu also nicht nur mit einer schlechten Bewertung, sondern auch mit „schlechten Fragen“ zu tun hat, kann uns ansprechen, um diese löschen zu lassen, soweit es rechtlich möglich ist. Gern hören wir uns Ihren speziellen Fall an und bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung.
Guten Tag,
finden im Fragenbereich die Richtlinien, die bei normalen Rezensionen gelten, auch Anwendung? Also ich frage mich, ob es irgendwelche Besonderheiten zu beachten gilt, wenn man diese Funktion nutzen möchte. Man hört ja immer wieder von Bewertungen, die gegen das Gesetz oder gegen die Richtlinien verstoßen und daher gelöscht werden müssen.
Guten Tag,
unserer Ansicht nach ergibt sich für Fragen auf kununu nichts anderes wie für die Bewertungen. Was bei Bewertungen gelöscht werden kann, kann auch als Frage auf kununu gelöscht werden. Und leider können Fragesteller für rechtswidrige Inhalte genauso abgemahnt werden wie Rezensenten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Fachanwalt für IT-Recht