Eine schlechte Bewertung bei Google kann für Unternehmen ein echtes Problem werden, da bereits ein einziger Eintrag teilweise zu spürbaren Geschäftseinbußen führen kann.
Insofern verwundert es nicht, dass sich immer mehr Unternehmen dazu entscheiden, die Bewertung bei Google juristisch löschen zu lassen, soweit der Rechtsrahmen dies vorsieht und erlaubt.
Allerdings gibt es auch Bewertungen – selbst negative – die man nicht unbedingt löschen sollte, selbst wenn man es könnte. Ich zeige auf, welche Einträge bei Google vorteilhaft sein können, selbst wenn sie auf den ersten Blick wie eine schlechte Bewertung aussehen.
Welche schlechte Bewertung kann bei Google generell im Wege eines Löschens entfernt werden?
Grundsätzlich müssen Bewertungen, auch kritische Stimmen, bei Google und anderen Bewertungsplattformen hingenommen werden.
Die Meinungsfreiheit ist sehr weitgehend und nur in Ausnahmefällen kann ein negativer Eintrag entfernt werden. Diese Ausnahmen sind unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik.
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind löschbar
Unwahre Tatsachenbehauptungen in einer Bewertung sind immer unzulässig und sind einem Löschen daher juristisch zugänglich.
Wer also Falsches über Sie oder Ihr Unternehmen, über Ihre Produkte oder Dienstleistungen oder sonst irgendetwas behauptet, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Dies wissen auch die Bewertungsportale, die im Zweifel die Tatsachen in der Bewertung nachweisen müssten, insofern sind die Portale vorsichtig und entfernen einen negativen Eintrag, wenn glaubhaft gemacht wird, dass dieser unwahre Tatsachen enthält.
Schmähkritik in Google Rezension löschen
Schmähkritik ist überzogene Diffamierung, die nur noch der Rufschädigung dient und keiner sachlichen Diskussion mehr dienlich ist. Bestes Beispiel hierfür sind bekannte Beleidigungen.
Wenn also in einer Bewertung nur noch eine Beleidigung zu erblicken ist, kann diese grundsätzlich gelöscht werden, da hier eine Schmähkritik vorliegt.
In diesen beiden Fällen können negative Einträge bei Google oder anderen Portalen also grundsätzlich juristisch angegriffen werden.
In welchen Fällen sollte eine negative Bewertung bei Google nicht durch Löschen entfernt werden?
Doch selbst wenn eine Bewertung negativ ausfällt, muss nicht unbedingt der Weg über das Löschen probiert werden. Es gibt Fälle, in denen eine schlechte Bewertung bei Google durchaus sinnvollerweise stehen gelassen und beantwortet werden sollte.
Zunächst ist festzuhalten, dass nicht jeder schlechter Eintrag bei Google gelöscht werden kann. Falls keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten ist, kann juristisch nur noch versucht werden anzuzweifeln, ob die Bewertung “echt” ist, d.h. tatsächlich von einem Kunden oder Mitarbeiter stammt.
Antworten als Option?
Ist die Bewertung jedoch juristisch angreifbar und negativ, könnte man sie in einigen Fällen dennoch bestehen lassen und sogar beantworten.
In einigen Fällen, in denen ich mit dem Löschen beauftragt worden sind, habe ich gemeinsam mit meinen Mandanten in einigen Ausnahmefällen den Weg des Beantwortens der Bewertung gewählt.
Konkret wurde einem meiner Mandanten in einer negativen Bewertung vorgeworfen, sein Produkt sei zu klein. Die Größe des Produkts war jedoch beabsichtigt und hatte einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen vergleichbaren Produkten.
Hier antwortet mein Mandant und stellte in seiner Antwort zur schlechten Bewertung auf Google die Marktvorteile gegenüber vergleichbaren Produkten anderer Hersteller heraus. So wurde die schlechte Bewertung als Werbefläche genutzt.
Die Bewertung enthielt überdies unwahre Tatsachenbehauptungen und hätte gelöscht werden können, wovon mein Mandant in diesem Fall jedoch abgesehen hatte.
Meine Hilfe für Sie!
Falls Sie unter einer oder mehreren negativen Einträgen bei Google leiden und wissen möchten, ob diese im Wege eines Löschens entfernt werden könnten, freue ich mich auf Ihre Anfrage.
Gern schaue ich mir unverbindlich an, was die Bewertungen so hergeben und ob ich juristisch überhaupt realistische Löschungschancen erblicke.
Gemeinsam mit Ihnen überlege ich dann, welche Bewertung entfernt und welche beantwortet werden sollte.
Guten Tag Herr Feil,
wir haben nun das Phänomen, dass man uns 5 Sterne gibt, aber die Texte grauenhaft formuliert und rufschädigend sind. Also positive Sternebewertung, aber katastrophale Texte. Was ist bei so einem Fall zu tun?
G. K.
Guten Tag,
das ist “clever” von den bewertenden Personen, dennoch lässt sich so etwas juristisch auch in den Griff bekommen. Auch Google hat an solchen offensichtlich rufschädigenden Bewertungen kein Interesse. Ich schreibe Ihnen eine Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil